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Dienstwagen-Versteuerung bei 400km Arbeitsweg

Themenstarteram 11. Mai 2016 um 12:12

Hallo MTalkers,

ich habe die Möglichkeit einen Dienstwagen zu erhalten.

Nach der 1% Methode müsste ich ja 1% plus 0,03% pro km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einkalkulieren.

Diese Daten bei einem Brutto Netto Rechner eingegeben, würde bedeuten, dass mein Nettolohn von 2500,- € auf 500,- € schrumpft.

Das ist natürlich in keiner Weise tragbar.

Was gibt es für Alternativen?

Ausgangslage:

Entfernung Hauptwohnsitz / Arbeitsstätte = 400km einfacher Weg

Entfernung Zweitwohnsitz / Arbeitsstätte ca. 20km

Die 400km Strecke fahre ich Dienstag hin und Donnerstag zurück (also 46 mal im Jahr)

Die 20km Strecke 2 mal die Woche (Di zurück, Mi hin + zurück, Do hin) (also 92 mal im Jahr)

Arbeitstage also 138 im Jahr plus 92 Tage Homeoffice

km die dienstlich gefahren werden pro Jahr: ca 500km (zusätzlich zu den Fahrten zur Arbeit)

km die privat gefahren werden pro Jahr: ca. 8000km

Lohnt sich das in dieser Konstellation überhaupt einen Dienstwagen zu nehmen?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

das ist doch ganz einfach ;)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Mai 2016 um 14:12:45 Uhr:

Ausgangslage:

Entfernung Hauptwohnsitz / Arbeitsstätte = 400km einfacher Weg

Entfernung Zweitwohnsitz / Arbeitsstätte ca. 20km

Ich würde das mit der Lohnbuchhaltung der Firma so regeln:

1% + 0,03% * 20km, da du deine erste Tätigkeitsstätte IMMER vom Zweitwohnsitz aus anfährst (und wenn du dort nur einen kurzen Stopp einlegst). Dafür hast du die Wohnung ja schließlich.

Das wird auch dem Finanzamt logisch erscheinen, da niemand täglich 800km im Auto + 8-9 Stunden im Büro sitzt und dabei noch eine leere Wohnung am Arbeitsort bezahlt.

Deine Fahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz werden vermutlich als "Familienheimfahrten" eingestuft, sofern Familie vorhanden ist.

Solche Familienheimfahrten können bei Nutzung eines privaten PKW in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Beim Dienstwagen jedoch nicht! Ist auch logisch, weil du für diese Fahrten ja keinerlei Kosten hast (Auto, Sprit, etc. zahlt die Firma, über die normalen Steuerabzüge hinaus hast du für diese speziellen Fahrten keine weiteren Kosten!).

https://www.haufe.de/.../...eimfahrten-mit-dienstwagen_166_183468.html

Bedenke außerdem, dass die Entfernung für die 0,03% der kürzeste fahrbare Weg sein darf (also z.B. quer durch die Stadt statt Umgehungsstraße).

Bei der Pendlerpauschale über die Steuererklärung gibst du wiederum den verkehrsgünstigsten Weg (der länger sein darf) an.

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Wird der Dienstwagen dann nicht normalerweise über den Zweitwohnsitz abgerechnet?

Und mehr daheim zu arbeiten und weniger bei der Arbeitsstelle ist keine Lösung?

Bei mir sind es 150 km einfache Entfernung, die ich 1 bis 2 Mal pro Woche zurück lege und nicht als Arbeitsweg gelten, da ich keine erste Tätigkeitsstätte habe. Wichtig ist eben, dass es unter 1/3 der Arbeitstage bleibt. Mit der 1%-Regelung plus den 0,03 hätte ich auch fast keinen Nettolohn mehr.

Auch aus diesem Grund führe ich ein Fahrtenbuch und versteuere am Jahresende meine 10 % Privatfahrten nach.

Die 0,03% vom LP versteuert man nur monatlich, wenn arbeitstäglich gefahren wird.

Weist man nach, dass nicht jeden Tag gefahren wird versteuert man weniger. Das geht pauschal oder (ganz gerecht) nach Fahrtenbuch. In jedem Fall ist aber die Versteuerung auf die tatsächlichen Kfz-Kosten begrenzt. Da kommt man wohl auch hin, denn 500 km beruflich pro Jahr sind doch fast nix.

