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Selbständig, 2 Autos und nur ein Parkausweis

Themenstarteram 7. Juli 2012 um 15:25

Hallo Ihr Lieben,

auf meine Frage habe ich noch keine Antwort gefunden. Vielleicht hat jemand von Euch oder einer der Experten eine Idee?

Ein Freund von mir ist selbständig und hat ein Ladenlokal in einer großen Stadt in Deutschland. Er ist schwerbehindert und hat einen SBA mit GdB 80 und Merkzeichen aG. Er hat einen blauen EU Parkausweis. Vor seinem Laden und seiner Wohnung hat er jeweils einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz. So weit alles gut.

Aber, um Waren in seinen Laden zu liefern braucht er einen LKW. Zur privaten Nutzung hat er einen PKW. Die Umrüstung der LKW wurde vom Integrationsamt finanziert. Er hat aber nur einen Parkausweis und muss sich entscheiden, in welchem Auto der liegt. Ist der Ausweis im LKW, steht sein PKw ohne Berechtigung auf seinem Behindertenparkplatz und eifrige Polizisten schreiben ein Strafmandat. Liegt er im PKW, bekommt er ein Srafmandat mit dem LKW. Er legt immer wieder Widerspruch dagegen ein, dem auch stattgegeben wird. Auf die Dauer ist das aber lästig, zeitintensiv und Kräftezehrend.

Habt ihr eine Lösungsidee? Am leichtesten wäre es, einen zweiten Parkausweis auszustellen. Dazu ist die Kommune aber nicht bereit. Für einige Vertreter scheint der Parkausweis ein Privileg und keine dringende Notwendigkeit zu sein.

Welche Wege könnte man gehen, um eine akzeptable Lösung zu finden?

Freue mich auf Antworten.

LG, Zabri

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2012 um 20:25

Dem Bekannten des TE wird nicht anderes übrig bleiben als den Ausweis

am Mann zu tragen, wie es der Grossteil derer macht wenn der Schw. Behinderte auch ein Kfz hat, und dieses auch selbst nützt. Wie bei uns. Meine Frau ist 100% und aG, fahren wir in die Stadt zum bummeln muß der Rolli mit. Der passt leider nicht in Ihr Auto ohne grössere Umbauarbeiten. Da nehmen wir den meinigen,der hat genügend Platz.

Und der Ausweis liegt nicht im Auto meiner Frau, sondern in ihrer Handtasche, soviel zum vergessen, bzw liegen lassen im 2. Kfz.

Auch bei uns auf dem Amt gibt es keinen 2ten. a bissele mit denken na goahts leichter, und nicht immer gleich jammern - ich will, muß, brauch, haben will.

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Im übrigen ist es kein Problem das Orginal von einer Kopie zu unterscheiden.:p

Da gibt es nämlich einen kleinen Unterschied, den ich allerdings für mich behalte ;)

 

 

 

am 13. August 2012 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Im übrigen ist es kein Problem das Orginal von einer Kopie zu unterscheiden.:p

Da gibt es nämlich einen kleinen Unterschied, den ich allerdings für mich behalte ;)

genau. Wenn der/die betreffende Person von der Behörde genau hinsieht, fällt es auf, ob Original oder Kopie.

Wer glaubt den das es unter den Behinderten nur Gutmenschen gibt?

Genau hängt ihn höher.................... :-)

Zitat:

Original geschrieben von OTTO49

Genau hängt ihn höher.................... :-)

Du machst dich mit dieser Äußerung nur lächerlich.

Das du eine Straftat nach § 267 StGB begehst scheint dir überhaupt nicht klar zu sein.

Scheinbar hälst du dich besonders schlau.

Ob du es auch wirklich bist darf jeder hier für sich selbst beurteilen.

 

Männer ist doch gut.................

Ich stelle mich morgen und bringe das in ordnung..........versprochen.

Und ja ich weiß das ich doof bin

Tschööööööööö

Hallo, ich bin derjenige aus Berlin, der von Zabri beschrieben wurde.

Sie hat das gut zusammen gefasst, Danke.

Ergänzend:

Ich habe seit 22 Jahren eine chronische Krankheit, die nach und nach mein Bewegungsapparat einschränkt.

Selbstständig als Buchhändler bin ich seit 1991.

