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Schwerer Hagelschlag über Autostadt

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 28. Juli 2013 um 8:19

Am gestrigen Samstag ist zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr ein schweresUnwetter mit Hagel

> 3 cm über Wolfsburg gezogen. Anscheinend sind die Schäden enorm. Vor allem an den Autos. Muß ich ein von Hagelschaden betroffens Auto abnehmen ?

Wie ist die Rechtslage?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von funky-bln

Das ist ganz einfach! für den Kunden ist immer der Verkäufer zuständig, er muss alles Regeln mit WOB. WOB hat nix mit den Kunden zu tun, dafür gibt es den Verkäufer.

Wie gesagt mir ist das jetzt auch sowas passiert, mein Golf 7 ist seit dem 26.7 fertig und sollte am 28.8 ausgeliefert werden. Ich habe zu meine Verkäufer gesagt ok alles klar da mein Fahrzeug fertig gebaut ist und in WOB rum steht habe Sie jetzt die Wahl entweder Sie rufen bei der Terminierung an und machen mal Rabatz oder Sie stellen mir solange ein gleichwertiges Fahrzeug als Leihwagen zur Verfügung.

1 Stunde später habe ich aus WOB ein Anruf bekommen, Sie können ihren Golf 7 am 13.08 um 9:00 Uhr abholen.

Es ist leider so das man öfters sein Verkäufer auf die Füsse treten muss.

Also Leute mit allem Respekt; aber diese Gequake mit: "der Verkäufer muss dies regeln", "der Verkäufer hat sich darum zu kümmern", "es ist die Aufgabe des Verkäufers, das zu tun" ist der größte Mist, den ich seit meinem ersten Login hier im mt gelesen habe.

@funky: Du musst Deiner eigenen Redensweise mal den Spiegel vorhalten. Es sagt wohl sehr viel über Dein Menschenbild aus. "seinem Verkäufer" -> wir reden hier über einen Menschen im Angestelltenverhältnis, der Weisungen seiner Marke oder Geschäftsleitung ausführt und nicht 'frei' entscheidet und nicht über den Leibeigenen des Käufers.

Ferner ist es auch nicht die Aufgabe des Autohauses oder des Verkäufers, einen Abholtermin zu vereinbaren. Der Ablauf ist der, dass die Autostadt bei Planbarkeit auf das Autohaus zukommt. Würden alle Käufer 'Rabatz' machen, würde dies gar nichts bringen. Es bringt nur dem Einzelnen was; der seinen Willen durchdrückt.

Zur Situation im Speziellen:

VW in WOB hat noch nicht mal einen Überblick über die Anzahl und das Ausmaß der einzelnen Schäden. Gehen wir mal von 10.000 betroffenen Fahrzeugen aus. Was passiert jetzt wohl, wenn jeder für die 10.000 Autos zuständige Verkäufer anruft und fragt: "Was ist mit dem Wagen, kann er ausgeliefert werden?"

-> richtig, gar nichts. Weil es der aktuellen Situation entsprechend gar nicht auf die Schnelle zu regeln ist und der Verkäufer ebenso wie der Kunde keinen Einfluss darauf nehmen kann.

Zum vorliegenden Fall:

Wenn man natürlich beim Großhändler in Nürnberg mit ordentlichem Rabatt bestellt, braucht man sich natürlich nicht wundern, als 'Nummer' und nicht als Kunde behandelt zu werden.

Vielleicht wäre der Kauf beim kleinen, ortsansässigen Händler mit Kunden-naher Betreuung und Lösungen die Alternative gewesen. Sind wir doch mal ehrlich: den Händler in Nürnberg interessiert der Kunde aus Hamburg oder Berlin gar nicht. Und wenn es die Vorgabe des Herstellers ist, den Mietwagen zur Summe x zur Verfügung zu stellen, wird er das tun; nicht mehr und nicht weniger. Und Druck auf den Verkäufer auszuüben ist unter Umständen noch kontraproduktiv.

Es ist mittlerweile ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es muss alles billig bis auf ein Mindestmaß sein und der Service muss maximal sein. Da gibt es 2 Möglichkeiten: entweder den Preisanspruch oder wenn man schon billig kauft, den Serviceanspruch herunterschrauben. Wo soll's denn auch herkommen?

