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S4 8E mit 250tkm kaufen?
Hallo Leute,
ich steh vor einer schwierigen entscheidung, ich hätte folgendes auto gefunden:
s4 v8 bj 04
250tkm !
limo
schwarz
voll bis auf navi
8fach bereift
serviceheft gepflegt bei audi
brauch 1l öl auf 1000km
was ist das auto noch wert? ist das mit dem öl normal? so wie ich gegoogelt habe ist das nicht ungewöhnlich?
bitte um ernsthafte & seriöse entscheidungshilfe.
danke,
MFG
DAN
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
wenn du ihn mit 5k ankaufst, und ihn generalüberholst, sollte das super sein
hätte fast vor 2 monaten einen s4 avant mit 160tkm gekauft.
hatte einige mängel (optische) - motor und getriebe lief einwandfrei.
als ich die VIN abgeglichen hatte, war die letzte reperatur bei 212 tkm bei audi.
wer weiss wieviel der tatsächlich drauf hatte.
natürlich war ich sehr enttäuscht, und hab mir den wagen dann gar nicht mehr angesehen.
Unabhängig von der eigentlichen Frage des TE hoffe ich, dass Du den Verkäufer nicht ungeschoren hast davonkommen lassen?! Das ist doch wohl ein Fall für den Staatsanwalt, diesem Pack muss man mit der ganz großen Keule eins überbraten...
Ähnliche Themen
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AllroadPunk
Hallo Leute,
ich steh vor einer schwierigen entscheidung, ich hätte folgendes auto gefunden:
s4 v8 bj 04
250tkm !
limo
schwarz
voll bis auf navi
8fach bereift
serviceheft gepflegt bei audi
brauch 1l öl auf 1000km
was ist das auto noch wert?
Meiner Meinung nach: nichts mehr!
Allein der Ölverbrauch sagt doch schon alles. Wer will freiwillig Geld für einen wirtschaftlichen Totalschaden ausgeben?
Klar kann mit dem Auto alles gut gehen bis 1.000.000km, aber das Risiko bei der Laufleistung ist halt für meinen Geschmack über dem "Spaß" den das Fahrzeug bringt.
es sei dnen der ist so billig, dass du den ölverlust beheben kannst.
aber alles andere wird auch den 250 tkm runter gerockt sein.
ich würde vorsichtig sein, und lieber vernünftig sein, gerade bei diesem motor
Glaube nicht dass man den hohen Ölverbrauch wirtschaftlich in den Griff bekommen kann. So ein Auto ist ein Fall für den Export.
wenn du ihn mit 5k ankaufst, und ihn generalüberholst, sollte das super sein
hätte fast vor 2 monaten einen s4 avant mit 160tkm gekauft.
hatte einige mängel (optische) - motor und getriebe lief einwandfrei.
als ich die VIN abgeglichen hatte, war die letzte reperatur bei 212 tkm bei audi.
wer weiss wieviel der tatsächlich drauf hatte.
natürlich war ich sehr enttäuscht, und hab mir den wagen dann gar nicht mehr angesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
wenn du ihn mit 5k ankaufst, und ihn generalüberholst, sollte das super sein
hätte fast vor 2 monaten einen s4 avant mit 160tkm gekauft.
hatte einige mängel (optische) - motor und getriebe lief einwandfrei.
als ich die VIN abgeglichen hatte, war die letzte reperatur bei 212 tkm bei audi.
wer weiss wieviel der tatsächlich drauf hatte.
natürlich war ich sehr enttäuscht, und hab mir den wagen dann gar nicht mehr angesehen.
Unabhängig von der eigentlichen Frage des TE hoffe ich, dass Du den Verkäufer nicht ungeschoren hast davonkommen lassen?! Das ist doch wohl ein Fall für den Staatsanwalt, diesem Pack muss man mit der ganz großen Keule eins überbraten...
tja, ich weiss nciht wie da die rechtslage ist.
das auto stand in den niederlanden, und dort ist wohl die tachomanipulation nicht verboten, oder?
