Problem Turbolader

VW Caddy 3 (2K/2C)

Caddy 1,9 tdi, 105 PS, BJ 2006, ca. 60.000km

Liebe Gemeinde,

da das Fahrzeug nun schon 2 x ohne Erfolg in der Werkstatt zur Reparatur war, versuche ich es mal hier:

Symptom: Beim Gasgeben, faengt der Motor bei ca. 1500 .. 2000 Umdrehungen an zu pfeifen und zieht nicht. Dann hat er ploetzlich Dampf.
Nach der ersten Reparatur hatte er das auch bei hoeheren Drehzahlen. Man faehrt auf der Landstrasse oder Autobahn mit konstanter Geschwindigkeit und schon bei kleinsten Lastwechseln faengt es an zu pfeifen.

Die Werkstatt meint, der Turbolader verliert Druck durch eine Undichtigkeit, so dass der Ladedruck erst spaeter einsetzt. Das klingt auch erstmal plausibel.

Bei der 1. Reparatur ist das Rohr von der Abgasanlage zum Turbolader ausgetauscht worden. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das wohl die Abgasrueckfuehrung.
Danach war das erst Mal i.O.
Nach ca. 500km Autobahn trat das gleiche Problem wieder auf, nun aber viel staerker.

Bei der 2. Reparatur wurde das Rohr von der Abgasanlage zum Turbolader und der Kruemmer ausgetauscht. War dann auch erstmal OK.
Jetzt faengt es wieder langsam an zu pfeifen (nach ca. 100 km) und ich vermute dass er spaetestens in 2 Wochen wieder den gleichen Zustand hat wie vor der Reparatur.

Hatte schon mal jemand dieses Problem?
Eigentlich sollte der 1,9er-Motor doch ausgereift sein, ist doch uralt.

Gruss hro

Beste Antwort im Thema

Fortsetzung

Die Gerichtsverhandlung selbst hat dann nur ca. 15 Minuten gedauert.

Den Richter hatte ich schon in 3 anderen Terminen kennengelernt. So dachte ich mir schon, dass er sich die Schriftsaetze tatsaechlich durchlesen wuerde, was ja bei deutschen Gerichten heute keinesfalls selbstverstaendlich ist.

Ich habe auch keinen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung beauftragt; meine bisherigen Erfahrungen mit diesem Berufszweig sind die, dass Rechtsanwaelte gern ueberhoehte Gebuehrensaetze in Rechnung stellen, aber Verfahren mit minimalem Aufwand fuehren wollen. Das hat dieser Berufszweig - zumindest in der Klasse, in der wir uns hier bewegen - i.A. mit grossen Kfz-Werkstaetten gemeinsam.
M.E. schaden Rechtsanwaelte ihren Mandanten bei solchen Verfahren mehr, als dass sie ihnen nutzen. Natuerlich muss man sich dann auch selbst um die Kommunikation mit dem Gericht kuemmern.

Ausser dem Richter und mir war nur noch die Anwaeltin der Klaegerin anwesend. Vom Autohaus hatte sich niemand auf den weiten Weg nach Neuburg an der Donau gemacht.

Wie ich erwartet hatte, glaenzte der Richter dann auch mit Detailwissen zum Vorgang und stellte seine Fragen, die von der Anwaeltin nicht beantwortet werden konnten. Diese zog sich standhaft auf die Position zurueck, das Autohaus haette eine Rechnung gestellt und diese muesste also bezahlt werden.
Eine bizarre Situation, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Rechtsanwaeltin zumindest vom Alter her nicht den Eindruck machte, gerade frisch einer Hochschule entwichen zu sein.
Der Richter belehrte sie dann auch entsprechend, dass der Zusammenhang zwischen der Rechnung und einer Leistung, die dann zur Grundlage der Zahlungspflicht fuehren koennte, durchaus noch hergestellt werden muesste.

Auch dem Richter war aufgefallen, dass einige Angaben in der Klageschrift einfach nicht zu den eingereichten Beweisen passen.
Vermutlich hatte er deshalb auch von vornherein darauf verzichtet, den Werkstattmeister als Zeugen zu laden. Das koennte diesem einigen Aerger erspart haben. Ich hatte eine laengere Liste mit Fragen vorbereitet. Haette der Werkstattmeister diese Fragen in seinem und im Sinne des Autohauses beantwortet, haette ihm das vielleicht selbst noch ein Verfahren eingebracht.

