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Neue Emissionsklassen ab 31.08.19 beschlossen?

Themenstarteram 18. April 2019 um 9:38

Hallo zusammen,

ich habe soeben gelesen, dass neue Emissionsklassen und Einführungsfristen beschlossen wurden.

Nachzulesen u.a hier: https://www.adac.de/.../?redirectId=quer.6dtemp+modelle

Weiß da jemand mehr darüber bzw. was heißt das nun genau:

Darf ein 6d-TEMP Motor sowie ein 6d-TEMP-EVAP Motor ab 31.08.2019 nicht mehr zugelassen werden? Bedeutet dies, dass die meisten Hersteller (ich denke da z.B. speziell an die VAG) wieder "ganz spontan und unerwartet" ihre Motoren umstellen müssen?

Bedeutet dies für mich als Kunde, dass mein Neuwagen mit Auslieferung nach 31.08.2019 bereits eine neue Emissionsklasse haben muss?

Grüße

und Danke für Infos/Diskussion.

Beste Antwort im Thema
am 25. April 2019 um 19:46

Dennis, ich beantworte dir mal deine konkreten Fragen:

Zitat:

Darf ein 6d-TEMP Motor sowie ein 6d-TEMP-EVAP Motor ab 31.08.2019 nicht mehr zugelassen werden?

Es gibt keinen "6d-TEMP Motor" oder einen "6d-TEMP-EVAP Motor", sondern die Abgasnorm bezieht sich immer auf das gesamte Fahrzeug samt seinem Motor.

Ab 01.09.2019 können regulär erstzugelassen werden: Fahrzeuge der Emissionsschlüssel und Zulassungsklassen (mal das autoähnliche Zeug):

WLTP 36AE Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AF Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 30AX entfällt entfällt Alle Fahrzeuge Batterie, reine Elektrofahrzeuge

WLTP 30AY entfällt entfällt Alle Fahrzeuge Brennstoffzellenfahrzeuge

WLTP 30AZ entfällt entfällt Alle Fahrzeuge, die mit Zertifikaten gemäß Anh. I Abs.2.1.1. der VO EG Nr.692/2008 versehen sind

WLTP 36AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

Der ADAC hat dort auf seiner Seite also einfach mal die reinen Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge "vergessen", die dann schon nach WLTP getestet sind (für Verbrauch und Reichweite). Sowie bestimmte Fahrzeuge mit US-Zertifikat. Und er hat sich auf Zulassungsklasse M beschränkt. Ich habe dir ein etwas kompletteres Bild dargestellt.

 

Bitte die Zulassungsklasse beachten, da sind Pkw dabei (M, die habe ich fett gemacht, aber das betrifft auch Wohnmobile), aber auch leichte Nutzfahrzeuge (N1 und N2). Ich habe die bewusst alle dringelassen, weil sowas wie T6 oder Caddy oder Pickups für manche ja "Autos" sind, aber ggf. als Nutzfahrzeug zugelassen sind. Wenn es du für deinen Fall einschränken willst, dann sag mal konkret, um was für ein Auto es geht.

*Zusätzlich* können auch erstzugelasssen werden (End of series-Regelung der EU nach 2007/46/EC), wenn der Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat: komplett fertiggestellte Fahrzeuge mit alter Abgasnorm bis 12 Monate nach deren eigentlichem Ablaufen.

Also dann weiterhin noch bis 31.08.2020 Fahrzeuge der Normen:

NEFZ 36X0 EURO6;X;PI/CI; N1II Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe II

NEFZ 36Y0 EURO6;Y;PI/CI; N1III, N2 Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZB EURO6;ZB;PI/CI; N1II Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZC EURO6;ZC;PI/CI; N1III, N2 Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZE EURO6;ZE;PI/CI; N1II Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZF EURO6;ZF;PI/CI; N1III, N2 Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZH EURO6;ZH;PI/CI; N1II Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZI EURO6;ZI;PI/CI; N1III, N2 Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZK EURO6;ZK;PI/CI; N1II Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZL EURO6;ZL;PI/CI; N1III, N2 Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 30ZX 459/2012; reine Elektrofz n.z. n.z. Alle Fahrzeuge, Batterie, reine Elektrofahrzeuge

