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Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Themenstarteram 8. Juli 2011 um 9:12

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.

Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße

Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.

Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.

Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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Vergesst bei der B96 sache aber bitte nicht das es sich nur um eine nationale führerscheinklasse handelt, viel spaß demjenigen der mit einem in deutschland gültigem B96 gespann in österreich oder schweiz in ne kontrolle kommt, dann ist der urlaub nämlich ganz schnell zu ende.

Soche sachen gehen leider nicht durch die presse weil das niemanden interessiert und total unwichtig ist ;).

Gruss

Maik

Hier mal zwei Links zu offiziellen Stellen:

BMVBS

Bundesrat (Seite 33, 6.)

BTW:Habe gerade erst gesehen, dass der Thread fast ein Jahr alt ist und auch fast ein Jahr geruht hat .:p:D

Gruß Manfred

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Vergesst bei der B96 sache aber bitte nicht das es sich nur um eine nationale führerscheinklasse handelt, viel spaß demjenigen der mit einem in deutschland gültigem B96 gespann in österreich oder schweiz in ne kontrolle kommt, dann ist der urlaub nämlich ganz schnell zu ende.

Soche sachen gehen leider nicht durch die presse weil das niemanden interessiert und total unwichtig ist ;).

Gruss

Maik

Gibt es da nähere Infos oder Quellen ?

 

LG

Zitat:

Original geschrieben von ISDNMODEM

Gibt es da nähere Infos oder Quellen ?

Gib mir etwas zeit dann suche ich das mal raus.

Das mit der B96 ist eh totale verarsche weil man für das selbe geld problemlos den richtigen BE schein machen kann und dann damit überhaupt keine probleme mehr hat.

Bei der B96 läuft zwar alles prüfungsfrei ab, es müssen aber jedoch 11 fahrstunden nachgewiesen werden damit man die erweiterung bekommt, 11 fahrstunden braucht normalerweise aber keiner der die BE macht ;).

Gruss

Maik

Mich würde wundern, wenn das eine nationale Klasse sein sollte.

Bislang ist mein Kenntnisstand, dass die internationalen Schlüsselzahlen nach Anlage 9 StVO zweistellig sind und die nationalen dreistellig. :rolleyes:

Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Vergesst bei der B96 sache aber bitte nicht das es sich nur um eine nationale führerscheinklasse handelt, viel spaß demjenigen der mit einem in deutschland gültigem B96 gespann in österreich oder schweiz in ne kontrolle kommt, dann ist der urlaub nämlich ganz schnell zu ende.

Soche sachen gehen leider nicht durch die presse weil das niemanden interessiert und total unwichtig ist ;).

Gruss

Maik

Hallo, Herr Fahrlehrer, hier verwechseln sie wohl einiges.

Mit B96 darf man natürlich ins Ausland fahren.

Mit B17 ( Begleites Fahren mit 17 ) allerdings nicht , das ist nur eine nationale Änderung des Klasse B. Deshalb nicht , weil unter 18 jährige keinen Kraftwagen fahren im Auland fahren dürfen.

Aber vielleicht sind sie schon alleine darauf gekommen.

Der Eintrag war doch im Juli.

Giovanini.

Wie bereits weiter oben von mir verlinkt handelt es sicch um:

Zitat:

Dritte EG-Führerschein-Richtlinie (2006/126/EWG)

Im Dezember 2006 wurde die 3. EG-Richtlinie über den Führerschein verabschiedet.

Die Umsetzung in nationales Recht ist erfolgt. Die Vorschriften gelten ab 19. Januar 2013. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

...

Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

...

Gruß Manfred, der "EG-Führerschein-Richtlinie" nicht wirklich national findet.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Hallo, Herr Fahrlehrer, hier verwechseln sie wohl einiges.

Mit B96 darf man natürlich ins Ausland fahren.

Mit B17 ( Begleites Fahren mit 17 ) allerdings nicht , das ist nur eine nationale Änderung des Klasse B. Deshalb nicht , weil unter 18 jährige keinen Kraftwagen fahren im Auland fahren dürfen.

Aber vielleicht sind sie schon alleine darauf gekommen.

Der Eintrag war doch im Juli.

Giovanini.

Das liebe ich an dem forum :mad:, da hat man aktuelle informationen über kommende sachen und wird von irgendwelchen leuten eines besseren belehert.

Macht was ihr wollt!!!

