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Preiserhöhung 1,5 %

Themenstarteram 3. März 2009 um 18:31

Ich war heute beim Händler und er sagte mir alle die ein Fahrzeug ab 1.März Kaufen und es nicht vor dem 20 Mai bekommen gibt es eine Preiserhöhung von 1,5 %.

Weis jemand noch mehr dazu ? mfg

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2009 um 18:51

hallo zusammen,

wenn ein fahrzeug am 01.03.09 bestellt wurde, greift der preisschutz von 4 monaten !!

sollte das fahrzeug eine längere lieferzeit haben, kann und darf der neue preis nach preiserhöhung berechnet werden, ausser es ist im vertrag was anderes schriftlich niedergeschreiben ( was denk ich kein verkäufer tun wird ) !!!

war selbst vw verkäufer und kenn die richtlinien !! alles was länger als 4 monate lieferzeit hat, hat keinen preisschutz !!

lg

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Zitat:

Original geschrieben von Nankang

Zitat:

Natürlich rücken dort jetzt auch die,

 

sagen wir mal ''Minderbemittelten'' nach

Naja, wenn du Golf fahren mußt kannst du es ja auch nicht so dick haben...

Manche fahren neuen Golf -

einige A3, Modell 05, also 5 Jahre altes Teil

:D :D :D

 

E.

am 16. April 2009 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von penti

Lieber im Geldbeutel minderbemittelt als im Kopf ;)

Wenns da aber auch fehlt . . .

sehr zu bedauern :D

 

GPunto

Zitat:

Original geschrieben von penti

Lieber im Geldbeutel minderbemittelt als im Kopf ;)

Ach, ich wäre manchmal schon ganz gerne lieber strunzdoof und steinreich.

Man merkt es ja selber anscheinend nicht :D

Grüßle!

am 24. Juni 2009 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Im Gesetz steht nur, dass eine Preisanpassungsklausel in AGB mit weniger als vier Monaten Preisschutz unwirksam ist.

Ist weder im Vertrag noch in den AGB etwas geregelt, so gilt immer der vereinbarte Preis, eine Anpassung ist dann nicht möglich.

In den einzelvertraglichen Regelungen wäre auch eine Anpassung bei Lieferzeit unter vier Monaten theoretisch denkbar, aber das wird wohl kein Käufer unterschreieben.

Hi,

danke für die Info. In meiner "vebindlichen Bestellung" und auch in den AGB's des Händlers steht nix von einer Klausel zur Preiserhöhung oder irgendwas zu Preisänderungen. Aber heute habe ich die AB bekommen (bestellt am 27.05.!!, unverbindlicher Liefertermin 25.09. - also knapp 4 Monate Später), da steht auf einmal folgende Klausel:

Liegen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate oder ändert der Gesetzgeber nach Vertragsabschluß die gesetzliche MW-Steuer, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend oder um die erhöhte MW-Steuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

Die Klausel kommt meines Erachtens jetzt zu spät - hätte schon in der Bestellung oder in den AGB's stehen müssen.

Kann das jemand bestätigen?

Grüße

Portosole

Soweit ich weiss steht das auch in den AGB, man hätte sie halt vor Vertragsabschluss lesen müssen.

Nachdem man im Autohaus nicht im Internet ist, muss der Händler einem seine AGB nicht aktiv unter die Nase halten.

Bei mir stand übrigens genau dasselbe.

Btw. verstehe ich deshalb überhaupt nich, warum manche so versessen darauf sind ihre AB zu bekommen, denn erst dann beginnt die Frist zu laufen. Je später der Händler also die AB losschickt, desto besser.

Grüße!

am 24. Juni 2009 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von Staubfuss

Soweit ich weiss steht das auch in den AGB, man hätte sie halt vor Vertragsabschluss lesen müssen.

Nachdem man im Autohaus nicht im Internet ist, muss der Händler einem seine AGB nicht aktiv unter die Nase halten.

Bei mir stand übrigens genau dasselbe.

Btw. verstehe ich deshalb überhaupt nich, warum manche so versessen darauf sind ihre AB zu bekommen, denn erst dann beginnt die Frist zu laufen. Je später der Händler also die AB losschickt, desto besser.

Grüße!

In meinen Bedingungen stehts nichts. Hab sie vom Händler bei Bestellung bekommen und gelesen.

Die Frage ist, ist das Datum des Vertragsabschlusses das der "verbindlichen Volkswagen-Bestellung" oder das der AB. Ich denke eher das der Bestellung.

Grüße

Ich habe auch Kleingedrucktes bekommen und gelesen, aber bei genauerem Hinsehen steht da nicht AGB drüber.

Nach Forenmeinung kommt der Vertrag erst mit der AB zustande.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Staubfuss

Ich habe auch Kleingedrucktes bekommen und gelesen, aber bei genauerem Hinsehen steht da nicht AGB drüber.

 

Nach Forenmeinung kommt der Vertrag erst mit der AB zustande.

 

Grüße!

Forenmeinung ist rechtsfehlerfrei.

"Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

 

So oder so ähnlich steht es in den AGB ("Kleingedrucktem").

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von portosole

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Im Gesetz steht nur, dass eine Preisanpassungsklausel in AGB mit weniger als vier Monaten Preisschutz unwirksam ist.

Ist weder im Vertrag noch in den AGB etwas geregelt, so gilt immer der vereinbarte Preis, eine Anpassung ist dann nicht möglich.

In den einzelvertraglichen Regelungen wäre auch eine Anpassung bei Lieferzeit unter vier Monaten theoretisch denkbar, aber das wird wohl kein Käufer unterschreieben.

Hi,

danke für die Info. In meiner "vebindlichen Bestellung" und auch in den AGB's des Händlers steht nix von einer Klausel zur Preiserhöhung oder irgendwas zu Preisänderungen. Aber heute habe ich die AB bekommen (bestellt am 27.05.!!, unverbindlicher Liefertermin 25.09. - also knapp 4 Monate Später), da steht auf einmal folgende Klausel:

 

Liegen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate oder ändert der Gesetzgeber nach Vertragsabschluß die gesetzliche MW-Steuer, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend oder um die erhöhte MW-Steuer anzupassen. Ergibt sich dadurch eine Erhöhung des Kaufpreises um 5% oder mehr, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

 

Die Klausel kommt meines Erachtens jetzt zu spät - hätte schon in der Bestellung oder in den AGB's stehen müssen.

 

Kann das jemand bestätigen?

 

Grüße

Portosole

Wenn dazu weder in deiner Verbindlichen Bestellung noch in den AGB etwas steht, sondern nur in der AB, die du jetzt erhalten hast, würde ich dem Passus umgehend widersprechen - am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich im Autohaus abgeben und quittieren lassen auf einer Kopie.

 

Soweit mir bekannt, sind es nur Einzelfälle, die überhaupt diese Erhöhungsklausel mit in den Vertrag aufgenommen haben.

 

*edit*

Ohne Widerspruch in einer "angemessenen" Frist gilt diese Klausel als von dir akzeptiert ...

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