NEFZ 30ZY 459/2012;W;BZ/W;Eext n.z. n.z. Alle Fahrzeuge, Brennstoffzelle,reine Elektrofahrzeuge

NEFZ 30ZZ 459/2012;US-Zertifikat n.z. n.z. Alle Fahrzeuge, die mit Zertifikaten gemäß Anh. I Abs.2.1.1. der VO EG Nr.692/2008 versehen sind

WLTP 36AB Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe II

WLTP 36AC Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AD Euro 6c Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36BB Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe II

WLTP 36BC Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

Diese Emissionsschlüssel haben alle eigentlich als Ablaufdatum: 31.08.2019. Aber die End-of-Series-Regelung der EU erlaubt für Lagerfahrzeuge eben noch 12 Monate länger die Erstzulassung in der EU/das KBA für Deutschland, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und Ausnahmegenehmigungen beantragt wurden.

Hier drin steht das: Artikel 27: "Registration, sale and entry into service of end-of-series vehicles"

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/GA/TXT/?uri=CELEX:32007L0046

Hier ist die Seite vom Kraftfahrtbundesamt unter "auslaufende Serien", wo Hersteller die Ausnahmegenehmigungen beantragen können:

https://www.kba.de/.../auslaufende_Serien_node.html

Und der Autohandel weiß auch Bescheid:

https://werbas-ag.com/.../

Hier ist vom KBA das Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS), Stand: Januar 2017, leider als RTF-Datei:

https://www.kba.de/.../mas_deutsch_rtf.rtf?__blob=publicationFile&v=12

Darüber weiß an sich auch der ADAC Bescheid, hat es hier aber weggelassen, vielleicht um es einfacher zu halten.

Falls du ein Fahrzeug kaufst, das vom ersten Fahrzeughersteller nur als Fahrgestell hergestellt wird (z.B. einen T6 Fahrgestell), wo dann aber jemand anders dann was draufbaut (z.B. einen Seitenkipper oder einen Kühlkoffer), dann gelten in der End-of-Series-Gesetzgebung sogar 18 Monate, die der Aufbauer (der das Fahrzeug dann fertig baut) mit Ausnahmegenehmigung das eigentliche Ende einer Abgasnorm überziehen darf.

Zitat:

Bedeutet dies, dass die meisten Hersteller (ich denke da z.B. speziell an die VAG) wieder "ganz spontan und unerwartet" ihre Motoren umstellen müssen?

Kommt drauf an. Und wie gesagt, der Motor ist nur ein Teil des ganzen. Aber alle Hersteller müssen sich derzeit mächtig anstrengen. Oft fehlt aber nur das ISC-Zusatzzertifikat, das dann die In-Service-Conformity ausweist, also platt gesagt, dass das Auto auch nach einigen Jahren und km eben "sauber genug" bleibt.

Mancher hat schon viel gemacht (BMW hat schon vieles auf 36DG), aber die meisten Hersteller sind irgendwie auffällig faul dabei. Ich habe hier eine große Auswertung aller Fahrzeuge (über ihre HSN-TSN-VVS), die beim KBA mit ihrem Emissionsschlüssel registriert sind.

36DG

* BMW, Rolls-Royce, Mini hat es schon in allen oder fast allen Modellreihen umgesetzt.

Alle anderen Marken haben nur sehr vereinzelte Modelle mal dabei. Also einzelne HSN-TSN-VVS von

* Ford Kuga

* Honda CR-V

* Hyundai i10 und i30

* Jaguar XE

* Kia Rio und Stonic

* Lexus ES300h, IS300h, LS500, LS500h

* Mazda CX-5, MX-5

* Mercedes CLA 180d

* Nissan X-Trail

* Toyota Camry, Corolla, Prius Plus, RAV4, Supra

 

36AM haben derzeit nur:

* Citroen C3 1.2 Benziner 61 kW

* Mercedes GLE 350d und 400d (der neue)

* Jaguar XE 2.0 Diesel 132 kW

36AP:

* hat noch gar kein Fahrzeug.

