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Selbständig, 2 Autos und nur ein Parkausweis

Themenstarteram 7. Juli 2012 um 15:25

Hallo Ihr Lieben,

auf meine Frage habe ich noch keine Antwort gefunden. Vielleicht hat jemand von Euch oder einer der Experten eine Idee?

Ein Freund von mir ist selbständig und hat ein Ladenlokal in einer großen Stadt in Deutschland. Er ist schwerbehindert und hat einen SBA mit GdB 80 und Merkzeichen aG. Er hat einen blauen EU Parkausweis. Vor seinem Laden und seiner Wohnung hat er jeweils einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz. So weit alles gut.

Aber, um Waren in seinen Laden zu liefern braucht er einen LKW. Zur privaten Nutzung hat er einen PKW. Die Umrüstung der LKW wurde vom Integrationsamt finanziert. Er hat aber nur einen Parkausweis und muss sich entscheiden, in welchem Auto der liegt. Ist der Ausweis im LKW, steht sein PKw ohne Berechtigung auf seinem Behindertenparkplatz und eifrige Polizisten schreiben ein Strafmandat. Liegt er im PKW, bekommt er ein Srafmandat mit dem LKW. Er legt immer wieder Widerspruch dagegen ein, dem auch stattgegeben wird. Auf die Dauer ist das aber lästig, zeitintensiv und Kräftezehrend.

Habt ihr eine Lösungsidee? Am leichtesten wäre es, einen zweiten Parkausweis auszustellen. Dazu ist die Kommune aber nicht bereit. Für einige Vertreter scheint der Parkausweis ein Privileg und keine dringende Notwendigkeit zu sein.

Welche Wege könnte man gehen, um eine akzeptable Lösung zu finden?

Freue mich auf Antworten.

LG, Zabri

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2012 um 20:25

Dem Bekannten des TE wird nicht anderes übrig bleiben als den Ausweis

am Mann zu tragen, wie es der Grossteil derer macht wenn der Schw. Behinderte auch ein Kfz hat, und dieses auch selbst nützt. Wie bei uns. Meine Frau ist 100% und aG, fahren wir in die Stadt zum bummeln muß der Rolli mit. Der passt leider nicht in Ihr Auto ohne grössere Umbauarbeiten. Da nehmen wir den meinigen,der hat genügend Platz.

Und der Ausweis liegt nicht im Auto meiner Frau, sondern in ihrer Handtasche, soviel zum vergessen, bzw liegen lassen im 2. Kfz.

Auch bei uns auf dem Amt gibt es keinen 2ten. a bissele mit denken na goahts leichter, und nicht immer gleich jammern - ich will, muß, brauch, haben will.

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am 2. Dezember 2012 um 17:51

Mag sein, dass das naiv ist, aber an die demokratische Strukturen hab ich schon noch geglaubt. Das ein einzelner Politiker so weitreichende Entscheidungen treffen kann, sich sonst niemand zuständig fühlt, zuständig ist, ist ja dann doch eher Autokratie: König Baustadtrat Marc Schulte der Erste regiert in seinem Charlottenburg und ist XXXX über Parkplätze, Parkausweise und Ausnahmegenehmigungen.

Dazu passt das nun:

Neueste Entwicklung:

Ich hatte zum 1.11. bereits das zweite Mal in dem Jahr meinen Laden schliessen müssen wegen den Auseinandersetzungen.

Das wurde bei dem stattgefundenen Gespräch mit Herrn XXXX, bereits angesprochen.

Anwesend auch das Integrationsamt, die unterstützen mich sehr gut und fragen sich nun, warum die ganze Arbeit so zerstört wird, auch deren wirklich gute Beratung vor 2 Jahren und Unterstützung.

Im SGB steht, Stellen sollten sich absprechen im Sinne des Antragstellers, dem Ordnungsamt und der Strassenverkehrsbehörde ist das unwichtig, die übergehen alle kompetenten Stellen.

 

 

Da die weitere Entwicklung nicht absehbar war und mir bereits Erzwingungshaft angedroht wurde, hielt ich mich nun brav an alle Bestimmungen und meldete den Parkplatz vor dem Laden erst einmal am 1.11. bis zu einer Lösung ab.

