ForumPhaeton
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Phaeton
  6. Rückabwicklung nach Kauf

Rückabwicklung nach Kauf

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 30. März 2011 um 6:30

Liebe Autofreunde,

ich spiele mit dem Gedanken meinen P. zurück zu geben und verhandle gerade über die Rückabwicklung .

Kann mir jemand sagen zu welchen Konditionen eine Rückabwicklung beim Kauf üblich ist, bzw. auf was zu achten ist?

Viele Grüße

Jürgen

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2011 um 14:44

Moin,

 

da ich durch so eine Prozedur mit dem Phaeton schon mal durch bin kann ich Dir folgendes dazu sagen:

 

Wie schon in der ersten Antwort beschrieben, werden bestimmte Dinge in gegenseitige Anrechnung gebracht. Die (Ab)nutzung des Fahrzeuges wird jeweils per prozentualem Wert des Kaufpreises je gefahrenen 1000 km abgezogen. Die Prozentsätze schwanken je nach Fahrzeugklasse und der somit zu erwartendend Gesamtlaufleistung bis zur witschaftlichen Unbrauchbarkeit. Leider sind diese Prozentsätze nicht von vorneherein festgesetzt, sondern basieren i.d.R. auf vergelichbaren Gerichtsurteilen; also auch bei freundschaftlicher Einigung mag dieses ein Diskussionspunkt werden. Die Prozentsätze kannst Du im Internet rausfinden, ich habe die Unterlagen von damals nicht zur Hand. Im Internet findest Du dann auch die unterschiedlichen Ansätze. generell ist es günstig, wenn Du eine Einigung erzielen kannst, die von einer hohen zu erwartenden Gesamtlaufleistung ausgeht, das drückt den abzuziehenden Wert für die gefahrenen Kilometer bzw. den Prozentsatz von Anschaffungspreis für diese Kilometer.

 

Du solltest also darauf achten, welche Kilometerleistung im Kaufvertrag steht, denn das is die Basi von der Deine dann 'tatsächliche' Fahrleistung berechnet wird unabhängig davon, ob Du den Wagen mit Mehr- oder Minderkilometern übernommen hast.

 

In Abzug darfts Du alle Kosten bringen, die in direktem Zusammenhang mit diesem Fahrzeug stehen, also auch wie schon vorher beschrieben. Die Zulassung, Ab-/Ummeldungen, Nummerschilder, Winterreifen, Finanzierung etc. gehören auch dazu, aber keine Hilfs- und Betriebsstoffe (wie Benzin/Diesel). Dies ist allerding immer mit den Belegen nachzuweisen.

 

Ich bin kein Anwalt, daher erhebe ich keien Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit. Ich wünsche Dir Erfolg und einen vernüftigen Verhandlungspartner beim Autohaus, dann geht das sicherlich einfacher. Auf alle Fälle alles schriftlich machen und E-Mails sind nicht gerichtsfest, also besser per Fax oder Brief kommunizieren, falls notwending.

 

Ist insgesamt ein freudloser Vorgang.

 

Gruß

Palmstöm

 

8 weitere Antworten
Ähnliche Themen
8 Antworten

darf man den Grund der Rückabwicklung erfahren? geht es um das TFL ???

du muust dir bewusst sein, dass man die die bisherige nutzung in abzug bringen wird, auch alle abnutzungen, die über dem normalen grad hinaus gehen.

andererseits kannst du alle anschaffungen, welche in direktem zusammenhang mit dem wagen stehen, zB getönte scheiben, winterräder, navi-cd, usw.... gegen den abzug gegen rechnen....

du wirst bestenfalls 1:1 rausklommen, da du ja den wagen (glaube ich) noch nicht lange hast....

bei näheren info-wünschen, gerne pn mit telefonnummer an mich... ich bin aber nur berufserfahren und kein anwalt

gruß

Oliver

am 30. März 2011 um 11:19

Kommt immer auf das Autohaus an, ich habe mir vor einer Weile einen B5s angesehen, dort hätte ich das Auto mitnehmen können und das Recht gehabt Ihn binnen 7 Tagen wieder zurückzubringen, wenn er mir in dieser Zeit nicht zugesagt hätte ( Gebrauchtwagen )

Vielleicht bietet den VW-Händler sowas auch an? DAs oben beschriebene war eine BMW-Niederlassung.

am 1. April 2011 um 14:44

Moin,

 

da ich durch so eine Prozedur mit dem Phaeton schon mal durch bin kann ich Dir folgendes dazu sagen:

 

Wie schon in der ersten Antwort beschrieben, werden bestimmte Dinge in gegenseitige Anrechnung gebracht. Die (Ab)nutzung des Fahrzeuges wird jeweils per prozentualem Wert des Kaufpreises je gefahrenen 1000 km abgezogen. Die Prozentsätze schwanken je nach Fahrzeugklasse und der somit zu erwartendend Gesamtlaufleistung bis zur witschaftlichen Unbrauchbarkeit. Leider sind diese Prozentsätze nicht von vorneherein festgesetzt, sondern basieren i.d.R. auf vergelichbaren Gerichtsurteilen; also auch bei freundschaftlicher Einigung mag dieses ein Diskussionspunkt werden. Die Prozentsätze kannst Du im Internet rausfinden, ich habe die Unterlagen von damals nicht zur Hand. Im Internet findest Du dann auch die unterschiedlichen Ansätze. generell ist es günstig, wenn Du eine Einigung erzielen kannst, die von einer hohen zu erwartenden Gesamtlaufleistung ausgeht, das drückt den abzuziehenden Wert für die gefahrenen Kilometer bzw. den Prozentsatz von Anschaffungspreis für diese Kilometer.

