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Problem Phaeton Kauf - Fahrzeugbrief verschwunden ...

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 16. November 2016 um 13:33

Folgende Situation:

Ich hab letzte Woche einen gebrauchten Phaeton bei einem VW Autohaus probegefahren und mich später zum Kauf entschieden.

Das Fahrzeug wurde dann per Mail bestellt und sollte morgen bereit zur Abholung sein.

Nun ist aber anscheinend irgendwo bei der VW Bank der Brief abhanden gekommen.

Dieser wurde am Montag vom Autohaus angefordert und ist seit dem unauffindbar.

Der VK meinte wenn dieser nicht wieder auftaucht wird ein neuer Brief bestellt, was aber ca 14 Tage dauern würde.

Ich würde den Wagen aber eigentlich trotzdem gern morgen abholen.

Der VK meinte er schickt mir den Brief dann zu und ich behalte dafür einen Teil der Summe bis ich den Brief habe.

Das Auto ist sauber, ich habe die Historie bei VW checken lassen.

Normal kauft man kein Auto ohne Brief - ganz wohl ist mir dabei auch nicht.

Aber was spricht dagegen wenn man alles schriftlich hat?

Ist wie gesagt ein großes VW Autohaus, kein dubioser Fähnchenhändler.

Er würde mir zur Überbrückung Kurzzeitkennzeichen machen das ich das Auto nutzen kann, denn ohne Brief kann ich es ja nicht anmelden.

Eure Meinungen dazu ?

Beste Antwort im Thema

Moin,

wenn Du den Brief nicht hast, den Wagen aber teilweise bezahlst und der Händler insolvent wird, bevor Du den Brief in Händen hältst, hast Du ein Problem. Du darfst Dich mit Deinem bereits gezahlten Teil bei der Insolvenzquote anstellen, sofern Masse vorhanden ist.

Ich würde warten oder alternativ den Wagen beim Händler leihen (sollte dann natürlich Vollkasko versichert sein), Leihgebühr zahlen und diese auf den Kaufpreis anrechnen. Das ist die einzige Variante, bei der Du das Auto fahren kannst, aber kein Risiko hast, wenn man von der Selbstbeteiligung der Versicherung im Schadensfall absieht.

Warum ich das weiß? So ähnlich geschehen bei uns im Ort mit einem bekannten und etablierten Möbelhaus, bei dem zwischen Bestellung einer Küche (80% Anzahlung) und Liefertermin der Küche (10 Wochen später) eine Inso lag. Sehr dumme, aber lehrreiche Situation :(

Gruß Andreas

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Man kann natürlich alles schwarz malen,aber es ist ja alles schriftlich festgehalten,was sicher auch juristisch dann verwertbar wäre,würde ein Händler pleite gehen,wovon man eigentlich nicht ausgehen kann.

In der Regel haben alle VW Händler aus Sicherheitsgründen keine Briefe mehr in ihren Geschäftsräumen,sondern auf der Bank...bei meinem Kauf lag der Brief auch auf der Bank.

Und kurzkennzeichen.sind auch für einen längeren Zeitraum zubekommen,wenn man bezahlt inkl.vollkasko.

Klar man alles schwarz malen...aber das wird sicher unkompliziert ablaufen,vor allem wenn ich lese das es sich um einen großen VW Händler handelt....wird sich alles aufklären...ob nun mit dem Original Brief oder mit dessen originalen ersatzbrief....

Zitat:

@uwe1967 schrieb am 30. November 2016 um 06:33:41 Uhr:

 

Und kurzkennzeichen.sind auch für einen längeren zu bekommen...

Echt?wo denn? KurzzeitkennZeichen sind für 5 Tage einschließlich dem Tag der Beantragung.

Also müsste man alle 6 Tage ein neues beantragen. 13.10 Euro plus die Bleche.

Und ein Ausfuhrkennzeichen ist eine richtige Zulassung,da brauchst die ZB 2

Gruß Martin

Bei händler gibt es zollkennzeichen die über Monate ihre Gültigkeit haben....oder andersrum wenn der Händler die Kosten hierfür trägt kann einem das doch egal sein

Zitat:

@uwe1967 schrieb am 30. November 2016 um 10:52:20 Uhr:

Bei händler gibt es zollkennzeichen die über Monate ihre Gültigkeit haben

Man lernt echt nie aus. Der Händler kann Dir die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen fälschlicherweise auch genannt) für bis zu einem Jahr vermitteln.

Dies ist aber laut FZV eine richtige Zulassung und somit benötigt man für ein Ausfuhrkennzeichen auch die ZB 2. Läuft das Ausfuhrkennzeichen auf den Händler, hast auch noch einen zusätzlichen Haltereintrag drin.Bekommen wirst Du diese nur in der für den Wohnort des Halters zuständigen Zulassungsstelle.

 

Gruß M

Ok wusste ich nicht...dennoch solange der Händler die Kosten für das kurzkennzeichen übernimmt kann es einem ja egal sein...oder??

Mich würde das nicht stören solange ich das Auto nutzen kann,denn ich denke das der Händler Gas geben wird um Ersatzpapiere zu besorgen.

