R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?
Hallo,
ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.
Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..
Gruß
summercap
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.
Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..
Gruß
summercap
907 Antworten
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 07:12:48 Uhr:
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 8. Mai 2017 um 19:52:26 Uhr:
Es ist mittlerweile aber etablierter Standard, alle Neugierigen pauschal als Gaffer zu kriminalisieren, obwohl manche nicht mal in einer behindernden Nähe des Unfallortes sind, sondern einfach "nur mal gucken" wollen.
Ganz genau. Und noch kann man gucken und fotografieren, so lange man es will. Ein hohes Gut, welches man sich von irgendwelchen übereifrigen Hilfspolizisten nicht kaputt machen sollte.
Diskutiert doch nicht irgendwelche Szenarien herbei um die es hier gar nicht geht. Wenn jemand nur mal schnell guckt, ohne dabei andere zu gefährden oder zu behindern, dann spricht zumindest aus der Sicht der Rettungskräfte nichts dagegen (Persönlichkeitsrechte der Fotografierten wären da aber noch zu diskutieren).
Hier gehts um massive Behinderung der Rettungskräfte und um zugestellte Rettungsgassen durch geparkte und verlassene (weil man will ja ganz vorne gucken) Autos. Wie bitte ist das zu rechtfertigen?
Gruss
Jürgen
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 07:12:48 Uhr:
Und noch kann man ... fotografieren, so lange man es will.
Hier solltest du dich mal besser informieren! 😰
Wenn du Fotos machst, auf denen der Innenraum des Unfallfahrzeuges zu sehen ist, stellt das nach gängiger Rechtsauffassung einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar...
...machst du Bilder auf denen das Unfallopfer zu sehen ist, solltest du dich mal näher mit dem §201a des Strafgesetzbuches befassen!
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 9. Mai 2017 um 07:27:17 Uhr:
Diskutiert doch nicht irgendwelche Szenarien herbei um die es hier gar nicht geht. Wenn jemand nur mal schnell guckt, ohne dabei andere zu gefährden oder zu behindern, dann spricht zumindest aus der Sicht der Rettungskräfte nichts dagegen (Persönlichkeitsrechte der Fotografierten wären da aber noch zu diskutieren).
Hier gehts um massive Behinderung der Rettungskräfte und um zugestellte Rettungsgassen durch geparkte und verlassene (weil man will ja ganz vorne gucken) Autos. Wie bitte ist das zu rechtfertigen?
Ja, geht es das? Ich habe jedenfalls in meinen Beiträgen davon nichts erwähnt. Behindern geht natürlich nicht, den Rest hat niemanden zu interessieren. Egal ob einer 1 Minute guckt oder 1 Stunde.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 07:31:42 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 9. Mai 2017 um 07:27:17 Uhr:
Diskutiert doch nicht irgendwelche Szenarien herbei um die es hier gar nicht geht. Wenn jemand nur mal schnell guckt, ohne dabei andere zu gefährden oder zu behindern, dann spricht zumindest aus der Sicht der Rettungskräfte nichts dagegen (Persönlichkeitsrechte der Fotografierten wären da aber noch zu diskutieren).
Hier gehts um massive Behinderung der Rettungskräfte und um zugestellte Rettungsgassen durch geparkte und verlassene (weil man will ja ganz vorne gucken) Autos. Wie bitte ist das zu rechtfertigen?
Ja, geht es das? Ich habe jedenfalls in meinen Beiträgen davon nichts erwähnt.
Daß Du davon nichts erwähnst, ist ja genau das Problem. Du diskutierst was, was mit dem Inhalt des Threads gar nichts zu tun hat.
Hier im Thread gehts um zugestellte Rettungsgassen (Behinderung) und penetrante und behindernde Hobbyfotografen (siehe diverse verlinkte Medienberichte).
Daß jemand irgendwo rumsteht wo er niemanden stört, wird sicherlich nicht der Hauptgrund dieses Threads sein (andernfalls bitte ich Dich, aufklärend die entsprechenden Passagen zu posten). Sonst würde der Thread "ist Stehen und Zuschauen ohne Behinderung der Rettungskräfte erlaubt?" heißen. Oder glaubst Du, daß sich hier irgendjemand aufregt nur weil Du abseits irgendwo rumstehst und schaust? Bleib mal ernsthaft.
Gruß
Jürgen
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Es geht in erster Linie um die Rettungsgasse und da sind wir uns ja alle einig, dass das hier selten bis gar nicht klappt.
Und in vielen Beiträgen ging es ums Gaffen und dies darf jeder nach Lust und Laune machen. Punkt. Viele EInsatzkräften meinen dann, sie hätten ein Recht andere Menschen irgendwelche Anweisungen zu geben und da liegen die vollkommen falsch.
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 9. Mai 2017 um 07:53:33 Uhr:
Oder glaubst Du, daß sich hier irgendjemand aufregt nur weil Du abseits irgendwo rumstehst und schaust? Bleib mal ernsthaft.
Ja!
Ich habe schon oft mitbekommen, dass ein Polizist gesagt hat: Gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen. Oder im TV, wenn die Leute langsam vorbeifahren und Fotos machen.usw...
