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Rotes Kennzeichen zur Überführung in die Werkstatt erlaubt?

Themenstarteram 9. Mai 2018 um 7:13

Hallo,

ich möchte am Sonntag einen PKW abholen den ich gekauft habe. Das Problem: Der Standort des PKW ist 200km von mir entfernt und das Auto hat keinen TÜV. Ein Kurzzeitkennzeichen kann deshalb nicht beantragt werden. Nun dachte ich mir, bevor ich den PKW auf einem Autoänhönger transportiere frage ich mal nach, wie das mit den roten Nummern aussieht. Diese sind ja grundsätzlich für Überführungsfahrten zugelassen, soweit der Zweck der Überführung dem Betrieb des Inhabers der roten Kennzeichen dient. Jetzt ist meine Frage:

Ist ein solcher "Zweck" auch dann gegeben, wenn mir die Werkstatt die roten Nummern aushändigt und ich als Privatperson (also betriebsfremde Person) den PKW abhole, damit ohne Umwege noch am gleichen Tag 200km zur Werkstatt fahre und in dieser Werkstatt dann der TÜV gemacht wird? Es geht mir eben hauptsächlich darum, dass ich ja eine betriebsfremde Person bin. Die Suchmaschinen habe ich natürlich schon bemüht, allerdings wird dort nie darauf eingegangen wie das bei betriebsfremden Personen geregelt ist. Auch die Zulassungsstelle habe ich schon mehrmals angerufen, aber wie das eben so ist befindet man sich entweder 30 Minuten in der Warteschleife oder es geht nichtmal jemand ans Telefon...

Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten.

VG

Soorax

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Mai 2018 um 9:30

Also nach gefühlten 3 Stunden in der Warteschlange hat bei der Zulassungsstelle mal jemand den Hörer abgenommen. Aussage: So wie ich das vorhabe spricht nichts dagegen. Bedingung ist eben, dass der PKW auf direktem Weg zur Werkstatt gebracht wird. Von dort aus darf das Auto dann nicht mehr bewegt werden und es muss unverzüglich bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt der TÜV gemacht werden. Die Nummer des Prüfberichts muss dann in das Fahrtenbuch eingetragen werden, dieses wird an die Zulassungsstelle weitergeleitet und dort wird dann anhand der Prüfungsnummer nachgesehen, ob auch wirklich eine TÜV-Untersuchung stattgefunden hat. Dass ich eine "betriebsfremde Person" bin ist insoweit nicht schädlich. Denn dadurch, dass ich das Auto direkt in die Werkstatt bringe, hat der Inhaber der Werkstatt ein berechtigtes Interesse daran und die Fahrt liegt deshalb in seinem betrieblichen Bereich (Überführungsfahrt). Eine Privatfahrt wäre es nur, wenn ich das Auto zuerst zu mir nach Hause fahren würde oder nicht unverzüglich den TÜV machen lasse.

Ich hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter. Trotzdem würde ich vor jeder Fahrt mit den roten Kennzeichen zuerst bei der Zulassungsstelle klären ob das für den jeweiligen Zweck auch erlaubt ist.

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Genau das was Du beschreibst ist leider verboten.

Wenn die rote Nummer zum Zweck der Rep. der Werkstatt dient, gibt ja auch ne Rechnung und du im Auftrag der Werkstatt das Auto abholst sollte es doch gehen.

Darf man mit roten 06er Kennzeichen Sonntags überhaupt fahren?

Ein Freund (Besitzer einer kleinen Werkstatt) wurde nämlich Sonntags mal mit seiner roten Nummer von Polizisten angehalten und die haben ihm die Weiterfahrt damals untersagt (mit eben dieser Begründung, weil ja Sonntag sei). Das ist allerdings schon ein paar Jahre her.

am 9. Mai 2018 um 8:15

Das ist nicht erlaubt und sogar eine Straftat. Solche "Privatfahrten" sind vom Versicherungsschutz der roten Kennzeichen nicht gedeckt. Entsprechend ist jede Fahrt damit "Fahren ohne Versicherungsschutz". Unabhängig von der Straftat mag ich nicht daran denken, was im Falle eines Unfalls passiert.

Weil mein Auto im Rahmen der Gewährleistung letztes Jahr ein paar Tage in der Werkstatt war, wurde mir von diesem Autohaus ein Ersatzwagen nach Hause gebracht. Mit roten Kennzeichen. Ich habe denen gesagt, dass sie das Auto gleich wieder mitnehmen können - damit ist echt nicht zu spaßen.

am 9. Mai 2018 um 8:19

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 9. Mai 2018 um 10:10:53 Uhr:

Darf man mit roten 06er Kennzeichen Sonntags überhaupt fahren?

