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original 18" S Line Felgen auf A4 8E??

Themenstarteram 28. April 2006 um 10:35

Hallo zusammen,

ich habe einen Satz 9 Arm Felgen von Audi in der Größe

8 x 18 235 ET43. Was muss ich machen damit ich diese auf meinem A4 8E fahren darf? Ich habe nur bis 235/45R17 in meinem Fahrzeugschein eingetragen. Darf ich auf den Felgen auch ET45 fahren???? Leider kenne ich mich mit dem ganzen Thema nicht wirklich aus. Freue mich über jede Hilfe.

Angeblich sollen die ja passen, aber was muss ich machen damit die eingetragen werden und was kostet das?

TN: 4D0 601 025 AH

Viele Grüße

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10 Antworten

Zitat:

Darf ich auf den Felgen auch ET45 fahren

???

Die Felgen habe eine ET und die ist nicht veränderbar. Das hat nichts mit den Reifen zu tun.

Die von Dir angegebenen Felgen solltest Du problemlos fahren können.

Du musst sie allerdings eintragen lassen.

Also zuerst montierst Du die Räder, dann fährst Du zum TÜV und lässt eine Einzelabnahme machen. Das hört sich schlimm an ;), ist es aber nicht. Der Prüfer kontrolliert dabei nur die Freigängigkeit und gleicht die Teilenummern der Felgen mit dem Festigkeitsgutachten ab (das solltest Du mitbringen - falls Du es nicht hast, kannst Du es Dir von Audi kostenlos zuschicken lassen).

Nach dem TÜV musst Du dann noch einen neuen Fahrzeugbrief ud -schein ausstellen lassen, da es darin festgehalten wird.

Ich musste dasselbe mit meinen Winterrädern machen. Das sind auch original Audi Felgen (die Avus Felgen) aber da es keine KBA Nummer dafür gibt, war eine Einzelabnahme erforderlich.

Der Spaß kostet ca. 40-50 Euro incl. neuem Fahrzeugbrief.

Sollte also alles kein Problem darstellen und ist wirklich nicht teuer.

gruss,

Thilo

P.S. hier was zur ET: Erklärung Einpresstiefe

Themenstarteram 28. April 2006 um 12:42

Super, vielen Dank!

wie thilo geschrieben hat kannst du es machen und war es auch bis 01.10.05 erforderlich bzw. ist es auch immer noch, wenn du den alten fahrzeugbrief und den -schein hast.

einzig kleiner fehler: es gibt keinen neuen fahrzeugbrief lediglich eine bescheinigung. eintragung im brief/schein ist nicht erforderlich, sondern lediglich das mitführen der bescheinigung.

solltest du jedoch das fahrzeug nach dem 01.10.05 erworben haben und über die zulassungsbescheinigung 1 und 2 verfügen, ist weder die tüvvorführung noch eine einzelabnahme erforderlich. sinnvoll ist es, das zubehörprospekt von audi, in welchem die felgen in der montierten größe und et erkennbar sind mitzuführen.

für alle die jetzt wieder unken wo steht das etc. pp.

habe meinen z3 verkauf. dieser hatte von werk aus eine größere bereifung bzw. felgen. also original bmw bei neuwagenbestellung.

die käuferin hat entgegen meiner empfehlung den alten fahrzeugbrief und den -schein nicht kopiert (da waren ja die größen eingetragen).

so kam es wie es kommen musste in der neuen papieren war natürlich nur noch die standartgröße eingetragen.

kaum damit gefahren, kam sie in eine kontrolle.

die polizisten haben die felgen beanstandet und ein protokoll sowie die wiedervorführung verfügt. von einem direkten aus dem verkehr ziehen wurde wohl abgesehen.

und so kam es auch hier, wie es kommen musste:

kein bussgeld, keine wiedervorführung, da die behörde beweisen musste, dass diese reifen/felgenkombination nicht zugelassen war. das konnte sie nicht, daher die rücknahme.

übrigens hatte ich zum glück noch ein altes prospekt, das die sache schnell aufgeklärt hat. ansonsten reicht eine bescheinigung des herstellers (habe mich erkundigt, da eigeninteresse), dass diese felge/bereifung ab werk für dieses fahrzeug bestellbar ist/war.

dies gilt natürlich nur für felgen des fahrzeugherstellers!!

Diese neuen Papiere sind echt für die Hose. Hab sie auch - das macht alles so kompliziert. Die Bereifung auf meinem BMW (18") ist natürlich auch nicht eingetragen. Werde für mein A4 Cabrio, wenn ich es anmelde, wohl auch diese "tollen" Papiere bekommen :mad:

Mahlzeit,

@regulateur:

Zitat:

einzig kleiner fehler: es gibt keinen neuen fahrzeugbrief lediglich eine bescheinigung. eintragung im brief/schein ist nicht erforderlich, sondern lediglich das mitführen der bescheinigung.

also ich hatte ja noch die alten Papiere und da die Avus Felgen mit der ET bei mir noch nicht eingetragen waren, bekam ich auf dem Strassenverkehrsamt die "tollen" neuen Papiere. Also Teil I und II.

Diese Bescheinigung, die Du erwähnst musste ich mit zum Strassenverkehrsamt nehmen, um die Eintragungen vornehmen zu lassen.