Vor drei Jahren hatte ich erstmalig einen SBA beantragt, das das laufen einfach zu schlecht wurde, ich bekam AG und 80 %.

Vorher hatte ich nie soziale Träger beansprucht, mein Geschäft war immer erfolgreich und ich konnte alles gut selbst finanzieren, auch meinen Mehrbedarf.

Der jetzige Laden lief gut an, bis....

Klar- Name entfernt

Behindert? Dann aber juristische und private Person? Dafür zwei Autos? Ich kann doch nur mit einem Auto fahren!

Und überhaupt, ich kann doch alles in meinem privat PKW unterbringen, tausende Bücher für den Laden, einen Rolli, Einkäufe (essen usw.), dann vielleicht sogar mal privat rumfahren mit Kind und Kegel und und und.

Inzwischen geht das Drama ein Jahr.

Unzählige Strafmandate, eine Strafanzeige wegen angeblicher Urkundenfälschung von der Strassenverkehrsbehörde (wurde ebenfalls niedergelegt), eine Anfrage beim Petitionsausschuss Berlin, der befürwortete keine Ausstellung eines zweiten Ausweises, ´weil es den nicht gibt.´

Rechtlich völlig falsch, Urlauber bekommen den bsw. wenn sie ohne Auto verreisen, das Auto bleibt daheim auf dem Parkplatz, im Urlaub wird der Ersatzausweis genutzt.

Wurde auch nie bestritten von der Strassenverkehrsbehörde, aber wer ist schon immer Urlauber.

 

Zudem wurde vom Petiotionsachuß (der ist für Bürger zuständig, soll vermitteln) erklärt, das unter Inanspruchnahme des EU Parkausweises keine "wechselnde Hol- und Bringdienste" gewährleistet werden sollen.

Das wäre wohl für viele das Aus, die einfach selbst gar nicht mehr fahren können.

Also auch sehr, sehr fragwürdig, viel Inkompetenz selbst von dieser Stelle.

Ob der Unterschied zwischen einem SBA und einem EU Parkausweis bekannt ist, was im SGB steht, wage ich zu bezweifeln.

Mehrere Anfragen beim Behindertenbeauftragten Berlins wurden nie beantwortet.

Wozu diese Stellen gut sind, bleibt ein großes Rätsel.

Ich bin nicht jemand, der Begriffe wie Diskriminierung schnell in den Mund nimmt.

Allerdings ist der Ablauf, die Begrifflichkeiten auch von Baustadtrat Schulte wie "Privilegiertes parken" auf einem Behindertenparklatz, als Behinderter, mehr als grenzwertig.

Aus meiner Sicht zeigt es eine Einstellung gegenüber Behinderte, die ich für gefährlich halte.

Das Konzept meines Geschäftes ist ohne einen Lieferwagen, der übrigens vom Integrationsamt mitfinanziert wurde genau für dieses Konzept, nicht machbar.

Gefahren werde ich in diesem Auto von meiner Arbeitsassistenz, auch gefördert vom Integrationsamt!

Nun fand ein Gespräch mit entfernt, meinem Anwalt, einer Frau vom Integrationsamt, Verkehrsleitung, Ordnungsamt, statt.

Es wurde der bereits mehrfach vorgeschlagene und als völlig realitätsfern abgelehnte Vorschlag wiederholt von Herrn Schulte:

Mein Privat Parkplatz wird zeitlich begrenzt, von 10 - 19 Uhr bsw. tagsüber für jeden frei befahrbar, danach in der Nacht für mich nutzbar. (Nebenstrasse vom Ku´damm!!)

Dadurch hätte ich ja einen EU Ausweis frei und könnte den mit zur Arbeit nehmen.

Mein Parkplatz vor meinem Laden ist von je her nur von 10 - 19 Uhr für mich nutzbar, was völlig ok ist.

Die Umsetzung dieser Idee, zeitliche Begrenzung meines Privat Parkplatzes, hätte zur Folge, das ich, wenn ich mal frei mache, von 10 - 19 Uhr meine Wohnung nicht mehr erreichen kann.

Meine private Teilhabe wäre also nicht mehr gesichert.

Es bleibt die Entscheidung, entweder Beruf oder Privat, das ist die logische Konsequenz solch absurder Ideen.