Da die Rechtsanwaeltin vor Gericht nichts mehr beitragen konnte, erklaerte der Richter, dass die Klaegerin auf meine Klageerwiderung nicht ausreichend eingegangen sei und beendete die Zusammenkunft.

Ich persoenlich empfand diese Gerichtsverhandlung als die amuesanteste, die ich je erlebt habe und das meine ich keinesfalls nur in Bezug auf das Ergebnis.

Das Urteil kam dann 3 Wochen spaeter:
Die Klage wurde abgewiesen. Saemtliche Verfahrenkosten traegt die Klaegerin. Eine Revisionsmoeglichkeit wurde nicht eingeraeumt.

Ende

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Also als ich meinen Caddy Trendline FL bekommen habe, kam nach Zwei !!! Wochen ein Schreiben mit mehreren Din A4 Seiten zum Ausfüllen, wie zufrieden ich denn mit dem Fahrzeug sei.

Angefangen hat das Schreiben so.....

Herzlichen Glückwunsch zu ihrem neuen Caddy LIFE
Wir möchten wissen wie zufrieden sie mit ihrem Caddy LIFE.....

Ich habe da dann nur reingeschrieben, das ich keinen Caddy Life besitze, sondern einen Caddy Trendline.,und auch deshalb die Fragen nicht beantworten kann.
Danach habe ich nie wieder etwas gehört.

Die Anrufe von der Werkstatt/dem Autohaus kommen meistens innerhalb einer Woche nach Erledigung des Auftrages....etc
Da wurde ich dann mal gefragt, wie zufrieden waren sie denn mit der Arbeit......etc
Ich antworte dann immer, rufen sie mich bitte in 3-6 Monaten wieder an, dann kann ich eine Aussage dazu machen.
Der Anruf kommt aber nie.....

Zitat:

Original geschrieben von transarena


Also als ich meinen Caddy Trendline FL bekommen habe, kam nach Zwei !!! Wochen ein Schreiben mit mehreren Din A4 Seiten zum Ausfüllen, wie zufrieden ich denn mit dem Fahrzeug sei.

Die richtige Antwort waere eine Vorkasse-Rechnung gewesen mit dem Hinweis, dass das Ausfuellen eines solchen Formulars kostenpflichtig ist.

Die nehmen's ja schliesslich auch von den Lebenden.

Gruss hro

Fortsetzung

Auf meine Klageerwiderung folgt ein weiterer Schriftsatz von der Anwaltskanzlei des Autohauses. In der Anlage der von mir geforderte Originalauftrag und - doch noch - das Schreiben vom Volkswagen Versicherungsdienst, dass ich vom Autohaus bereits ein halbes Jahr vorher angefordert und mir inzwischen selbst besorgt hatte.
Und das Gericht legt jetzt einen Verhandlungstermin fest.

Um es vorwegzunehmen:
Saemtliche Behauptungen aus der urspruenglichen Klageschrift werden im 2. Schriftsatz der Anwaltskanzlei zurueckgenommen, durch neue Behauptungen ersetzt bzw. meine Einwaende dazu ignoriert und die Story wird ganz neu aufgebaut.
Offensichtlich hat sich aber auf der Seite der Klaegerin niemand die Muehe gemacht, die selbst vorgelegten nun neuen "Beweise" zu lesen oder zu verstehen.

Da behauptet die Klaegerin ohne Not mit Datum und Uhrzeit, wann mich der Werkstattmeister B. angerufen haben will, um mir mitzuteilen, dass der Volkswagen Versicherungsdienst die Kosten nicht uebernimmt und wann ich das Fahrzeug schliesslich abgeholt haben soll.
Dumm nur, dass auf dem Originalauftrag vom Mechaniker vermerkt war, dass er einen Tag spaeter noch eine Probefahrt gemacht hat. Und das stimmt auch mit meinem Terminkalender ueberein, wo die Abholung am Folgetag vermerkt ist.

Dann taucht auf dem Originalauftrag in einer Notiz des Werkstattmeisters zum oben genannten Telefongespraech das Datum auf, das schon im Schriftverkehr mit dem Autohaus und auch in der Klageschrift so stand, aber schlicht falsch war.
Der Monat wurde hier zwar von 06 (Juni) auf 08 (August) ueberschrieben, es war aber immer noch erkennbar, was da vorher stand.