@ uwe 1967

mit dem Gas geben der Händler warte ich noch drauf- mein Bordbuch, welches man mir besorgen wollte, habe ich immer noch nicht - seit März 2016 - soviel mal zum Gas geben-

Gruß Wolfgang

Ein Bordbuch ist für die Zulassung nicht erforderlich, der Fahrzeugbrief aber zwingend. Ohne Brief keine Kohle für den Händler, ganz einfach.

Deshalb vergleichst Du Äpfel mit Birnen, Wolfgang.

LG

Udo

Zitat:

@A346 schrieb am 30. November 2016 um 16:57:32 Uhr:

Ein Bordbuch ist für die Zulassung nicht erforderlich, der Fahrzeugbrief aber zwingend. Ohne Brief keine Kohle für den Händler, ganz einfach.

Deshalb vergleichst Du Äpfel mit Birnen, Wolfgang.

LG

Udo

ich habe nichts von vergleichen geschrieben:confused:, sondern lediglich über Gas geben.

Gruß Wolfgang

Das mit dem Bordbuch ist mir auch ein Rätsel warum die häufig bei den Fahrzeugen fehlen.....

Die COC Papiere sind auch meist nicht dabei. Und das bei Banken und Autohändlern die ZB 2 verloren gehen, kommt öfter vor als man sich denkt.

Gruß m

Themenstarteram 14. August 2018 um 18:01

Mir fällt grad auf das ich den Bericht gar nicht weiter geführt habe.

Also hole ich das mal nach.

Nach diversen Telefonaten in denen während den ersten 14 Tagen irgendjemand vergessen hatte den Brief überhaupt erstmal aufzubieten hat der verzweifelte Chef vom Autohaus dann persönlich angerufen und mir die Rückzahlung der getätigten Kaufsumme angeboten und die Abholung vom Fahrzeug.

Aber da ich aus Mangel an Alternativen genau diesen Wagen haben wollte, hab ich das verneint.

Mir wurde daraufhin ein Ersatzfahrzeug für die Wartezeit (erneut ca 3 Wochen) angeboten.

Es sollte ein vollausgestatteter, neuwertiger Passat sein.

Ich hab das dann mit etwas Verhandlungsgeschick in eine Tagespauschale von 50€ wandeln können, die von meiner einbehaltenen Kaufsumme abgezogen wird.

Nach ca 2 Wochen stellte sich heraus das der bei Vw dafür zuständige Notar im Winterurlaub ist und erst Anfang Januar wieder im Büro ist um die eidesstattliche Versicherung abzugeben das der Brief wirklich verschwunden ist.

Man wollte mich dann auf eine maximale Ausfallsumme von 1500€ bequatschen, aber das hab ich dem Chef dann schnell ausgeredet.

Und so kam der Brief dann irgendwann Ende Januar bei mir eingetrudelt, so das ich den Wagen dann am 30.01. anmelden konnte.

Die vorher einbehaltene Summe von 2000€ wurde um 600€ überschritten und die fälligen 600€ wurden ordnungsgemäß an mich überwiesen.

Nach erfolgter Anmeldung wurde die 1 jahres Versicherung dann auch erst ausgefüllt, so das mir keine Garantiezeit verloren gegangen ist.

War eine lange, Wartezeit, ich hatte aber an den Wochenenden öfter mal die roten Nummern von einem Bekannten, da ging das halbwegs auszuhalten.

Tja wenn einem der dicke erstmal gefällt will man ihn auch nicht mehr hergeben...kann ich gut verstehen.....

Zitat:

@mark12345 schrieb am 16. November 2016 um 16:46:57 Uhr:

Der Fahrzeugbrief ist das zentrale Dokument, das die Eigentümerschaft beweist. Ohne dieses Papier würde ich KEIN Geld zahlen, sondern einen Kaufvertrag abschliessen, der das Nachliefern des Briefes als Bedingung hat, damit er rechtsgültig wird. Ansonsten wie vom Autohändler vorgeschlagen verfahren...

Wenn in der von Dir vorgeschlagenen Abwicklung "irgendwas" schiefgeht, musst Du dem Geld hinterherlaufen- obwohl Du an allem schuldlos bist. Daher sollte der Verkäufer auch das Risiko tragen, da er das Problem verursacht (und NICHT Du).

Falls er unbedingt einen Vertrag will, dann mach einen Mietvertrag für die Übergangszeit, dessen Kosten auf den Kaufpreis angerechnet werden, sobald Du das Auto anschliessend kaufst. Wenn der Verkäufer dann den Brief nicht liefern kann, zahlst Du die Miete und bist raus aus der Nummer...

Gruss

Mark

Blödsinn, der Brief sichert dir dein Eigentum nicht...

Kaufvertrag und Quittung und siehe da war ist wirtschaftlicher Eigentümer ?

Ich würde mir das mit dem kurzzeitkennzeichen gut überlegen und deine Versicherung fragen, denn das Ding ist normalerweise nur kh und wenn es dann noch von einer fremden Versicherung ist. Dann sollte diese den gewünschten Schutz bspw vk schriftlich gewähren

UPS Leiche hat einer hochgeholt :D

Jau, deine Antwort war schon ein wenig spät :p

LG

Udo

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