Übrigens hast du ja im Gegenzug auch Werbungskosten/Pendlerpauschale, das erhöht dein Netto doch erheblich.

Themenstarteram 11. Mai 2016 um 17:00

Aber bekomm ich die Werbungskosten nicht erst bei der Steuererklärung im nächsten Jahr wieder?

Das hilft mir ja nix, wenn ich meine laufenden Kosten nicht mehr zahlen kann aber dann 15 Monate später 30.000 Euro Rückzahlung bekomme.

Mehr daheim arbeiten geht leider nicht. Einmal die Woche muss ich für mindestens 3 Tage vor Ort sein.

Ich hab ja so ziemlich garkeine Ahnung davon. Mein Arbeitgeber würde doch den geldwerten Vorteil nach Formel berechnen. Also ist das Geld doch erstmal für mich weg.

Wann und wie würde man denn angeben, dass man nur 46 Fahrten im Jahr fährt?

am 12. Mai 2016 um 4:59

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Mai 2016 um 19:00:07 Uhr:

Aber bekomm ich die Werbungskosten nicht erst bei der Steuererklärung im nächsten Jahr wieder?

Für Werbungskosten kannst Du einen Freibetrag eintragen lassen - dann wird der Freibetrag monatlich in Deiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Zitat:

Das hilft mir ja nix, wenn ich meine laufenden Kosten nicht mehr zahlen kann aber dann 15 Monate später 30.000 Euro Rückzahlung bekomme.

Selbst wenn Du 30.000 € Werbungskosten hättest, würdest Du diesen Betrag nicht vom FA erstattet bekommen, sondern nur den Steueranteil daraus.

Zitat:

Ich hab ja so ziemlich garkeine Ahnung davon.

Ich empfehle Dir dringend, einen Steuerberater zu konsultieren.

Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Mai 2016 um 14:12:45 Uhr:

 

km die dienstlich gefahren werden pro Jahr: ca 500km (zusätzlich zu den Fahrten zur Arbeit)

km die privat gefahren werden pro Jahr: ca. 8000km

Lohnt sich das in dieser Konstellation überhaupt einen Dienstwagen zu nehmen?

Womit rechtfertigt der Arbeitgeber bei lächerlichen 500 km Dienstfahrten einen Dienstwagen? Ich finde das eher ein unattraktives Angebot in so einem Fall.

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 12:31

Das Angebot rechtfertigt sich dadurch, dass mein Arbeitsort 400km von meinem Wohnort entfernt liegt und mir mein Arbeitgeber nicht abverlangen will, diese zusätzlichen km mit meinem Privatfahrzeug zu fahren.

Dann hat dein Arbeitgeber aber doch bestimmt auch eine Lösung zu deinem Problem, dass durch den Dienstwagen kein Geld für Essen mehr auf dem Konto ankommt? ;)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 12. Mai 2016 um 12:10:12 Uhr:

Womit rechtfertigt der Arbeitgeber bei lächerlichen 500 km Dienstfahrten einen Dienstwagen? Ich finde das eher ein unattraktives Angebot in so einem Fall.

Warum muss er das rechtfertigen? Ein Dienstwagen kann ja auch ein Gehaltsbestandteil sein. Bei meinem Ex-Arbeitsgeber gibt es den ab einer bestimmten Hierarchieebene automatisch, obwohl die Mehrzahl der Bezieher praktisch keine Dienstkilometer fahren und den Dienstwagen somit nahezu ausschließlich privat nutzen.

Hallo,

das ist doch ganz einfach ;)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Mai 2016 um 14:12:45 Uhr:

Ausgangslage:

Entfernung Hauptwohnsitz / Arbeitsstätte = 400km einfacher Weg

Entfernung Zweitwohnsitz / Arbeitsstätte ca. 20km

Ich würde das mit der Lohnbuchhaltung der Firma so regeln:

1% + 0,03% * 20km, da du deine erste Tätigkeitsstätte IMMER vom Zweitwohnsitz aus anfährst (und wenn du dort nur einen kurzen Stopp einlegst). Dafür hast du die Wohnung ja schließlich.

Das wird auch dem Finanzamt logisch erscheinen, da niemand täglich 800km im Auto + 8-9 Stunden im Büro sitzt und dabei noch eine leere Wohnung am Arbeitsort bezahlt.

