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Reifenfreigaben gelten nicht mehr beim TÜV

Harley-Davidson FXS Softail
Themenstarteram 26. September 2019 um 22:32

Moin ich hab noch mal ein Thema für alle Mopped Fahrer.

Im Mai hat die Zeitschrift Motorrad über Schwierigkeiten mit Reifenfreigaben beim Mopped berichtet. Besonders breitere Reifen sollen nicht akzeptiert werden, trotzdem eine Reifenfreigaben vorliegt. Ist da was dran? Sind Euch konkrete Fälle bekannt. Im Artikel wird ja eine Nachabnahme erwähnt. Hat das jemand schon mal gemacht? Ich hab statt 240 einen 260er verbaut mit Reifenfreigabe. Das wäre natürlich echt Mist.

https://www.motorradonline.de/.../

Beste Antwort im Thema

Und an dem wichtigtuerischen Kommentar hast du vier Wochen gebastelt? Respekt!

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Das stimmt schon. Nur bis letztes Jahr hat es eben gereicht die Reifenfreigabe mitzuführen und den bei HUs oder Polizeikontrollen mitzuführen. Da es seit diesem Jahr ab Reifenherstellungsdatum nicht mehr ausreicht, sondern die abweichende Größe trotz vorhandener Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV eintragen lassen muss, befasse ich mich eben jetzt erst damit :) ja gut ob er was einträgt oder sonst irgendwie ein "Okay" gibt...hauptsache er tut es :D

Hey Leute,

ich hätte nochmal eine Frage zu dem Thema. Bei mir steht ein Reifenwechsel bevor und ich wollte die Michelin Power 5 mit der Größe 190/55 hinten testen. Wie bereits schon erwähnt, steht in meinem Schein für hinten die Größe 190/50 drin. So, zwar gibt es diesen Reifen auch mit dem Herstellungsdatum VOR 2020, allerdings kam er erst Ende letzten Jahres heraus und für ihn gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr. Ergo: Ich muss zum TÜV!

Ich wollte hier zu nur fragen, ob nach einer erfolgreichen Abnahme beim TÜV das Mitführen des TÜV-Gutachtens oder der Freigabe ausreichend ist, oder ob ich die Abnahme anschließend umgehend bei der Zulassungsstelle eintragen lassen muss? Vielleicht bin ich auch nur zu doof, aber ich finde auf Google irgendwie keine genauen Antworten.

Die neue Reifengröße wird in die Papiere eingetragen. Damit hat sich das Thema Freigabe-Unterlagen erledigt.

War völlig problemlos, abgesehen vom Aufwand bei TÜV und Zulassungsstelle.

Die Freigabe vom Reifenhersteller habe ich aber trotzdem noch als Faltzettel in den Papieren drin.

Doppelt hält besser.

Gruß

Frank

Okay...Problem ist, dass die Zulassungsstelle bisher wegen Corona noch dicht ist. Auf 190/50 will ich nicht wechseln. Aber jetzt weiß ich Bescheid, danke :) notfalls bleibe ich doch erst mal bei Michelin Power 3. Dafür habe ich noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung und es gibt noch genügend Reifen mit dem Herstellungsdatum vor 2020.

am 21. April 2020 um 3:08

Der TÜV gibt dir doch nen Wisch für die Zulassung mit, wo die Eintragung drin steht die die eintragen sollen. Das sollte für die Kontrolle reichen, hast ja ne "gute Ausrede" ;)

Moin Leute!

Ich muss nochmal was fragen :D mir ist nämlich eine Idee gekommen.

Wegen dem oben beschriebenem Problem hab ich ja Hemmungen gerade die Michelin Power 5 montieren zu lassen.

Momentan habe ich ja Michelin Pilot Power 3 drauf und hinten auch bereits die Größe 190/55. Für den Power 3 habe ich aber auch noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung, bei der das Mitführen der Bescheinigung reicht.

Jetzt habe ich überlegt, ob ich aber nicht mit dem Pilot Power 3 zum TÜV fahre und die Reifengröße 190/55 abnehmen lasse. Dann bekomme ich ja den Wisch für das Eintragen lassen und sollte ich in eine Polizeikontrolle kommen, während die Zulassungsstelle noch zu ist, kann ich ja auch einfach die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen statt den Wisch vom TÜV. Jetzt aber meine Frage: Vermerkt der TÜV irgendwas auf dem Fahrzeugschein (mit einem Stempel zum Beispiel) dass der Schein bzw. das Fahrzeug erst wieder eine Betriebserlaubnis hat, wenn die Eintragung erfolgt ist?

Was die Zulassungsstelle betrifft, soll sie wohl bald in gewisser Weise wieder erreichbar sein. Man wird nach wie vor noch nicht direkt hinfahren können. Aber man wird wohl einen schriftlichen Antrag beilegen können mit dem Hinweis, was man von ihnen will (Fahrzeuganmeldung, Abmeldung, Änderungseintragung), legt die ganzen Unterlagen samt Fahrzeugschein und ggf. Fahrzeugbrief bei und gibt sie hier im Bürgeramt ab. Die leiten es weiter zur Zulassungsstelle. Bis aber der Anruf kommt, dass man die Unterlagen wieder beim Bürgeramt abholen kann, können auch mal 2 Wochen vergehen.