 

Du solltest also darauf achten, welche Kilometerleistung im Kaufvertrag steht, denn das is die Basi von der Deine dann 'tatsächliche' Fahrleistung berechnet wird unabhängig davon, ob Du den Wagen mit Mehr- oder Minderkilometern übernommen hast.

 

In Abzug darfts Du alle Kosten bringen, die in direktem Zusammenhang mit diesem Fahrzeug stehen, also auch wie schon vorher beschrieben. Die Zulassung, Ab-/Ummeldungen, Nummerschilder, Winterreifen, Finanzierung etc. gehören auch dazu, aber keine Hilfs- und Betriebsstoffe (wie Benzin/Diesel). Dies ist allerding immer mit den Belegen nachzuweisen.

 

Ich bin kein Anwalt, daher erhebe ich keien Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit. Ich wünsche Dir Erfolg und einen vernüftigen Verhandlungspartner beim Autohaus, dann geht das sicherlich einfacher. Auf alle Fälle alles schriftlich machen und E-Mails sind nicht gerichtsfest, also besser per Fax oder Brief kommunizieren, falls notwending.

 

Ist insgesamt ein freudloser Vorgang.

 

Gruß

Palmstöm

 

Also ich wünsche viel Erfolg und gute Nerven.

So einfach kanns ja nicht sein, denn meistens sind Autokäufer Volljährig und auch voll geschäftsfähig.

Man sollte schon wissen was man will, sonst würde ja jeder 10 te sein Auto nach ein paar Wochen zurückgeben und das gäbe ja ein Spaß für die Autohäuser.

Geschäft, Vertrieb usw, das frisst Alles Geld und wird bestimmt in Ansatz gebracht.

Übrigens: Allgemein gilt, die Verhältnismäßigkeit der Mittel muß passen und ausgeschöpft werden. Dh. bei rummnörgeln und Meckern wegen Mängel und Funktionsstörungen hat der Hersteller/Händler/Konzern das Recht der Nachbesserung.

Und beim Phaeton hat man einen ViP-Service, Top, meine Erfahrungen sind voll zufriedenstellend, in Noten 1+ !!!!

Zum besseren Verständnis, ein Auto besteht aus Einzelteilen, ein paar Tausend, da läßt sich imm Alles in Ordnung bringen.

Meist ist es aber Kopfsache. wenns um den Dicken geht ist es vielleicht eine Dickkopf -Sache ......

Bin mal gespannt wie es ausgeht. Wenn der Händler spinnt wende dich an WOB oder die GMD.

Themenstarteram 2. April 2011 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

darf man den Grund der Rückabwicklung erfahren? geht es um das TFL ???

Hallo Oliver und Palmstöm, hallo Autofreunde,

erst mal möchte ich um Entschuldigung für die späte Antwort bitten.

Der Grund für die vom Händler angebotene Rückabwicklung ist die Tatsache, dass im Kaufvertrag ein Tagesfahrlicht steht, welches mein Fahrzeug aber nicht hat und lt. Händler wirtschaftlich nicht nachgerüstet werden kann.

Das müsste ich mir bei der Rückabwicklung anrechnen lassen:

0,67% des Kaufpreises pro angefangene 1000 Kilometer.

Danke für Eure Beiträge.

Grüße Jürgen

Vielleicht schaffst Du mit ein bisschen Verhandeln auch weniger als 0.67%.

Ausserdem müsste der Händler Dir die entgangenen Zinsen gegenrechnen. Denn hättest Du das Fahrzeug nicht gekauft, sondern das Geld dafür angelegt (zB Tagesgeld), hättest Du dafür Zinsen bekommen.

Viel Vergnügen und viel Erfolg!

@ Jürgen

schau mal in dich hinein und frage dich selbst:

hättest du das gleiche auto auch ohne TFL für das gleiche geld gekauft?

hast du ggf jetzt einen grund gefunden um dich von den phaeton grundsätzlich zu trennen?

die gründe meiner frage:

ich selbst bin in der situation aufgrund misslungener rep.-versuche an der klimaanlage meinen P zurück zu geben (rückabwiklung des kaufvertrages), aber was ist dann?

1) ich fahre pro woche ca. 1000km drauf, je länger ich den wagen habe, desto größer wird mein abzug

2) ich habe dann kein auto mehr und ich WILL wirklich einen phaeton

3) 4 neue radlager, neuen kabelstrang für die heckkklappe, neuer gurt... das alles habe ich schon, beim neuen / anderen P geht das evtl. wieder von vorne los

also ist es nicht immer von vorteil von seinem recht gebrauch zu machen, überlege dir doch lieber einen geldwerten vorteil für deinen wagen.... eine nachrüstung, ein zubehörteil, günstige felgen,... dein händler hat bestimmt keine angst vor der rückabwicklung, gebau so wie meiner. die würden beide die fahrzege für das gleiche geld wieder verkaufen und in meinem fall hoffen, dass der nächste kunde den mangel nicht bemerkt und in deinem fall würde eir einfach die ausstattungsliste korrigieren, fertig.

sonntagsgrüße,... bei uns ist grandioses morgen-wetter

oliver

Die beste Antwort auf die hier beschriebene Problematik - Hut ab !

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Phaeton
  6. Rückabwicklung nach Kauf