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Muss Arbeitgeber Dienstwagen stellen?

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 10:50

Moin,

ich habe eine Frage, die nicht ganz hier reinpaßt, aber ich habe kein besser passendes Unterforum gefunden.

Seit 20 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) im Innendienst. Nun wurden dringend Mitarbeiter für den Aussendienst gesucht. Es wurde bei den Gesprächen auch zugesagt, dass ein Dienstwagen gestellt werden kann. Dieser allerdings nur für ausschließlich dienstliche Nutzung. Das war für mich auch in Ordnung. Es gab daraufhin eine schriftliche Versetzungsanordnung (Ab dem xx.xx.xx sind Sie aufgrund des am xx.xx.xx geführten Gesprächs in der Abteilung XY Aussendienst eingesetzt...).

Nun ist es so, dass ich ab Ende November im Landkreis zu Aussendienstterminen rumfahren muss. Einen persönlichen Dienstwagen will der Arbeitgeber jedoch nicht stellen. Idealerweise soll man das Privat-KFZ nutzen und erhält 30 Cent/km dafür. Liegen die tatsächlichen Betriebskosten höher, kann man den Differenzbetrag bei der Steuer absetzen. Schön und gut, aber da zahle ich ja trotzdem drauf. Ich werde deutlich mehr Kilometer fahren als bislang, verschleiße mein Auto also deutlich mehr/schneller, muss eine höhere Versicherungseinstufung bzgl. der Kilometer wählen, muß öfter zum Service, usw.

Ich könnte einen Dienstwagen nehmen, allerdings aus dem Pool. Das muß allerdings 3 Wochen vorher angemeldet werden (praxisfremd, da sich teilweise Termine ändern oder wegfallen, neue dazukommen). In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma, gebe Dienstwagen zurück und fahre mit meinem Auto nach Hause. Im Extremfall fahre ich mit meinem Auto nach Norden zur Firma um dann von dort die Strecke wieder zurüpckzuufahren, weil ich vom Wohnort aus gesehen Richtung Süden muss. Abends dann das Gleiche.

Daher meine Frage: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man das Privat-KFZ für Dienstfahrten nutzt? Kann er diese Regelung mit dem Hinfahren, Auto abholen und zurückbringen verlangen? In dem Fall würde die Arbeitszeit auch erst beginnen, wenn ich im Dienstwagen sitze. Hin- und Rückfahrt wäre private Zeit (das wäre ja ok, ist bei anderen ja auch so, aber der Aufwand ist schon erheblich).

Unterm Strich bin ich trotz 30Cent/km und Geltendmachung bei der Steuer schklechter gestellt, denn mein Auto läßt suich für 30Cent nicht bewegen und das Finanzamt zahlt mir die Differenz ja auch nicht, es midnert ja nur mein zu versteuerndes Einkommen.

Beste Antwort im Thema

Sehe ich auch so. 0,3€ Kilometerkosten können durchaus hinkommen, wenn man einen Golf 4, alten Fiesta mit Nähmaschinenmotor oder einen Mazda 323 aus 2000 fährt.

Wer ernsthaft der Meinung ist, er könne einen durchschnittlichen Kompaktwagen zu dem Kurs bewegen belügt sich selbst oder kann nicht rechnen!

Jetzt hat man natürlich den Salat, dass man die Stelle schon hat. Nun ist guter Rat teuer. Auf der einen Seite kann es unklug sein nach dem Motto "ich komme ab morgen mit dem Rad zur Arbeit" zu spielen. Auf der anderen Seite sollte man dem AG natürlich sein Auto auch nicht schenken.

Da ist aber allein das Fingerspitzengefühl des TE gefragt. Nur er kennt seinen AG und wie der so tickt.

Auch wenn er rein rechtlich auf 100% sicherer Seite ist, verbaut er sich sonst im Zweifelsfall seine Zukunft. Dann hat er zwar ein Auto mit wenig Kilometern, aber keinen Job mehr, bzw. einen wo er nicht glücklich ist.

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hi

bei unserem Amt ist es so die Autos sind nur Haftpflicht versichert.Und darum dürfen wir diese nur dann fahren wenn wir uns Anmelden und dann wenn der Wagen zurück ist Abgemeldet haben . Denn wenn es kracht zahlt das Amt den Schaden am Wagen nur wenn es in der Dienstzeit war.Und wir haben teilweise schon teure Wagen .

Aber ich fahre lieber vom Amt aus und zurück weil es halt dann alles bezahlt wird und ich nicht auch noch rum Diskutieren muss ob und viel-viel ich wann gefahren bin.

Und für 30Cent pro Km kann ich meinen Wagen nicht Unterhalten und Was ist mit Wertverlust /Unfall usw.Und die Zeit zum Abrechnen /Ausdrucken /Einreichen usw zahlt mir auch keiner.

Also wenn einer im Amt will das ich von A nach b kommen soll dann soll er das mal schön alles machen denn das ist nicht meine Arbeit/Zuständigkeit

Themenstarteram 8. Dezember 2019 um 9:11

Wie die bei uns versichert sind, weiß ich nicht. Das was du beschreibst, sind dann Poolfahrzeuge, das gibt es bei uns auch. Für die, die ab und an mal rausfahren müssen. Die müssen sich den Wagen reservieren und kriegen ihn dann für die Zeit.