Wenn ich das alles dann erst mache wenn die Power 5 Reifen drauf sind, kann ich unter Umständen eine gewisse Zeit nicht mehr fahren. Ich weiss, das ist meckern auf hohem Niveau :) klar gibt es schlimmeres. Wäre dennoch schade. Wenn ich das aber mit den jetzigen Reifen mache und die Unterlagen schon mal einreiche (wenn die Zulassungsstelle demnächst auf diese Weise erreichbar ist), kann ich während der Wartezeit mit den Power 3 theoretisch noch weiter fahren. Ich hätte immer noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Power 3 und wegen dem Fahrzeugschein könnte ich sagen dass ich ihn zu hause vergessen habe. Anhand der Kennzeichenabfrage kommen sie ja dann auch an ihre gewünschten Daten. ODER ist es dann zentral vermerkt dass ich gerade wegen der noch fehlenden Eintragung aktuell keine Betriebserlaubnis hätte?

Aaaaalter, du machst die viel zu viel Kopf um die Sache!

Zur Zeit sind die Cops meiner Erfahrung nach überhaupt nicht zu sehen. Die müssen Parks und Spielplätze kontrollieren, die haben keine Zeit für böse Mopedbuben. :D

Ansonsten:

Bei der Abnahme gibt dir der TÜV Prüfer die Bescheinigung der Abnahme mit, sonst nix. Da wird nichts auf dem Schein vermerkt oder gespeichert. Genau dafür gehst du ja dann auf die Zulassungsstelle. Mit dem Gang dorthin würde ich warten, bis die wieder aufhaben. Den Zettel (oder Kopie) würde ich mitführen und für den SEHR unwahrscheinlichen Fall, dass du angehalten wirst, UND der Cop bemerkt, dass die Reifengrösse abweicht, UND er die neue Regelung kennt, zeigst du die Abnahme und weist auf die momentan offensichtlich schwierige Situation auf den Ämtern hin.

Ich weiß, ich nerve mich gerade selber. Stehe gerade auch wegen anderen Sachen unter Strom und kann gerade irgendwie gar nix entspannt angehen. Danke für die Erläuterung!

Hab eben beim TÜV angerufen wegen einem Termin. Ohne Termin vorbei kommen! Die Frau erklärte mir dass ich bei der Abnahme nichts eintragen lassen muss (sondern nur die Abnahme mitführen) wenn es sich um eine Änderungsabnahme handelt und eben doch eintragen lassen muss wenn es eine Einzelabnahme ist. Was davon zutrifft, können sie mir erst vor Ort sagen wenn sie die Papiere sehen?!

Mit Herstellerbescheinigung bzw. Reifenfreigabe für mein Motorrad ist es doch dann nur eine Änderungsabnahme oder nicht?

EDIT: Hat sich erledigt! Gefunden.

am 10. Mai 2020 um 20:39

Wird der /55er mit Fabrikatsbindung oder ohne eingetragen?

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 16:30

So, ich kann mal kurz berichten. Ich war heute beim Tüv. Dort hab ich eine Änderungsbescheinigung für den 260er bekommen. Das Ganze ging Gottseidank ohne Probefahrt ab. Jetzt muss ich das ganze nur noch Eintragen und gut ist. Der Eintrag beruft sich auf eine Reifenfreigabe , sodass ich die Hoffnung habe, dass die spezielle Kombi 120 / 260 dann auch bei nachfolgenden Modellen mit Reifenfreigaben gilt.

Reifeneintragung.jpg

Ich kann hier auch nochmal was zu beitragen. Der erste Weg zum TÜV war zunächst frustrierend. Trotz Bescheinigungen meinte der Prüfer ohne irgendeiner genaueren Überprüfung dass die Abnahme nicht möglich sei. Dann brachte ich das Bike zu einer Vertragswerkstatt, weil sie auch 2 mal wöchentlich einen TÜV-Prüfer im Haus haben. Diesmal bekam ich eine Reifenabnahme, allerdings wurde diese nur auf den Michelin Pilot Power 3 beschränkt.

Damit wollte ich mich nicht zufrieden geben. In meinem Umkreis war aber nichts zu machen. Hier sind sie äußerst streng. Erst in meiner Heimat sagte ein Prüfer dass er die Beschränkung auf den Michelin Pilot Power 3 rausstreicht, damit ich dann nur die Reifengröße im Schein stehen habe. Nun steht sowohl die Seriengröße drin sowie der Vermerk dass die Größe vorne 120/70 in Verbindung mit hinten 190/55 auch genehmigt ist. Es steht nichts bezüglich Reifenfreigaben drin. Ergo muss ich theoretisch auch keine mitführen. Zur Sicherheit mache ich das aber vielleicht doch.

Themenstarteram 29. Juli 2020 um 10:27

Moin Silesia,

das hört sich ja schon mal gut an. Nach meiner Kenntnis gelten explizite modellbezogene Reifenfreigaben die eine Tüvabnahme erhalten haben und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, auch immer als Referenz für nachfolgende Modelle. Das heisst, stimmen die Angaben zu Breite und Höhe und Felgenbreite, mit dem Nachfolgemodell überein ist alles ok. Ich kann das aber nachvollziehen, da ich auch froh bin dass sich mein Eintrag auf zukünftige Reifenfreigaben bezieht. Ich mache es so, ich führe die Reifenfreigabe und die weiteren, wie Lufti und Kennzeuchenhalter als PDF auf meinem Handy mit. Das soll auch ok sein. Ich musste 2 Monate auf einen Termin bei dem Prüfer warten, Du auch?

Bei mir ging es ziemlich schnell. Der Prüfer ist bei den Werkstätten meistens 2 mal die Woche da und da sagten sie immer ich soll das Mopped an so einem Tag einfach mal vorbei bringen.

Themenstarteram 29. Juli 2020 um 17:57

Zitat:

@DenisL. schrieb am 10. Mai 2020 um 22:39:02 Uhr:

Wird der /55er mit Fabrikatsbindung oder ohne eingetragen?

Bei mir ist die Eintragung mit einem Bezug auf die Reifenfreigabe erfolgt. Siehe 2 Beiträge weiter.

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