(Kein Anspruch auf Vollständigkeit, es kommt ja dauernd was neues dazu).

Zitat:

Bedeutet dies für mich als Kunde, dass mein Neuwagen mit Auslieferung nach 31.08.2019 bereits eine neue Emissionsklasse haben muss?

Nein, bedeutet es nicht. Der Begriff "Neuwagen" ist juristisch nicht eindeutig definiert. Du kannst einen fabrikneuen bekommen der eine Norm hat, die dann regulär erstzulassungsfähig ist, du kannst einen Lagerwagen/Depotfahrzeug bekommen, der nach End-of-Series-Regelung noch erstzulassungsfähig ist. Wenn im Kaufvertrag auch Tageszulassungen als möglche Lieferoption genannt wurden, kannst du sogar einen schon mal erstzugelassenen Wagen bekommen. Genaueres regelt also der Kaufvertrag. In dem solltest du nachschauen, was zur Emissionsklasse drin steht. Wenn nix drin steht, dann solltest du das, was dir wichtig ist, als zugesicherte Eigenschaft aufnehmen lassen.

Zitat:

Gibt es bzw. dürfen nach 31.08.2019 keine 6d-TEMP und Co. mehr verkauft werden oder verstehe ich das falsch?

Du verstehst das falsch. Es geht nicht um "verkauft werden". Verkauft werden können auch Fahrzeuge, die dann nur auf nicht öffentlichem Privatgrund fahren, und da braucht es überhaupt keine Zulassung. Sondern es geht um die Erstzulassung im öffentlichen deutschen Straßenverkehr.

Die Gesetzgebung ist da sehr komplex. Es gibt wie man oben sieht aktuell ca. 40 Abgasnormen in den Klassen M, N1, N2, die alle grob ähnlich klingen und teils nach Bezeichnung nicht auseinander zu halten sind. Am besten unterscheidet man diese nicht mehr durch Bezeichnungen wie "6d-TEMP" (auch wenn das viele Hersteller oder Händler machen, um das zu verschleiern und zu verschwurbeln, und auch der ADAC schließt sich an auf seiner Seite), sondern über den 4-stelligen Emissionsschlüssel. Die konkreten Emissionsschlüssel der ganzen Varianten habe ich dir oben in die Listen mit reingeschrieben.

Wenn man HSN-TSN-VVS hat, dann kann man den Emissionsschlüssel leicht nachschauen auf:

https://tuev-sued.feinstaubplakette.de/

Einfach HSN-TSN-VVS oben eingeben und dann im Feld: Emi.Code. Man kann auch mit HSN-TSN da reingehen und bekommt dann den Emi.Code für alle Varianten-Version-Schlüssel, die dort in der Datenbank schon bekannt sind.

Wer eine HSN-TSN nicht weiß: die gibt's bei Autoscout24 bei den Autoangeboten, wo ja auch Neuwagen mit dabei sind. Oder beim ATU im Ersatzteileshop online.

https://www.autoscout24.de/

https://www.atu.de/pages/shop/ekat/ekat.html

und dann raussuchen mit Marke, Modell, Motor und dann das kleine "i". Dann steht HSN-TSN unter "KBA-Nummer" ganz unten.

Auch im ADAC Katalog gibt's HSN-TSN:

https://www.adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokatalog/default.aspx

Als Schadstoffklasse dort leider nur den Text, aber mit der TÜV-Datenbank von oben dann eben doch den Emissionsschlüssel dazu.

Glossar:

HSN = Herstellerschlüsselnummer

TSN = Typschlüsselnummer

VVS = Variante-Version-Schlüsselnummer

Das sind deutsche Schlüsselnummer, die das KBA vergibt. Andere Länder wie Österreich haben andere Nummern, aber auch die EU-Gesetzgebung. Die Schweiz hat eigene Nummern, aber auch ihre eigenen Abgasnormen, die sich aber typisch an den EU-Normen anlehnen.

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52 Antworten
Themenstarteram 25. April 2019 um 20:24

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

am 25. April 2019 um 20:58

Bitte.