Es ist schon erstaunlich, wenn ein Werkstattmeister, der vermutlich mehrfach am Tag das Datum schreibt, sich gerade hier im Monat vertut.
Die Zahlungserinnerung, die dann mit einer Verzoegerung von fast 2 Jahren bei mir eintraf, war auf den 1. Juli 2011 datiert. Also wurde der Vorgang vermutlich Ende Juni (06) 2011 gruendlich geprueft ...
Ein Schelm, wer Boeses dabei denkt.

Dann wurde im Schriftsatz behauptet, dass der Volkswagen Versicherungsdienst die Kostenuebernahme abgelehnt haette, weil es sich bei dem getauschten Teil um ein Bauteil der Abgasanlage handeln wuerde. Diese Aussage findet sich aber nur in der urspruenglich falsch datierten Notiz des Werkstattmeisters.
Im Ablehnungsschreiben des Volkswagen Versicherungsdienstes ist diese Begruendung nicht zu finden.
Sie waere auch falsch. Zumindest in dem Vertrag, der mir verkauft wurde, ist unter Punkt "II. Umfang der Garantieversicherung" als letzter Unterpunkt die "Abgasanlage" explizit eingeschlossen.

Und zu guter Letzt wird mir dann auch noch vorgeworfen, dass ich auf die mit fast 2 Jahren Verzoegerung verschickte Zahlungserinnerung nicht reagiert haette.
Gluecklicherweise hatte ich saemtlichen Schriftverkehr per Telefax gefuehrt; die qualifizierten Sendeprotokolle liegen auch heute noch vor.

An dieser Stelle vielleicht nochmal ganz kurz der Ablauf von damals:
- 1. Reparaturversuch: Kostenuebernahme wird vom Volkswagen Versicherungsdienst abgelehnt, an mich als Kunden geht keine Information hierzu
- 2. Reparaturversuch: Kostenuebernahme erfolgt durch den Volkswagen Versicherungsdienst, ich als Kunde werde darueber vom Volkswagen Versicherungsdienst informiert und jetzt kommt's: es gibt eine Kulanzgutschrift, so dass sich der zu zahlende Betrag für den Volkswagen Versicherungsdienst drastisch verringert hat

Fortsetzung folgt

Da die Verhandlung ja sehr interessant zu werden versprach, hatte ich dann hier im Motortalk-Forum Termin und Ort bekanntgegeben und bekannt gemacht, wer da gegen mich klagt.

Ich hatte kurz den Hintergrund angerissen, damit jeder entscheiden kann, ob es fuer ihn (evtl. ja vielleicht als Kunde dieser Fa.) u.U. interessant sein koennte, sich zu informieren, wie diese Firma mit ihren Kunden verfaehrt.

Leider hat dann ein User, der hier ueber erweiterte Rechte verfuegt, den Beitrag nach wenigen Stunden geloescht.
Auf meine Nachfrage zum Grund fuer dieses Vorgehen teilte er mir mit, dass er die "Aussagen in dem Thread nicht ueberpruefen" koenne.
Auf das Ergebnis der angekuendigten "weiteren Abklaerung mit der Geschaeftsfuehrung von Motor-Talk" warte ich heute (knapp 3 Monate spaeter) immer noch.

Dieser User hatte uebrigens "nur gute Erfahrungen mit diesem Autohaus gemacht".

Besonders witzig fand ich die Tatsache, dass 3 Tage nach der Loeschung meiner Bekanntmachung des Gerichtstermins einer der Geschaeftsfuehrer von Motortalk bei WISO im ZDF auftrat (27.08.12) und dort sinngemaess erklaerte, dass es da doch eine Fa. aus der Tuningbranche geben wuerde, die immer wieder versuche, unbequeme Beitraege aus dem Motortalk-Forum loeschen zu lassen. Natuerlich haette man sich die Beitraege genau angeschaut und fuer glaubwuerdig befunden und die Beitraege deshalb nicht geloescht.

Um hier keine Missverstaendnisse aufkommen zu lassen: In dem WISO-Beitrag ging es um eine ganz andere Firma und ein voellig anderes Problem. Es passte zu dem Zeitpunkt nur wie die Faust auf's Auge.

Um die Chancen zu erhoehen, dass der Thread diesmal nicht geloescht wird, werde ich diesmal nicht den Namen der Firma nennen, um die es hier geht. Leute, die hier aus der Region kommen, wissen sowieso, um wen es sich handelt.

