Forum626 & 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mazda
  5. 626 & 6
  6. Mal wieder Kaufberatung 626

Mal wieder Kaufberatung 626

Mazda 626 5 (GF/GW)
Themenstarteram 20. März 2012 um 20:26

Hallo ihr lieben.

Ich bin neu hier und brauche dringend ein paar Tipps.

Mein altes Auto hat leider den TÜV nicht bestanden und muss ein Neuer her. Ich liebäugele mit einem Mazda 626, BJ 1999, Kombi mit 170.000 km. Angeblich sind es nur 2 Fahrzeughalter und der TÜV wurde frisch gemacht.

Leider sieht es wohl so aus, dass ich alleine hinfahren muss um mir das Auto anzusehen.

Ich bin früher mal nen Mazda 323 von 1989 gefahren und fand das Auto super. (Sollte damals nur ein Übergangsauto sein- ich fuhr ihn dann 4,5 Jahre und habe ihn auch nur abgegeben, weil die Steuern damals mein Studentenbudget gesprengt haben). Der 626 ist für mich so interessant, weil der viel ziehen kann.

Stimmt das? Was kostet das, eine AHK nachrüsten zu lassen? Worauf muss ich achten beim Ansehen? Rost an den Radläufen? Kupplung? Bremsen hinten? Irgendwelche Manschetten doer so? Ich habe leider recht wenig Ahnung und es kann keiner mitkommen, da der Termin so spontan entstanden ist.

Sind das zuviele km? Wie lange fährt so ein Auto? Mein Kleiner hatte damals bei Abgabe 230.000 auf der Uhr, der Motor lief absolut super. Und Rostprobleme hatte ich bei dem 323 auch keine.

Kann mir irgendjemand gute Tipps geben?

Ich wäre euch super dankbar!!!

LG Miss K.

Ähnliche Themen
22 Antworten

@eugen1604

du zitierst viel und schreibst wenig :D die frage ist verstehst du auch was du da zitierst?

Auch aus deinem zizierten text kann man wunderbar den grundsatz herauslesen:

Verträge sind einzuhalten

Das heißt ganz klar habe ich einen Vertrag abgeschlossen und beide Partien halten sich an die vereinbarten punkte kann dieser vertrag nicht einseitig aufgelöst werden.

Durch absichtliche Falschaussagen eines Verkäufers kann ein vertrag also ungültig sein. Das ist jedoch kein allgemeines Rückgaberecht.

Nur wenn der verkäufer bewußt falsche aussagen gemacht hat,oder arglistig dinge verschwiegen haben kann ein kaufvertrag ungültig sein.

gerade bei einem Privatverkauf ist es aber schwierig einem vorbsitzer nachzuweisen das er von einem Schaden wußte. Da kann dir der Motor auf dem nachhauseweg kaput gehen,wenn man dem Vorbsitzer nicht nachweisen kann das er von dem baldigen schaden gewußt hat ist das dein problem.

Ein verschwiegener Unfallschaden dagegen kann unter umständen eine Rückgabe rechtfertigen,da spielt dann auch die Zeit unter umständen keine Rolle,das kann theoretisch noch nach Jahren erfolgen wenn die beweislage eindeutig ist.

Einen Wagen zurück geben weil mir nach 2 Tagen die Farbe nicht mehr gefällt oder die offensichtlichen Kratzer jetzt doch stören ist nicht möglich!

Also kein Grundsätzliches Rückgaberecht.

Gruß Tobias

Themenstarteram 21. März 2012 um 21:29

Auto gekauft :-)

Obs klug war? Wird man sehen.

Scheckheft ist lückenlos bis Anfang 2010, dann fehlen 40.000 km. Eine kleine Beule, wenige Kratzer, ganz wenig Rost (eine Stelle an der Kofferraumdeckelkante, eine im Motorraum/Radkasten vorne), Kupplung gut, Bremen gut, alle Lichter und alles elektrische funktioniert, Spur passt.

Man wird es sehen. Wenn doch noch etwas kommt- dann hoffe ich eben, dass es nichts teures ist.

Der einzige wirkliche Mangel- ich habe das Gefühl, dass der eine Bremssattel hinten etwas klemmt. Notfalls muss das halt noch gemacht werden.

Ich danke euch auf jeden Fall und bin jetzt wieder Mazdafahrerin :-)

LG Miss K.