Das Integrationsamt und ich versuchten darzustellen, das auch behinderte Bürger privat leben, keine Chance.

Die rechtliche Situation stellt sich aber so dar:

Herr XXXXX hat als einzig weisungsbefugter Stadtrat einen Ermessungsspielraum, das Problem wäre lösbar.

Er könnte einfach einen zweiten, von mir aus auch zeitlich begrenzten (Dauer des Mietvertrages bis 2015) Ausweis ausstellen.

Die Angst eines Stadtrates vor Missbrauch des zweiten Ausweises führte dazu, das ich nun meinen Laden aufgeben werde.

Das ist enormen finanz. Verlusten verbunden, es ist ein sehr großes Geschäft.

Ich muß aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abwarten, das kann Jahre dauern, dann geht es weiter, wenn es noch geht.

Ich bin schockiert und hätte nie gedacht, das die SPD Berlin so über das Leben behinderter Menschen bestimmt.

Die Arbeit des Integrationsamtes wurde zunichte gemacht, meine sowieso, ich fühle mich das erste Mal seit 22 Jahren Erkrankung wirklich behindert.

Nicht durch meine Erkrankung, damit lebe ich, das kann ich organisieren da mein Kopf funktioniert.

Alleine durch Menschen, die über andere bestimmen und offenkundig sich nicht damit anfreunden können, das behinderte Bürger ganz normale Menschen sind, weder Privilegien genießen, sondern Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen wenn es ein muß und das eine Gehbehinderung nicht eine Frage des Wollen ist, sondern des Könnens.

Ich fühle mich in meinen Grundrechten eingeschränkt und werde das auch gerichtlich überprüfen lassen, strafrechtlich auch.

Allerdings kann ich auch jeden verstehen, der aufgrund solcher Umgehensweisen irgendwann beschliesst, alles hinzuschmeißen.

Früher hätte ich nie gedacht, das so ein Blödsinn überhaupt ein Thema in einer parlametarischen Demokratie sein kann.

Eventuell etwas lang geworden und nicht schnell verständlich, aber ich habs einfach mal schnell niedergeschrieben

 

Grüsse Martin

 

Hallo,

kann ich alles gut verstehen - meine eigene Geschichte dazu ist klein und unbedeutend. Allenfalls der Hinweis: Ich hatte meinen Wagen (mit Ausweis) in der Tiefgarage meines Arbeitgebers abgestellt und fuhr mit einem Firmenwagen, den ich mit einer Kopie des (alten - damit leichter kopierbaren!) Ausweises parkte.

Ich bekam ein Ticket, legt Widerspruch unter Schilderung der Tatsachen ein und musste dennoch zahlen - verbunden mit dem Hinweis, dass ich eine Urkundenfälschung begangen hätte und man sich weitere Konsequenzen vorbehalte.

Das ganze ist 10 Jahre her - da kommt nichts mehr. Aber kopieren? Nee, geht gar nicht.

 

So, nun zum eigentlichen: Hast Du, lieber Betroffener, Dich mal an die Presse gewandt? Ich kann mir vorstellen, dass Du da weit offenere Ohren findest als bei Politikern - gleich welcher Partei. Mein Thema ist Krimskrams und Faulheit, den Ausweis mitzunehmen - Dein Thema ist aber nachvollziehbar. Ich würde daher den Weg gehen, mir eine breitere Öffentlichkeit zu suchen als ein Forum, in dem eh primär Betroffene unterwegsg sind.

Viel Erfolg!

Za4aCosmo

Ja, ich werde das öffentlich machen. Eigentlich bin ich nicht scharf darauf, ich betreibe ja nen Buchladen und nicht meine Geschichte. Aber es wird nicht anders gehen, das Urteil vor dem Verwaltungsgericht kann dauern.

Inzwischen habe ich den Laden teilverpachtet, ich muß das alles irgendwie retten, bis ich Klarheit habe.

Das kostet mich ein Haufen Geld und Gesundheit.

Alles schon skandalös, die "Alternative", so nannte es der Stadtrat, privat Parkplatz tagsüber nicht mehr nutzbar dafür den Arbeitsplatz, hat mit der Realität von Gehbehinderungen so rein gar nichts zu tun.

Aber Berlin soll Autofrei werden, das ist die Politik von XXXX, kannst ja mal googlen bei Youtube, da gibt es einiges.

