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Nutzungsausfall 5er GTI?

Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 23:04

Hi Leutz,

am 6.12. hab ich leider ein Nikolausgeschenk in Form eines Unfalls bekommen (Siehe Bild)! Ein nahe Kreuzungsbereich parkender Typ meinte plötzlich losfahren zu müssen, als ich neben ihm war und hat den toten Winkel nicht beachtet und hat außerdem noch die "Schalfmütze" aufgehabt... Die Beifahrerseite ist nun entsprechend "geschändet"... *sehrärgerlich* Die Schuldfrage is klar und die gegnerische Versicherung kommt auch dafür auf (Schaden lt. Gutachter rund3,5T€) - das schlimmst ist der Türschweller... :-( *seufz*

Damit aber nicht genug... am Samstag Abend beim Weggehen, war wohl auch noch einer zu blöd zum Rangieren und muß meinen Wagen nun auch noch auf der Fahrerseite gestreift haben (Scheuerleiste zerkratzt und n Stück darüber und darunter - bis auf den Basislack) und hat auch gleich noch den Spiegel angefahren (Blinkerglas kapuut und Spiegelgehäuse hat Kratzer)... Bei der Polizei anzeigen (Fahrerflucht - war auch kein Zettel am Auto) wird wo ne viel bringen? Das meldet doch keiner freiwillig... Muß i wo nun gleich mit in der Werkstatt machen lassen (wenn die schon einmal dabei sind... macht knapp nen halben Tausender)

JETZT MEINE EIGENTLICHE FRAGE:

- Kennt jemand die Tagessätze für den Nutzungsausfall beim 5er GTI??? Oder weiß jemand wo die stehen?

Überleg nämlich derzeit gerade, ob ich auf den mir zustehenden Mietwagen für die 5 Tage Reparaturzeit verzichte und die Kosten mit dem Nutzungsausfalls decke... d.h. dann zwar 5 Tage ohne Auto... aber ich hab gerade Urlaub in der Wo... Viell. hatte jemand schön einen ähnlichen Fall?

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17 Antworten

Mir wurde gesagt das es da keinen speziellen Satz für den GTI gibt, sondern das es pauschal nach Fahrzeugklasse abgehandelt wird. Ich kann mal nachschauen wie hoch der Satz bei mir gewesen ist.

denke so um die 35€ pro Tag

Mindestens 50€ am Tag sind realistisch.

Grüsse

Weiß nicht wo der GTI genau eingeteilt ist.

Gruppe F 50€ pro Tag

Gruppe G 59€ pro Tag

oder Gruppe H 65€ pro Tag

Wahrscheinlich ist es Gruppe G also 59€ pro Tag

Denk an die Wertminderung für dein Auto.

Themenstarteram 16. Dezember 2005 um 15:56

Danke für Eure schnellen Antworten - da hab ich ungefähr einen Richtwert...

@dkprinz2: Für den ersten Schaden bekomm ich die Wertminderung von der Versicherung ersetzt - das ist also wenigstens schon mal etwas...

Hallo,

hatte vor kurzem das selbe Problem (Schaden 2.800 Euro) und war sehr erschrocken was man da an "Wertminderung" bekommt. Bei mir warens 450 Euro. Was ist es bei dir???

Bei meinem 2.0 TDI bekomme ich für den Nutzungsausfall ca. 40 pro Tag.

Bin aber noch am streiten, denn ich bekomme nur 7 Tage bezahlt obwohl der Wagen 4 Wochen rumstand und nicht genutzt werden konnte. Was kann ich bitte dafür das die diese Kostenübernahmebestätigung so spät schicken.

Die Werkstatt muß der Versicherung einen Reparaturablaufplan zuschicken.

Daraus sollte hervorgehen wieso die Reparatur länger wie im Gutachten veranschlagt gedauert hat.

Zitat:

Original geschrieben von dkprinz2

Die Werkstatt muß der Versicherung einen Reparaturablaufplan zuschicken.

Daraus sollte hervorgehen wieso die Reparatur länger wie im Gutachten veranschlagt gedauert hat.

Es ging doch nicht um die Dauer der Rep. sondern um die RKÜ welche nicht kam und somit er in Vorlage treten müsste oder halt wie er entschieden hat dort stehen lassen muss.

