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Werkstatt Betrug trotz ADAC Bericht

Themenstarteram 8. April 2015 um 19:08

Hallo,

bin ganz neu in diesem Forum und hoffe dass mein Post hier nicht falsch ist. In der Suche habe ich zu meiner Frage nichts gefunden. Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem etwas helfen.

Mein Wagen ist mitten auf der Autobahn stehen geblieben. Daraufhin hab ich den ADAC angerufen der festgestellt hat, dass der Zahnriemen eindeutig übegesprungen ist und somit einen Motorschaden verursacht hat = wirtschaftlicher Totalschaden. Dann wurde das im Bericht so festgehalten und anschließend abgeschleppt.

Das Interessante ist jedoch, dass der Zanriemen und Wasserpumpe vor 2.000 Km von einer Werkstatt hier in Hannover neu gemacht wurden. Für mich als Laie schien es klar, dass die irgendwas verbockt haben müssen. Ich Idiot habe denen dann das Auto überlassen und nach über 1 Woche sagen die mir, dass die Aussage vom ADAC Mann NICHT Korrekt ist und der Zahnriemen NICHT übergesprungen ist!! Unglaublich. Sie haben sich das mitterweile auch von ihrem eigenen Gutachter bestätigen lassen.

Im Endeffekt haben sie mich jetzt klar verarscht. Mein Fehler war es wohl dass ich keinen eigenen Gutachter zuerst hinzugezogen und denen eifnach meinen Wagen überlassen habe.

Meine Frage ist jetzt:

a) seht ihr eine Chance für mich ein einem etwaigen Gerichtsverfahren, da der ADAC Bericht ja kein offizielles Gutachten ist

b) Wie hätte ich mich korrekt verhalten (Damit ich in der Zukunft bei ähnlichen Fällen nicht den selben Fehler mache).

Vielen Dank im Voraus an Alle die irgendwie was nützliches beitragen können.

Beste Antwort im Thema

Entweder das ist ein Freiläufer oder nicht...

Wenn´s ein Freiläufer ist und der Zahnriemen überspringt, passiert nichts, Kolben und Ventile berühren sich nicht, der Motor geht aus, das war´s. Neuen Zahnriemen drauf, läuft. (nicht zu 100 % garantiert, aber im Normalfall schon)

Ist´s kein Freiläufer schlagen die Ventile an den Kolben, die Ventile und die Kolben haben deutliche Spuren.

Also entweder der Zahnriemen ist übergesprungen und der Motor DESHALB kaputt, was ein Gutachter leicht festellen kann (Ventile kaputt und Kolben mit Spuren) oder eben nicht.

Dass die dir jetzt neue Kolben und einen neuen Kopf verbauen, um die Spuren zu verwischen, glaube ich nicht.

Also ruhig mal jemanden in den Motor reinschauen lassen... meine Meinung, aber ohne Garantie und Gewährleistung...

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38 Antworten

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:08:25 Uhr:

...und der Zahnriemen NICHT übergesprungen ist!! Unglaublich. Sie haben sich das mitterweile auch von ihrem eigenen Gutachter bestätigen lassen.

Was soll denn laut dem Gutachter stattdessen die Ursache für die Panne auf der Autobahn gewesen sein?

am 8. April 2015 um 19:19

Was war es denn nun im Endeffekt? Denn wenn es nicht das war, was der ADAC sagte, kann man das Fahrzeug ja wohl noch kostenmässig im Rahmen Reparieren oder nicht?

 

Und was den ADAC angeht, hier in der Schweiz heist dieser Dienst zwar anders, aber auch hier habe ich sowas mal erlebt. Hies auch der Zahnriemen wäre übersprungen, Motorschaden. Am Ende war es nur ein verdreckter Benzinschlauch und zuwenig Druck im Tank, daher kam der Treibstoff nicht mehr zum Motor.

Da diese in der Regel in Zeitdruck sind und nicht die nötigen Werkzeuge haben um den Motor entsprechend zu zerlegen, würde ich auf deren Bericht keinen Wert setzen.

Ansonsten dürfte der einzige der dir eine fachmännische Antwort geben kann, ein Anwalt sein.

Themenstarteram 8. April 2015 um 19:22

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 21:18:00 Uhr:

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:08:25 Uhr:

...und der Zahnriemen NICHT übergesprungen ist!! Unglaublich. Sie haben sich das mitterweile auch von ihrem eigenen Gutachter bestätigen lassen.

