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Mein Vectra V6....

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 22:21

Hallo zusammen!

Nach einem kurzen Ausflug zu VW (gaaanz tolles Auto, stand mehr bei VW als dass er fuhr), bin ich jetzt wieder ins Opel Lager gewechselt, wo ich mich auch zu Hause fühle:-)

Habe mir einen Vectra 2,6 V6 Bj 02 und 63000km zugelegt, wirklich feine Sache...sehr leise, relativ sparsam für nen V6 (9,5 Liter bisher), ich bin bisher wirklich total begeistert von dem Auto, fährt sich auch irgendwie anders wie mein Vorfacelift.

Aber eine Sache habe ich:

Heute abend kam ich von nem Kumpel und wollte nach Hause, da hat mein Vecci immer beim beschleunigen, mal bei 2000, mal bei 3000 Umdrehungen geruckelt und kein Gas angenommen...dann nach kurzem abstellen lief er wieder ganz normal.

Was könnte das sein? Hab ihn vorhin noch beim FOH aufn Hof gestellt, mal sehen was der sagt...wie gut dass es die Garantie gibt:-)

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

P.S. Es ist schön wieder im "richtigen" Forum zu sein...

Gruß Niko

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13 Antworten
am 18. Juli 2007 um 6:25

welcome back :)

Aber es kann jedes Auto treffen wie Deinen VW...

Nur weils immer und immer wieder durcheinander geworfen wird: lass die Sache nicht auf Garantie, sondern auf Gewährleistung machen. Letzteres ist die gesetzlich festgelegte Pflicht des Autohändlers, kostenlos nachzubessern. Die Garantie hingegen ist eine Versicherung, die Du evtl. beim Kauf des Fahrzeugs abgeschlossen hast, um bei typischen Defekten von Verschleißteilen (die fallen aus der Gewährleistungspflicht raus), auch einigermaßen abgesichert zu sein. Je nach Laufleistung zahlst Du bei der Garantieversicherung was dazu, im Gewährleistungsfall brauchst Du das aber nicht.

 

Viele Grüße

Marco

Allerdings wäre hier bitte auch noch mal mit anzumerken, dass die Gewährleistungsregelung nur dann greift, wenn der Sachmangel bereits bei der Besitz/Fahrzeugübergabe vorhanden war.Soll also heißen, dass der Händler/Verkäufer DIR beweisen muss, dass dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt der Besitzübergabe "Mängel frei" war (nennst sich dann auch die sog. Beweislastumkehr)...;)

Wenn nicht und dieser "Defekt" ist erst später aufgetreten, dann fällt es schon unter das Thema "Garantie" falls diese es dann auch mit abdeckt...:)

Bär

Zitat:

die sog. Beweislastumkehr

Hallo.

sorry, aber das ist so nicht ganz richtig. beweislastumkehr nennt man die tatsache, dass DU 6 monate nach dem kauf dem händler beweisen musst, dass der mangel bereits beim kauf vorhanden war.

die ersten 6 monate ist aber alles so wie beschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von maxthomas2001

Hallo.

sorry, aber das ist so nicht ganz richtig. Beweislastumkehr nennt man die Tatsache, dass DU 6 monate nach dem kauf dem händler beweisen musst, dass der mangel bereits beim kauf vorhanden war.

Im Prinzip hast du schon Recht, ABER die "Beweislastumkehr" kommt im Falle von Gebrauchtfahrzeugverkäufen beim Händler, eine etwas andere Bedeutung zu, nämlich folgende:

 

Zitat:

Die Partei, die in einem Prozess die Beweislast hat, muss mittels Beweis darlegen, dass ihr Begehr begründet ist: wenn z.B. ein Auto aufgrund eines Fehlers am Material einen Unfall verursacht, so kann der Autofahrer gegen den Autohersteller klagen. Ist der Hersteller uneinsichtig und bestreitet ein Verschulden, so muss er vor Gericht beweisen, dass ihn keine Schuld trifft: ihn trifft die Beweislast.

