Park-Lite - Elektronische Parkscheibe

Habe mir die Park-Lite gekauft.Bei unseren Ordnungsamt-Politessen kannte diese Parkscheibe keiner. Habe dann das Ordnungsamt kontaktiert mit den Erfolg, das dieses recherchiert hat. Jetzt wird die Parkscheibe akzeptiert.
Also bei Knöllchen Widerspruch einlegen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wrueger schrieb am 3. November 2019 um 09:55:17 Uhr:



Sorry, aber das sind genau die dummen unqualifizierten Antworten, die keiner braucht!

Sorry, aber das finde Ich nicht.
Wer sich Sorgen wegen einer elektronischen Parkuhr und Datenschutz macht, der muß eine solche Antwort ertragen.

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Lesen bildet. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Scheibe gesetzeskonform und somit risikolos. Kann man also kaufen und benutzen. Muss man aber nicht.

Für mich gehört das in die Kategorie "Dinge, die die Welt nicht braucht". Aber das ist ja das Schöne an unserer freien Marktwirtschaft. Gucken, was gehen könnte. Dann ein Bedürfnis, das vorher nicht vorhanden war, provozieren. Und dann den Bedarf gegen gutes Geld versorgen.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:06:41 Uhr:


Lesen bildet. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Scheibe gesetzeskonform und somit risikolos. Kann man also kaufen und benutzen. Muss man aber nicht.

Den ersten Satz kann ich unterstreichen.

Gesetzeskonform im Sinne dass sie technisch unbedenklich ist. Im Rahmen der STVO dürfte sie für die angedachte Bestimmung unzulässig sein, wie bereits auch dargelegt wurde.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:06:41 Uhr:


Lesen bildet. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Scheibe gesetzeskonform und somit risikolos. Kann man also kaufen und benutzen. Muss man aber nicht.

Eben, ich verorte die Wahrscheinlichkeit daß im entscheidenden Moment die Batterie leer ist höher als die Tatsache die Parkscheibe zu vergessen.

Gibt's eigentlich noch nennenswert Parkscheiben-Parkplätze?

Der größte Vorteil von dem Ding wird doch erst wieder mittel Firmwareupdate freigeschaltet. 😁

Mitlaufende Parkuhren gibt's aber schon ewig und im Originalen-Parkscheiben-Style.

Gruß Metalhead

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:06:41 Uhr:


Lesen bildet. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Scheibe gesetzeskonform und somit risikolos. Kann man also kaufen und benutzen. Muss man aber nicht.

Für mich gehört das in die Kategorie "Dinge, die die Welt nicht braucht". Aber das ist ja das Schöne an unserer freien Marktwirtschaft. Gucken, was gehen könnte. Dann ein Bedürfnis, das vorher nicht vorhanden war, provozieren. Und dann den Bedarf gegen gutes Geld versorgen.

Es kann jeder tun und lassen was er mag. Ich gebe aber zu bedenken, dass mein (evtl. veraltetes) Wissen sagt, dass ausschließlich die "gute alte" Parkscheibe zugelassen ist und alle anderen "Hinweise" auf die Eintreffzeit (handgeschriebener Zettel etc.) nicht zählen. Ja nicht einmal eine Abweichung der Farbe (muss blau sein) bei Werbeparkscheiben etc. Und da soll plötzlich so eine Uhr zugelassen sein? Da kann die Politesse nicht einmal erkennen, ob da nicht ein Uhrwerk eingebaut ist, das die Ankunftszeit dynamisch alle halbe Stunde verstellt...

Des weiteren habe ich kurz nach der angeblichen Zulassung gesucht. Auf die Schnelle habe ich mit den Angaben des TE nur Seiten gefunden, die irgendwie wieder auf den Anbieter des Geräts zurückzuführen waren, nichts unabhängiges. Ich habe aber auch nicht gründlich gesucht.

Was mir am meisten aufstößt ist aber dieser plumpe Werbeversuch von jemandem, der sich hier neu in einem Autoforum anmeldet und in seinem allerersten Beitrag seine Begeisterung für dieses Wunderding beschreibt. Wer es glaubt wird selig. Wird aber anscheinend von der Moderation toleriert, schon seit über 4 Stunden...

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:47:04 Uhr:



Zitat:

@HHH1961 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:06:41 Uhr:



Was mir am meisten aufstößt ist aber dieser plumpe Werbeversuch von jemandem, der sich hier neu in einem Autoforum anmeldet und in seinem allerersten Beitrag seine Begeisterung für dieses Wunderding beschreibt. Wer es glaubt wird selig. Wird aber anscheinend von der Moderation toleriert, schon seit über 4 Stunden...
Angemeldet seit :17. Dezember 2012 um 22:02 Uhr
Erster Beitrag ich glaub 2013
Und das war jetzt sein dritter oder vierter. Der hat hier sonst nur mitgelesen.
Wenn er das Ding toll findet lass ihn. Ich brauchs auch nicht.
Im übrigen tollerieren die Politessen recht viele Abweichungen der Normparkscheibe.
Im Suzuki mit der Minnischeibe hab ich eine aufklebbare stark verkleinert mit der Scheere.
Die finden das auf nachfrage völlig i.O.
Moorteufelchen

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:47:04 Uhr:



Was mir am meisten aufstößt ist aber dieser plumpe Werbeversuch von jemandem, der sich hier neu in einem Autoforum anmeldet und in seinem allerersten Beitrag seine Begeisterung für dieses Wunderding beschreibt. Wer es glaubt wird selig. Wird aber anscheinend von der Moderation toleriert, schon seit über 4 Stunden...