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Hallo, Herr Fahrlehrer, hier verwechseln sie wohl einiges.

Mit B96 darf man natürlich ins Ausland fahren.

Mit B17 ( Begleites Fahren mit 17 ) allerdings nicht , das ist nur eine nationale Änderung des Klasse B. Deshalb nicht , weil unter 18 jährige keinen Kraftwagen fahren im Auland fahren dürfen.

Aber vielleicht sind sie schon alleine darauf gekommen.

Der Eintrag war doch im Juli.

Giovanini.

Das liebe ich an dem forum :mad:, da hat man aktuelle informationen über kommende sachen und wird von irgendwelchen leuten eines besseren belehert.

Macht was ihr wollt!!!

Gruss

Maik

Verstehe ich nicht - DEINE Information hier war FALSCH. Die wurde berichtigt - vielleicht "etwas von oben herab" aber , naja. Wenn man Deine (unrichtigen) Aussagen nicht richtigstellen darf dann:confused::confused::confused::confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Verstehe ich nicht - DEINE Information hier war FALSCH.

Ich werde mich zukünftigt hier nicht mehr äußern und euch einfach machen lassen, ihr wisst hier egal in welchen forum man etwas schreibt sowieso alles besser.

Macht die die B96 und erfreut euch daran wenn es in ausland geht und ihr dann nicht weiter dürft.

Gruss

Maik

 

Herr Fahrlehrer, da sie offensichtlich immer noch im UNklare sind, würde ich vorschlagen bei ihrem Landesverband anzurufen , da gibt es kompetente Leute . Ich weiß nicht welcher es ist, aber bin überzeugt es gibt welche.

Übrigens ist diese B 96 Änderung mit der EU für alle Länder vorgesehen.

In den -Internatinalen Vorschriften liegt das somit auch fest.

Z.B. , das diese Fahrerlaubnis in jedem Land benutzt werden darf. So wie wir jeden Ausländer mit seiner nationalen FE ein halbes Jahr fahren lassen müssen.

Das sollten sie doch wissen.

Giovanini.

Um das Geschriebene noch zu ergänzen:

Noch einmal : Natürlich darf man mit B 96 , wenn die Schlüsselzahl 96 nach erfolgter Fahrerschulung in einer Fahrschule bescheinigt ist,mit Vorlage der Bescheinigung auch der Eintrag erfolgte, im Ausland und im Inland fahren. Es ist dann ein rechtmäßiger Nachtrag zur FE Klasse B.

Muss sogar nach -Internationalem Abkommen - anerkannt werden.

Für 185 Tage darf jeder damit die gleichen Fahrzeuge wie im Inland fahren.

Warum sollte denn wohl die EU das für alle EU Länder freigegeben haben, ausserdem würde man wohl den Erlaubnisgbehörden die alle kolateralen Gesetzgebungen in ihr Kalkül einbeziehen mussten, unterstellen, sie wären zu dusselig nicht mit überlegen zu können , dass die betroffenen Fahrer mit B96 an der Landesgrenze stehen bleiben müssen.

Bei dem begleitenden Fahren ( B 17) ist das nicht der Fall, hier ist vordergründig auch die Überwachung der 17 jährigen mit bedacht worden.

An der Grenze ist allerdings die Überwachung durch die deutschen Behörden zu Ende . U.a. wäre der Anreiz es doch mal ohne Begleiter zu wagen wohl zu groß.

Giovanini.

Zitat:

Original geschrieben von giovannibastanza

Um das Geschriebene noch zu ergänzen:

(...)

Für 185 Tage darf jeder damit die gleichen Fahrzeuge wie im Inland fahren.

Ich ergänze nochmal: Zumindest, wenn man schon ein Kärtchen hat, darf man in der EU auch mehr als 185 Tage fahren. Bei rosanem und grauen Lappen bin ich mir da gerade nicht sicher.

Und eigentlich heißt es ja auch nicht "B 17", sondern bF 17 (begleitetes Fahren). Die 17 ist keine internationale Schlüsselzahl nach Anlage 9.

Ich hoffe, ich nerve nicht mit meinem Kümmelkörnersenkrechtspalten. ;)

Hi, nicht jedes Land , das uns umgibt ist ein EU Land.

Erbsenzähler unter sich. Mit bF 17 hast du recht, war aber nur gegenübergestellt zu B 96.

Giovannini.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.

Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße

Herbert

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