Weiterhin habe ich dem User, der "nur gute Erfahrungen mit diesem Autohaus gemacht" hat, vorab das Gerichtsurteil per PM zukommen lassen, so dass er zumindest die groben Daten des Verfahrens nachvollziehen kann.

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Fortsetzung

Die Gerichtsverhandlung selbst hat dann nur ca. 15 Minuten gedauert.

Den Richter hatte ich schon in 3 anderen Terminen kennengelernt. So dachte ich mir schon, dass er sich die Schriftsaetze tatsaechlich durchlesen wuerde, was ja bei deutschen Gerichten heute keinesfalls selbstverstaendlich ist.

Ich habe auch keinen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung beauftragt; meine bisherigen Erfahrungen mit diesem Berufszweig sind die, dass Rechtsanwaelte gern ueberhoehte Gebuehrensaetze in Rechnung stellen, aber Verfahren mit minimalem Aufwand fuehren wollen. Das hat dieser Berufszweig - zumindest in der Klasse, in der wir uns hier bewegen - i.A. mit grossen Kfz-Werkstaetten gemeinsam.
M.E. schaden Rechtsanwaelte ihren Mandanten bei solchen Verfahren mehr, als dass sie ihnen nutzen. Natuerlich muss man sich dann auch selbst um die Kommunikation mit dem Gericht kuemmern.

Ausser dem Richter und mir war nur noch die Anwaeltin der Klaegerin anwesend. Vom Autohaus hatte sich niemand auf den weiten Weg nach Neuburg an der Donau gemacht.

Wie ich erwartet hatte, glaenzte der Richter dann auch mit Detailwissen zum Vorgang und stellte seine Fragen, die von der Anwaeltin nicht beantwortet werden konnten. Diese zog sich standhaft auf die Position zurueck, das Autohaus haette eine Rechnung gestellt und diese muesste also bezahlt werden.
Eine bizarre Situation, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Rechtsanwaeltin zumindest vom Alter her nicht den Eindruck machte, gerade frisch einer Hochschule entwichen zu sein.
Der Richter belehrte sie dann auch entsprechend, dass der Zusammenhang zwischen der Rechnung und einer Leistung, die dann zur Grundlage der Zahlungspflicht fuehren koennte, durchaus noch hergestellt werden muesste.

Auch dem Richter war aufgefallen, dass einige Angaben in der Klageschrift einfach nicht zu den eingereichten Beweisen passen.
Vermutlich hatte er deshalb auch von vornherein darauf verzichtet, den Werkstattmeister als Zeugen zu laden. Das koennte diesem einigen Aerger erspart haben. Ich hatte eine laengere Liste mit Fragen vorbereitet. Haette der Werkstattmeister diese Fragen in seinem und im Sinne des Autohauses beantwortet, haette ihm das vielleicht selbst noch ein Verfahren eingebracht.

Da die Rechtsanwaeltin vor Gericht nichts mehr beitragen konnte, erklaerte der Richter, dass die Klaegerin auf meine Klageerwiderung nicht ausreichend eingegangen sei und beendete die Zusammenkunft.

Ich persoenlich empfand diese Gerichtsverhandlung als die amuesanteste, die ich je erlebt habe und das meine ich keinesfalls nur in Bezug auf das Ergebnis.

Das Urteil kam dann 3 Wochen spaeter:
Die Klage wurde abgewiesen. Saemtliche Verfahrenkosten traegt die Klaegerin. Eine Revisionsmoeglichkeit wurde nicht eingeraeumt.

Ende

Fazit

Als ich damals vor der Entscheidung stand, welches Fahrzeug der Nachfolger meines Renault Kangoos werden sollte, war fuer mich wichtig, ein Fahrzeug zu finden, das ohne Lampenladen und ohne das ganze Spielzeug auskommt, das heute in fast jedem Auto zu finden ist.

Auch einen Neuwagen wollte ich mit nicht mehr kaufen, denn meine Erfahrungen waren die, dass eigentlich jeder Neuwagen erst beim Kunden fertig gebaut wird und sich zu Beginn eines Autolebens erstmal einige Komponenten verabschieden, was sich dann im Laufe der Zeit beruhigt.

Als Kompromiss entschied ich mich fuer den VWN Caddy.
Da in 2006 aber gebrauchte Caddys fast genauso teuer waren, wie das damalige Sondermodell Fan insbesondere unter Beruecksichtigung des schon damals hohen Preisnachlasses von den Haendlern, entschied ich mich schlussendlich doch fuer einen Neuwagen.

