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Österreich: Erlass gegen die für Diesel Motoren tödliche Abgasprüfung

Themenstarteram 28. Mai 2015 um 23:27

Ich hatte heute die Begutachtung nach §57a ("Pickerl", TÜV, wie auch immer)

Am Bericht fielen mir zwei neue Dinge auf:

  1. Abregeldrehzahl 4000/min (sonst bisher so um die 5000+)
  2. Ein Hinweis: "Abgastest mit reduzierter Prüfdrehzahl laut Erlass des BMVIT vom 13.04.2015"

Also diesen Erlass gegoogelt, und siehe da:

Zitat:

Aufgrund der steigenden Anzahl von Motorschäden bei der Durchführung der Abgasmessung im Rahmen der Begutachtung nach § 57a KFG bei Dieselkraftfahrzeugen und des dadurch entstehenden erheblichen Schadens führten Bestrebungen, die Trübungsmessung gemäß EU-Richtlinie 2009/40/EG motorschonender durchzuführen, zu folgender Erkenntnis:

blahblah

Wer will, kann's im Original nachlesen. Die große Erkenntnis ist jedenfalls, daß Motoren schon unterhalb der Abregeldrehzahl die meisten Schadstoffe abgeben, spätestens bei ihrer Maximalleistung, die üblicherweise schon deutlich vor dem Abregeln erreicht wird.

Ab April '15 soll daher nur mehr bei der vom Hersteller angegebenen Drehzahl der Maximalleistung geprüft werden. Die ist bei meinem eben 4000/min, und das macht schon genug Krach.

Und ich hab mich immer schon gefragt, warum die meinen Motor zum Test in Bereiche treiben, wo mir noch hinter der Trennwand zum Testraum schon die Nerven flattern. Die Werte, die er dabei erreicht, würde ich im realen Leben ohnehin nie produzieren.

Auf der Suche nach einem geeigneten Platz für diese Info habe ich in den Foren entsprechende Todesnachrichten gefunden, z.B. hier und hier.

Die gängige Meinung, daß da sicher schon ein Vorschaden vorhanden war, und der Motor bei der nächsten AB-Auffahrt ohnehin das Zeitliche gesegnet hätte, darf damit als revidiert oder zumindest relativiert betrachtet werden. Ein Ministerium gibt Erlässe nicht aus Langeweile heraus.

Wenn dann auch noch von einer "steigenden Anzahl" solcher Fälle die Rede ist, die künftig alle im Fließverkehr platzen würden, wäre das schon ein beängstigendes Bild...

---

Somit hatte ich das Glück, daß meine heutige Nachuntersuchung (ironischerweise wegen zu hohem Abgaswert im Dezember) nach dem Erlass erfolgte. Und daß mein Prüfzentrum ihn schon kennt und umsetzt.

Der TE hatte leider das Pech, zu früh dran gewesen zu sein. Mein Beileid ist ihm gewiss.

Interessant in dem Zusammenhang vielleicht noch dieser Erlass von Anfang 2014.

Demnach war schon früher nicht immer alles so klar wie's aussieht.

Ich hoffe, diese Info hilft dem einen oder andern. Vor allem: Fragt bei der nächsten Überprüfung vor dem Abgastest, mit welcher Drehzahl er durchgeführt wird. Entscheidet nach der Antwort, ob ihr damit einverstanden seid.

P.S.: Wie gesagt: Es geht hier um Österreich...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bbbbbbbbbbbb schrieb am 29. Mai 2015 um 12:26:12 Uhr:

Wichtig zu wissen: Ein Dieselmotor, der das lastfreie Hochdrehen auf etwa 4500-5200 U/min. mit einem Motorschaden quittiert, wäre so oder so in der nächsten Zeit hochgegangen. Weder die Kolbengeschwindigkeit, noch die Kühlmitteltemperatur (kurzer Gasstoß), schlicht rein gar nichts erreicht bei einem solchen Testverfahren auch nur ansatzweise für ein intaktes Aggregat kritische Werte.