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:03:31 Uhr:
.............Viele EInsatzkräften meinen dann, sie hätten ein Recht andere Menschen irgendwelche Anweisungen zu geben und da liegen die vollkommen falsch.
Da solltest du dich doch nochmal gründlicher informieren.
Die Rechte der Feuerwehr am Einsatzort sind doch erstaunlich weitreichend.
Moorteufelchen
Ich denke nicht...
Nhmen wir als Beispiel (wie letztens) einen Radfahrerunfall. Wenn man da Abseits (sagen wir 10 Meter) entfernt steht, dann haben die Rettungskräfte nichts zu melden. Man hüpft ja nicht am Unfallopfer lang.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:03:31 Uhr:
Ich habe schon oft mitbekommen, dass ein Polizist gesagt hat: Gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen. Oder im TV, wenn die Leute langsam vorbeifahren und Fotos machen.usw...
Das ist doch nachvollziehbar. Wenn da jeder so rumstehen würde nur weil die Neugier so groß ist, was glaubst Du wäre das Ergebnis? Dann kommt der doofe Sani mit seiner Trage schier nicht mehr durch. Kenne ich aus Erfahrung. Und "langsam vorbei fahren um Fotos zu machen" ist auch nicht besser. Wer bedient die Kamera? In der Regel doch der Fahrer, der sich lieber auf den Verkehr konzentrieren sollte...
Nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, heißt das nicht automatisch daß es gut ist und daß man das tun sollte.
Gruß
Jürgen
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:13:02 Uhr:
Ich denke nicht...Nhmen wir als Beispiel (wie letztens) einen Radfahrerunfall. Wenn man da Abseits (sagen wir 10 Meter) entfernt steht, dann haben die Rettungskräfte nichts zu melden. Man hüpft ja nicht am Unfallopfer lang.
Ich bitte in solchen Fällen die anwesende Polizei, einen Platzverweis auszusprechen. Funktioniert bestens.
Gruß
Jürgen
Wenn man mit der Trage nicht durchkommt, behindert man ja wieder. Ich schreibe davon, wenn man nicht behindert und guckt.
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 9. Mai 2017 um 08:22:22 Uhr:
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:13:02 Uhr:
Ich denke nicht...Nhmen wir als Beispiel (wie letztens) einen Radfahrerunfall. Wenn man da Abseits (sagen wir 10 Meter) entfernt steht, dann haben die Rettungskräfte nichts zu melden. Man hüpft ja nicht am Unfallopfer lang.
Ich bitte in solchen Fällen die anwesende Polizei, einen Platzverweis auszusprechen. Funktioniert bestens.
Gruß
Jürgen
Komisch.
Zitat:
Oder glaubst Du, daß sich hier irgendjemand aufregt nur weil Du abseits irgendwo rumstehst und schaust? Bleib mal ernsthaft.
Passt nicht zusammen.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:23:33 Uhr:
Wenn man mit der Trage nicht durchkommt, behindert man ja wieder. Ich schreibe davon, wenn man nicht behindert und guckt.
Ja, das weiß ich. Ich meine ja nur, daß Du je nach Geschehen nicht der einzige Schaulustige bleiben wirst. Wo einer steht, steht bald ein Zweiter und nach kurzer Zeit eine ganze Traube Menschen. Ist leider oft so. Daher ist man oft versucht, die Sache im Keim zu ersticken.
Hätte man nicht mittlerweile so schlechte Erfahrungen mit "Gaffern", würde sich um den einzelnen Neugierigen niemand ernsthaft kümmern. Es ist ein Herdenproblem.
Gruß
Jürgen
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:24:52 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 9. Mai 2017 um 08:22:22 Uhr:
Ich bitte in solchen Fällen die anwesende Polizei, einen Platzverweis auszusprechen. Funktioniert bestens.
Gruß
JürgenKomisch.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:24:52 Uhr:
Zitat:
Oder glaubst Du, daß sich hier irgendjemand aufregt nur weil Du abseits irgendwo rumstehst und schaust? Bleib mal ernsthaft.
Passt nicht zusammen.
Die obere Aussage beziehe ich auf meine Einsätze im RL. Meine zweite Aussage bezieht sich auf den Sinn dieses Threads. Ich gebe zu, um dies zu erkennen, müsste man aufmerksam lesen und versuchen zu verstehen. Aber egal, jetzt hab ich es Dir ja gesagt und Du weißt bescheid wie meine Aussagen gemeint waren.
Gruß
Jürgen
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 9. Mai 2017 um 08:13:02 Uhr:
......... Wenn man da Abseits (sagen wir 10 Meter) entfernt steht, dann haben die Rettungskräfte nichts zu melden. Man hüpft ja nicht am Unfallopfer lang.
Da du nicht über die folgenden Massnahmen informiert bist wie z.B. da soll gleich der RTW hin, kannst du das nicht beurteilen.
Wenn du aufgefordert wirst da wegzugehen musst du das auch machen.
Die Feuerwehr hat im Einsatzfall hoheitliche Aufgaben und kann die Grundrechte ausser Kraft setzen.
Normalerweise macht das die Polizei.
Auch ein Feuerwehrmann kann dir einen Platzverweis erteilen. Wird aber wohl selten vorkommen. Hälst du dich nicht dran ist das Recht nicht auf deiner Seite.
Moorteufelchen