Wer allerdings fast jeden tag draussen ist, kann auch einen eigenen Wagen kriegen, der dann auch mit nach Hause genommen wird. Da muss man zwar ein Fahrtenbuch führen, aber ansonsten keine Fahrtkosten einreichen, wie beim Privatwagen. Lediglich Tankquittungen, Parkgebühren, usw. sammelt man und reicht es einmal im Monat ein. Verhältnismäßig wenig Aufwand also.

Zitat:

@porks schrieb am 8. Dezember 2019 um 09:31:47 Uhr:

Also wenn einer im Amt will das ich von A nach b kommen soll dann soll er das mal schön alles machen denn das ist nicht meine Arbeit/Zuständigkeit

Trifft damit voll das Klischee dieser seiner Spezies... :D

Also je nach Anwendungfasll wäre mir persönlich die dienstliche Nutzung meines Privatwagen lieber. Bei Behörden kenne ich es auch eher so, dass Dienstfahrzeuge vor Ort bei der Dienststelle sind und bei Bedarf für Fahrten während der Dienstzeit geholt werden (kurzfristige Anmeldung). Mit nach Hause nahm die keiner. Aber das ist auch schon länger her, dass ich damit zu tun hatte. Waren damals Kadett Caravan oder Corsa z.B. für die Straßenverkehrsbehörde zur Baustellenkontrolle oder fürs Sozialamt um Wohnungen anzusehen oder fürs Jugendamt für Gerichtstermine, oder, oder...

Wer an einen anderen Diesnstort musste, nutzte dagegen seinen Privat-Pkw, vor allem wenn die Fahrten zu Hause begannen. Das Fahrtenbuch führen war unkompliziert. Man trug das Datum und km ein, die Mitfahrer und die Dauer. Es gab ja zu den Fahrtkosten auch noch das Tagegeld (Verpflegung).

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 16:27

Das ist heute auch noch so. Verpflegungsgeld gibt es imemr, wenn man über 8 Std. unterwegs ist. Fahrtkosten natürlich nur bei Benutzung des eigenen PKW oder Öffis.

Es kommt bei der Regelung (wo steht der Dienstwagen) aber sicher auch drauf an, ob jemand (fast) jeden Tag ganztägig im Aussendienst ist oder ob jemand ab und an mal zwischendurch eine Dienstfahrt machen muss.

am 22. Februar 2020 um 21:26

Ist doch alles ganz einfach.

Einfach Poolcar nehmen und wenn nicht verfügbar dann eben Termine / Arbeit entsprechend der Verfügbarkeit planen. Dann regeln sich viele Dinge von alleine.

Ist bereits lange geklärt.

Zitat:

@stay_classy schrieb am 23. Februar 2020 um 03:20:36 Uhr:

Ist bereits lange geklärt.

Das ist einer der Nutzer hier die gerne mal alte Threads hervorkramt und seinen Senf dazu gibt. Ignore....

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Oktober 2019 um 11:50:38 Uhr:

 

In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma, gebe Dienstwagen zurück und fahre mit meinem Auto nach Hause. Im Extremfall fahre ich mit meinem Auto nach Norden zur Firma um dann von dort die Strecke wieder zurüpckzuufahren, weil ich vom Wohnort aus gesehen Richtung Süden muss. Abends dann das Gleiche.

Was ist es denn nun, Firma, Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Zitat:

@mangoline1 schrieb am 29. Februar 2020 um 06:15:38 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Oktober 2019 um 11:50:38 Uhr:

 

In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma, gebe Dienstwagen zurück und fahre mit meinem Auto nach Hause. Im Extremfall fahre ich mit meinem Auto nach Norden zur Firma um dann von dort die Strecke wieder zurüpckzuufahren, weil ich vom Wohnort aus gesehen Richtung Süden muss. Abends dann das Gleiche.

Was ist es denn nun, Firma, Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Überlesen?

Zitat aus dem Eröffnungsbeitrag des TE vom 31.10.2019:

"Seit 20 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) im Innendienst."

Das Thema ist übrigens durch, auch nicht gelesen?

Nix überlesen :

 

 

In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma...

Ja mit viel Fantasie und wenn man unbedingt will, kann man das falsch verstehen ;-) herzlichen Glückwunsch!

Themenstarteram 9. März 2020 um 13:54

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 5. Dezember 2019 um 16:39:34 Uhr:

Nachdem hier so viele geschrieben und diskutiert haben, möchte ich die Sache noch auflösen:

Ich bekomme nun einen Dienstwagen gestellt. Dieser steht bei mir zuhause, so dass ich damit zu den Außenterminen und zurück fahren kann. Privatfahrten sind nicht gestattet (war mir klar und ist auch nicht notwendig). Ebenso sind Fahrten in die Dienststelle als Privatfahrten anzusehen und ebenfalls nicht zulässig. Ausnahme ist, wenn man erst in die Dienststelle fährt und später zu einem Außentermin oder nach einem Außentermin noch in die Dienststelle muß.

Und es muß natürlich ein Fahrtenbuch penibel geführt werden mit Kilomterstand bei Fahrtbeginn und Fahrtende, Ziel der Fahrt, Zweck der Fahrt, usw.

Ich hatte doch hier schon geschrieben, wie es ausgegangen ist.

Es gibt halt Menschen, die die Realität nicht akzeptieren können :-D

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