Was soll denn laut dem Gutachter stattdessen die Ursache für die Panne auf der Autobahn gewesen sein?

Das können sie auch nicht sagen. Der Geschäftsführer meinte nur, das kann auch an falschem Sprit liegen oder andere Gründe haben. Im Endeffekt hat er nur klar gemacht, dass es am Zahnriemen angeblich nix war und alles andere ist nicht sein Bier. :(

Themenstarteram 8. April 2015 um 19:27

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 8. April 2015 um 21:19:50 Uhr:

Was war es denn nun im Endeffekt? Denn wenn es nicht das war, was der ADAC sagte, kann man das Fahrzeug ja wohl noch kostenmässig im Rahmen Reparieren oder nicht?

 

Und was den ADAC angeht, hier in der Schweiz heist dieser Dienst zwar anders, aber auch hier habe ich sowas mal erlebt. Hies auch der Zahnriemen wäre übersprungen, Motorschaden. Am Ende war es nur ein verdreckter Benzinschlauch und zuwenig Druck im Tank, daher kam der Treibstoff nicht mehr zum Motor.

Da diese in der Regel in Zeitdruck sind und nicht die nötigen Werkzeuge haben um den Motor entsprechend zu zerlegen, würde ich auf deren Bericht keinen Wert setzen.

Ansonsten dürfte der einzige der dir eine fachmännische Antwort geben kann, ein Anwalt sein.

Naja, der Motor ist definitv hin. Der ADAC Mann hat sogar genau definiert wie weit der Zahnriemen übersprungen ist. Er hatte sich auch Zeit genommen und hat das Problem auch innerhalb von kürzester Zeit feststellen können (Er hat da auch eine kaputte Zündkerze rausgenommen und meinte irgendwie, dass das in Folge des Überspringens passiert ist...bin selbst eher Laie und kenn mich nicht wirklich so aus).

Naja, ich hatte vor zu einem Anwalt zu gehen, befürchte aber, dass er mir auch keine große Hoffnung machen wird. Für mich wäre es vor Allem wichtig zu wissen, wie man sich zukünftig in ähnlichen Fällen korrekt verhält.

am 8. April 2015 um 19:27

Habe ich bei einem Kollegen von mir gehabt.

Der Riemen wurde gewechselt und lief (wie auch immer ) auf dem falschen Ritzel. Dadurch hatte der Motor keine

Kraft( Ich Vetraue mal seiner Aussage).

Klar,ein Anwalt für ,ist das jetzt Verkehrsrecht?, ein Gutachter,der Unabhängig ist wird dich sicher Freiboxen.

Themenstarteram 8. April 2015 um 19:30

Zitat:

@Lcgaco schrieb am 8. April 2015 um 21:27:09 Uhr:

Habe ich bei einem Kollegen von mir gehabt.

Der Riemen wurde gewechselt und lief (wie auch immer ) auf dem falschen Ritzel. Dadurch hatte der Motor keine

Kraft( Ich Vetraue mal seiner Aussage).

Klar,ein Anwalt für ,ist das jetzt Verkehrsrecht?, ein Gutachter,der Unabhängig ist wird dich sicher Freiboxen.

Naja, ein Gutachter nützt mir wohl jetzt auch nix, da die Werkstatt den Zahnriemen offensichtlich wieder korrekt gestellt bzw. ihre Spuren verwischt hat.

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:22:53 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 21:18:00 Uhr:

Was soll denn laut dem Gutachter stattdessen die Ursache für die Panne auf der Autobahn gewesen sein?

Das können sie auch nicht sagen.

Hat man dir dieses sogenannte "Gutachten" ausgehändigt? :confused:

Themenstarteram 8. April 2015 um 19:53

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 21:46:57 Uhr:

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:22:53 Uhr:

 

Das können sie auch nicht sagen.

Hat man dir dieses sogenannte "Gutachten" ausgehändigt? :confused:

Nein. Das habe ich erst heute telefonisch von denen mitgeteilt bekommen. Werde aber eine Kopie vom Gutachten erhalten. Aber da wird drin stehen, dass Zahnriemen ok ist somit nicht als Verursachungsquelle für den Motorschaden in Betracht gezogen werden kann (lt. Aussage von der Werkstatt). Richtige Betrüger.