Und noch was als Ergänzung, da es für aktuelle Neuwagenkäufer relevant ist: für folgende Emissionsschlüssel war eigentlich schon der 31.08.2018 Schluss mit Erstzulassungen. Aber mit der End-of-Series-Regelung gibt es ja eben noch mal 12 Monate dazu (den Sonderfall der Aufbauten, wo dann 18 Monate gelten, lasse ich mal raus), kann man derzeit auch noch als Neuwagen "angedreht" bekommen, Autos der Abgasnormen (die folgenden sind alle auch für Pkw anwendbar):

NEFZ 36W0 EURO6;W;PI/CI; M,N1 I Euro 6b Euro 6-1 M, N1 Gruppe I

NEFZ 36ZA EURO6;ZA;PI/CI; M,N1 I Euro 6c Euro 6-1 M, N1 Gruppe I

NEFZ 36ZD EURO6;ZD;PI/CI; M,N1 I Euro 6c Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

NEFZ 36ZG EURO6;ZG;PI/CI; M,N1 I Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

NEFZ 36ZJ EURO6;ZJ;PI/CI; M,N1 I Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AA Euro 6c Euro 6-1 M, N1 Gruppe I

WLTP 36BA Euro 6b Euro 6-1 M, N1 Gruppe I

Wie man sieht, auch da steht eine Untervariante mit Euro 6d-TEMP und EURO-6d dabei, aber es waren Normen, die noch nach NEFZ gemessen wurden. Für diese ist dann am 31.08.2019 wirklich Schluss und sie müssen bis dahin erstzugelassen sein. Mit Aufbau: ist dann am 29.02.2020 damit Schluss.

Mancher sucht ggf. gezielt danach, z.B. wenn er einen Neuwagen für so Expeditionsfahrten haben möchte, der möglichst wenig Gedöns in der Abgasnachbehandlung hat (dann ist er meist auch toleranter bei Sachen wie Öl und Spritqualität) und sich eine gewisse Simplizität erhält. Für die große Masse der Kunden sind das aber eher keine ratsamen Fahrzeuge.

Und wer in die Tiefen der Zulassungsgesetzgebung abtauchen will, findet dann noch Sachen, die ich oben rausgelassen habe: Zulassungsregeln für Kleinhersteller (weniger als 1000 Stück pro Jahr in ganz Europa, die haben wieder Sonderlocken und Erleichterungen) und eben Einzelbetriebserlaubnisse. Da wird's dann ziemlich exotisch. Aber darüber können z.B. China-Importeure oder Russland-Importeure oder Afrika-Importeure dann noch ein paar Dutzend oder Hunderte Autos in Europa neu zulassen. Der normale Endkunde kommt damit aber typisch nicht in Berührung.

Ab 6. Mai 2019 sind die Angaben auf Seite 5 der Preisliste zumindest beim GLE geändert worden, d.h. an die ab 1. September 2019 dann geltenden Abgasnormen (Verordnung (EU) 2018/1832

vom 5. November 2018) angeglichen worden.

Ein Blick in die neuen Preislisten (ab Mai 2019) lohnt sich demnach.

Hallo,

Nehmen wir an, ich würde mir ein Fahrzeug aus den USA bzw. Kanada Modelljahr 2020 oder später importieren wollen,welches entweder in Deutschland nicht offiziell verkauft wurde bzw. mit einer in Deutschland nicht zu erwerbenden Motor-Getriebekombination, würde das dann noch über Einzelabnahme und dementsprechenden Abgasgutachten funktionieren ?

Weil die US-Hersteller bzw. Japanische Fahrzeuge, welche für den US-Markt bestimmt sind ja keine europäischen Messzyklen prüfen werden, da diese Fahrzeuge ja nie für den europäischen Markt gedacht waren.

Angedacht war z.B. Import Ford Transit AWD mit Benzinmotor und Automatik oder Toyota Sienna/Honda Odyssey

am 21. Juni 2019 um 10:50

Ich kann deine Frage zwar nicht beantworten, aber Japan und USA haben ja strengere Abgasnormen und besseren Verbraucherschutz als die EU.