Für die Pleuellager ist es mitunter gut, wenn eine Gegenlast zu den Massenkräften vorliegt. Oder anders formuliert: hohe Massenkräfte (durch hohe Drehzahl) und niedrige Gaskräfte (durch niedrige Last) können in manchen Fällen einen Motorschaden begünstigen.

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am 29. Mai 2015 um 5:33

5000+ UPM ? Bei einem Diesel?

Was für ein Unfug ist das denn?

Bei sehr vielen Modellen ist man da schon längst im Roten Bereich. Meist beginnt der 4500UPM.

Und der ist ja nicht umsonst farblich hervorgehoben.

Man man...

@th,

Verrate uns mal welcher Diesel auf 5000 kommt.

,

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 7:52

So ganz verstehe ich die beiden Kommentare jetzt nicht.

Das mit dem Unfug hab ich ja selbst schon angesprochen. Und daß der rote Bereich noch vor dem Abregeln kommt, spricht ja für sich. Würde er am Beginn davon schon abregeln, bräuchte man ja keine rote Markierung.

Ich weiß nicht, wer mit @th gemeint ist, aber zumindest drei Diesel dürften die 5000/min schon erreicht haben. Die beiden in den verlinkten Beiträgen zumindest einmal und meiner bisher nachweislich 3x. Siehe Anhang. Aber du kannst ja mal im Fahrzeugtechnik-Forum nachfragen ;)

Und wer genau ist da jetzt wodurch ums Leben gekommen? Der Prüfer durch die aufgebrachten Fahrzeugbesitzer?

Allzu sachlich scheint mir das Ganze hier nicht zu sein.

mfg

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 8:14

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Mai 2015 um 09:59:41 Uhr:

wer genau ist da jetzt wodurch ums Leben gekommen?

Die betroffenen Motoren, wie man in den Berichten lesen kann.

Wie es um die jeweiligen Prüftechniker steht, geht daraus nicht hervor. Aber ich habe jetzt eine gewisse Idee, warum der Fahrzeughalter beim Abgastest aus dem Raum geschickt wird. ;)

Zitat:

Allzu sachlich scheint mir das Ganze hier nicht zu sein.

Wie meinst du das?

Hätte ich die Info für mich behalten sollen? Oder beziehst du dich nur auf den reißerischen Titel? Ich hätte ihn auch "Das BMVIT hat einen Erlass zur regelmäßigen Begutachtung nach §57a herausgegeben" nennen können. Das Interesse der potentiell Betroffenen hätte sich in überschaubaren Grenzen gehalten.

Motoren, die bei der "Wiederkehrenden Prüfung auf Verkehrs- und Betriebssicherheit" abgewürgt werden müssen, bevor sie sich in ihre Teile auflösen, sind wohl sachlich genug.

Ich verstehe, daß Nicht-Betroffene keine persönliche Meinung dazu haben. Solange ihr Wagen nach der HU noch fährt.

Solange man innerhalb der zulässigen Betriebsdrehzahl bleibt ist doch alles in Ordnung. Vorausgesetzt der Motor hat Betriebstemperatur. ..die Belastung bei v Max ist um ein Vielfaches höher als im Leerlauf ohne Last.

In den Beiträgen ist vielmehr ein Defekt des Turbos ursächlich. Öl der Turboladerschmierung gelangt in den Brennraum und entzündet sich selbst. Da gibt's einige Videos auf youtube ..das geht dann so lang, bis das Motoröl leer ist oder der Motor überhitzt

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 8:44

Nachträgliche Ursachenvermutung kann immer nur spekulativ sein. Passiert ist es bei den Tests.

Wie dem auch sei. Ich bin froh in einem Land zu leben, wo Ministerien aus Sorge um die Fahrzeuge der Bürger materialschonende Prüfungen verordnen und meines künftig nur noch 4000 UpM überstehen muss.

rentner treten ja auch nicht mehr freiwillig zum marathon an. :D

achtung satire!

am 29. Mai 2015 um 9:12

Ja, ich verstehe es nicht. Wieso man die Dieselmotor bis weit in den Anschlag treibt?

