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beim Ummelden auf der zulassungsstelle - sind da die alten kennzeichen noetig?

Themenstarteram 21. April 2015 um 22:33

hallo u. guten morgen

habe ein auto gekauft - das noch zugelassen ist.

 

will es morgen ummelden.

FRAGE - brauch ich denn die alten kennzeichen bei der Zulassungstelle - ist das unumgänglich dass ich die dabei habe:

Manche sagen - so hab ich es jedenfalls im forum gelesen:

Zitat:

Vorlage der (gestempelten) Kennzeichen ist bei zugel. Kfz bei Um-/Abmeldung unumgänglich

trift das in jedem falle zu - auch wenn ich in einer anderen STADT anmelden will - =?

-freu mich auf Tipps

viele Gruesse

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10 Antworten

Ich würde die Nummernschilder mitnehmen.

Also hier bei mir, Kreis Segeberg (Schleswig-H.), muss man die alten Schilder dabeihaben, rausgehen an die Entstempelmaschine (ist eine Standbohrmaschine mit "Raspel" dran), alle Siegel entfernen und beim Sachbearbeiter entsiegelt vorzeigen. Vorher gibt es keine Formulare, dass man sich neue Schilder machen und Siegel draufmachen lassen kann.

Ich hatte ein Auto umgemeldet, das war sogar in einem anderen Bundesland (Sachsen) zugelassen. Anderer Zul.-bezirk.

Das Einzige ist, wenn Du jetzt umziehst, kannst Du bisherige Nummernschilder behalten am Auto. Da wird nur die Adresse im Schein auf die Meldeadresse aktualisiert. Aber bei Neu- oder Ummeldung eines Kfz auf einen anderen Halter denke ich schon, dass Du die Schilder brauchst und die entstempelt wie oben beschrieben auch vorzeigen musst.

cheerio

Du musst die Kennzeichen vorlegen, ist unumgänglich.

Wie bereits geschrieben must du mit den Kennzeichen ins gebäude. Denk aber daran, das du dein Fahrzeug nicht ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abstellen darfst. Bei den Parkplätzen am Straßenverkehrsamt wird aber (zu den Öffnungszeiten) ein Auge zugedrückt. Es empfielt sich dennoch ein Zettel mit in die Windschutzscheibe zu legen, auf dem neben Datum und Kennzeichen steht, das dein Fahrzeug gerade umgemeldet wird.

Hallo TE,

vielleicht zu Erläuterung.

Wenn Du ein zugelassenes Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes, unter Beibehaltung der Kennzeichen, ummelden willst, ist die Vorlage der Kennzeichen nicht nötig.

In allen anderen Fällen ist die Vorllage der Kennzeichen zwingend erforderlich. Diese sind nicht nur mit in das Gebäude zu bringen ;) , sondern werden auch entstempelt von den Mitarbeitern der Zulassungsstelle.

Führ Dir einfach vor Augen, es kann nur einen Satz Kennzeichenschilder, gesiegelt, für ein zugelassenes Fahrzeug geben.

am 22. April 2015 um 8:18

Zitat:

@unleash schrieb am 22. April 2015 um 00:33:47 Uhr:

 

hallo u. guten morgen

habe ein auto gekauft - das noch zugelassen ist.

 

will es morgen ummelden.

FRAGE - brauch ich denn die alten kennzeichen bei der Zulassungstelle - ist das unumgänglich dass ich die dabei habe:

Manche sagen - so hab ich es jedenfalls im forum gelesen:

Zitat:

@unleash schrieb am 22. April 2015 um 00:33:47 Uhr:

Zitat:

Vorlage der (gestempelten) Kennzeichen ist bei zugel. Kfz bei Um-/Abmeldung unumgänglich

trift das in jedem falle zu - auch wenn ich in einer anderen STADT anmelden will - =?

-freu mich auf Tipps

viele Gruesse

Also mal zur Definition:

Ummelden: Geht bei Halterwechsel nur innerhalb des gleichen Zulassungsgebietes. Dazu brauchen die Kennzeichen nicht vorgelegt werden.