Gut, das ist natürlich noch was anderes, wobei Tachomanipulation sicherlich auch in den Niederlanden verboten ist. Ist schließlich auch ein Rechtsstaat und Betrug bleibt Betrug...
glaub auch, dass man da unterscheiden muss, wenn es es angibt, ist es egal, aber wenn nicht, wie in meinem fall, dann schon.
in deutschland ist es ja komplett untersagt.
nein, auch hierzulande gilt: es kann dir niemand verbieten, an deinem tacho rumzudrehen wie du willst. wenn du das allerdings beim verkauf verschweigst zum zwecke der wertsteigerung, ist es betrug!
Zitat:
Original geschrieben von flog1860
nein, auch hierzulande gilt: es kann dir niemand verbieten, an deinem tacho rumzudrehen wie du willst. wenn du das allerdings beim verkauf verschweigst zum zwecke der wertsteigerung, ist es betrug!
da liegst du falsch
die gesetze wurden diesbezüglich geändert
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
Zitat:
Original geschrieben von flog1860
nein, auch hierzulande gilt: es kann dir niemand verbieten, an deinem tacho rumzudrehen wie du willst. wenn du das allerdings beim verkauf verschweigst zum zwecke der wertsteigerung, ist es betrug!
da liegst du falsch
die gesetze wurden diesbezüglich geändert
Quellen, Quellen, Quellen bitte oder muß ich jedesmal bei Google gucken!
Hab was von 2005 Gefunden, es ist nicht Verboten, nur beim Verkauf muß man es Angeben, sonst ist es Betrug und wird mir Geld/Freiheitsstrafe Belohnt!!!
Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
@Te
Bei der Kilometerlaufleistung würd ich es mir 3mal Überlegen, und eher die Finger davon lassen, du kannst Glück haben und der Motor macht dich Glücklich, aber auch Pech und das Fahrzeug wird zur Kostspieligen Sache!
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
Zitat:
Original geschrieben von flog1860
nein, auch hierzulande gilt: es kann dir niemand verbieten, an deinem tacho rumzudrehen wie du willst. wenn du das allerdings beim verkauf verschweigst zum zwecke der wertsteigerung, ist es betrug!
da liegst du falsch
die gesetze wurden diesbezüglich geändert
ok danke, das wusste ich nicht. nur richtig so!!!
Zitat:
Original geschrieben von Ghosting
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
da liegst du falsch
die gesetze wurden diesbezüglich geändert
Quellen, Quellen, Quellen bitte oder muß ich jedesmal bei Google gucken!
Hab was von 2005 Gefunden, es ist nicht Verboten, nur beim Verkauf muß man es Angeben, sonst ist es Betrug und wird mir Geld/Freiheitsstrafe Belohnt!!!
Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
@Te
Bei der Kilometerlaufleistung würd ich es mir 3mal Überlegen, und eher die Finger davon lassen, du kannst Glück haben und der Motor macht dich Glücklich, aber auch Pech und das Fahrzeug wird zur Kostspieligen Sache!
leider hab ich gerade nicht die zeit das raus zu suchen, aber kannst mir vertrauen
Das hab ich gerade auf ner Anwaltsseite gefunden:
"Nach bisherigem Recht war die Veränderung des Tachometers nur dann als Betrug § 263 StGB strafbar, wenn damit ein Käufer über den tatsächlichen Kilometerstand eines KFz getäuscht werden sollte, etwa um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Die Veränderung des Kilometerstandes selbst war nicht strafbar. Demgemäß hatten sich in den letzten Jahren Gewerbetreibende darauf spezialisiert, gegen entsprechende Bezahlung den Stand des Wegstreckenzähler (Tachometer) wunschgemäß zu verändern.
Dem wurde nun durch die Einführung des § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) ein Riegel vorgeschoben.
Strafbar macht sich nunmehr, wer Tachometer manipuliert. Dies gilt sowohl für elektronische als auch mechanische Tachometer. Darüber hinaus ist auch die Vorbereitung einer solchen Tachomanipulation durch Herstellen, Verkauf oder Überlassen entsprechender Computerprogramme strafbar. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. "
Rene´