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Rückleuchten beim Tagfahrlicht

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 1. Februar 2014 um 13:03

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, beim W212 MOPF die Rücklichter beim Tagfahrlicht zu aktivieren? Kann man das codieren?

Danke für eine Antwort.

Viele Grüße

Christian

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23 Antworten

Das würd mich für den Vormopf auch mal interessieren...

am 1. Februar 2014 um 16:42

Ich kann zwar leider nicht für MB sprechen aber beim Audi A6 4X konnte man die sogenannte Nordländer Variante codieren.

Daher denke ich das es eigentlich funktionieren müsste

Es ist verboten. Kurz und knapp.

Beim TFL dürfen nur vorne Lichter leuchten.

Grüße

Das kann nicht sein, dass es verboten ist.

Bei meinem BMW war das Licht hinten auch an, beim TFL.

Hier ein Zitat vom ADAC (:D):

"Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen."

http://www.adac.de/.../..._iftk_tag_fahrl_lichtpflicht_26585_51207.pdf

Standlicht zusätzlich einschalten... und schwups... sind die Rückleuchten an....:D

Zitat:

Original geschrieben von rolliman

Standlicht einschalten... und schwups... sind die Rückleuchten an....:D

und zack sind die TFL Leisten aus :D

...

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Zitat:

Original geschrieben von rolliman

Standlicht einschalten... und schwups... sind die Rückleuchten an....:D

und zack sind die TFL Leisten aus :D

...

nicht bei meinen Wagen :):D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von rolliman

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

 

und zack sind die TFL Leisten aus :D

...

nicht bei meinen Wagen :):D:D:D

Das Standlicht kann aber auch als Standlicht im Stand funktionieren und schaltet sich ab oder?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Hier ein Zitat vom ADAC (:D):

"Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen."

http://www.adac.de/.../..._iftk_tag_fahrl_lichtpflicht_26585_51207.pdf

Mein BMW war Bj. 2010 und hatte Serienzustand.

Nochmal, mein Rücklicht war an.

Was der ADAC sagt, hat mich noch nie beeindruckt, unabhängig von der aktuellen Lage.

Hab soeben gelesen, dass das bei einigen Marken so sei. Beim Einschalten des Abblendlichts sollten die aber ausgehen oder -wie beim S212- gedimmt werden.

Habe irgendwo mal gelesen, dass die Rückleuchten mit den TFL nicht leuchten dürfen. Und das war nicht beim ADAC!

Das hast Du hier im Forum gelesen. Ich auch.

Allerdings glaube ich nicht an gedimmte Rückleuchten.

TFL wird gedimmt, wenn Du Abblendlicht schaltest, das ist richtig.

Nein, habe ich auf irgendeiner STVZO-Behörden-Seite gelesen.

Ich meinte, dass die TFL gedimmt werden.

Im Sommer mach ich die aber manchmal komplett aus, indem ich den Schalter auf Parklicht drehe.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

 

Ich meinte, dass die TFL gedimmt werden.

Im Sommer mach ich die aber manchmal komplett aus, indem ich den Schalter auf Parklicht drehe.

Grüße

Welchen Sinn hat das?

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