Gefahren habe ich das Fahrzeug knapp 4 Jahre, davon mehr als 2 Jahre mit dem vorhandenen Mangel. Vor Ablauf der LifeTime-Garantie habe ich die Kiste verkauft und dachte, dass sich das Thema endlich erledigt hat.

Heute nach mehr als 7 Jahren hoffe ich das auch wieder.
Das Autohaus hat mich ein ganzes Jahr mit dem Gerichtsverfahren beschaeftigt. Ich gehe mal davon aus, dass das auch nicht ganz unabsichtlich war, denn 20 Wochen Antwortzeit auf einen Widerspruch muss man erstmal zusammenbringen.

Ich fuer meinen Teil werde mit Sicherheit keinen Neuwagen mehr kaufen. Diese Aussage bezieht sich keineswegs nur auf den Hersteller Volkswagen.
Ich fahre beruflich viele Autos verschiedener Hersteller und muss feststellen, dass die Zeiten ausgereifter Fahrzeuge lange vorbei sind.
Je nach Hersteller gab es zwischen 1990 und 1995 ausgereifte Autos zu kaufen, die die Hersteller in grossem Umfang mit Hilfe der Politmafia mit dem Mittel der so genannten "Umweltpraemie" in 2009 vom Markt genommen haben. Ich gehe mal davon aus, dass den Herstellern damals ein Licht aufging, was sie eigentlich mit ihrer langlebigen und reparablen Qualitaet organisiert hatten: ihre eigene Insolvenz.

Das, was wir heute zu kaufen bekommen, ist Muell ab Werk, in den die Defekte schon bei der Entwicklung eingepflegt werden.
Reparaturen treten mit fortschreitendem Fahrzeugalter gehaeufter auf und sind sehr teuer.
Ich habe mich gerade von meinem 18 Jahre alten Golf 3 getrennt. Das zuverlaessigste und billigste Auto, dass ich in meinem Leben gefahren bin.

Da mir das Thema Auto ganz allgemein - angefangen von den maroden Strassen, ueber die Spritpreise, bis zu den heute erhaeltlichen Spielzeugautos u.v.m. - inzwischen so auf den Zeiger geht, bin ich seit einigen Wochen stolzer Besitzer einer Bahncard und werde in naechster Zeit mal ausprobieren, welchen Anteil der bei mir ca. 30 - 50 Tkm p.a. man mit der Bahn wie schnell und komfortabel zuruecklegen kann.
Die ersten Versuche sind recht vielversprechend, wenn auch nicht ohne Pannen.

Eine Europcar-Karte hatte ich vorher schon, meine Fa. hat jetzt einen Vertrag mit Flinkster gemacht und - sollten die Versuche mit der Bahn so erfolgreich sein, dass ich das auch in der Zukunft fortfuehren will - so wird mich die Fa. auch noch beim oertlichen Carsharing anmelden.

Dann kommt mein letztes privates Auto auch noch weg.
Aber bis dahin ist noch ein wenig Zeit.

Gruss hro

Glückwunsch, daß das Gericht auch mal eine gesunde Rechtsauffassung teilt.
Schön geschrieben hast du's auch. Bewerbe dich doch mal für die Kolumne einer Autozeitung. 🙂

.........hallo hro
mag es für dich nur ein schwacher trost sein, jedoch kann ich vieles nachvollziehen.
habe mich 2009 nach 16 vw- jahren auch voller frust von der marke verabschiedet.
qualitativ waren 1999 bis 2009 aus meiner eigenen erfahrung die schlimmsten.
nach 3 jahren bei bmw bin ich hoffnungsvoll wieder zu vw zurückgekehrt.

na mal sehen, diesmal hat vwn noch eine chance bekommen.

dein entschluss auf bahn und carsharing zu setzen ist zwar konsequent allerdings
für mich (uns) nicht praktikabel.

vllt sollten viele (auch ich) doch mal ein produkt von einem fernen kontinent kaufen,
wenn der druck groß genug wäre, ließen sich möglicherweise die europäischen
produzenten doch zu garantien hinreißen, welche über 2- 3 jahre hinausgehen
und das nicht mehr der kunde versicherungen abschließen muss, um keinen
finanziellen schiffbruch bei problemen in den ersten jahren zu erleiden.

wenn ein hersteller vertrauen in seine qualität hat, dann kann er auch mehr als
2 jahre garantie geben.