Soweit ist es ja klar, nun aber der wichtigste Satz in diesem Zitat, welchen ich mal groß und farbig gemacht habe...:)

 

Zitat:

Normalerweise muss allerdings immer derjenige den Beweis antreten, der ETWAS WILL. In Fällen wie denen des Autos wird die Beweislast allerdings UMGEKEHRT, da der Autofahrer keinen Einblick in die internen Handlungen des Herstellers hat und ihm ansonsten die Beweiserbringung unmöglich wäre.

Hier auch noch mal, schön zum nachlesen:

http://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Beweislast

Und genau dort, greift dann das Wort "Beweislastumkehr" und ist in dem Falle dann auch richtig.Da man eben als Käufer keinen Einblick, in die interne Handlungsweise des jeweiligen Händlers/Verkäufers hat...:)

Oder etwas anders formuliert:

Der Käufer wäre laut dem obigen Zitat in der eigentlichen Beweislast, da er diese aber kaum erbringen kann (Aufgrund des mangelnden Einblicke, in die interne Handlungsweise des jeweiligen Händlers) wird die Beweislast eben

U M G E K H E R T und trifft somit den Händler und dann spricht man von der sog. Beweislastumkehr…;)

Es ist immer wieder herrlich, wenn sich Blinde über Farben unterhalten...

Grüße Stereo

Aber Blinde können sich doch gar nicht über Farben unterhalten. :confused: :confused:

Vielleicht folgt ja noch eine Sinnliche Erläuterung, was denn damit genau gemeint war...:confused:

am 20. Juli 2007 um 6:27

Naja, sinnlich vielleicht nicht, aber sinnvoll? ;)

Zitat:

Original geschrieben von stereo

Es ist immer wieder herrlich, wenn sich Blinde über Farben unterhalten...

Ich weiß zwar in etwa, worauf Du evtl. anspielst, aber gerade DAS Beispiel mit den Blinden ist ja wohl mehr als geschmacklos! Nach dem Motto "Blinde haben ja gar keine Ahnung von Farben"... *haha, schenkelklopfer*

 

Viele Grüße

Marco

Zitat:

Original geschrieben von BioMarco

Nach dem Motto "Blinde haben ja gar keine Ahnung von Farben"... *haha, schenkelklopfer*

 

Viele Grüße

Marco

Sowas in der Art, habe ich mir auch schon gedacht, nur würde dann eben gerne mal die Sinnliche Erläuterung desjenigen dazu hören, der diesen Beitrag verfasst hat...:confused:

Vielleicht hat er ja ne andere Meinung zu dem Thema und möchte uns diese evt. noch mitteilen...

Bär

Da bin ich mal gespannt...

am 20. Juli 2007 um 17:19

...@ niko, anscheinend bin ich der einzige zu dem durchgedrungen ist, das du keine Rechtsauskunft sondern eine Antwort auf deine Frage gern hättest :D Nur leider kenn ich mich net so aus und halte lieber den Rand... ;)

Fands nur ganz lustig das nichtmal im Ansatz eine Antwort auf deine Frage kam... naja, trotzdem lustig :D

Hoffentlich bekommst dein Prob ohne Anwalt in Griff :)

Grüße, Nick

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 17:53

Hey Nick,

danke für deine Antwort:-)

Sowas ähnliches habe ich mir vorhin auch gedacht beim rumlesen, war paar Tage nicht online...

Der Vectra läuft, ohne Anwalts Hilfe:-), einwandfrei, es war wohl der LMM und jetzt zieht er wieder sauber und ohne ruckeln, wobei ich sagen muss dass er nur an einem Abend geruckelt hat.

Ich verabschiede mich jetzt in den Urlaub und wünsche euch n schönes WE...Möge der Vecci mich heile nach Kroatien und wieder zurück bringen...

Gruß

Alles wird gut :)

Viel Spaß im Urlaub und gute Fahrt

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