Ich brauche gerade als behinderter Geschäftsmann eine Planungssicherheit und habe nun im November eine Lösung vorübergehend bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gesucht und gefunden.

 

Ich habe wieder einen Pächter gefunden für den Ladenverkauf, das reduziert meine Kosten und entlastet mich auch organisatorisch.

Ich muß mich auch nicht entscheiden wie von Herrn XXXX gefordert, zwischen einer beruflichen und privaten Teilhabe.

 

 

Ich nutze nun mein Büro im Laden für meinen Internetverkauf, von 12 - 16 Uhr.

Ich bin nach wie vor Inhaber des Ladens, der Mietvertrag läuft auf mich.

Ich beantragte also wieder den zeitlich begrenzten Parkplatz vor dem Laden, der ist ja noch da, nur ohne Schild.

Von 12 - 16 Uhr, also in der Arbeitszeit.

Kein Problem, sollte man meinen, einfach ein Schild ran und gut ist.

 

 

Heute kam die Absage vom Leiter des Ordnungsamtes in Charlottenburg Berlin, XXXX

 

Er stellte fest, das man mit einem EU Parkausweis bis zu 3 Stunden in Be- und Entladezonen stehen könne, davon gibt es in der Nähe welche, vor Hotels bsw.

 

Dort könne ich stehen, aber nur 3 Stunden und wenn sie frei sind.

 

Mein Antrag war aber, personenbezogener Behindertenparkplatz an meinem Arbeitsplatz, wie gehabt und bisher nie ein Problem.

Nicht zum Be und Entladen, sondern damit ich zum Laden komme.

SBA AG, 80 % und B, Gehstrecke ca. 50 meter mit Hilfsmitteln, je nach Form mal mehr oder weniger.

Ich habe Anspruch auf diesen Ausgleich, wenn man die Bestimmungen im SGB liest und dem Integrationsamt / Verorgungsamt glaubt.

 

Das wurde aber nun auch abgelehnt, ich habe wenig bis keine Chancen ohne Begleitung, meinen Arbeitsplatz zu erreichen und auch wieder zu verlassen.

 

Nun stelle ich Strafanzeige wegen Diskriminierung, Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung.

Fristen sind nochmals gesetzt, wenn das nichts bringt, werde ich eine Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragen.

 

Zwei Herren, die über das Leben behinderter Bürger bestimmen, SGB Bestimmungen inzwischen völlig mißachten und alles tun, Existenzen zu zerstören.

Selbst meine Arbeitszeit wird durch den Hinweis ´3 Stunden dürfen Sie parken´ in Ladezonen, mir vorgegeben.

Ich dachte, wenigstens die Dauer meiner Tätigkeiten könne ich selbst bestimmen, oh je, was für ein Blödsinn, der da verzapft wird.

 

Die Motivation ist bei den SPD Leuten fraglich, ich denke, es geht auch um den Versuch, möglichst wenig Autos in die Innenstadt zu lassen, dafür wirbt Herr XXXX seit einiger Zeit.

Alle sollen Fahrrad fahren, wie auch er.

Da wird nicht geschaut, wer das gar nicht mehr kann oder auch nicht wil, soetwas gibt es doch auch.

 

Alte, Behinderte, Mütter mit Kindern ohne Fahrer und und und, können doch wegziehen?

 

So einfach kann die Welt sein, wenn man nicht über das ´Können´ nachdenken muß, sondern nur über das ´Wollen´und am 1. ein gutes Gehalt, finanziert von Steuerzahlern bekommt, egal, wie man arbeitet.

 

 

Und man die Macht hat, so ein Gedankengut umzusetzen, das halte ich sogar inzwischen für riskant für den Bestand einer parlamentarischen Demokratie.

Berlin ist wirklich eine klasse Stadt, ich wohne hier seit 48 Jahren, inzwischen nervt mich aber das "Arm aber sexy" BlaBla und diese unglaubliche Arroganz.

Die SPD bestimmt, wer gut und wer schlecht lebt, hält man sich nicht an die Vorgaben oder kann es gar nicht, wird sanktioniert.