Zum Hagel selbst:

Natürlich ist das eine beschissene Situation. Aber hier wird niemand auf dem Schaden an sich sitzen bleiben. Vor Wochen haben einige Familien ihr Haus das 2. Mal durch Hochwasser verloren. Oder heute hat der ein oder andere in Dtld. die Nachricht über seine tödliche Krankheit erhalten; diese Menschen haben ein PROBLEM. Ein Auto mit 3 Beulen lässt sich reparieren oder neu bestellen, so ärgerlich das Ganze auch ist!

Ich habe fertig...

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Die Autos, welche am nächsten Tag ausgeliefert werden sollen, stehen im Turm. Alle anderen auf einem Parkplatz. Habe meinen gestern da abgeholt, laut VW sind 22.000 Neuwagen vom Hagelschaden betroffen. Meinen hatte ich leider schon aus der Übergabehalle gefahren. Bin also auch Opfer...

am 28. Juli 2013 um 10:20

Für die, die ihr Auto noch nicht abgeholt haben: http://www.stern.de/.../...das-kaeufervertrauen-verhagelte-636559.html (von 2008)

Ist ja nicht das erste Mal, dass so was passiert. Demnach sind die drei Handlungsoptionen:

- repariertes Auto nehmen und ggf. Entschädigung erhalten

- neues Auto bestellen

- vom Kaufvertrag zurücktreten

am 28. Juli 2013 um 10:29

Mein Vater hat als Lieferwoche KW31 genannt bekommen.

Wann sollte dann wohl der Wagen produziert werden?

Kann man davon ausgehen, dass er nicht schon fertig auf den P steht??

So wie ich das aus dem Artikel raus lese ist nicht gewährleistet, dass VW einen auf den Hagelschaden hinweist. Wie kann ich sicherstellen, dass mein neuer nicht zu den beschädigten Fahrzeugen gehört? Am besten mal beim :) nachfragen? Der wird wahrscheinlich auch nur sagen, alles halb so wild :(

Ich verstehe das aber so, dass VW den Kunden darauf hinweisen muss, ob der Wagen einen (Hagel)-Schaden hatte!

An die Profis: Wie kann man im nachhinein einen raparierten Hagelschaden herausfinden?

Ich hole meinen GTI in genau 3 Wochen ab...nicht das der auch schon gebaut ist!?

am 28. Juli 2013 um 10:53

kleiner Hinweis...

ich war gestern in der Autostadt (nur zu Besuch, GTI hatte ich vor 3 Wochen abgeholt).....

Momentan sind die überdachten Mitarbeiterparkplätze (vielleicht auch nur am Wochenende) geöffnet, wahrscheinlich wegen der Werksferien.....

Ich habe dann im Voll-Schatten und geschützt und umsonst parken können, während fast alle anderen für 3 Euro ihr Auto haben stundenlang vollknallen lassen....

Ich bin zwar um 15 00 wieder losgefahren, aber während des Hagelsschlages wäre das KFZ zumindest für Besucherfahrzeuge oder frisch abgeholte Fahrzeuge super sicher geparkt !

Man geht zwar 3 min...aber die meisten sind eh zu faul und sollten mal wieder ein paar Schritte gehen ;-)

am 28. Juli 2013 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Ich verstehe das aber so, dass VW den Kunden darauf hinweisen muss, ob der Wagen einen (Hagel)-Schaden hatte!

An die Profis: Wie kann man im nachhinein einen raparierten Hagelschaden herausfinden?

Ich hole meinen GTI in genau 3 Wochen ab...nicht das der auch schon gebaut ist!?

kommt drauf an wie krass die Beule oder Delle ist.

Wenn sie nicht so dolle sind und ein guter Beulendoc da ist dann sieht man überhaupt nichts und kann es auch nicht nachweisen.Da ja weder gespachtelt noch lackiert wird.

am 28. Juli 2013 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Wie kann man im nachhinein einen raparierten Hagelschaden herausfinden?

