Passen die Felgen 8j et 35 18 Zoll auf den Golf VI ???

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo
Wie schon beschrieben wollte ich hier mal nachfragen ob diese oben genannten Felgen 8j et 35 18 Zoll auf den Golf VI passen ??? oder hat sie vielleicht jemand drauf ???

wäre cool wenn ihr mir weiter helfen könntet...
Danke Mfg Marvin

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von surversilver


@TE:

wenn Du Glück hast, dann paßt es gerade so (mit den beschriebenen Veränderungen im vorderen Radkasten (Nippel))

Und wenn Du Glück hast, nimmt die der Prüfer auch ab, obwohl die 100% überstehen!

Wenn Dein Auto noch tiefer soll, hast Du keine Chance, das ohne Karosseriearbeiten, zu bewältigen.
PS: der zaja1 fährt 8x18 ET35 mit GTD-Tieferlegung...

Und was für einen (NIPPEL) muss man da im Radkasten verändern ???

Hat sonst noch jemand diese felgen drauf ?? 8j ET 35 18Zoll...........

Nein ich war noch nicht beim TÜV. Der Reifenfritze in Berlin hat gesagt, dass er oft Fahrzeuge hat wo das so aussieht und der TÜV hat da noch nie Probleme gemacht.

Hey sebastian..
musstest du denn sonst irgendwas an deinem auto verändern ??

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Abgesehen von den bereits verbauten Federwegsbegrenzern werde ich erstmal nichts änder, bis der TÜV (wenn ich zur HU hin muss) unterumständen etwas anderes sagt.

Anbei was theoretisch geändert werden sollte. Aber wiegesagt meinte mein Reifenfritze, solange nichts schleift sollte es keine Probleme geben.

http://www.file-upload.net/download-2162014/ABE-R-der.pdf.html

Zitat:

Nein ich war noch nicht beim TÜV. Der Reifenfritze in Berlin hat gesagt, dass er oft Fahrzeuge hat wo das so aussieht und der TÜV hat da noch nie Probleme gemacht.

Wie du ja sicher weist, ist die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen, solange das Fahrzeug nicht TÜV abgenommen ist.

Die Meinung des Reifenfritzen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Es gilt nur, was im Gutachten steht. Durchlesen des Gutachtens ist nicht verkehrt.

Also aufpassen, das du keinen Unfall verursachst.

(Laut Versicherungsbedingungen, die du ja mit deiner Unterschrift anerkannt hast, gilt bei erlöschen der BE: Kein Kaskoschutz und 5000,-€ Regress bei Haftpflicht.)

Zitat:

Original geschrieben von SebastianH83


Abgesehen von den bereits verbauten Federwegsbegrenzern werde ich erstmal nichts änder, bis der TÜV (wenn ich zur HU hin muss) unterumständen etwas anderes sagt.

Anbei was theoretisch geändert werden sollte. Aber wiegesagt meinte mein Reifenfritze, solange nichts schleift sollte es keine Probleme geben.

http://www.file-upload.net/download-2162014/ABE-R-der.pdf.html

Ich frag jetzt mal ganz doof,

für die Felgen gibs doch keine Original Freigabe von VW oder ??

Dann mußt du doch das vom Tüv sofort abnehmen lassen und nicht erst in 3 Jahren zur HU.

Bei mir im Gutachten steht nur K1C und k2C..... was soll das heissen ??

Zitat:

Dann mußt du doch das vom Tüv sofort abnehmen lassen und nicht erst in 3 Jahren zur HU.

Steht doch alles im Gutachten:

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Dazu kommen natürlich noch die ganzen K-Auflagen.

Aber: Der Reifenfritze hat ja gesagt ...

Zitat:

Bei mir im Gutachten steht nur K1C und k2C..... was soll das heissen ??

Steht doch alles weiter unten im Gutachten.

Es gelten alle Auflagen in der letzten Spalte und zusätzlich alle Auflagen in der vorletzten Spalte bei der Reifengröße.

Z. B.:

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Ja.... was soll das jetzt genau heissen ?? kann mir das jemand sagen ??🙂

Zitat:

Original geschrieben von Marving


Ja.... was soll das jetzt genau heissen ?? kann mir das jemand sagen ??🙂

Das kann dir der Tüv-mann und der Reifenfritze genau sagen... 😁

Auf jeden fall ohne Umbau keine Zulassung,aber auf deinem eigenen Hof darfste Runden drehen... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Marving


Ja.... was soll das jetzt genau heissen ?? kann mir das jemand sagen ??🙂

schau mal hier vorbei --> 

www.jeep-club.at/cms/main.php

, dort wird Dir erklärt, was Radabdeckung bedeutet.

Weitere Infos bei mir im Blog

surversilver

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Nein ich war noch nicht beim TÜV. Der Reifenfritze in Berlin hat gesagt, dass er oft Fahrzeuge hat wo das so aussieht und der TÜV hat da noch nie Probleme gemacht.

Wie du ja sicher weist, ist die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen, solange das Fahrzeug nicht TÜV abgenommen ist.
Die Meinung des Reifenfritzen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Es gilt nur, was im Gutachten steht. Durchlesen des Gutachtens ist nicht verkehrt.

Also aufpassen, das du keinen Unfall verursachst.

(Laut Versicherungsbedingungen, die du ja mit deiner Unterschrift anerkannt hast, gilt bei erlöschen der BE: Kein Kaskoschutz und 5000,-€ Regress bei Haftpflicht.)

Eierlein2 hat volkommen recht!!!

PS. Viel Spass bei der 1. Polizeikontrolle, sofortige Stillegung, Anzeige etz.

Hallo
Also bei mir gab es keine Probleme wegen der ET.
Mußte nur Federwegsbegrenzer einbauen wegen AHK.
Wurde von 2 verschiedenen Prüfer abgenommen. Mußte sein weil der erste Prüfer gelesen hatte das im Gutachten Stand nur für Golf
6 bis 118KW.
GTD hat 125KW und deswegen wollte er Sie nicht eintragen.
Rücksprache mit Hersteller und ein anderer Prüfer hat Sie dann eingetragen.
Es ging aber nur um den KW Unterschied weshalb der erste Sie nicht eintragen wollte.
Beide Prüfer hatten sonst nichts zu bemängeln.
Also keine anderen Umbauten erforderlich.

Gruß Zaja

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