 

 

 

 

 

 

 

 

das kenne ich zu gute hier in Hamm Westfahlen, hatte ein AG Leicht beantragt , 6 Anwälte , Amsarzt der mich nie untersucht hatte, vorsitzende usw ,gegen mich und meiner Anwältin. und was kam raus, ich solle meine Eikaufe mit den unterarmen Tragen , denn die Wären ja noch Heile .Mir blieb die spucke weg . Also abgelehnt .Es ist traurig hier in Deutschland, in manch einen anderen land , kein Problem. also bis dann. auch wenn es hier vielleicht nicht hingehört hatte. mfg fritz

Das geht auch nicht, ein AG steht Dir zu, wenn du dich ausserhalb des Fahreugs nur beschwerlich fportbewegen kannst.

Das ist inzwischen klar geregelt.

Ein Brief mit Frist 14 Tage, danach sofort Klage beim Sozialgericht einleiten.

Oft hilft schon die Klageeinreichung, das wird ernstgenommen.

Das ist umsonst, Du brauchst keinen Anwalt.

Nur das Problem vor Gericht schildern, ärztlicher Befund, aus dem die Gehbehinderung klar hervorgeht, am Besten mehere über jahre und den Hinweis, das durch die Verweigerung deine private Teilhabe gefährdet ist, da Du Selbstversorger bist.

Weiter ist wichtig, das Du die Bestimmungen der Gutachten kennst, es müssen mehere Vorschläge sein-Gutachter-, zudem mußt Du mal gucken, wer Dich da untersucht.

Bei mir war es eine deutsche Ärztin, die weder einen deutschen DR. Titel hatte, promoviert in einem osteuropäischen Land, allerdings dadurch auch keine Zulassung hier.

MS war der kein Begriff, so wurde auch das Gutachten und das war schnell vergessen, man muß genau hinschauen, viele hoffen darauf, das man aufgibt.

Grüsse

am 17. Juni 2013 um 14:05

Hallo,

ja ich habe eine Lösungsidee....

Die ist zwar nicht "sauber", aber in Deinem Fall...

Du kannst bei der Gemeinde vorstellig werden und denen mitteilen, dass Du Deinen Ausweis im Urlaub verloren hast / er im Mietwagen geblieben ist / ....

Dann lässt Du Dir einen neuen Ausweis ausstellen....

So ist es machbar, dann hast Du zwei Ausweise....

Herzliche Grüße

Feldi-1896

Hallo, ja, das wäre eine Möglichkeit, aber die SPD Berlin / Strassenverkehrsbehörde, hatte mich schon angezeigt und ich denke, das keiner gezwungen werden sollte, Straftaten begehen zu müssen damit das Bild dann von den "betrügerischen Behinderten" bei der SPD abgerundet wird.

Das las ich in der Klageerwiderung.

Es ist ein Rechtsanspruch, gleichgestellt zu werden.

Strafbar machen sich die, die das ignorieren und sogar persönlich haftbar für gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, die durch diese fehlerhafte Arbeit entstehen.

Ich hatte mal das Abschleppen meines Lieferwagen vor meinen Laden auf meinen Beh. Parkplatz verhindern wollen, in dem ich eine erkennbare Kopie vorzeigte, in meiner Anwesenheit!

Die Dame vom Ordnungsamt bezeichnete mich bei dieser Gelegenheit dann noch als Betrüger, vor meinen Kunden.

SPD Behindertenpolitik, da wird einem ganz anders, erinnert nicht nur mich an üble Zeiten in Deutschland.

Die Sache ist jetzt in einer der größten Tageszeitungen in Berlin erschienen, BZ-Berlin.

Es gab daraufhin sehr viele Schreiben von anderen behinderten Bürgern an mich und die Presse, die ebenso dieser Willkür hier ausgesetzt werden.

Sich aber meist aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht wehren können, da greift dann oft die "biologoische Lösung".

Das scheint fast einkalkuliert, wenn man das alles so liest.