Alle sollen Fahrad fahren usw.

Und die, die nicht können?

Egal, die tauchen gar nicht auf, so hört sich das an.

SGB ist völlig nebensächlich, vielleicht kommt ja mal einer, der das auch berücksichtigt bei solchen Entscheidungen wie bei mir.

Hätte nie gedacht, das das so schwierig ist in Deutschland, es geht um Nichts, kein 10. Kühlschrank oder Geld usw., lediglich um bsw. eine zeitlich befristete Kopie des EU Ausweises.

Peinlich für die SPD Berlin

Das Problem kenn ich auch nur zu gut: Zwar lenke ich selbst nur ein Fahrzeug, aber ich bin desöfteren mit Freunden unterwegs und dann ist es ärgerlich, wenn der Schein fehlt.

Nun, am Flughafen habe ich einfach eine Farbkopie reingelegt, um meinen Ausweis im Ausland nutzen zu können. Ist aber (wie ich jetzt weiss) nicht nötig, da man eh erst bei Abreise an der Schranke kontrolliert wird und dann erst das "Original" vorzeigen muss.

Damals habe ich meinen Ausweis desöfteren verloren. Also ab zum Amt, einen neuen besorgt.

Tja, wenn man dann einen alten doch wiederfindet, besitzt man zeitweilig eben zwei Scheine (oder auch 3 - 5 ). Das ging aber nur so lange gut, bis man mir seitens Ordnungsamt vorwarf, ich würde mit den Ausweisen dealen, hihi!

Der Dame vom Ordnungsamt ist es beim vorbeilaufen an der Windschutzscheibe übrigens egal, ob da "Ersatzausweis" draufsteht oder nicht. Nur peinlich, wenn man direkt am Fahrzeug abgfangen wird, denn dann hast Du "das wissen die wenigsten" die Bescheinigung (ein DIN A4 Blatt) bei Dir zu führen, welches dann auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

Wenn man sich streng am Gesetz festhält, dann muss man meines Wissens nach den Schwerbehindertenparkausweis IMMER dabei haben. Gefühlte 10x hatte ich ihn aber nicht im Auto, stattdessen ein Knöllchen. Ein Anruf beim Ordnungsamt und die Sache wurde gelöscht, denn dort können die Herrschaften (wenn sie Bock haben) Deinen Namen im System eingeben und sehen, dass Du eigentlich im Besitz dieser Parkerlaubnis bist.

Ich werde mich die Tage aber gerne noch Mal mit dem Ordnungsamt unterhalten, ob es da eine schönere Lösung gibt.

 

Hallo Polo Hunter, bei den Urlaubssachen gibt es bereits Entscheidungen.

Da ist es kein Problem, einen zweiten Ausweis vorrübergehend zu bekommen.

Das entschied die Verkehrslenkung Berlin 2004, siehe unten.

 

Ich könnte auch einen, bsw. auf die Dauer meines Gewerbemietvertrages ausgestellten zweiten Ausweis, gebrauchen, aber es scheint ein Problem, das ich ganz normal selbstständig bin, also eine juristische und private Person.

 

Besonders originell war in diesem Zusammenhang der Vorschlag von XXXXX, ich könne mich doch krank melden bei ihm, dann würde ich vorrübergehend einen zweiten Ausweis erhalten.

Ich habe seit 22 Jahren MS.

 

Zynisch, man braucht viel Geduld, um sich soetwas von gut bezahlten Politikern, die am 1. Gehalt bekommen, egal wie sie arbeiten, anzuhören.

 

Hier der Text (nicht vollständig) der Lenkungsbehörde 2004:

 

"Im Rundschreiben der Verkehrslenkung Berlin Nr. 1/ 2004 zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (Punkt 5.) ist Folgendes geregelt: "Die Straßenverkehrsbehörden können für bestimmte Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde nach § 45 StVO durch Anordnung von Zeichen 314 oder Zeichen 315 der StVO mit dem Zusatzzeichen 1044-11 der StVO ("Rollstuhlfahrer mit Parkausweis Nr. ... ") auf öffentlichem Straßenland Einzelparkplätze kennzeichnen. In diesen Fällen haben die berechtigten Benutzer ihren EU-Parkausweis gut lesbar auszulegen.