§ 16 FZV sieht keine Beschränkung der Nutzung auf Montag bis Samstag vor.

am 9. Mai 2018 um 8:20

Wer darf rote Kennzeichen benutzen?

Die Kennzeichen dürfen ausschließlich für die eigenen betrieblichen Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte (zum Beispiel Vermietung oder Verleih an betriebsfremde Personen) ist nicht gestattet.

Auszug aus dem Merkblatt für rote Kfz-Kennzeichen

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 9. Mai 2018 um 10:15:13 Uhr:

Das ist nicht erlaubt und sogar eine Straftat. Solche "Privatfahrten" sind vom Versicherungsschutz der roten Kennzeichen nicht gedeckt. Entsprechend ist jede Fahrt damit "Fahren ohne Versicherungsschutz".

Das ist natürlich Unsinn, genauso wie die Aussage vorher "sonntags Nutzung nicht erlaubt"...

Themenstarteram 9. Mai 2018 um 9:30

Also nach gefühlten 3 Stunden in der Warteschlange hat bei der Zulassungsstelle mal jemand den Hörer abgenommen. Aussage: So wie ich das vorhabe spricht nichts dagegen. Bedingung ist eben, dass der PKW auf direktem Weg zur Werkstatt gebracht wird. Von dort aus darf das Auto dann nicht mehr bewegt werden und es muss unverzüglich bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt der TÜV gemacht werden. Die Nummer des Prüfberichts muss dann in das Fahrtenbuch eingetragen werden, dieses wird an die Zulassungsstelle weitergeleitet und dort wird dann anhand der Prüfungsnummer nachgesehen, ob auch wirklich eine TÜV-Untersuchung stattgefunden hat. Dass ich eine "betriebsfremde Person" bin ist insoweit nicht schädlich. Denn dadurch, dass ich das Auto direkt in die Werkstatt bringe, hat der Inhaber der Werkstatt ein berechtigtes Interesse daran und die Fahrt liegt deshalb in seinem betrieblichen Bereich (Überführungsfahrt). Eine Privatfahrt wäre es nur, wenn ich das Auto zuerst zu mir nach Hause fahren würde oder nicht unverzüglich den TÜV machen lasse.

Ich hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter. Trotzdem würde ich vor jeder Fahrt mit den roten Kennzeichen zuerst bei der Zulassungsstelle klären ob das für den jeweiligen Zweck auch erlaubt ist.

am 9. Mai 2018 um 10:08

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Mai 2018 um 10:40:22 Uhr:

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 9. Mai 2018 um 10:15:13 Uhr:

Das ist nicht erlaubt und sogar eine Straftat. Solche "Privatfahrten" sind vom Versicherungsschutz der roten Kennzeichen nicht gedeckt. Entsprechend ist jede Fahrt damit "Fahren ohne Versicherungsschutz".

Das ist natürlich Unsinn, genauso wie die Aussage vorher "sonntags Nutzung nicht erlaubt"...

Was ist daran Unsinn? Dass die Weitergabe an betriebsfremde Personen schlichtweg untersagt ist?

Gerade nochmal nachgesehen:

https://www.bochum.de/.../W297PBUD156BOCMDE?open&MCL=96LHAS255BOCM

Ich als TE würde die Fahrt nur antreten, wenn ich diese Aussage der Zulassungsstelle schriftlich bekäme.

Die Aussage zum Versicherungsschutz ist Unsinn...

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 9. Mai 2018 um 10:15:13 Uhr:

Das ist nicht erlaubt und sogar eine Straftat. Solche "Privatfahrten" sind vom Versicherungsschutz der roten Kennzeichen nicht gedeckt. Entsprechend ist jede Fahrt damit "Fahren ohne Versicherungsschutz".

Blödsinn. Der Händler/ die Werkstatt hat eine Pauschalversicherung, wer da fährt ist komplett egal. Er könnte nur Ärger mit der Zulassung bekommen, wenn die Fahrt nicht vermerkt wird. Ich habe auch schon Probefahrten mit 06ern gemacht. Wie soll es auch anders gehen, wenn der Hobel nicht zugelassen ist. Den Rest hat der TE ja schon selbst herausgefunden.

Im Gesetz steht nur der betriebliche Zweck, nicht aber die Einschränkung auf betriebseigene Personen. Wenn es dem betrieblichen Zweck dient ist es auch keine Überlassung. Die Aussage der Zulassungsstelle ist korrekt.

am 9. Mai 2018 um 11:50

Denke auch, dass das nicht gestattet ist.

Falsch gedacht: http://www.roteskennzeichen.de/.../

Die Information, daß dies nicht legal sei kommt von hier:https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Wenn die Werkstatt zwecks Durchführung der HU in der eigenen Werkstatt ein rotes Kennzeichen zur Verfügung stellt, ist das garantiert keine Privatfahrt.

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