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Reifenfreigaben gelten nicht mehr beim TÜV

Harley-Davidson FXS Softail
Themenstarteram 26. September 2019 um 22:32

Moin ich hab noch mal ein Thema für alle Mopped Fahrer.

Im Mai hat die Zeitschrift Motorrad über Schwierigkeiten mit Reifenfreigaben beim Mopped berichtet. Besonders breitere Reifen sollen nicht akzeptiert werden, trotzdem eine Reifenfreigaben vorliegt. Ist da was dran? Sind Euch konkrete Fälle bekannt. Im Artikel wird ja eine Nachabnahme erwähnt. Hat das jemand schon mal gemacht? Ich hab statt 240 einen 260er verbaut mit Reifenfreigabe. Das wäre natürlich echt Mist.

https://www.motorradonline.de/.../

Beste Antwort im Thema

Und an dem wichtigtuerischen Kommentar hast du vier Wochen gebastelt? Respekt!

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am 1. Oktober 2019 um 17:52

Für die Freigängigkeit oder den Abrollumfang muss ich aber keine Probefahrt "auf verschiedenen Untergründen tätigen um evtl veränderte Fahreigenschaften zu kontrollieren" wie es im vorigen Post von offizieller Seite geheissen haben soll.

 

Mal davon abgesehen dass der Sachverständige davon, mit Verlaub, eher weniger Kenntnis haben dürfte - und somit von vorneherein nicht geeignet ist einen Reifen deshalb abzulehnen oder als "unbedenklich" einzustufen.

 

Wenn mir die Fuhre zB bei Aquaplaning abschmiert hält der dafür nämlich nicht seinen Kopf hin, auch wenn es am Profil oder der Breite gelegen hat (was natürlich eher unwahrscheinlich ist bzw bei keinem Reifen der Welt zu 100% auszuschließen wäre).

Ein schier unendliches Thema. Ein Kesselprüfer amüsierte sich köstlich anlässlich einer HU über den Eintrag in den Papieren meines BMW-Oldies: Mindestgröße....

"Wenn dies heute drin stehen würde, schraubten die Jungs Traktorreifen dran."

Mit der werksseitig freigegebenen Größe sollte es doch sicher keine Schwierigkeiten geben. Vielleicht gab es hier einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Wildwuchs?

re

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 1. Oktober 2019 um 19:52:04 Uhr:

Für die Freigängigkeit oder den Abrollumfang muss ich aber keine Probefahrt "auf verschiedenen Untergründen tätigen um evtl veränderte Fahreigenschaften zu kontrollieren" wie es im vorigen Post von offizieller Seite geheissen haben soll.

Mal davon abgesehen dass der Sachverständige davon, mit Verlaub, eher weniger Kenntnis haben dürfte - und somit von vorneherein nicht geeignet ist einen Reifen deshalb abzulehnen oder als "unbedenklich" einzustufen.

Wenn mir die Fuhre zB bei Aquaplaning abschmiert hält der dafür nämlich nicht seinen Kopf hin, auch wenn es am Profil oder der Breite gelegen hat (was natürlich eher unwahrscheinlich ist bzw bei keinem Reifen der Welt zu 100% auszuschließen wäre).

Glaubt Ihr eigentlich immer alles was irgendwo geschrieben wird?

Der Ing. vom TÜV wird natürlich nur Freigängigkeit, Abrollumfang etc. prüfen und max. mal "einpaar Meter" mit dem Motorrad fahren und dann entscheiden ob er die Reifengrösse eintragen kann oder nicht!

Und ob ihr das jetzt glaubt oder nicht es gibt TÜV Ing. die auch Privat Motorradfahren, sowie "Fahrversuche" für die Typenzulassung von Motorrädern gefahren sind, sowie Fahrversuche für Reifenfreigaben, nur steht das dennen NICHT auf die Stirn geschrieben!

Also zieht nicht einfach grundsätzlich deren Fachlichekompetenz in Zweifel!

Wenn du bei Regen abschmierst, biste vermutlich einfach nur nicht angepasst genug gefahren = eigene Schuld!

Anders sieht es bei so etwas aus:

https://www.general-anzeiger-bonn.de/.../...a3-bei-hennef_bid-43481369

https://www.nonstopnews.de/meldung/25954

Dann wird garantiert hinterfragt ob der Reifen auf dem Motorrad verwendet werden durfte ..!

 

MfG Günter

am 3. Oktober 2019 um 14:03

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 03. Okt. 2019 um 15:53:01 Uhr:

Also zieht nicht einfach grundsätzlich deren Fachlichekompetenz in Zweifel!

Eigentlich sollte man im Gegenteil davon ausgehen können dass die eine Fachkompetenz grundsätzlich haben!

Aber eben im dafür vorgesehenen Ausmaß.

Und da gehört leider keine universelle Motorradausbildung dazu.

 

Wenn der ein oder andere eine hat - Bonuspunkt. Nur kann man davon leider nicht ausgehen, was die *grundsätzliche* Kompetenz in diesem Bereich eben dann doch einschränkt.

