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Rechts überholen innerorts auf Kraftfahrtstraße?

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 7:28

Hallo liebe MT-ler!

Ich bin mir wegen folgender Sache unsicher:

Innerorts ist rechts überholen ja erlaubt, wie sieht es aber auf Straßen mit Tempolimit von 60,70 oder 80 aus, bzw auf Kraftfahrtstraßen? Die ja auch oft innerorts liegen. Wie sieht es in so einem Fall aus?

Hoffe ihr könnt mich da aufklären.

Beste Antwort im Thema

Sofern die Straße innerorts mehrere Fahrspuren in eine Richtung haben ist es erlaubt rechts schneller zu fahren als links.

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Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 20. Mai 2015 um 13:23:19 Uhr:

Was man vermutlich aber sicher darf, wenn man eben zwei Fahrstreifen in die gleiche Richtung hat, wäre rechts VORBEI fahren. Aber vorbei fahren und überholen, ist nicht dasselbe.

Nicht? Wo genau liegt der Unterschied?

Innerorts gilt (Autobahnen sind kein Innerorts, weil da das Ortsschild IMHO frühestens an der Abfahrt steht) freie Fahrspurwahl.

Da darfst du rechts vorbeifahren/überholen.

Gruß Metalhead

Es gab mal die Diskussion ob vorbeifahren oder vorbeifahren und wieder einscheren einen Überholvorgang darstellt, aber soweit mir bekannt wurde es von etlichen Gerichten so festgelegt, daß ein Überholmanöver bereits durch das Vorbeifahren stattfindet.

Somit gilt:

Rechtsfahrgebot regelt Überholrichtlinie.

HTC

am 20. Mai 2015 um 12:13

Zitat:

Unterschied zwischen dem "Überholen" und dem "Vorbeifahren" (Quelle: Grundriß des Verkehrsrechts, Roland Schurig, Kirschbaum-Verlag):

Überholen

Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.

Vorbeifahren

Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug.

Im Klartext: Vorbeigefahren wird nur an "stehenden Hindernissen", z.B. ein liegengebliebenes Kfz, ein parkendes Kfz, herabgefallende Ladung, eine Mülltonne. Verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge zählen dabei nicht zu den Hindernissen, z.B. Kfz vor Lichtzeichenanlage, Kfz im Stau, Kfz vor Bahnübergang oder Fußgängerüberweg ... diese Kfz wären zu überholen.

Quelle.

am 20. Mai 2015 um 12:14

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Mai 2015 um 13:39:32 Uhr:

(Autobahnen sind kein Innerorts, weil da das Ortsschild IMHO frühestens an der Abfahrt steht)

Nur weil das bei dir in der Gegend so ist, muss das doch nicht allgemeingültig sein.

In Berlin ist die Stadtautobahn z.B. eindeutig innerorts.

Dennoch ist dort rechts überholen verboten, wie auf jeder Autobahn.

am 20. Mai 2015 um 12:16

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Mai 2015 um 10:19:54 Uhr:

Sofern die Straße innerorts mehrere Fahrspuren in eine Richtung haben ist es erlaubt rechts schneller zu fahren als links.

Rechts schneller zu fahren als Links ist noch kein Überholen

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 20. Mai 2015 um 10:02:42 Uhr:

Da du TI bei deinem Namen stehen hast und ein Schweizer Kreuz, stellt sich mir die Frage, beziehst du dich bei der Aussage respektive Frage auf Deutsche oder auf Schweizer Strassen.

Denn auf Schweizer Strassen rechts überholen erlaubt, da wäre ich ganz vorsichtig an deiner Stelle.

Und was das ganze für Deutschland angeht, da möchte ich auch erst einmal den Gesetzestext dazu sehen.

Hier

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html

steht unter Art. 8 das gleiche für die Schweiz drin.

WIKI sagt folgendes zum Thema Überholen:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberholvorgang

HTC

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 20. Mai 2015 um 13:23:19 Uhr:

Da es sich hier um eine eindeutig im Gesetz geregelte Frage handelt, ist es doch immer ratsam das Gesetz, also den Text dazu, zu Rate zu nehmen.

Nun wie schon gesagt wurde Art. 5 StVO besagt ganz klar, das RECHTS ÜBERHOLEN VERBOTEN ist.

Ausnahme bildet lediglich Kolonnenverkehr, also Stau.

...

Nun sagen hier welche das bestimmte Strassenabschnitte dazu gibt, wo es erlaubt ist. Steht denn dort eine Ausnahmeregelung oder wie kommt ihr darauf das es dort erlaubt ist?

STVO §7, (3) sagt dazu:

Zitat:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

was einem überholen gleich kommt, denn zum Überholen brauche ich keine Fahrspurwechsel. Ansonsten wäre das Rechtsüberholen auf Autobahnen ja kein Problem, sofern ich rechts war und rechts bleibe und an einem Linksspurschleicher "vorbeifahre". Das würde aber als unerlaubter Überholvorgang geahndet...

Innerorts darf man das, und da macht es auch Sinn.

Die Unwissenheit um diese Regelungen erklärt wenigstens einige Situationen, die ich bisher beobachten konnte...