Sagen wir 4500 Anfang roter Bereich und der Prüfer geht hoch auf über 5000.

Nach Jahren merkt man, dass das ungesund für selbige ist?

es geht darum das bei der sogenannten freien beschleunigung der motor unter voller last ist (beschleunigung der beweglichen motorteile). wenn man nur "leer" auf abregeldrehzahl hält wirkt sich das auch auf die abgase aus.

die korrekte abregeldrehzahl wird natürlich auch kontrolliert. wenn man langsam bis ar-drehzahl hochgeht um schlechtes abgasverhalten zu kaschieren merkt das die abgasmeßtechnik auch und der test muss wiederholt werden.

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 9:52

Eigentlich wollte ich nur die Info unbewertet weitergeben. Aber gegen eine sachliche Diskussion der Grundlagen kann man nichts einwenden.

Daher zum letzten Beitrag von slv rider:

Ohne deine Fachkenntnis in Frage zu stellen, wie erklärt sich dann die Passage im Erlass, wonach Versuche ergaben, daß der maximale Schadstoffausstoß bereits bei geringeren Drehzahlen erreicht wird? (Und somit die Qual am Anschlag anscheinend nicht nur unnötig ist, sondern sogar ihren Zweck verfehlt.)

Ich habe übrigens den Test beobachtet und das war auch kein "langsames Hochregeln". Der Monitor gab dem Prüfer genaue Anweisungen wie etwa "Gaspedal durchtreten" und "Drehzahl halten". Dabei lief im anderen Feld ein Timer und daneben wurden Meßwerte angezeigt. Die Prüfung entsprechend dem Erlass ist also keineswegs zum Verschönern der Werte gedacht. Der jagt die Maschine trotzdem ohne Erbarmen hoch, nur eben nicht in unrealistische Bereiche.

Anders als Acanthus würde ich die Abregelung nämlich keineswegs als "innerhalb der zulässigen Betriebsdrehzahl" betrachten, sondern eher als die vom Hersteller definierte Grenze derselben.

die bedingungen für die tests wurden vor längerer zeit festgelegt. wenn es neue erkenntnisse gibt lässt man die halt einfließen wenn gesetzesänderungen möglich sind.

dann sollte man aber auch darauf achten den motor im betrieb nicht zu überfordern. :D

p.s. solange der prüfer noch die bremse bis an die blockergrenze belasten darf ohne das die gefahr besteht das sich diese zerlegt....

am 29. Mai 2015 um 10:26

Wichtig zu wissen: Ein Dieselmotor, der das lastfreie Hochdrehen auf etwa 4500-5200 U/min. mit einem Motorschaden quittiert, wäre so oder so in der nächsten Zeit hochgegangen. Weder die Kolbengeschwindigkeit, noch die Kühlmitteltemperatur (kurzer Gasstoß), schlicht rein gar nichts erreicht bei einem solchen Testverfahren auch nur ansatzweise für ein intaktes Aggregat kritische Werte.

Zitat:

@conny-r schrieb am 29. Mai 2015 um 08:16:56 Uhr:

@th,

Verrate uns mal welcher Diesel auf 5000 kommt.

Der BMW N47 zum Beispiel, der erreicht sogar fast 5500 U/min. Aber auch viele Isuzu - Dieselmotoren (Opel Astra F und G) drehen deutlich über 5000 U/min.

Ich halte die ASU in der aktuellen Form eh für Unfug. Mit realen Bedingungen hat das nichts zu tun.

Wenn ich mit meinem TDI zu ASU fahre, fahre ich den Wagen auf den BAB für 10 min relativ hochtourig, dann schnell zur ASU und alles ist OK. Super Trübungswerte. Mache ich das nicht, falle ich durch die ASU. Den Tipp gab mir der Prüfer beim ersten Durchfaller. Seitdem immer Lob für die guten Werte.

Das lastfreie Hochdrehen auf 4500 U/min halte sich sowieso für Motorquälerei. Diese Drehzahl erreicht mein Motor unter realen Bedingungen nie.

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