Interessant ist, das sich in diesem Artikel unten deutlich zeigt, das ein SPD Politiker, Herr Baustadtrat Schulte unter der Dienstaufsicht von Bezirksbürgermeister Naumann, eigene, völlig unwahre Rechtsauffassungen verbreitet, selbst vor Beschwerdeausschüssen und der Presse und so Antragsteller zwingen, Gerichte anzurufen.

Das macht aber kaum einer.

Die meisten geben auf.

 

Das eigene Rechtsamt in Charlottenburg redet aber in meinen Fall von einer Ermessensentscheidung vor Gericht, da würde dann das Behindertenrecht greifen, wenn man ermessensfehlerfrei arbeitet.

es ist also längst unstrittig, das ein Ermessensspielraum den weisungsbefugten Stadtrat Marc Schulte und dem Ordnungsamt, warum die das auch immer mitentscheiden dürfen, überhaupt nicht bekannt war und ist.

Wie kann man dann aber "ermessensfehlerfrei" entscheiden??

Der StVo wurde durch die Feststellungen des Versorgungsamtes genügt, wobei das auch schon ausser Kraft gesetzt wurde von der SPD Berlin.

Ich sollte auf einmal nur noch 3 Stunden in Ladezonen parken dürfen, wenn ich meinen Arbeitspaltz erreichen will.

Der Parkplatz wurde vollständig verweigert vor meinen Laden.

Kein Nachgeben von der SPD Berlin, bis ein Rechtsanwalt deutlich machte, das das so nicht gedacht ist vom Gesetzgeber.

Aber ohne RA wäre es heute noch nicht geklärt, der wirtschaftliche Schaden durch die Verzögerung um mehreren Wochen wurde erst gar nicht zur Kenntnis genommen.

Die denken, wenn sie nicht antworten, hört man auf.

Nachteilsausgleiche wie ein Parkplatz werden von der SPD in Berlin "Privilegien" genannt, das SGB, LGBG usw. scheinen völlig unbekannt.

Und behinderte Bürger werden zu pot. Betrügern, das habe ich leider alles schriftlich von der SPD Berlin.

Die Presse prüfte das nach und veröffentlichte dann den Artikel.

Immerhin bleibt zu hoffen, das durch die Veröffentlichung in der Presse die Behindertenpolitik der SPD bei der nächsten Wahl eine Rolle spielt und viele sich gut überlegen, wen sie wählen.

Grüsse

Hier der Artikel:

So stur kann ein Bezirksamt sein!

So stur kann ein Bezirksmat sein

Falls ihr auch Beispiele habt, die ähnlich gelagert sind, bitte schreibt mir das.

 

am 17. Juni 2013 um 15:28

ich habe dem Autor der Geschichte gerade eine Mail geschrieben.-.--

Ich glaubem wir sind sind doch die Bananen-Republik Deutschland...

Hallo alle, die Sache ist nun durch nach 17 Monaten.

Ich hatte Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Bisher hieß es von der Strassenverkehrsbehörde, für die Ausstellung eines zweiten Parkausweises müßten "Gesetze" verändert werden, der "Gesetzgeber" verbietet deshalb eine Lösung im Sinne einer vollständigen Teilhabe.

Eine Ausnahmegenehmigung käme einem Zweitausweis gleich und ist somit auch "rechtswidrig", so die Strassenverkehrsbehörde.

Resultat nun:

Eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung wurde ausgestellt!

Sie ist weder rechtswidrig, noch muß ein anderer Gesetzgeber her.

Vielleicht tut es ja eine Veränderung der ausführenden Kräfte, dann muß man keine Gerichte bemühen.

Meine Ausnahmegenehmigung ist einen Tag vor der angesetzten Verhandlung zugesagt worden von der Strassenverkehrsbehörde, die diesen vorher 17 Monate als rechtswidrig bezeichnete.

Die zusätzliche AG wurde dann so ausgestellt, dass wieder Hindernisse eingebaut wurden.

Es kam also etwas später doch noch zu einer Verhandlung.

Der Richter korrigierte das alles so, dass es Sinn macht und ich nicht weiter auf die Gnade von Ornungsamtmitarbeitern und SPD Stadträten angweisen bin.