Schwerbehinderte nutzen mitunter Ihre EU-Parkausweise unabhängig vom eigenen Fahrzeug beispielsweise auch während eines Auslandsaufenthaltes. Bei entsprechender Glaubhaftmachung, dass das normalerweise genutzte Kraftfahrzeug währenddessen auf dem personenbezogenen Stellplatz dauerhaft geparkt wird, kann auf Antrag ein EU-Parkausweis ohne Lichtbild für die Dauer der

Abwesenheit vom Wohnort und beschränkt auf die Nutzung des personenbezogenen Parkplatzes erteilt werden."

 

Also, Einzelfallprüfung gemäß SGB und schon ist ein Problem kein Problem mehr.

Es scheint mir aber ein wenig so, das hier momentan ein SPD Stadtrat seine ganz eigene Weltanschauung, auch über behinderte Menschen, mithilfe eines Amtes umsetzen will.

Leider momentan noch als Einziger weisungsbefugt, so etwas zerstört Existenzen, ein Gerichtsurteil kann dauern.

Die Zeiten sollten vorbei sein und ich hoffe sehr, das die SPD schnell wieder die Grundrechte von behinderten Bürgern umsetzt.

 

.

:confused: :confused:

Aber trotzdem herzlich Willkommen hier im Forum.

Hallo , Ist ja ein unglaublicher Vorgang. Steht das „S“ bei der SPD nicht für sozial?

Das Verhalten entfernt...MT-Moderation und das gerade in Berlin, wo sich doch jeder Integration - insbesondere die SPD - auf die politischen Fahnen schreibt. Wie kann ein Politiker das Integrationsamt übergehen, das SGB ignorieren und eine Existenz zerstören? Was für eine Ignoranz und Arroganz. Mach bloß weiter, Viel viel Erfolg

 

 

Ich glaube von dieser naiven Ecke könnt ihr euch verabschieden, daß es bei anderen Partei-Farben anders, oder sogar besser wird.

 

Im allgemeinen wird bei finanziell nicht so guter Lage immer erst an der sozialen Schiene gespart.

 

Und ja, bevor hier ein Veto kommt, ich bin seit Geburt ein sogenannter Mehrfachbehinderter.

Zwischen den vielfachen Wahlversprechungen und der Realität liegt ein großer Wiederspruch, egal bei welcher Partei.

Das wird wohl stimmen, wobei das in Berlin schon sehr auffällig ist, wer da wen kennt und wer da wen unterstützt, auch, wenn es witzigerweise in persöhnlichen Gesprächen anders klingt. Schriftlich hängt sich da kaum jemand raus.

Ich bin ja bei Vergleichen zurückhaltend, aber es gab schon Kunden in meinem Laden die meinten, das sei ´der kleine Faschismus´, der immer noch in Deutschland existiert. Ich fand das überspitzt, aber.. Wenn Politiker XXX alleine so über das Leben behinderter Menschen bestimmen und am Ende damit auch entscheiden, ob die Existenz erhalten werden sollte oder nicht, hat es einen ganz üblen Beigeschmack.

Es gibt rechtlich kein Problem, das im Sinne des SGB zu handhaben, also eine Existenz zu erhalten.

Man muß es aber als weisungsbefugter Stadtrat auch mit seiner eigenen Weltanschauung in Einklang bringen können, da scheint es keine "normal" lebende Behinderte zu geben.

In der Klageerwiederung des Rechtsamtes des Bezirksamt Charlottenburg steht als Hauptargument für die Verweigerung bsw. einer beglaubigten Kopie oder eines zeitlich begrenzten zweiten EU Ausweises, die Gefahr des Mißbrauchs.

Also, die Gefahr eines Mßbrauches reicht.

Rechtlich wurde kein Gesetz angeführt.

Danach könnten in Zukunft alle Entscheidungen gegen eine berufliche und private Teilhabe behinderter Bürger mit dem Argument, Behinderte sind grundsätzlich potentielle Betrüger, abgelehnt werden.

Behinderte Bürger sind Betrüger schon alleine, weil sie behindert sind?

Kriminelle?

 

Erzwingungshaft wurde mir bereits angedroht.

Für eine parlamentarische Demokratie ist das Verhalten des XXXX schon sehr problematisch

 

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