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:08:25 Uhr:

Mein Fehler war es wohl dass ich keinen eigenen Gutachter zuerst hinzugezogen und denen eifnach meinen Wagen überlassen habe.

b) Wie hätte ich mich korrekt verhalten (Damit ich in der Zukunft bei ähnlichen Fällen nicht den selben Fehler mache).

Neben der Beauftragung eines eigenen Gutachters zur Erstbegutachtung kann man hier schon im Vorfeld vorsorgen, in dem man Arbeiten am Fahrzeug nur an eine Werkstatt des eigenen Vertrauens vergibt (wenn man eine solche schon gefunden bzw. empfohlen bekommen hat).

Wie hoch ist denn der Fahrzeugwert, über den wir hier diskutieren (daran bemißt sich, ob sich ein solches Gutachten überhaupt lohnt))?

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:53:11 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 21:46:57 Uhr:

 

Hat man dir dieses sogenannte "Gutachten" ausgehändigt? :confused:

Nein. Das habe ich erst heute telefonisch von denen mitgeteilt bekommen. Werde aber eine Kopie vom Gutachten erhalten. Aber da wird drin stehen, dass Zahnriemen ok ist somit nicht als Verursachungsquelle für den Motorschaden in Betracht gezogen werden kann (lt. Aussage von der Werkstatt). Richtige Betrüger.

Gutachten hin oder her, da können die sich auch den Po mit abwischen.

Dein Auto ist also kaputt? Es springt nicht mehr an? Ist doch völlig egal, ob die Werkstatt den korrekten Zustand nachträglich "hingebastelt" hat.

Wenn es tatsächlich so war, dass der Riemen ursprünglich zu locker montiert wurde, und der Riemen deshalb übergesprungen ist, dann hat es mindestens einen Kolben gegen Ein- und/oder Auslassventil gedrückt. Entsprechende Spuren am Kolben, bzw. die verbogenen Ventile sind eindeutig feststellbar, auch jetzt noch. DAS ist ja der eigentliche Motorschaden. Ob jetzt ein korrekt gespannter Riemen um die Ritzel gelegt wurde spielt keine Rolle. Denn jeder halbwegs versierte Bastler wird einen gerissenen oder übersprungenen Zahnriemen als Ursache eines solchen Schadens erkennen. Da braucht man eigentlich nicht mal einen Gutachter. Wenn diese Schäden nicht feststellbar sind, dann hast du bzw. dein Auto ein anderes Problem, für das die Werkstatt wohl wirklich nicht eintreten muss. Halte ich aber für unwahrscheinlich. Und so doof kann ein ADAC Mechaniker nicht sein.

Also nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, sondern eine andere Werkstatt beauftragen, den Zylinderkopf runter zu nehmen und sich das Drama anzuschauen. Vielleicht kannst du einen guten Preis dafür aushandeln. Wenn dann krumme Ventile und/oder Kolbenbodenschäden festgestellt werden, kannst du dich um einen Anwalt bemühen und die erste Werkstatt wegen Betrug und Vertuschung oder für was auch immer vor den Kadi ziehen.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 8. April 2015 um 22:11:32 Uhr:

Also nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, sondern eine andere Werkstatt beauftragen, den Zylinderkopf runter zu nehmen und sich das Drama anzuschauen. Vielleicht kannst du einen guten Preis dafür aushandeln. Wenn dann krumme Ventile und/oder Kolbenbodenschäden festgestellt werden, kannst du dich um einen Anwalt bemühen und die erste Werkstatt wegen Betrug und Vertuschung oder für was auch immer vor den Kadi ziehen.

Nicht nur das. Den Gutachter, der mit dieser Werkstatt gemeinsame Sache gemacht hat, sollte man dann auch nicht ungeschoren davonkommen lassen.

Themenstarteram 8. April 2015 um 20:18

Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. April 2015 um 21:58:19 Uhr:

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:08:25 Uhr:

Mein Fehler war es wohl dass ich keinen eigenen Gutachter zuerst hinzugezogen und denen eifnach meinen Wagen überlassen habe.

b) Wie hätte ich mich korrekt verhalten (Damit ich in der Zukunft bei ähnlichen Fällen nicht den selben Fehler mache).