Grundsätzlich: wenn die Felgen, Reifen oder beides eingetragen werden müssen, gibt´s auch die neuen Papiere.

Eingetragen werden müssen alle Felgen oder Reifen, die noch nicht in den Papieren auftauchen (also in Größe und/oder ET).

Felgen die eine KBA Nummer aufweisen müssen nicht eingetragen werden,dafür muss man dann die entsprechende ABE mitführen. Da original Audifelgen über keine KBA Nummer verfügen, müssen sie eingetragen werden.

Was die Traglastbescheinigung angeht: ich denke das hängt stark vom Prüfer ab.

Die Avusfelgen sind bei meinem Audi nicht serienmässig, sondern nur auf dem S4 oder RS4. Da diese Fahrzeuge schwerer sind, müssen die Felgen auch auf meinem fahrbar sein. Da der Prüfer aber sehr genau war, wollte er diese Traglastbescheinigung von Audi sehen.

Also um Stress und 2 maliges vorbeifahren beim TÜV zu vermeiden würde ich den Katalog (sofern vorhanden) UND die Traglastbescheinigung mitnehmen.

ein bisschen OT:

Was Deinen "Zusammenstoß" mit der Rennleitung angeht: das ist ja das Dilemma: Die Polizei steht in der Beweislast (hatte darüber mit der Rechtsabteilung des ADAC´s gesprochen, da ich mir da unsicher war). Normalerweise sollte die Polizei über das KBA und der Fahrgestellnummer in der Lage sein rauszufinden, ob die Rad/Reifenkombination auf Deinem Fahrzeug gefahren werden darf oder nicht.

Leider sind viele Polizeifahrzeuge wohl technisch nicht in der Lage diese Daten zu überprüfen, weil an der Ausrüstung der Polizei eben gerne gespart wird.

Was ich ärgerlich finde, ist das jeder Depp mit den neuen Papieren und irgendwelchen, nicht zugelassenen Felgen rumfahren kann, weil zumindest momentan die Polizei keine Kontrollmöglichkeiten hat und diesbezüglich Ärger aus dem Wege geht - so sieht´s hier im Umkreis zumindest aus.

Unsereins gibt viel Geld für hochwertige Felgen und deren Eintragung aus und die Kollega´s ;) kümmert´s nicht.

gruss,

Thilo

Themenstarteram 29. April 2006 um 12:37

Eine Frage habe ich noch, auf den Felgen sind jetzt Reifen mit ET43 drauf (zwei müssen erneuert werden) ich habe allerdings bei den ganzen Onlinereifenhändlern nicht einen gefunden der Reifen mit ET43 anbietet. Gibt es diese ET nicht mehr? Kann man nur diese für die Felgen nehmen, oder geht auch ET40 bzw. ET45?

am 29. April 2006 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von MoJoJo

Eine Frage habe ich noch, auf den Felgen sind jetzt Reifen mit ET43 drauf

Hallo???

Thilo T. hat es dir doch oben schon erklärt: Die Einpresstiefe (ET) bezieht sich auf die Felge und hat nichts mit dem Reifen zu tun!

Die Reifen kann dir jeder Reifenhändler besorgen.

Gruß Jim

Die Reifen haben nichts mit der ET zu tun.

Zitat:

Die Reifenmaße setzen sich aus drei Bereichen zusammen: Reifendimensionen, Traglast und Geschwindigkeitsindex

(von www.reifen.com)

Beispiel:

235/45 R18 94 Y

Reifenbreite: 235mm

Höhen/Breitenverhältnis der Seitenwand zur Reifenbreite in Prozent: 45 %

Nenndurchmesser des Reifens in Zoll: 18 Zoll

Traglast/LoadIndex: 94 = 670Kg

Geschwindigkeitsindex: Y = 300Km/h

Wo hast Du denn eine ET Angabe für Reifen gesehen?

Also wenn Du dieselben Dimensionen wie die alten Reifen verwendest, passt das auf jeden Fall.

gruss,

Thilo

Themenstarteram 29. April 2006 um 16:46

Hi Thilo,

ich hab die Info von http://www.kaistra.de/audi/felgen/18.html (4D0 601 025 AH)

hab aber keine Ahnung welche Reifen ich jetzt brauch. Drauf hab ich Continental, aber da die Felgen incl. Reifen gerade bei der Aufbereitung sind (waren ziemlich verkratzt) kann ich leider auch nicht schauen welche da genau drauf sind. Ich muss voraussichtlich zwei neu aufziehen da die noch nicht ganz, aber ziemlich abgefahren sind und ich möchte ungern riskieren das der TÜV das bemängelt wenn ich die eintragen lasse. Muss ich eigentlich gnau die Reifen wieder kaufen die im Moment auf den beiden Felgen drauf sind, oder bin ich da in der Wahl frei? Also verstanden hab ich das noch nicht so ganz welche Reifen ich da jetzt aufziehen lassen darf. Sind also Reifen in der Dimension 235/40 R18 oder 235/45 R18 möglich und welche wären besser?

Gruß + Dank

Kauf dir Reifen der Dimension 235 40 R18.

Ist die Größe, die auch von Audi verwendet wird.

Dann bist du auf der sicheren Seite bei der Abnahme vom TÜV.

Gruß Olli

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