HTC

am 20. Mai 2015 um 12:28

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Mai 2015 um 14:18:59 Uhr:

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 20. Mai 2015 um 13:23:19 Uhr:

Da es sich hier um eine eindeutig im Gesetz geregelte Frage handelt, ist es doch immer ratsam das Gesetz, also den Text dazu, zu Rate zu nehmen.

Nun wie schon gesagt wurde Art. 5 StVO besagt ganz klar, das RECHTS ÜBERHOLEN VERBOTEN ist.

Ausnahme bildet lediglich Kolonnenverkehr, also Stau.

...

Nun sagen hier welche das bestimmte Strassenabschnitte dazu gibt, wo es erlaubt ist. Steht denn dort eine Ausnahmeregelung oder wie kommt ihr darauf das es dort erlaubt ist?

STVO §7, (3) sagt dazu:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Mai 2015 um 14:18:59 Uhr:

Zitat:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

was einem überholen gleich kommt, denn zum Überholen brauche ich keine Fahrspurwechsel. Ansonsten wäre das Rechtsüberholen auf Autobahnen ja kein Problem, sofern ich rechts war und rechts bleibe und an einem Linksspurschleicher "vorbeifahre". Das würde aber als unerlaubter Überholvorgang geahndet...

Innerorts darf man das, und da macht es auch Sinn.

Überholen ist für mich folgendes: Jemand fährt auf der linken Spur vor mir, ich wechsle auf die rechte Spur, fahre an ihm vorbei und vor ihm wieder auf die linke Spur. Das ist für mich überholen. Wenn ich allerdings rechts bin, jemand anderes auf der linken Spur und ich fahre an ihm vorbei, ist es kein Überholen.

Wenn auf der Bahn Stau ist und die Linke Spur ist voll, ich fahre aber rechts...soll ich dann anhalten, nur weil links alles steht, aber auf der rechten Spur noch zig km frei sind?

Wenn ich an allen rechts vorbei fahre und unmittelbar vor dem Stau-Verursacher wieder auf die linke Spur wechsle, dann habe ich rechts überholt (liege ich da richtig)?

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 20. Mai 2015 um 14:28:24 Uhr:

...

Überholen ist für mich folgendes: Jemand fährt auf der linken Spur vor mir, ich wechsle auf die rechte Spur, fahre an ihm vorbei und vor ihm wieder auf die linke Spur. Das ist für mich überholen. Wenn ich allerdings rechts bin, jemand anderes auf der linken Spur und ich fahre an ihm vorbei, ist es kein Überholen.

Was überholen für DICH ist, ist rechtlich gesehen ziemlich wuppe. Du kannst das gerne mal ausprobieren. Zieh diese Nummer einmal auf der BAB in Anwesenheit eines Streifenwagens ab, und schaue mal, ob die Beamten deiner Definition von "überholen" folgen können...

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 12:35

Das ist ja ein durcheinander...

Rechts vorbeifahren=Überholen das steht fest.

Aber wie ist das innerorts auf einer Kraftfahrtstraße? Da gibt es ja offenbar zwei Meinungen hier...

Aussichtsloser Fall :)

HTC

am 20. Mai 2015 um 12:37

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Mai 2015 um 14:34:15 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 20. Mai 2015 um 14:28:24 Uhr:

...

Überholen ist für mich folgendes: Jemand fährt auf der linken Spur vor mir, ich wechsle auf die rechte Spur, fahre an ihm vorbei und vor ihm wieder auf die linke Spur. Das ist für mich überholen. Wenn ich allerdings rechts bin, jemand anderes auf der linken Spur und ich fahre an ihm vorbei, ist es kein Überholen.

Was überholen für DICH ist, ist rechtlich gesehen ziemlich wuppe. Du kannst das gerne mal ausprobieren. Zieh diese Nummer einmal auf der BAB in Anwesenheit eines Streifenwagens ab, und schaue mal, ob die Beamten deiner Definition von "überholen" folgen können...

Was machst du den in diesem Fall? Da wären mir die Beamten mal sowas von Schnuppe, wenn links alles steht und rechts noch 10km frei ist...hältst du rechts dann an oder fährst du die 10km bis zum Stauende? Ich glaube kaum, das dort ein Beamter, der für mehr als 2 Cent denken kann, etwas macht

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 20. Mai 2015 um 14:37:59 Uhr:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Mai 2015 um 14:34:15 Uhr:

 

Was überholen für DICH ist, ist rechtlich gesehen ziemlich wuppe. Du kannst das gerne mal ausprobieren. Zieh diese Nummer einmal auf der BAB in Anwesenheit eines Streifenwagens ab, und schaue mal, ob die Beamten deiner Definition von "überholen" folgen können...

Was machst du den in diesem Fall? Da wären mir die Beamten mal sowas von Schnuppe, wenn links alles steht und rechts noch 10km frei ist...hältst du rechts dann an oder fährst du die 10km bis zum Stauende? Ich glaube kaum, das dort ein Beamter, der für mehr als 2 Cent denken kann, etwas macht

Hast du eigentlich einen Führerschein?

Und wenn ja, wieso???

HTC

am 20. Mai 2015 um 12:44

Zitat:

@pico24229 schrieb am 20. Mai 2015 um 14:35:08 Uhr:

Aber wie ist das innerorts auf einer Kraftfahrtstraße? Da gibt es ja offenbar zwei Meinungen hier...

Nein, §7(3) der StVO gilt nur bei Autobahnen nicht.

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