Siehe Abgasskandal.

Somit dürfte es ja kein Problem sein.

am 21. Juni 2019 um 12:10

Leider geht's nicht danach was das Auto kann, sondern ob es dann nach Euro6-7 zugelassen ist. Das geht halt nur mit Einzelabnahme.

am 22. Juni 2019 um 8:50

Zitat:

Nehmen wir an, ich würde mir ein Fahrzeug aus den USA bzw. Kanada Modelljahr 2020 oder später importieren wollen,welches entweder in Deutschland nicht offiziell verkauft wurde bzw. mit einer in Deutschland nicht zu erwerbenden Motor-Getriebekombination, würde das dann noch über Einzelabnahme und dementsprechenden Abgasgutachten funktionieren ?

Ja. Einzelbetriebserlaubnis heißt das oder kurz EBE. Über Einzelbetriebserlaubnis sind die Grenzen nur bei deinem Budget. :-) Da geht quasi alles, man muss nur die Tests und Umrüstungen bezahlen können. Das wird ratzfatz 4-stellig. Ein erfahrener US-Importeur berät dich sicherlich gern über das ganze Zeug wie Nebelschlussleuchte, Scheinwerfer, Meilentacho auf km-Tacho und Wegstreckenmesser (bei digitalem Zeug umprogrammieren), GPS/Radio-Umrüstung und dann noch Abgas/Lautstärke/Norm-Verbrauchsmessung dazu. Auch Konnektivität kann anders ausfallen (2G, 3G, 4G-Mobilfunk). Und Radio (Sat-Radio in den USA). Und natürlich Navi. Abgas ist dann nur ein Teil des ganzen.

Für US-Fahrzeuge gibt es in den USA für Neufahrzeuge sehr viele Abgasnormen, die alle parallel gültig sind. Die haben nicht eine verbindliche für Neufahrzeuge wie wir hier in der EU. Die deutschen Emissionsschlüssel kennen aber noch:

30ZZ 459/2012;US-Zertifikat - Anwendung nur in Verbingung mit dem Zertifikat gem. Anhang I Abs. 2.1.1 der VO (EG) Nr. 692/2008 (zusätzl. technische Vorschriften f. Kleinserienhersteller)

30AZ 2017/1151;WLTP;US-Zertifikat KBA-Nr. 018; Juli 2017; Anwendung nur i. V. m. dem Zertifikat gem. Anh. I Abs. 2.1.1 der VO (EG) Nr. 692/2008 (zusätzl. technische Vorschriften f. Kleinserienhersteller)

 

 

Importe vom Japanese Domestic Market (JDM) sollte man sich ganz genau überlegen, weil die das Lenkrad auf der "falschen Seite" haben (Rechtslenker im Linksverkehr). Und dann kommen die anderen Punkte (Licht für andere Ausleuchtung wegen Rechtsverkehr statt Linksverkehr, Navigation, Radio, Nebelschlussleuchte) noch dazu. Immerhin haben die Japaner aber auch den Tacho in km/h und Wegstreckenmesser in km.

Beide Importeure werden für ihre Beratungen aber vermutlich auch immer gleich Rechnungen schreiben.

Das ganze ist eher was für Enthusiasten, die das als ihr Hobby sehen sich um alles zu kümmern. Oder aber für Leute mit Geld, die Importeure/Umrüster damit beauftragen, Ihnen die ganzen Sorgen und Hürden drumrum mit Geld abzunehmen. Und denen es die Einzigarkeit in DE dann auch wert ist.

Braucht das US/JDM-Importfahrzeug dann mal Ersatzteile, die von dem Standard-Zeug abweichen, was es hier so gibt, werden wieder Teile-Importe nötig, was dann auch mal dauern kann. Schon dafür lohnt sich der gute Kontakt zum Importeur.

Der Wegstreckenmesser kann auch Knoten anzeigen, das interessiert niemanden. Für den Tacho reicht es, Markierungen auf den Tacho zu kleben. Sieht zwar aus wie gewollt und nicht gekonnt, reicht für die Abnahme aber aus.

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