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Zweimal in einem Monat geblitzt

Themenstarteram 22. Juni 2011 um 17:37

Hey Gemeinde,

mir ist folgendes passiert:

ich wurde Anfang Juni mit 27 kmh (Innerorts) zu viel geblitzt, klar war selber Schuld und bin froh, dass ich den Lappen behalten habe.

Letzten Sonntag wurde ich wieder Innerorts abgelichtet, waren aber keine 60 kmh, also weniger wie 10 kmh überschritten.

Nun zu meiner Frage: Könnnen die mir trotzdem ein Strick draus drehen, dass ich innerhalb eines Monats geblitzt wurde???

Aus der Probezeit bin ich raus und hatte bis jetzt keine Probleme mit Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Vielleicht hat jemand dieselbe Erfahrung gemacht.

Danke schon mal im Voraus für die hilfreichen Antworten

Beste Antwort im Thema

Alles unter den Punkterängen interessiert im Allgemeinen niemanden so lange bezahlt wird. Nur wenn man extrem gehäuft auch unterm Punktebereich erwischt wird könnte es Probleme geben,aber da bist du noch weit weg.

 

Wenn es tatsächlich unter 10km/h über Limit sind einfach die 15€ zahlen und fertig.

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Alles unter den Punkterängen interessiert im Allgemeinen niemanden so lange bezahlt wird. Nur wenn man extrem gehäuft auch unterm Punktebereich erwischt wird könnte es Probleme geben,aber da bist du noch weit weg.

 

Wenn es tatsächlich unter 10km/h über Limit sind einfach die 15€ zahlen und fertig.

Meiner Kenntnis nach müsstest Du schon mehrfach und erheblich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben.

Du scheinst also mit einem "blauen Auge" davon zu kommen ;)

Themenstarteram 22. Juni 2011 um 18:18

naja, ich weiß, dass der lappen nach 2mal über 30 bzw. 3mal über 20 im jahr, erst mal von den man in green aufbewahrt wird.

was mir sorge bereitet ist der kurze abstand, der erste war am 4. der zweite am 19. des monats.

Tipp des Tages:

In Zukunft das Motto aller Außendienstler peinlich genau einhalten: Wir beachten alle Limits haargenau und fahren 20 plus. ;-)

am 22. Juni 2011 um 18:45

Noch besserer Tip: Auf's Zweirad umsteigen. ;-)

Das mit 2 mal über 30 hab ich ja schon mal gehört, aber 3 mal über 20? Ernsthaft? Das ist mir neu.

Ob im Jahr oder ama Tag sollte aber egal sein man hat dann nur den Puffer für's Jahr aufgebraucht.

am 22. Juni 2011 um 19:09

...und bei 18 Punkte in Flensburg gibt es ein Fahrrad. :D 

am 22. Juni 2011 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

...und bei 18 Punkte in Flensburg gibt es ein Fahrrad. :D 

und was macht man damit wenn man zufuss gehen soll`?

Zitat:

Original geschrieben von fedjaflav

naja, ich weiß, dass der lappen nach 2mal über 30 bzw. 3mal über 20 im jahr, erst mal von den man in green aufbewahrt wird.

was mir sorge bereitet ist der kurze abstand, der erste war am 4. der zweite am 19. des monats.

Nach 2x ü25km/h zu schnell innerhalb von 12Mon. darfst du den Lappen in die Obhut der Rennleitung geben... nix 2x30, 3x20, Wurzel aus 10 :D

Bist du 1x ü25 zu schnell und kassierst danach nur Bagatellen u25, passiert nichts, so lange es nicht permanent ist. bei täglichen Knollen wegen 10km/h drüber wird sicher auch irgendwann mal einer nachfragen kommen, ob deine Brille dreckig, die Autoscheibe nicht geputzt, oder die Verkehrsschilder unleserlich sind ;)

Vielleicht hat auch der Tacho zu wenig Voreilung...:D

Bunny Hunter hat es bereits korrekt ausgeführt, bei zwei Geschwindigkeitsverstössen innerhalb eines Jahres über 25km/h wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Wichtig: "innerhalb eines Jahres" ist leicht misszuverstehen bzw. nicht ausreichend klar - es zählt der Zeitraum zwischen Rechtskraft des ersten Verstosses bis zum Tatzeitpunkt des zweiten! Dies nur als gutgemeinter Hinweis an jene, die gerne - wie auch ich - im Bereich TL +20 fahren.

Beispiel:

Man wurde im Mai 2010 mit +26 geblitzt und die Strafe wurde im Juli 2010 rechtskräftig.

Wird man nun im Juni 2011 wieder mit +26 geblitzt, dann sind zwar seit Tatzeitpunkt des ersten Vergehens mehr als 12 Monate vergangen, jedoch nicht seit Rechtskraft und man dürfte anschliessend einen Monat auf der Beifahrerseite Platz nehmen! ;)

hier steht doch alles drin ;)

Bußgeldkatalog Dann weißt du, was dir blüht :)

Ich warte auch noch auf Post - ist jetzt schon 1,5 Wochen her. Können se auch gern behalten!

Diese Regelung ergibt ja auch durchaus Sinn, verhindert sie doch, daß schlauen Zeitgenossen durch Hinauszögerung der Rechtskraft infolge von Einsprüchen etc. hier einen Vorteil für sich heraussschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Diese Regelung ergibt ja auch durchaus Sinn, verhindert sie doch, daß schlauen Zeitgenossen durch Hinauszögerung der Rechtskraft infolge von Einsprüchen etc. hier einen Vorteil für sich heraussschlagen.

Für mich ergibt es nicht wirklich Sinn! Entweder misst man die Zeit zwischen den tatsächlichen Vergehen oder eben der Rechtskraft.

Konkret wurde mir eben dies zum Verhängnis: geblitzt im Januar 2009 mit 131 bei erlaubten 100 und durch die verzögerte Ermittlung des Schuldigen - ich bin nicht der offzielle Halter - erfolgte die Rechtskraft irgendwann im März. Im Februar 2010 wurde ich dann mit 26 zuviel geblitzt und durfte einen Monat auf alternative Verkehrsmittel zurückgreifen.

Die Schuld für meine Vergehen steht ausser Frage und die Strafen habe ich beglichen und die Punkte verbucht. Die "Schuld" für die verzögerte Rechtskraft hingegen sehe ich nicht auf meiner Seite! Mir wurde diese Verzögerung zum Verhängnis während andere möglicherweise Glück hatten und in ihren Fällen zügiger Rechtskraft erfolgte.

Das Vorgehen sollte für alle gleich und objektiv gelten, daher wäre Tatzeitpunkt bis Tatzeitpunkt die sinnvollere Zeitspanne.

Themenstarteram 23. Juni 2011 um 13:25

danke für die netten antworten leute

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