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Muss Arbeitgeber Dienstwagen stellen?

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 10:50

Moin,

ich habe eine Frage, die nicht ganz hier reinpaßt, aber ich habe kein besser passendes Unterforum gefunden.

Seit 20 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) im Innendienst. Nun wurden dringend Mitarbeiter für den Aussendienst gesucht. Es wurde bei den Gesprächen auch zugesagt, dass ein Dienstwagen gestellt werden kann. Dieser allerdings nur für ausschließlich dienstliche Nutzung. Das war für mich auch in Ordnung. Es gab daraufhin eine schriftliche Versetzungsanordnung (Ab dem xx.xx.xx sind Sie aufgrund des am xx.xx.xx geführten Gesprächs in der Abteilung XY Aussendienst eingesetzt...).

Nun ist es so, dass ich ab Ende November im Landkreis zu Aussendienstterminen rumfahren muss. Einen persönlichen Dienstwagen will der Arbeitgeber jedoch nicht stellen. Idealerweise soll man das Privat-KFZ nutzen und erhält 30 Cent/km dafür. Liegen die tatsächlichen Betriebskosten höher, kann man den Differenzbetrag bei der Steuer absetzen. Schön und gut, aber da zahle ich ja trotzdem drauf. Ich werde deutlich mehr Kilometer fahren als bislang, verschleiße mein Auto also deutlich mehr/schneller, muss eine höhere Versicherungseinstufung bzgl. der Kilometer wählen, muß öfter zum Service, usw.

Ich könnte einen Dienstwagen nehmen, allerdings aus dem Pool. Das muß allerdings 3 Wochen vorher angemeldet werden (praxisfremd, da sich teilweise Termine ändern oder wegfallen, neue dazukommen). In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma, gebe Dienstwagen zurück und fahre mit meinem Auto nach Hause. Im Extremfall fahre ich mit meinem Auto nach Norden zur Firma um dann von dort die Strecke wieder zurüpckzuufahren, weil ich vom Wohnort aus gesehen Richtung Süden muss. Abends dann das Gleiche.

Daher meine Frage: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man das Privat-KFZ für Dienstfahrten nutzt? Kann er diese Regelung mit dem Hinfahren, Auto abholen und zurückbringen verlangen? In dem Fall würde die Arbeitszeit auch erst beginnen, wenn ich im Dienstwagen sitze. Hin- und Rückfahrt wäre private Zeit (das wäre ja ok, ist bei anderen ja auch so, aber der Aufwand ist schon erheblich).

Unterm Strich bin ich trotz 30Cent/km und Geltendmachung bei der Steuer schklechter gestellt, denn mein Auto läßt suich für 30Cent nicht bewegen und das Finanzamt zahlt mir die Differenz ja auch nicht, es midnert ja nur mein zu versteuerndes Einkommen.

Beste Antwort im Thema

Sehe ich auch so. 0,3€ Kilometerkosten können durchaus hinkommen, wenn man einen Golf 4, alten Fiesta mit Nähmaschinenmotor oder einen Mazda 323 aus 2000 fährt.

Wer ernsthaft der Meinung ist, er könne einen durchschnittlichen Kompaktwagen zu dem Kurs bewegen belügt sich selbst oder kann nicht rechnen!

Jetzt hat man natürlich den Salat, dass man die Stelle schon hat. Nun ist guter Rat teuer. Auf der einen Seite kann es unklug sein nach dem Motto "ich komme ab morgen mit dem Rad zur Arbeit" zu spielen. Auf der anderen Seite sollte man dem AG natürlich sein Auto auch nicht schenken.

Da ist aber allein das Fingerspitzengefühl des TE gefragt. Nur er kennt seinen AG und wie der so tickt.

Auch wenn er rein rechtlich auf 100% sicherer Seite ist, verbaut er sich sonst im Zweifelsfall seine Zukunft. Dann hat er zwar ein Auto mit wenig Kilometern, aber keinen Job mehr, bzw. einen wo er nicht glücklich ist.

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Verlangen kann er das so ohne Weiteres sicher nicht. So etwas ist mE arbeitsvertraglich zu regeln.

ganz einfache und klare Antwort: Der Arbeitgeber muß garnix!

Er KANN Dir einen zur verfügung stellen, er MUSS einen Sch...dreck. Du kannst ja alternativ die Kosten von der Steuer absetzten. Führ halt ein Fahrtenbuch, dann kannst Du die exakten Kosten nachweisen.

Ob das nun schön ist oder nicht soll hier nicht erörtert werden. ich persönlich finde e auch eine ziemliche Frechheit.

