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Schaden am Holm nach Inspektion

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 14. Juni 2015 um 8:47

Hi All

Vielleicht kann mir jemand ein paar tips geben,wie ich mich verhalten soll.

Um es abzukürzen,wehrend einer inspektion ist beim hoch heben des Fahzeugs der hebearm von der Bühne etwas rausgerutscht so das der wagen am Holm angehoben wurde,und dabei dieser eingedrückt wurde(ca 2.5 bis 3cm) es ist von der seite auch sichtbar.

Der Meister rief mich an , und meinte das der schaden natürlich von denen beseitigt wird und ich einen ersatzwagen auf deren kosten bekomme (Es ist eine offizielle VW Werkstatt)für die zeit der Reparatur.

Natürlich möchte ich kein Geflicktes auto haben und schon garnicht am Holm.

Darf den am Holm rumgebastellt werden? Ich denke nicht.

Kann ich auf ein anderes Fahrzeug bestehen der Gleichwertig ist?

Der Wagen wird in einer Woche 2 Jahre alt und hat gerade 29500 km gelaufen es ist ein GTD.

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber bei manchen Threads stellen sich mir einfach die Haare zu Berge. Der aggressive Unterton, die bereits vorgefertigte Meinung und die katastrophale Orthographie ergeben ein Bild, bei dem mir (fast) die Worte fehlen.

Beängstigend, wer soll alles eine Fahrerlaubnis hat und auf den Straßen unterwegs ist.

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Wo ist das Problem. Es wird fachmännisch repariert, und ja, man darf den Holm ziehen, und gut ist. Einen weitergehenden Anspruch hast du nicht.

Themenstarteram 14. Juni 2015 um 9:10

Das denke ich nicht den ich habe einen Wagen in Einwandfreiem zustand abgegeben,und müchte so einen wieder kriegen.

In meinen Augen ist es ein Sg.Unfallwagen nach der Reparatur.wird sicherlich Gespachtelt, gebohrt,gezogen usw.Es wird deffinitief eine Schwachstelle sein.Ich werde morgen bei Dekra vorstellen und mich genauer informieren.

geil, erst fragen und dann ganz klar sagen, dass man eigentlich bereits eine festgefahrene Meinung hat (und auch nur das hören wollte).

Der "Holm" ist in dem Fall nur sowas wie eine Verkleidung, also wird der Wagen nicht als Unfallwagen eingestuft. Lass das reparieren, achte genau darauf, ob alles zu Deiner Zufriedenheit ausgeführt wurde und lass es damit gut sein.

Was erwartest Du denn anderes als eine Reparatur? Einen Neuwagen im Autausch? 5.000 EUR Sonderzahlung von VW?!;)

Zitat:

@kuciapy schrieb am 14. Juni 2015 um 10:47:30 Uhr:

...

Darf den am Holm rumgebastellt werden? Ich denke nicht.

Warum nicht? Das äußere Blech eines Schwellers (das ist die Steifigkeit gebende, längliche Struktur unterhalb der Türen zwischen den Radausschnitten) wurde in früheren Zeiten, als der Rost an tragenden Teilen noch ein Thema war, auch komplett ersetzt. Und das war, richtig gemacht, eine durchaus zulässig Reparatur.

Zitat:

@kuciapy schrieb am 14. Juni 2015 um 10:47:30 Uhr:

Kann ich auf ein anderes Fahrzeug bestehen der Gleichwertig ist?

Der Wagen wird in einer Woche 2 Jahre alt und hat gerade 29500 km gelaufen es ist ein GTD.

Das glaube ich kaum. Schließlich ist das kein Totalschaden und dein Wagen kein Neuwagen mehr.

Du könntest aber auch einer "Wiedergutmachung" bestehen - und dazu zähle ich nicht den Mietwagen. Der ist nur eine Selbstverständlichkeit, um deine Umstände so gering wie möglich zu halten.

Wie groß die sein sollte, hängt vom Umfang des Schadens und der Reparatur ab. Wird z. B. nur die Beule herausgezogen, ein wenig gespachtelt und lackiert, dürfte bestenfalls eine kostenlose Inspektion drin sein.

Wird dagegen das komplette äußere Blech ersetzt (also mit Heraustrennen, Einschweißen, Lackieren), wird der serienmäßige Rostschutz auch angegriffen und das wäre sogar eine mitteilungspflichtiger Schaden beim Verkauf. Dann wäre mehr herauszuhandeln. Wieviel, das bleibt deinem Geschick vorbehalten - oder einem (kostenpflichtigen) Gutachten, das die Wertminderung feststellt!

Du kannst also die Sache direkt regeln oder aber wie einen Unfall handhaben, inkl. Gutachten, das du dem Verursacher bzw. seiner Versicherung auch in Rechnung stellen kannst.

Zitat:

@kuciapy schrieb am 14. Juni 2015 um 11:10:08 Uhr:

Das denke ich nicht den ich habe einen Wagen in Einwandfreiem zustand abgegeben,und müchte so einen wieder kriegen.

...

Das möchte wohl am liebsten jeder Unfallgeschädigte. Geht aber nicht. Bleib realistisch!

Photos und eine Beschreibung der von der Werkstatt vorgesehenen Reparatur wären hier bei dieser Fragestellung sehr hilfreich!

