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Rot geblitzt.... wichtig...

Themenstarteram 1. September 2007 um 11:18

Hi,

meine Schwester ist gestern mit ihrem Megane bei rot geblitzt worden.

Und zwar fuhr sie eine Einbahnstraße. Dort stand ein LKW ohne Fahrer mitten auf der Straße, weil er bei zwei davor parkenden Autos nicht durchkam. Nach 10 Minuten warten und umschauen, war der Fahrer nicht zu finden, so dass sie rückwärts zurückfuhr und an der Kreuzung dahinter um die Ecke fuhr um in die Nebenstraße zu fahren, doch da stand der Blitzer; dass rot war konnte sie ja nicht sehen, da sie ja von um die Ecke kam... Meint Ihr, da kann man was machen`?

Eventuell heut schon zur Polizei gehen und das schildern? Kennzeichen vom LKW hat sie aufgeschrieben gehabt...

Danke für Eure schnelle Hilfe im Voraus!

 

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Fritzles_R5

Es gab auch keine unzulässige Sperrung :):rolleyes:

???

Auf welcher Rechtsgrundlage darf ein LKW eine Einbahnstraße mehr als 10 Minuten voll blockieren, ohne das ein Be- oder Entladevorgang stattfindet?

Blockieren? Gar nicht! Einsatzfahrzeuge müssen Immer durch können.

Genau das meine ich ja. Die Sperrung war in der Art und Weise, wie sie erfolgte, absolut unzulässig.

irgendwie sind da welche vom Thema abgekommen.....:o

Aber nun zum eigentlichen Thema: Das man (Frau) nicht gleich in den ersten Minuten die Polizei anruft ist doch irgendwie logisch, es sei denn der LKW-Fahrer hätte ein Schild angebracht von wegen: Komme so schnell nicht zurück, warten Sie nicht auf mich!

Würde auch erst mal abwarten was passiert. Einen Anwalt vorher aufzusuchen macht keinen Sinn. Zeugen die das Erlebte bestätigen können wären im Zweifelsfalle sehr Hilfreich, eine vorhandene RSV sowieso. Aber unbedingt vor Abgabe eines Anhörungsbogens einen Anwalt aufsuchen!

Gruß diddy

Zitat:

Original geschrieben von diddy61

Das man (Frau) nicht gleich in den ersten Minuten die Polizei anruft ist doch irgendwie logisch...

Wenn man den Fahrer allerdings bereits minutenlang vergeblich gesucht hat und nun letztlich gezwungen wird, einen erheblichen Verkehrsverstoß zu begehen, wenn man weiterkommen möchte, dann ist diese Handlungsweise IMHO doch schon verständlicher...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Bei einem derart schweren Eingriff in den Straßenverkehr, wie ihn die illegale Vollsperrung einer Einbahnstraße darstellt, sollte die Rennleitung i.d.R. eigentlich schneller am Tatort sein.

Hallo Drahkke,

nun weiß ich endlich was man unter "Rennleitung" zu verstehen hat!!

Viele Grüße

quali

Schade, dass man nicht erfährt was aus der Sache geworden ist......

Zitat:

Original geschrieben von diddy61

Schade, dass man nicht erfährt was aus der Sache geworden ist......

Dem kann ich mich nur anschliessen. Scheint in den Foren aber symptomatisch zu sein. Da beschäftigen sich X Leute mit dem Thema, geben Tipps oder fundierte Ratschläge ohne je zu erfahren, welche Lösung zum Ziel führte. Schade...

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