Ich habe mir diese mehrjährigen Garantien bzw. deren Bedingungen noch nicht angesehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie vollumfänglich sind.

Grundsätzlich kann man hro nur beglückwünschen, dass er mit einer ordentlichen Portion Sachverstand und Selbstvertrauen agiert hat. Das gibt einem ein gutes Gefühl, dass man in diesem Staat insbesondere im Zivilrecht, auch BGB sei Dank, doch gut aufgehoben ist.

Im Allgemeinen finde ich, dass hier auch wahnsinnig viel vom Sachverstand der betreuenden VW-Händler abhängt. Wenn sich dort nur Pfeifen um ein Fahrzeug kümmern, dann steht man schnell ganz schlecht da - da helfen auch keine noch so tollen ISO 9001 Tapeten an der Wand.

OT: Das ist halt überall im Leben so - viel Schlimmer ist es für jemanden ja, wenn er medizinisch an irgendwelche Pfuscher gerät, die unnötig Teile tauschen (Hüftgelenke, Bandscheiben, Herzklappen, ...) und man dann ein Leben lang Probleme hat. Die kann man dann hinterher auch nicht bei Ebay vertickern. Wichtig ist immer, sich selbst informiert und selbstbestimmt um Themen zu kümmern.

Zurück zum Thema: Ich weiß es ist nicht für jeden finanziell zu stemmen, aber Privatleasing (Kilometerleasing!) ist hier ggf. doch eine gute Alternative. Man wird die Karre am Ende der Laufzeit los, und kümmert sich nicht mehr drum. Und was hat man denn davon, wenn "Fernost" eine Garantie von 5 Jahren auf XYZ gewährt, und man dann wieder mit einem Deutschen Händler rumstreiten muss, ob was wann und wie repariert zu werden hat? Ich habe da so meine Zweifel, dass das wirklich im Einzelfall hilfreich ist.

Zumal, die LifeTime Garantie hat ja laut Schilderung geleistet, sobald der VW-Händler sich nicht mehr wie der letzte Mensch bei der Antragstellung verhalten hat (mit falschen Teilen, falscher Arbeitsbeschreibung, etc. bla bla).

Viele Grüsse

Hallo

Also Hyundai gibt 5 Jahre Garantie auf alles mit dem Hinweis:

3.5. Was ist von der Garantie ausgeschlossen?
Für Reifen, die im Lieferwerk montiert wurden,
haftet der jeweilige Reifenhersteller im
Rahmen seiner Garantiebestimmungen. Im
Falle eines Garantieanspruches ist mit
einem örtlichen Vertreter des
Reifenherstellers Kontakt aufzunehmen. Ihr
HYUNDAI-Partner hilft Ihnen gerne bei der
Abwicklung Ihres Reifen-Garantieanspruches.
Zubehör und Aufbauten welches nicht im
Lieferwerk montiert wurden und sonstige
Fahrzeugausrüstungen.
Alle Ersatzteile, Betriebsmittel und
Arbeitskosten für die in diesem Heft und in
der Betriebsanleitung angeführten
Wartungs-/Servicedienste und Fahrzeugpflege;
z.B.: Räder wuchten, Einstellung der
Achsgeometrie, Scheinwerfereinstellung,
Motoreinstellung, Einpassung von
Karosserieteilen, (z.B.: Türen, Kofferraumdeckel,
Motorhaube, usw.), Erneuerung von
Glühlampen, Zündkerzen, Antriebsriemen,
Reibbelägen und zugehörigen Teilen
(wie z.B. Bremsscheiben oder Bremstrommeln),
Filter, Wischerblätter, Schmiermittel,
Kühlmittel, Sicherungen usw. als
Folge normaler Abnutzung und
Verschleisses.
Normale Alterung oder Verschleiß an
Verkleidungen, Sitzüberzügen, Bodenbelägen,
Lackierung, Gummidichtungen,
usw. Glasbruch und andere Glasschäden.
Schäden und Mängel, die durch
folgendes verursacht wurden:
??Reparaturen oder Wartungsdienste, die
nicht durch autorisierte HYUNDAIPartner
durchgeführt wurden.
??Verwendung von anderen als
HYUNDAI Original-Ersatzteilen
??Verwendung von Kraftstoffen, Schmiermittel,
Kühlmittel oder anderen
Betriebsmittel, die den in der Betriebsanleitung
angegebenen Vorschriften
nicht entsprechen.
??Fehlbedienung und Mißbrauch wie
Überfahren von Randsteinen, Überladen,
Renneinsätze usw.
??Unfälle und höhere Gewalt wie Feuer,
Diebstahl, Krieg, usw.
??Mangelhafte Fahrzeugwartung und
-pflege.
??Flugrost, Vogelkot, Insektensäfte, saurer
Regen, chemischer Ausfall,
Baumsäfte, Sturm, Blitz, Hagel, Überschwemmungen
und sonstige Umweltschäden
bzw. andere äußere Einflüsse
??Wildschäden (z.B. Marderbisse)
??Nicht fachgerechte Instandsetzung,
Änderungen, Modifikationen,
Umbauten, Tuning, usw.
??Andere äußere Einwirkungen von
Dritten.
??Qualitätsansprüche, die über dem
Standard der Automobilindustrie liegen.