Zum Beispiel, indem man unter den Dachhimmel guckt: klick.

Zitat:

Original geschrieben von Homer J. Simpson

Für die, die ihr Auto noch nicht abgeholt haben: http://www.stern.de/.../...das-kaeufervertrauen-verhagelte-636559.html (von 2008)

Ist ja nicht das erste Mal, dass so was passiert. Demnach sind die drei Handlungsoptionen:

- repariertes Auto nehmen und ggf. Entschädigung erhalten

- neues Auto bestellen

- vom Kaufvertrag zurücktreten

OK, wenn man neues Auto bestellt, wer übernimmt die Mehrkosten, da die bestellten Kunden teilweise die alten Preisen gekauft haben. Oder aber wenn man neues bestellt, werden die nach hinten gerückt bis die anderen bestellten Autos erhalten haben ?

Zitat:

Die werden von qualifizierten "Ausbeulern" bzw. Karosseriebauern so wieder instandgesetzt bzw. ausgebessert das man als Endkunde qualitätsmäßig keinen Unterschied von vorher zu nachher bemerkt, von daher wirst Du seitens VW wohl nicht darüber informiert...!

Es wird sicher so wie 2008 beim Hagelschauer in Emden laufen. Die Autos werden ausgebeult, neu lackiert und der Kunde erhält einen Nachlass (waren glaub 1500 oder 2500€) - Alternativ wird eine Neubestellung möglich sein (so war es damals)

am 28. Juli 2013 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Feuerwache

Die Autos, welche am nächsten Tag ausgeliefert werden sollen, stehen im Turm. Alle anderen auf einem Parkplatz. Habe meinen gestern da abgeholt, laut VW sind 22.000 Neuwagen vom Hagelschaden betroffen. Meinen hatte ich leider schon aus der Übergabehalle gefahren. Bin also auch Opfer...

Wenn meiner morgen um 13.00 Uhr abgeholt werden soll, war er dann schon gestern beim Hagel im Turm, was meint ihr? soll ich mal bei VW anrufen ?

Themenstarteram 28. Juli 2013 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Polo-Style

Zitat:

Original geschrieben von Feuerwache

Die Autos, welche am nächsten Tag ausgeliefert werden sollen, stehen im Turm. Alle anderen auf einem Parkplatz. Habe meinen gestern da abgeholt, laut VW sind 22.000 Neuwagen vom Hagelschaden betroffen. Meinen hatte ich leider schon aus der Übergabehalle gefahren. Bin also auch Opfer...

Wenn meiner morgen um 13.00 Uhr abgeholt werden soll, war er dann schon gestern beim Hagel im Turm, was meint ihr? soll ich mal bei VW anrufen ?

....Fahrzeuge werden 24 h vorher in die 2 Türme eingelagert. 400 Fahrzeuge je Turm, 600 -800 Abholungen am Tag.

Das wäre einfach Glück. Ich würde trotzdem anrufen damit die Fahrt nach WOB nicht umsonst ist.:eek::eek::eek:

am 28. Juli 2013 um 12:45

Deswegen würde ich das Fahrzeug nicht abnehmen, denn ein Fahrzeug, das nicht fabrikneu, sondern wegen des Hagelschadens neuwertig ist, muß niemand abnehmen. Daher würde ich auf Vertragserfüllung bestehen. Wenn du vom Vertrag zurücktritts, besteht auch keine Erfüllungspflicht für VW(den Händler) und du erhälst dein Geld zurück, falls du schon bezahlt hast. Ergo: auf Erfüllung bestehen und warten bis das Auto (neu) gebaut wird.Dauert natürlich entsprechend, aber VW ist in der Pflicht, Stichwort Lieferverzug.

Hier kann man nachlesen wie das damals in Emden geregelt wurde:

http://www.motor-talk.de/.../...aden-bei-vw-in-emden-t1879651.html?...

Zitat:

Original geschrieben von ickeb

Dauert natürlich entsprechend, aber VW ist in der Pflicht, Stichwort Lieferverzug.

Ist VW bzw. der Händler wirklich in der Pflicht den Liefertermin einzuhalten bei höherer Gewalt?

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