Hallo,

wie dargelegt ist der User nicht neu angemeldet.
Zudem enthält der Eröffnungsbeitrag keinen Link zu einem Shop, so dass man nicht zwangsläufig von Werbung ausgehen muss. Sollte es eine gewesen sein, war sie wohl kontraproduktiv, wie der Verlauf des Threads zeigt.
Zuletzt möchte ich noch freundlich darauf hinweisen, dass die Moderatoren ihre Zusatzaufgaben ehrenamtlich erledigen und daher nicht immer sofort zur Stelle sein können.

Es wäre schön, wenn der Thread sich im weiteren Verlauf um die Zulässigkeit der Parkscheibe drehen würde, wenn da noch Klärungsbedarf besteht und nicht weiter über Werbung und Eierköpfer diskutiert wird.

Gruß
BMWRider
MT-Moderation

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:06:41 Uhr:


Lesen bildet. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Scheibe gesetzeskonform und somit risikolos. Kann man also kaufen und benutzen. Muss man aber nicht.

So wie ich es verstanden habe ist sie technisch zugelassen, im Sinne der STVO oder was weiß ich für Vorschriften wirst Du eine Bruchlandung hinlegen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2015 um 16:59:44 Uhr:



Zitat:

@HHH1961 schrieb am 20. Februar 2015 um 14:06:41 Uhr:
Lesen bildet. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist die Scheibe gesetzeskonform und somit risikolos. Kann man also kaufen und benutzen. Muss man aber nicht.

So wie ich es verstanden habe ist sie technisch zugelassen, im Sinne der STVO oder was weiß ich für Vorschriften wirst Du eine Bruchlandung hinlegen.

Sei unbesorgt. Ich werde keine Bruchlandung hinlegen, weil ich mir so 'nen Sch.... nicht kaufen würde. Auch wenn die Verwendung rechtmäßig ist. Lies doch bitte nochmal die entsprechende Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (das auf Seite 1 um 10:57 Uhr hochgeladene Scan0022.pdf), darin ist es erläutert.

Auch der allseits beliebte größte Automobilclub der Welt hat eine Meinung dazu, die in einem anderen Forum von einem Peter genannten User vor erst einer Woche wie folgt kundgetan wurde: "... also mich hat die Frage auch bewegt und ich wollte wissen, was nun Fakt ist. Deshalb habe ich bei der Rechtsberatung vom ADAC nachgefragt. Ohne große Umschweife wurde mir erklärt, dass diesbezüglich vor kurzer Zeit folgendes Statement vom ADAC herausgegeben wurde, das ich hier 1:1 wiedergeben möchte:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits durch die 11. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 28.01.2005 (BGBl. I, 229) hatte der Gesetzgeber elektronische Alternativen für die Parkzeitüberwachung legalisiert. Dieser Versuch war zunächst zeitlich befristet, wurde aber durch eine Änderungsverordnung 2008 dauerhaft in die Regelungen des § 13 StVO übernommen.
Neben der Entrichtung des Parkentgeltes durch elektronische Systeme („Handyparken“) kann seit der Reform auch die Parkscheibe (Bild 318) durch elektronische Systeme ersetzt werden (§ 13 Abs. 2 StVO). Durch eine Verlautbarung des BMVBS wurde die Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben festgeschrieben, um Rechtsunsicherheiten der Verwender zu beseitigen und die Kontrollpraxis zu erleichtern. Hierüber erfolgte am 12.06.2012 eine Aktualisierung der Verlautbarung (VkBl. 2012, 502).
Zugelassene elektronische Parkscheiben verfügen über eine Typengenehmigung. Dabei unterscheiden sie sich in ihrem Aussehen stark von herkömmlichen Parkscheiben: Sie sind meist 10 x 8 cm groß, weisen auf der Vorderseite eine Abbildung des Verkehrszeichens 314 auf und über dem Display steht das Wort „Ankunftszeit“. Im Display ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm vorgeschrieben, die von außen gut und zweifelsfrei lesbar sein muss.
Die elektronische Parkscheibe stellt sich mithilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch auf den Anfang der halben Stunde ein, die dem Abstellen des Fahrzeugs folgt. Danach wird ihre Einstellung nicht geändert, so dass die Vorrichtung gegen jegliche Änderung der Ankunftszeit gesichert ist. Damit unterscheidet sich dieses legale Geräte von den im Straßenverkehr verbotenen „mitlaufenden Parkscheiben“ im herkömmlichen Erscheinungsbild, die als Scherzartikel verkauft werden."
Quelle: https://community.conrad.de/.../elektronische-parkscheibe-park-lite