@azza: Beim Privatleasing hast du aber u. U. die größten Probleme bei Rückgabe der Fahrzeuge, wo jedes kleines Kratzerchen, Dellchen etc. wertmindernd notiert und auf DEINER Vollkasko abgerechnet wird. Die allergrößten Probleme dann wenn kein weiteres Fahrzeug beim "Leasinghändler" wieder mitgenommen wird.

@Dieter: Der letzte Satz ist der Hammer:

Zitat:

Qualitätsansprüche, die über dem Standard der Automobilindustrie liegen

Was ist denn DER Standard? Tata Nano oder südamerikanisches "TöffTöff"????

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


@azza: Beim Privatleasing hast du aber u. U. die größten Probleme bei Rückgabe der Fahrzeuge, wo jedes kleines Kratzerchen, Dellchen etc. wertmindernd notiert und auf DEINER Vollkasko abgerechnet wird. Die allergrößten Probleme dann wenn kein weiteres Fahrzeug beim "Leasinghändler" wieder mitgenommen wird.

Ja, diese Problemstellung gibt es - allerdings kann man vor der Fahrzeugrückgabe ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen, das kostet ca. 150-300 EUR. Dann weiß man was man hat. Wir machen bei den Flottenfahrzeugen der Firma grundsätzlich, damit alles wohlfein dokumentiert ist, und man etwas in der Hand (=Verhandlungsmasse) hat. Häufig sind "Mängel" nämlich garkeine, sondern einfach übliche Nutzungen (Steinschläge, usw.). Bei einem Leasing mit 36Mo und 60-120tkm kann der Händler nicht erwarten, dass das Fz hinterher neu ist. ;-) Und gerade im Flottengeschäft sind die Leasingraten stellenweise so unverschämt niedig, dass es den Händern schon um jedes Fitzelchen geht. Da muss man halt gegenhalten, wie immer...

Zitat:

Original geschrieben von transarena


??Qualitätsansprüche, die über dem
Standard der Automobilindustrie liegen.

Ach, da ist er ja wieder. Der Stand der Technik. Den gibt es also auch in Korea.

Du mit deiner GEWERBLICHEN Flotte bist ja auch des 🙂 liebstes Kind.😉
Das da andere "Ansprüche" gestellt werden, ist klar.😎

Klar gibt es auch für Privatkunden mal das ein oder andere (vermeintlich) attraktive Angebot. Aber wie immer: abgerechnet wird zum Schluß.😰

Zitat:

Original geschrieben von Li-La-Lu


Schön geschrieben hast du's auch. Bewerbe dich doch mal für die Kolumne einer Autozeitung. 🙂

Danke fuer die Blumen.

Es hat mir grossen Spass gemacht, hier mal eine Geschichte festzuhalten, die vermutlich vielen schon so oder aehnlich passiert ist, die aber die wenigsten bekannt machen.

Jedoch glaube ich einerseits nicht, dass eine Autozeitung an meiner inzwischen eher genervten Einstellung zum Thema Auto interessiert ist.
Zum anderen kostet so ein Bericht viel Zeit. Die Gliederung kommt nicht von Ungefaehr - ein Aussenstehender kann sich in so ein Verfahren natuerlich nur schwer einlesen.
Diese Zeit wuerde keine Zeitung bezahlen, wie wir ja tagtaeglich an den Medien feststellen koennen, die wir konsumieren.

Gruss hro

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