Dann finde ichs aber halt nicht ok wenn derjenige dann über ja oder nein entscheiden kann/darf.

 

Aber auch was ich zB hier schreibe muss ja niemand glauben - ist doch nur Meinungsaustausch :p

Von daher, nicht aufregen ;)

Ich denke hier in den Foren sind etliche Wichtigtuer unterwegs.In der Realität sieht es dann meist positiver aus.Hier wird echt viel dusseliges Zeug gelabert.

Gebt den Leuten anständige ehrliche Infos,oder lasst es besser bleiben!Schraubt lieber und lasst wichtige Dinge dem,der es wirklich weiß!

Und an dem wichtigtuerischen Kommentar hast du vier Wochen gebastelt? Respekt!

Themenstarteram 7. Dezember 2019 um 4:36

So, es gibt wohl ne Karenzzeit bis 2025. Voraussetzung ist wohl, dass der Reifen noch in 2019 hergestellt und montiert wurde und eine Reifenfreigabe. Das wäre doch mal eine Ansage.

IMG_2019-12-07_05-38-25.jpeg

Gute Lobbyarbeit. Fast so gut wie die Fahrlehrer (für die Nutzung der 125er mit dem PKW-Schein).

re

Ich hätte mal eine blöde Frage. Falls es hier irgendwo bereits beantwortet wurde und ich es übersehen habe, bitte ich um Verzeihung.

In meinem KFZ-Schein steht nur die Reifengröße drin. Also keine Herstellerbindung.

Hinten habe ich eine abweichende Größe drauf. Im Schein steht für hinten 190/50, allerdings habe ich die Größe 190/55 auf der Felge (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung, Herstellungsdatum noch vor 2020).

Wenn ich die Größe 190/55 beim TÜV eintragen lassen möchte, wird dann auch ausschließlich die Größe nachgetragen oder wird die Größe nur auf den aktuell montierten Reifen beschränkt? Beispiel: Ich habe den Michelin Pilot Power 3 in 190/55 R 17 drauf und lasse die Größe eintragen, der nächste Satz Reifen wird aber dann z.B. der Pirelli Angel GT II in 190/55, muss ich das nochmal eintragen lassen weil es ein anderer Reifenhersteller ist??

Themenstarteram 7. April 2020 um 8:04

Hallo Selesia, die Reifenhöhe 50/55 ist nach meinem Kenntnisstand unkritisch. Die Reifenbreite ist da ausschlaggebend. Wird diese überschritten so wird es kritisch. Ich habe z. B. einen 240er als Standardreifen eingetragen und habe einen 260er mit vorh. Reifenfreigabe aufziehen lassen. Aber auch dort gibt es jetzt neuerdings ein Besserung der Lage. Würde der Reifen vor 2020 hergestellt und aufgezogen, so ist es zulässig, diesen bis 2025 quasi abzufahren, vorausgesetzt es liegt eine Reifenfreigabe vor. Da ich aber den 260er beständig weiterfahren möchte, werde ich mir den eintragen lassen. In deinem Fall ist das also so oder so unkritisch.

Gruss Jörg

Themenstarteram 7. April 2020 um 8:11

Ich habe da noch eine ganz herzliche Bitte: Bitte unterschreibt die Petition an den Bundestag um den Irrsinn zu stoppen:

https://www.openpetition.de/.../...der-hersteller-ohne-tuev-eintragung

DANKE

am 7. April 2020 um 8:31

Die /55 ist wichtig um die Genauigkeit des Tachos zu gewährleisten. Mehr heisst (bei gleicher Breite, hier ja 190) der Tacho geht nach - du fährst schneller. Die Differenz ist hier aber relativ klein, deshalb hat der TÜV das wohl durchgehen lassen.

Wenn du was eintragen lassen möchtest was es schon explizit im Schein gibt wird das alte durch das neue ersetzt, heisst du bekommst die /55 fix. Wobei das glaub ich nicht so einfach geht, wegen des Tachos eben. Wenn man da jedes mal 5 drauf gibt und eintragen lässt hast bald 50 auf dem Tacho und ballerst mit 100 durch den Ort - mit TÜV ;)

Die Petition ist bereits von mir unterschrieben :)

EDIT:

Es muss doch eingetragen werden, wenn man statt die im Schein stehende Größe 190/50 die Größe 190/55 montiert.

https://www.mopedreifen.de/News/Wichtige-Information-.html?id=39

am 7. April 2020 um 10:23

Na das mit den Freigaben ist ja bereits ein alter Hut. Hier im Thread ja schon zigfach festgestellt ;)

Nur ob er es dir auch einträgt ist halt nicht sicher...

Themenstarteram 7. April 2020 um 10:47

Ich habe mal mit nem Tüvler gesprochen. Der vergleicht nur 190 im Schein 190 verbaut alles ok. Ich habe in 20 Jahren nicht einmal eine Reifenfreigabe zeigen müssen. Ich würde in keinem Fall die Größe differenzieren und eintragen lassen.

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