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Nur 3. Monaten Gewährleistung beim Autokauf unter 2000 Euro ?

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 21:15

Hallo,

ich habe einer fragen, ein Autohändler behauptet, wenn er ein Auto unter 2000 Euro verkauft muss er nur 3. Monaten Gewährleistung leisten. Dieses Gesetz wäre neu !!!?

Beste Antwort im Thema
am 6. Juni 2012 um 21:24

Hervorragend! Sehr erheiternd, was die Jungs immer wieder versuchen!

Ist absoluter Quatsch! 24 Monate beim Verkauf von gewerblich an privat. Ausschluss nicht möglich, nur die Reduktion auf 12 Monate bei gebrauchten Waren.

Laß Dir das mit den drei Monaten (oder gleich einen Ausschluss) im Vertrag eintragen. Dieser Teil des Vertrages ist damit nichtig und die Reduktion auf 12 Monate ist nicht vereinbart. Ergo: 24 Monate Gewährleistung... ;-)

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am 25. Juni 2012 um 19:50

Ihr habt aber schon gelesen, dass es sich um ein 2.000 Euro Auto handelt, oder ?

Wo bekommt man denn dafür eine Garantie oder kann Gewährleistung erwarten, welche auch wirklich was bringt.

(Mangel bei Übergabe vorhanden, kein Gewöhnlicher Verschleiß etc.)

Die Verkürzung ist nicht möglich.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von E60530

Ihr habt aber schon gelesen, dass es sich um ein 2.000 Euro Auto handelt, oder ?

Wo bekommt man denn dafür eine Garantie oder kann Gewährleistung erwarten, welche auch wirklich was bringt.

Garantie ist hier sicherlich nicht drin. Aber der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und der Händler hat hier beim Fahrzeugverkauf an Privatleute nur die Möglichkeit, von 24 Monaten auf minimal 12 Monate zu verkürzen.

am 25. Juni 2012 um 19:57

Vollkommen richtig, liest man ja auch in jedem Thema dazu im 2.Beitrag, aber in der Praxis ist bei älteren Autos mit viel KM nun mal nicht viel zu machen, da es um Eigenschaften geht, die der Käufer erwarten kann.

Diese sind bei "stark gebrauchten" Autos nicht allzu hoch. Da fällt wirklich vieles unter Verschleiß.

Die Gerichtsurteile sind meiner Erfahrung nach auch nicht mehr so strikt gegen einen Händler wie vor ein paar Jahren.

Moin,

Das Geheimnis lautet immer - zeitwertgerechter Zustand ... Die meisten Teile an einem Auto unterliegen einem gewissen Verschleiß und logischerweise einer entsprechenden Alterung.

Das ist der Knackpunkt schlechthin ... Auf viel mehr als gewisse Grundfunktionen des Autos kann die Gewährleistung kaum angewandt werden.

Ansonsten ist der Faktor der wichtig ist - und der vom Verkäufer auch nicht wegdiskutiert werden kann ... 6 Monate Beweislastumkehr ... d.h. der VErkäufer muss nachweisen: Der Mangel war beim Verkauf nicht vorhanden, erschwerend ist dann noch ... der Mangel müßte ungewöhnlich für Alter/Laufleistung sein. Hinweis: Auch eine Windschutzscheibe hat ein normales "Ablaufdatum" ;)

Also ... es ist und wird so bleiben ... in der Preisklasse muss man das Auto einfach exakt ansehen und bewerten, sich über das Modell und seine Schwächen einfach schlau machen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

 

Die Erhöhung auf 24Monate bringt dir nur kaum was, da du nach dem ersten halben Jahr beweisen müsstest, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Denn leider verändert sich die zeit der Beweislastumkehr bei 24Monaten nicht.

Die Vermutung innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang, dass der Mangel schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat, gilt aber dann nicht,  wenn sie mit der Art der Sache und des Mangels unvereinbar ist ( § 476 BGB ).

 

Bei einem Auto im Werte von € 2000 dürfte das häufig der Fall sein. Da kommt es dann ganz genau auf den konkreten Mangel an. Allenfalls für Mängel, die selbst  für ein Auto mit der konkreten Laufleistung und dem Alter außergewöhnlich sind, dürfte dann die Vermutung greifen.

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