Themenstarteram 21. März 2012 um 22:00

Und wie finde ich heraus welche Ausstattungsvariante ich habe? Hat mein Auto Niveauregulierung? Wie findet man so etwas heraus?

Fragen über Fragen :-)

LG Miss K.

am 22. März 2012 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von Miss K.

Und wie finde ich heraus welche Ausstattungsvariante ich habe? Hat mein Auto Niveauregulierung? Wie findet man so etwas heraus?

Fragen über Fragen :-)

LG Miss K.

Gratuliere zu deiner Neuanschaffung,

Niveauregulierung der Scheinwerfer??? Gibt es nur bei Xenon! Normales Licht muss selber justiert werden über Einstelldrehschalter, je nach Bedarf und Beladung. Welche Ausstattungsvariante seh mal in den Betriebsbuch, da muss vom Verkaufshändler ein Aufkleber drin sein wo auch du deine Ausstattungsvariante findest, ansonsten über Fahrgestellnummer, beim Freundlichen nachfragen.

MfG

P.S. Wie Spaß und unfall- und störungsfrei Fahrt wünsche Dir!

Mazdafahrer

Hi,

Niveauregulierung ist an der Hinterachse,vor allem bei Kombi´s gibt es das hin und wieder damit die trotz schwerer Beladung hinten nicht absacken.

Weiß allerdings nicht ob Mazda damals im Angebot hatte.

Spätestens wenn du den Kofferraum mal ordentlich voll lädst wirst du es merken ;)

Ansonsten wünsch ich dir viel Spaß und Gück mit deinem neuen.

Gruß Tobias

am 22. März 2012 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

@eugen1604

du zitierst viel und schreibst wenig :D die frage ist verstehst du auch was du da zitierst?

Moin, ja, ich verstehe wenig was auf der Welt los ist, ich wollte der Dame einfach sagen, die soll sich nicht über den Tisch ziehen lassen mit Irgendwelchen Ausdrücken in den Verträgen.

Wenn du der Meinung bist, dann können wir gleich die Verträge aus dem Verkehr ziehen, bringen eh kein Sinn, nur mehr Arbeit davon. Wenn ich so was hätte, ein Pech mit dem Autokauf, würde es bis zum Ende durchziehen und auf meinem Recht bestehen, wenn der Verkäufer mir einen Wagen ohne Boden angedreht hätte.

Und komm lass uns das Thema abschließen, schließlich ist das ein Forum. Die Dame wollte eine Hilfestellung zum Autokauf und nicht um ein Streit hier auszulösen.

Hättest auch ein guter Rechtsberater hier im Forum werden können ;-) nimm nicht persönlich und sei bisschen ironisch

MfG

Eugen

Hi,

Rechtsberatung hier im Forum ist verboten,daher schreibt hier jeder immer nur seine eigen Meinung ;):D

Gerade deine Aussage "man hat ja 14 Tage Rückgaberecht" kann schnell dazu verleiten etwas unvorsichtig zu werden,weil man kann den Wagen ja eh zurück geben.

Und das ist eben im Grundsatz falsch.

Darum lieber vorher gründlich schauen und prüfen und immer davon ausgehen wenn der wagen bezahlt ist,ist die Sache gelaufen.

Das es im einzelfall dann immer noch rechtliche möglichkeiten gibt ist unbestreitbar,macht aber oft mehr streß und ärger als die Sache wert ist.

Wenn man hier was schreibt sollte man immer auch bedenken das ist ein öffentliches Forum,hier können auch Leute lesen die nicht angemeldet sind.

Natürlich muß wenn man hier schreibt nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen aber es sollte schon in die richtige Richtung gehen.

Gruß Tobias

P.S. das mit dem Zitieren mußt du immer noch lernen :rolleyes: deinen eigenen text solltest du nicht ins Zitat setzen sondern darunter. Also hinter dem "/quote" anfangen zu schreiben. ;)

Nix für ungut ist alles net böse gemeint :)

am 23. März 2012 um 6:13

Boah diese zitiererei!!! We wäre es denn mal, nicht den ganzen Text zu zitieren, sondern nur den Teil, auf den man sich beziehen möchte. Da wird man ja des lesens müde.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mazda
  5. 626 & 6
  6. Mal wieder Kaufberatung 626