Steht diesbezüglich irgendetwas im Arbeitsvertrag? Die Zusage war ja nicht das dir ein Fahrzeug gestellt wird sondern lediglich das eines gestellt werden KANN, das stimmt ja! ist zwar in der Praxis nicht wirklich umsetztbar aber theoretisch möglich.

Anders ist es natürlich bei Nutzfahrzeugen. er kann nicht von Dir verlangen Dir einen Kleintransporter oder nen Bus zu kaufen um Transportarbeiten zu machen.

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 11:04

In meinem alten Arbeitsvertrag steht davon nichts drin, da war es kein Thema, weil ja Innendienst.

Einen neuen Vertrag gibt es nicht, das Beschäftigungsverhältnis wird ja unverändert weitergeführt, nur eben in einer anderen Abteilung. Hierüber gab es eine schriftliche Mitteilung.

Mich ärgert eher, dass man das vorher nicht klar kommuniziert hat. Hätte man gesagt, Nutzung des Privat-KFZ ist erforderlich, hätte ich es mir unter dem Aspekt überlegen können.

Ja, Dein Arbeitgeber kann es verlangen, dass Du den Dienstwagen in der Firma abholst und zum Dienstschluss wieder dort abstellst. Und genau das ist dann auch die Arbeitszeit.

Was ich nicht ganz verstehe ist Dein Rechnung mit der 30 Cent Regelung. Also, wenn der AG Dir für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent bezahlt, dann ist das im gesetzlichen Rahmen. Diese 30 Cent basieren auf der gesetzlichen Kilometerpauschale die Du auch bei der Steuer angeben kannst, wenn Du Täglich zur Arbeit fährst. Nur mit dem Unterschied, dass da nur EINE Wegstrecke gilt. Also die Hälfte der gesamten Kilometer..

Und die bekommst Du vom Finanzamt ja auch nicht zurück, sondern sie wirken sich auf Dein Jahreseinkommen lediglich steuermindernd aus. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Dein AG gibt Dir aber für jeden gefahrenen Kilometer die 30 cent.

Nehmen wir mal an, Du fährst 1000 Kilometer in einem Monat. Das sind bei einem durstigen Durchschnittsbenziner ca. zwei Tankfüllungen á 70 €.

Du bekommst aber als Kilometergeld 300 €. Sicherlich hast Du Verschleiß, aber der ist bei 1000 Kilometer bei weitem keine 160 Euro.

Es ist also gar nicht so schwer damit Geld zu verdienen.

Sehe ich auch, kenne jedoch die ganzen Umstände vom Te nicht ...

Damals als Stift bin ich gerne freiwillig mit dem PrivatPKW zum Einsatzort, für mich war das super, so waren die Versicherung/STeuer/Benzin/Wartungs -kosten safe und ein paar Städtetrips am We waren auch noch drin... natürlich funktioniert das nicht mit einem Bentley, aber damals mit meinem zuverlässigen toyota Kleinwagen war es ein netter "Zuverdienst";), war vor ~10 Jahren glaube gab 27 cent/km?

Vorausgesetzt Du hast Dich nicht ausdrücklich vertraglich dazu verpflichtet Deinen Privatwagen zu nutzen kann der AG nicht darauf bestehen das Du ihn nutzt. Wie Dein AG das regelt ist nicht Deine Sorge. Informiere Deinen Vorgesetzten (ggf. Auch den Personalrat) das Du mit den Öffis/ Fahrrad kommst, oder Mutti/ Frau... Dich morgens bringt.

Das aber der Dienstwagen morgens und abends beim Arbeitgeber zu stehen hat ist statthaft.

Ich würde mir sogar die Arbeit machen, jeden Abend die gefahrene Route in google maps eingeben und ausdrucken oder abspeichern. Dann hat man einen Nachweis darüber in der Hand.

Die google Kilometer würde ich auch zur Abrechnung nehmen, dann gibt es keine Diskussion.

Ich meine gehört zu haben das der ADAC recht genaue Tabellen hat was die Gesamtkosten diverser Autos pro Km angeht, inkl. Wertverlust usw..

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Oktober 2019 um 12:36:53 Uhr:

Ich meine gehört zu haben das der ADAC recht genaue Tabellen hat was die Gesamtkosten diverser Autos pro Km angeht, inkl. Wertverlust usw..

Na umso besser. Frage ist, was es einem Nutz außer die Erkenntnis.

In jeder Behörde gibt es über die Benutzung privater PKW zu dienstlichen Zwecken klare Regelungen.

Hier willkürlich ein Beispiel:

http://www.landesrecht-mv.de/.../bsmvprod?...