Neben der Beauftragung eines eigenen Gutachters zur Erstbegutachtung kann man hier schon im Vorfeld vorsorgen, in dem man Arbeiten am Fahrzeug nur an eine Werkstatt des eigenen Vertrauens vergibt (wenn man eine solche schon gefunden bzw. empfohlen bekommen hat).

Wie hoch ist denn der Fahrzeugwert, über den wir hier diskutieren (daran bemißt sich, ob sich ein solches Gutachten überhaupt lohnt))?

Ich habe den Wagen erst vor 2-3 Wochen gekauft und mir wurde die Originalrechnung der Werkstatt mitgegeben bei Übergabe des Fahrzeuges. Naja, der Wagen ist ca. € 2000 Wert (Audi A4 BJ 98). Hatte frisch TÜV bekommen und war sonst in einem sehr guten Zustand. Ist zwar nicht so die Hohe Summe, aber ich bin Student und hab auch nicht gerade die dicke Kasse um diese Geschichte jetzt einfach schulterzuckend hinzunehmen.

Themenstarteram 8. April 2015 um 20:23

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 8. April 2015 um 22:11:32 Uhr:

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 21:53:11 Uhr:

 

Nein. Das habe ich erst heute telefonisch von denen mitgeteilt bekommen. Werde aber eine Kopie vom Gutachten erhalten. Aber da wird drin stehen, dass Zahnriemen ok ist somit nicht als Verursachungsquelle für den Motorschaden in Betracht gezogen werden kann (lt. Aussage von der Werkstatt). Richtige Betrüger.

Gutachten hin oder her, da können die sich auch den Po mit abwischen.

Dein Auto ist also kaputt? Es springt nicht mehr an? Ist doch völlig egal, ob die Werkstatt den korrekten Zustand nachträglich "hingebastelt" hat.

Wenn es tatsächlich so war, dass der Riemen ursprünglich zu locker montiert wurde, und der Riemen deshalb übergesprungen ist, dann hat es mindestens einen Kolben gegen Ein- und/oder Auslassventil gedrückt. Entsprechende Spuren am Kolben, bzw. die verbogenen Ventile sind eindeutig feststellbar, auch jetzt noch. DAS ist ja der eigentliche Motorschaden. Ob jetzt ein korrekt gespannter Riemen um die Ritzel gelegt wurde spielt keine Rolle. Denn jeder halbwegs versierte Bastler wird einen gerissenen oder übersprungenen Zahnriemen als Ursache eines solchen Schadens erkennen. Da braucht man eigentlich nicht mal einen Gutachter. Wenn diese Schäden nicht feststellbar sind, dann hast du bzw. dein Auto ein anderes Problem, für das die Werkstatt wohl wirklich nicht eintreten muss. Halte ich aber für unwahrscheinlich. Und so doof kann ein ADAC Mechaniker nicht sein.

Also nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, sondern eine andere Werkstatt beauftragen, den Zylinderkopf runter zu nehmen und sich das Drama anzuschauen. Vielleicht kannst du einen guten Preis dafür aushandeln. Wenn dann krumme Ventile und/oder Kolbenbodenschäden festgestellt werden, kannst du dich um einen Anwalt bemühen und die erste Werkstatt wegen Betrug und Vertuschung oder für was auch immer vor den Kadi ziehen.

Herzlichen Dank für deinen tollen Beitrag. Zu deinem Satz: "hat es mindestens einen Kolben gegen Ein- und/oder Auslassventil gedrückt. Entsprechende Spuren am Kolben, bzw. die verbogenen Ventile sind eindeutig feststellbar," kann man das nicht auch vertuschen? Sorry wenn das ne doofe Frage ist, bin halt echt Laie. Aber ich würde ganz stark davon ausgehen, dass die Werkstatt versucht alle Spuren zu verwischen und so wie ich deine Worte jetzt verstehe, meinst du, dass sich das mit den Kolben bzw. Ventilen nicht vertuschen lässt im Nachinhein?!

Zitat:

@mrquery schrieb am 8. April 2015 um 22:18:51 Uhr:

Ich habe den Wagen erst vor 2-3 Wochen gekauft und mir wurde die Originalrechnung der Werkstatt mitgegeben bei Übergabe des Fahrzeuges. Naja, der Wagen ist ca. € 2000 Wert (Audi A4 BJ 98). Hatte frisch TÜV bekommen und war sonst in einem sehr guten Zustand.

Von Privat oder vom Händler gekauft?

Rechtschutzversicherung vorhanden?

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