Abmelden + Neuzulassung: So sieht das aus bei Halterwechsel und Änderung des Zulassungsgebietes. Das Fahrzeug wird Abgemeldet (im neuen Zulassungsgebiet), dazu sind Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 sowie die alten Kennzeichen notwendig. Direkt danach wird das Fahrzeug neu Zugelassen. Dazu notwendig: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1+2, (evtl.) gültige HU-

Bescheingung, EVZ-Nummer der Versicherung, Bankverbindung.

Viele Grüße

Thomas

Schraubermeister, fast richtig: Eine NEUZulassung gibt es im Autoleben nur einmal. Was du meintest, ist eine Abmeldung und Wiederzulassung. Der Rest passt!

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 22. April 2015 um 10:18:46 Uhr:

 

Abmelden + Neuzulassung: So sieht das aus bei Halterwechsel und Änderung des Zulassungsgebietes. Das Fahrzeug wird Abgemeldet (im neuen Zulassungsgebiet), dazu sind Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 sowie die alten Kennzeichen notwendig. Direkt danach wird das Fahrzeug neu Zugelassen. Dazu notwendig: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1+2, (evtl.) gültige HU-

Bescheingung, EVZ-Nummer der Versicherung, Bankverbindung.

Viele Grüße

Thomas

Hallo,

zur Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges in einen Zulassungsbezirk ist eine vorherrige Außerbetriebssetzung nicht erforderlich ! Man würde 7,20 Euro von dem Bürger verlangen was nicht Not ist. Aus meiner Sicht wäre das eine ungerechtfertigte Gebühr.

Was ist eine EVZ Nr. ? ;) Sicherlich meinst Du eine eVB Nr., Was meinst Du mit Bescheinigung ?

Vorzulegen sind, Personalausweis, eVB Nr., Nachweis einer gültigen HU ( viele begnügen sich mit der ZUB I ) die ZUB I + II, sowie ein gefertigtes SEPAN-Mandat für den Zoll.

Wenn ich aber einen Zulassungsservice nutze, kann mein Auto schon mal einen ganzen Tag (24 Std.) ohne Nummern auf der Straße stehen. Ich baue die Schilder abends ab, gehe zum Service, der erledigt den Gang zur Behörde. Am Nachmittag hole ich die neuen Schilder wieder ab und baue sie an meinen Wagen im öffentlichen Raum.

am 22. April 2015 um 11:36

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. April 2015 um 09:09:36 Uhr:

Hallo TE,

vielleicht zu Erläuterung.

Wenn Du ein zugelassenes Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes, unter Beibehaltung der Kennzeichen, ummelden willst, ist die Vorlage der Kennzeichen nicht nötig.

In allen anderen Fällen ist die Vorllage der Kennzeichen zwingend erforderlich. Diese sind nicht nur mit in das Gebäude zu bringen ;) , sondern werden auch entstempelt von den Mitarbeitern der Zulassungsstelle.

zur Ergänzung, obwohl hier auch schon erwähnt: gilt auch bei Ummeldung unter Beibehaltung der Kennzeichen außerhalb des Zulassungsbezirks

Zitat:

@Master_Siggi schrieb am 22. April 2015 um 13:36:55 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. April 2015 um 09:09:36 Uhr:

Hallo TE,

vielleicht zu Erläuterung.

Wenn Du ein zugelassenes Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes, unter Beibehaltung der Kennzeichen, ummelden willst, ist die Vorlage der Kennzeichen nicht nötig.

In allen anderen Fällen ist die Vorllage der Kennzeichen zwingend erforderlich. Diese sind nicht nur mit in das Gebäude zu bringen ;) , sondern werden auch entstempelt von den Mitarbeitern der Zulassungsstelle.

zur Ergänzung, obwohl hier auch schon erwähnt: gilt auch bei Ummeldung unter Beibehaltung der Kennzeichen außerhalb des Zulassungsbezirks

Gleicher Halter !

Aber, das war ja nicht gefragt ;)

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