Schönen Gruß

Zitat:

@kuciapy schrieb am 14. Juni 2015 um 11:10:08 Uhr:

Das denke ich nicht den ich habe einen Wagen in Einwandfreiem zustand abgegeben,und müchte so einen wieder kriegen.

In meinen Augen ist es ein Sg.Unfallwagen nach der Reparatur.wird sicherlich Gespachtelt, gebohrt,gezogen usw.Es wird deffinitief eine Schwachstelle sein.Ich werde morgen bei Dekra vorstellen und mich genauer informieren.

Anscheinend bist du auf Krawall gebürstet. Dann brauchst du auch nicht fragen, sondern gehe gleich zum Anwalt und verklage VW wegen der Unfähigkeit des Autohauses. Dann geht es dir bestimmt besser.:D

Und noch nebenbei, auch nach der Rechtschreibreform gilt diese.:confused:

Themenstarteram 14. Juni 2015 um 9:42

Ich erwarte keinen Neuwagen aber einen Gleichwertigen,es währe anders wenn es sich um Kotflügel oder Türe handeln würde.Holm ist jedoch ein fester bestanndsteil der Karroserie.So viel ich weis besteht der Holm aus mehreren schichten an die sie nicht drann kommen ohne denn zu Öffnen,und bei diese eindellung werden die innen liegenden auch beschädigt worden sein.Hab keinerswegs eine festgefahrene meinung,möchte jedoch mich nicht mit einer reparatur abspeissen lassen,wenns mir vielleicht besseres zusteht.Daher die fragen nach erfahrungen und nicht nach vermutungen.

am 14. Juni 2015 um 9:46

a) Einfach mal die Beurteilung der (hoffentlich objetkiven) dritten Partei DEKRA abwarten :eek:

b) zu solchen Sachlagen, die sich im wahren Werkstattleben immer mal wieder ergeben (ich könnte aus meiner Werkstattzeit als ehem. KFZ-Mech. selbst stundenlang erzählen, weit tragschwereres: Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler, leider!), gibt es zahlreiche Beispiele inkl. Schadensregulierung online zu finden, zahlreiche Rechtsprechung etc. dazu und jeder Schadensachverständige oder gar dahingehend erfahrene Anwalt weiß, was geht und was nicht und wie und wo die realistischen Ansprüche des Geschädigten liegen

c) ohne Foto werde zumindest ich hier nicht weiter mutmaßen! :D

Ein gleichwertiges Fahrzeug also nochmal ein GTD mit ca. 30.000 km wo du die vorgeschichte von diesem Fahrzeug nicht kennst ??

Ist es dir Wert? Wenn ja dann sprich den Händler an, die wären bei so einem tausch wohl nicht abgeneigt sein

Ich würde eher das ding reparieren und eine Wertminderung auszahlen lassen

am 14. Juni 2015 um 9:51

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 14. Juni 2015 um 11:48:18 Uhr:

Ein gleichwertiges Fahrzeug also nochmal ein GTD mit ca. 30.000 km wo du die vorgeschichte von diesem Fahrzeug nicht kennst ??

Ist es dir Wert? Wenn ja dann sprich den Händler an, die wären bei so einem tausch wohl nicht abgeneigt sein

Denke auch.

Am Ende macht das AH dabei sogar noch ein gutes Geschäft..., zumal die Werkstatt selbst gg. solche Fahrlässigkeiten und techn. Versagen haftplichtversichert ist.

Wir hatten mal einen noch neuen Ford KA I zur ersten Inspektion ins Ford AH in HH gebracht und abends erhielten wir ihn mit rechts vollständig gerissener Windschutzscheibe wieder, angeblich wäre das schon so gewesen bei Fahrzeugabgabe (nein, war es definitiv nicht!).

Nun, ich bin vom Fach, ergo noch mal vernünftig mit dem Vorgesetzten des Blödsinn erzählenden Serviceberaters gesprochen, der meine Frau bei Fahrzeugabholung mit dem Spruch oben "abbürstete" - und gut!

Eine Werkstatt die mit dem Kunden bei Fahrzeugannahme nicht um das Auto geht ist sowieso keine gute Werkstatt

Themenstarteram 14. Juni 2015 um 10:05

@Taubitz und @ alpi82 Danke euch für die normalen antworten,und keine Korrintenkackerei.

Die sollen halt dir die Inspektion einfach auch nicht berechnen

Für die Werkstatt ist so eine Inspektion sowieso ein zweistelliger Betrag

Zitat:

@kuciapy schrieb am 14. Juni 2015 um 12:05:58 Uhr:

@Taubitz und @ alpi82 Danke euch für die normalen antworten,und keine Korrintenkackerei.

Du willst dich aber hier unbedingt unbeliebt machen, oder? Wenn dir meine "Konrinthenkackerei" nichts gebracht hat, darfst du mich gerne auch auf die Ignore-Liste setzen.

Dann mach' ich das ebenso und erspare mir hier die Zeit, deine Erwartungshaltung auf ein realistisches Maß zu stutzen.

Na dann noch viel "Spaß" beim Wiederherstellen des "Einwandfreiem zustands" deines Wagens ... :rolleyes:

Schönen Gruß

Ganz klar Unfallwagen.

Da bleibt nur noch der Export.

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