Für diejenigen Politessen, die sich nicht durch irgendwelche Foren lesen bevor sie Strafzettel für vermeintlich unzulässige Parkscheiben verfassen, hatte das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bereits vor einiger Zeit eine entsprechende Information verfasst: http://www.p-watch.com/files/documents/ministerium_fur_verkehr.pdf

Diese Hintergrundinformationen zu einem Produkt aus der Kategorie "Dinge, die die Welt nicht braucht" wurden Ihnen zur Verfügung gestellt von HHH1961

Hallo,

die Antwort ist eigentlich ganz klar. Form, Farbe und Größe einer Parkscheibe sind ganz genau definiert. Weicht die Parkscheibe davon ab, ist sie unzulässig. Man kann Glück haben und diese Uhr wird akzeptiert aber das wird eher die Ausnahme sein.

Es gibt ja auch diese "Frauenparkscheiben": http://ecx.images-amazon.com/images/I/51CibqfSZgL._SY300_.jpg
Allerdings hat es dafür auch schon Strafzettel gegeben.

Eine Parkscheibe muss genau so aussehen und nicht anders: http://www.fahrtipps.de/img/vz/100p/318.gif

Das hört sich im ersten Moment kleinlich und typisch deutsch an. Denkt man weiter, so macht diese Vorschrift Sinn. Denkt mal an die Verkehrspolizisten. Eine Parkscheibe blau, die nächste rosa, die nächste groß, die andere klein. Oder Haftnotizen mit der Ankunftszeit. Da würde keiner mehr durchblicken.

Grüße,

diezge

Es gibt Dinge, die die Welt nicht braucht und das gehört m.E. dazu !

@diezge,
sag das mal dem Bundesverkehrministerium, dem Verkehrsministerium in Meck-Pomm und dem ADAC. Die wissen das nicht.
HHH1961

Also ich habe eine parkscheibe die ist komplett in grün und gelb.habe sie mittlerweile 10 jahre in gebrauch. Sie hat den aufdruck drauf:lieber parkscheriff, ich trage mein geld lieber in die bank. Ich habe bis jetzt noch nie bezahlt, weder in deutschland, noch in österreich. Und ich habe selber schon gesehen das mein auto kontrolliert wurde. Manchmal schmunzeln die kontrolleure sogar🙂
Meine meinung, es interressiert niemanden ob die gelb, blau, rot oder sonstwas ist. Hauptsache die scheibe ist drinnen und wurde gestellt. Viele dinge sind zwar niedergeschrieben, werden aber kaum beachtet.

Und mal ehrlich, welchen sinn hat es ob die scheibe blau oder sonst was ist? Der einzige sinn ist das doch die uhrzeit eingestellt wird und das wars auch schon.

Sicher ist am Ende vor allem das wichtig.
Die Normung ist aber trotzdem wichtig, weil man es ansonsten natürlich auch übertreiben kann. Denn wie klein wäre z.B. noch ok? Wie wenig Kontrast beim Ablesen wäre noch ok?

Es ist gut und richtig, wenn die Ordnungshüter bei einer gut ablesbaren Parkscheibe, die zwar nicht der Norm entspricht, ein Auge zudrücken, aber genauso müssen sie, wenn es ausartet eine rechtliche Handhabe haben.

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 21. Februar 2015 um 19:12:25 Uhr:


Und mal ehrlich, welchen sinn hat es ob die scheibe blau oder sonst was ist? Der einzige sinn ist das doch die uhrzeit eingestellt wird und das wars auch schon.

Im Prinzip schon.🙄

Lt. Wiki werden aber Parkscheiben in Deutschland als eigene Verkehrszeichen gewertet. Die Farbgebung ist ebenso wie ihre Mindestgröße und die verwendete Schriftart vorgeschrieben. Parkscheiben müssen deshalb denselben Blauton wie die übrigen Verkehrszeichen aufweisen.

Wer Lust hat kann ja mal gerne einen Blick in die Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237 v. 24.11.1981 werfen und sich auch mal das Bild 318 der Richtzeichen in der StVO zu Gemüte führen.

Ja, ja,
bei uns in Deutschland ist halt nahezu fast alles wunderbar geregelt.
😰🙁😰

Zitat:

@diezge schrieb am 20. Februar 2015 um 18:19:34 Uhr:


Hallo,
die Antwort ist eigentlich ganz klar. Form, Farbe und Größe einer Parkscheibe sind ganz genau definiert. Weicht die Parkscheibe davon ab, ist sie unzulässig.

Form, Farbe und Größe einer

mechanischen

Parkscheibe sind ganz genau definiert.

Weicht die Park

scheibe

davon ab, ist sie unzulässig.

So isses ja auch.

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