Den Nutzungsausfall gibt es wie auch den Mietwagen nur so lange wie die Rep. dauert. Als Laie würde ich einen Anwalt einschalten um mehr Kohle rauszuschlagen...

Die Werkstatt muss einen Ablaufplan nur auf Verlangen zusenden, sonst nicht ;)

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Es ging doch nicht um die Dauer der Rep. sondern um die RKÜ welche nicht kam und somit er in Vorlage treten müsste oder halt wie er entschieden hat dort stehen lassen muss.

Den Nutzungsausfall gibt es wie auch den Mietwagen nur so lange wie die Rep. dauert. Als Laie würde ich einen Anwalt einschalten um mehr Kohle rauszuschlagen...

Die Werkstatt muss einen Ablaufplan nur auf Verlangen zusenden, sonst nicht ;)

Im Ablaufplan ist auch das Datum der RKÜ Anfrage und auch die Annahme.

Gehört ja schließlich zur Reparatur.

Was hat denn der Ablaufplan damit zu tuen !?

Der wird nur auf Verlangen der Versicherung ausgestellt !!!

Ein Blick auf die RKÜ reicht ;)

Im Normalfall ist dies gar nicht nötig, doch hier gab es scheinbar Probleme z.b. es hat sich der Unfallgegner nicht gemeldet oder die Haftungsfrage war einfach noch nicht geklärt etc. ;)

So jetzt habe ich ein bißchen Zeit.

Es ist ja richtig das ein Reparaturablauf erst dann gemacht wird, wenn die Versicherung einen anfordert.

Was aber auch richtig ist, bei einem Haftpflichtschaden hat der Anspruchsteller für die gesamte Reparaturzeit einen Anspruch auf einen Ersatzwagen.

Und die gesamte Reparatur hat schließlich 4 Wochen gedauert.

Ich sage nicht das mann für 4 Wochen Nutzungsausfall bekommt, aber mehr wie für 7 Tage.

Durch den Ablaufplan kann man dann zweifelsfrei nachweisen, wieso die Reparatur so lange gedauert hat.

Und lag es wirklich an der Rkü, hat die Versicherung selber Schuld an der Verzögerung der Reparatur.

Und das gilt es doch nachzuweisen damit der Anspruchsteller eventuell mehr Nutzungsausfall geltend machen kann.

Diesen Ablaufplan der Reparatur hat die Versicherung noch nicht gefordert, aber da steht ja auch nciht drin das die Reparatur 4 Wochen gedauert hat. Dort würden 7 Tage draufstehen (also die tatsächliche Reparaturzeit). Meine Werkstatt hat aber auf der Rechnung vermerkt das mein Wagen bereits 3 Wochen vorher auf dem Hof stand und wegen beschädigungen an dem Vorderrad nicht genutzt werden konnte bzw durfte.

Mir geht es um die Zeit, in der das Auto auf dem Hof stand und die Versicherung nicht ihren Arsch bewegt hat. Das ich die 7 Tage Reparaturzeit bezahlt bekomme ist mir ja so gut wie klar, aber die anderen 3 Wochen sind noch fraglich.

Die Dame die mir reingefahren ist hatte ihr Auto eine Woche nach dem Unfall wieder vor der Tür stehen.

Mich interessierts doch wenig ob die nun gerade das Auto reparieren oder das Auto auf dem Hof stand. Fackt ist das ich das Auto nicht nutzen konnte und immerhin nennt sich die Entschädigung ja NUTZUNGSAUSFALLERSATTUNG und nicht REPARATURZEITERSTATTUNG.

Ich hörte dass es für die Entscheidung der Gruppe des Nutzungsausfalls wichtig sein wieviel Leistung man hat, ob 3 oder 5-Türer, Automatik oder nicht usw...

Ich hatte im Juni den Fall, ich bekam von der gegn. Vers. 50 Euro/Tag, also Gruppe F.

Habe nen 5-Türer mit DSG.

Deine Frage bezog sich doch nur auf die Rep. Zeit von einer Woche !? (siehe oben)

Würde sagen, geh zum Anwalt...

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