Der AG wird sich beim TE wohl auf solch einen Passus beziehen:

Zitat:

"Ein überwiegendes dienstliches Interesse für die Haltung eines privaten Kraftfahrzeugs liegt vor, wenn durch sie eine organisatorische Verbesserung, eine Steigerung der Dienstleistung oder eine Einsparung personeller und sächlicher Art erzielt wird und die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel oder verwaltungseigener Kraftfahrzeuge aus dienstlichen Gründen nicht möglich oder weniger wirtschaftlich als die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs ist."

 

Zitat:

@Uchtl schrieb am 31. Oktober 2019 um 12:38:25 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 31. Oktober 2019 um 12:36:53 Uhr:

Ich meine gehört zu haben das der ADAC recht genaue Tabellen hat was die Gesamtkosten diverser Autos pro Km angeht, inkl. Wertverlust usw..

Na umso besser. Frage ist, was es einem Nutz außer die Erkenntnis.

Da kann man reinschauen und erfährt ob sich die 30c für das fragliche Privatfahrzeug überhaupt lohnt oder draufzahlt. Mit einem großen Benziner wäre man wohl eher gekniffen.

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 12:08

Die Rechnung mit den 30Cent ist ganz einfach. 30 Cent erstattet mir der AG für jeden dienstlich gefahrenen Kilometer. Ich kann eine Vollkostenrechnung für mein Auto machen (Abschreibung, Tanken, Pflege. Wartung, usw.) Den Gesamtbetrag rechne ich auf Kilometer um. Liegen die Kilometerkosten über 30 Cent, kann ich den überschiessenden betrag bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen. Bsp.: Gesamtkosten PKW jährlich 8000 EUR. Gefahrene Kilometer 20.000. Kosten pro Kilometer 0,40 EUR. Deinstlich gefahrene Kilometer 10.000. Ich bekomme also vom Arbeitgeber 10.000x0,30= 3000 EUR erstattet. Die Differenz von 0,40-0,30=0,10 EURx10.000km= 1000 EUR kann ich bei der Steuer absetzen.

Es ist schon richtig, dass man mit einem alten und/oder kleinen Auto mit 30 Cent durchaus auskommen kann. Mein Auto hatte einen Neupreis von 28t EUR und ist gute zwei Jahre alt. Ich finde, es macht schon einen Unterschied, ob ich da 10tkm oder 20tkm im Jahr drauffahre. Und Mit den Betriebskosten und dem durch die Mehrkilometer erhöhtren Wertverlust wird man kaum was verdienen.

Ich will mich auch gar nicht bereichern daran,. Ich will meinen Privatwagen aber auch nicht dem Arbeitgeber als billiges Betriebsmittel zur Verfügung stellen.

Verstehe da aber auch den Arbeitgeber nicht. Fahre ich 600km im Monat dienstlich, kostet ihn das 200 EUR. Einen Kleinwagen als Flottenkunde wird er sicher für unter 100 EUR Leasingrate bekommen. Da fährt er mit Benzinkosten udn Versicherung imemr noch günstiger.

Sehe ich auch so. 0,3€ Kilometerkosten können durchaus hinkommen, wenn man einen Golf 4, alten Fiesta mit Nähmaschinenmotor oder einen Mazda 323 aus 2000 fährt.

Wer ernsthaft der Meinung ist, er könne einen durchschnittlichen Kompaktwagen zu dem Kurs bewegen belügt sich selbst oder kann nicht rechnen!

Jetzt hat man natürlich den Salat, dass man die Stelle schon hat. Nun ist guter Rat teuer. Auf der einen Seite kann es unklug sein nach dem Motto "ich komme ab morgen mit dem Rad zur Arbeit" zu spielen. Auf der anderen Seite sollte man dem AG natürlich sein Auto auch nicht schenken.

Da ist aber allein das Fingerspitzengefühl des TE gefragt. Nur er kennt seinen AG und wie der so tickt.

Auch wenn er rein rechtlich auf 100% sicherer Seite ist, verbaut er sich sonst im Zweifelsfall seine Zukunft. Dann hat er zwar ein Auto mit wenig Kilometern, aber keinen Job mehr, bzw. einen wo er nicht glücklich ist.

An deiner Stelle würde ich das anders rechnen.

Wann ist denn Dienstbeginn wenn Du ab Diensstelle fährst und wann Du mit dem eigenen KFZ ab Wohnung fährst, das gleiche nochmal beim verdienten Feierabend.

Rechne das einmal dagegen und die Rechnung sieht anders aus.

Die öffentliche Verwaltung tickt hier anders und sieht keine Dienstwagen im klassischen Sinn vor.

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