Deine Fahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz werden vermutlich als "Familienheimfahrten" eingestuft, sofern Familie vorhanden ist.

Solche Familienheimfahrten können bei Nutzung eines privaten PKW in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Beim Dienstwagen jedoch nicht! Ist auch logisch, weil du für diese Fahrten ja keinerlei Kosten hast (Auto, Sprit, etc. zahlt die Firma, über die normalen Steuerabzüge hinaus hast du für diese speziellen Fahrten keine weiteren Kosten!).

https://www.haufe.de/.../...eimfahrten-mit-dienstwagen_166_183468.html

Bedenke außerdem, dass die Entfernung für die 0,03% der kürzeste fahrbare Weg sein darf (also z.B. quer durch die Stadt statt Umgehungsstraße).

Bei der Pendlerpauschale über die Steuererklärung gibst du wiederum den verkehrsgünstigsten Weg (der länger sein darf) an.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 12. Mai 2016 um 21:06:34 Uhr:

Hallo,

das ist doch ganz einfach ;)

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 12. Mai 2016 um 21:06:34 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Mai 2016 um 14:12:45 Uhr:

Ausgangslage:

Entfernung Hauptwohnsitz / Arbeitsstätte = 400km einfacher Weg

Entfernung Zweitwohnsitz / Arbeitsstätte ca. 20km

Ich würde das mit der Lohnbuchhaltung der Firma so regeln:

1% + 0,03% * 20km, da du deine erste Tätigkeitsstätte IMMER vom Zweitwohnsitz aus anfährst (und wenn du dort nur einen kurzen Stopp einlegst). Dafür hast du die Wohnung ja schließlich.

Das wird auch dem Finanzamt logisch erscheinen, da niemand täglich 800km im Auto + 8-9 Stunden im Büro sitzt und dabei noch eine leere Wohnung am Arbeitsort bezahlt.

Deine Fahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz werden vermutlich als "Familienheimfahrten" eingestuft, sofern Familie vorhanden ist.

Solche Familienheimfahrten können bei Nutzung eines privaten PKW in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Beim Dienstwagen jedoch nicht! Ist auch logisch, weil du für diese Fahrten ja keinerlei Kosten hast (Auto, Sprit, etc. zahlt die Firma, über die normalen Steuerabzüge hinaus hast du für diese speziellen Fahrten keine weiteren Kosten!).

https://www.haufe.de/.../...eimfahrten-mit-dienstwagen_166_183468.html

Bedenke außerdem, dass die Entfernung für die 0,03% der kürzeste fahrbare Weg sein darf (also z.B. quer durch die Stadt statt Umgehungsstraße).

Bei der Pendlerpauschale über die Steuererklärung gibst du wiederum den verkehrsgünstigsten Weg (der länger sein darf) an.

Entspricht dann ja quasi meiner ersten Antwort ;)

Auch wenn diese etwas kurz und knackig war :p

Recht hast du :-)

Themenstarteram 15. Mai 2016 um 8:31

Danke euch. Also ist die sinnvollste Lösung die Dienstfahrten von der Zweitwohnung zum Arbeistplatz anzugeben.

Da ich keine Familie an meinem Erstwohnsitz habe, wäre die 400km vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz ja reines Privatvergnügen und für das Finanzamt uninteressant.

Wie wäre es denn andersherum? Ich würde die Strecke Erstwohnsitz - jetziger Einsatzort angeben (6km)? Das wäre ja mein Hauptwohnsitz und im Arbeitsvertrag könnte der 6km entfernte Standort als Einsatzort angegeben bleiben. Die Fahrt von Einsatzort 1 zur 400km entfernten Baustelle wäre dann ja steuerlich eine reine Dienstfahrt und somit für meine Steuer auch uninteressant. Weitere Vorzeil von Lösung zwei wäre der Anspruch auf tägliche Auslöse.

Macht es für meinen AG einen Unterschied ob ich die 400km privat versteuer als Arbeitsweg oder ob ich diese als Dienstfahrt von Einsatzort zu Ensatzort mache, oder ob es eine Privatfahrt zw. Wohnort 1 und 2 ist?

Die zu findende Lösung soll ja für beide Seiten keine Nachteile bringen

am 15. Mai 2016 um 10:19

Also ehrlich gesagt blicke ich auch nach mehrmaligem Durchlesen nicht wirklich durch?

Wo kommen jetzt die 6km her?

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