Die ablehnenden Bescheide seit 3-2012 der Strassenverkehrsbehörde/Ordnungsamt (die dürfen das wohl auch inzwischen), die Arbeitsweise, wurden von dem Gericht deutlich kritisiert.

Der Richter stellte fest, dass ich eine zusätzliche AG auch zugesprochen bekommen hätte bei weiterer Verweigerung.

Das wird nun in Papierform gebracht:

Zukünftig Ausstellung eines 2. Parkausweises in Kartenform zur ausschließlichen Benutzung auf dem personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz – jedoch kein 2. EU Parkausweis -, Übergangsweise Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung zur Auslage im Fahrzeug, bis das umgesetzt wird.

Schlimm ist, wieviele Stellen sich diesem absurden Ablauf im Vorfeld anschlossen.

Gut ist, dass offenkundig nur die SPD bisher der Meinung ist, über das Leben anderer bestimmen zu können, der Gesetzgeber am Ende dann aber die Bürger doch genau davor schützt.

Mit Gesetzen, die es wirklich gibt.

Grüsse

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Zitat:

Original geschrieben von OTTO49

Ich brauche nicht jammern, weil es nicht zu sehen ist.

Der Parkausweis ist einlaminiert, ich selber müsste genau schauen welcher der orginale ist.

Desweiteren ist ein Lichtbild auf den Ausweis, wenn er ohne berechtigung genutzt wird mag ich es wohl glauben, das man massiv probleme bekommt.

Ist ja auch egal jeder so wie er meint..........

Eben !! so wie jeder meint.

Ja du glaubst, das es nicht zu sehen ist.;)

Du bist bislang einfach nicht erwischt worden. Glück gehabt würde ich sagen.

Du glaubst anscheinend die Polizei oder Ordnungsddienst ist blöde und die können bei genauen HINSEHEN nicht erkennen, das es sich um eine Kopie handelt.

Scheinbar haben die noch nicht genau hingeschaut.;)

Du darfst glauben was du willst.

Ebenso darfst du glauben das ich beispielsweise wegen meines Einwandes das ich einen Parkausweis unberechtigt nutze.

Was du glaubst ist mir im übrigen völlig egal.

Allein schon die Tatsache das du hier schreibst du hättest deinen Parkausweis mehrfach kopiert bedarf keinen weiteren Kommentares.

Ich denke mir meinen Teil über soviel Dreistigkeit, die Polizei bzw. Ordnungsdienst hinters Licht zu führen.

Das geht nur solange gut bis du einmal doch erwischt wirst.:p

Wie haste einen schlechten Kopierer ? habe selbst meine Bescheinigungen Kopiert , besser wie originale. Das gleiche mit den Fahrzeugschein, brauchst nur Ordentliches Papier, denn ich zahle lieber 10 € als jedes mal 100€ für Neue Papiere .Geschweige die zeit was dafür drauf geht . Bin auch schon Öfter in einer Kontrolle gekommen , und nie eine Beanstandung bekommen .

Das Problem ist jetzt geworden für meine Gurt Befreiung ,da haben die Jetzt das Amtssiegel drauf gemacht , Und da lasse ich die finger weg. mfg

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

 

Das Problem ist jetzt geworden für meine Gurt Befreiung ,da haben die Jetzt das Amtssiegel drauf gemacht , Und da lasse ich die finger weg. mfg

Hoffentlich kommt ein entsprechendes Siegel noch auf viele andere Dokumente. Wer einen Parkausweis etc. kopiert und dann vielleicht sogar noch laminiert etc. begeht Urkundenfälschung. Punkt. Und die Jungs und Mädels möge man genauso erwischen die diejenigen, die Ausweise von Verstorbenen nutzen... Für den TE wurde ja eine Lösung gefunden und damit der Beweis angetreten, man muss nur hartnäckig genug sein...

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi

Zitat:

 

Hoffentlich kommt ein entsprechendes Siegel noch auf viele andere Dokumente. Wer einen Parkausweis etc. kopiert und dann vielleicht sogar noch laminiert etc. begeht Urkundenfälschung. Punkt.

Auch auf dem blauen Parkausweis ist und war schon immer ein Siegel/Stempel der ausstellenden Behörde.

 

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