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LKW/Bus Tauglichkeitsprüfung Problem, Berufskraftfahrer
Hallo an alle.
Ich habe ein großes Problem, vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Mein Traum war es schon immer Berufskraftfahrer zu werden. Sehr gerne würde ich eine Ausbildung anstreben. Dazu muss man doch vorher getestet werden, unter anderem das passende Sehvermögen. Ich war beim Augenarzt um es vorher mal abklären zu lassen, am Ende hieß es, ich sei nicht geeignet, da ich kein räumliches Sehen habe.. Daher jetzt meine Frage: Kann man da wirklich nichts machen? Muss ich es akzeptieren, und mir wirklich einen anderen Beruf suchen?
Ich würde mich wirklich sehr über eine Stellungsnahme freuen, was ihr dazu sagt.
Ich würde dafür kämpfen und alles versuchen, dass es doch irgendwie klappt. Klasse B darf ich ja auch!
Beste Antwort im Thema
ANderer Arzt hat aber die gleichen rechtlichen Grundlagen
Wenn er kein Stereosehen hat, dann hat sehr wahrscheinlich ein Auge unter 0,5.
Jetzt stellt sich die Frage: Hat der TE bereits Brille und wann wurde diese das letzte mal angepasst bzw kontrolliert.
Grüße
Steini, der dankbar für die Sonderregelung ist, welche für Erwerber vor 1999 gilt.
Zitat:
Anlage 6 (zu §§ 12, 48 FEV Abs. 4 und 5)
Anforderungen an das Sehvermögen für Neuerwerber C(E):
2 Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 12 Abs. 6, § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2)
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen:
2.1 Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
über die Untersuchung ist eine Bescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
2.1.1 Zentrale Tagessehschärfe
Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997.
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe auf jedem Auge 0,8
und beidäugig 1,0.
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.
2.1.2 übrige Sehfunktionen
Normales Farbensehen (geprüft mit einem geeigneten Test, beispielsweise Tafeln nach Ishihara oder Velhagen).
Normales Gesichtsfeld, geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht.
Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Alternativ kann eine Prüfung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens vier Prüfmarken (z. B. III/4, I/4, I/2 und I/1) an jeweils mindestens 12 Orten pro Prüfmarke erfolgen.
Stereosehen, geprüft mit einem geeigneten Test (z. B. Random-Dot-Teste). Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen, geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren.
2.2 Augenärztliche Untersuchung
Können die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Nr. 2.1 nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Sind nur die Anforderungen an das normale Farbensehen nicht erfüllt, ist eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung entbehrlich, wenn das Farbensehen bereits Gegenstand einer früheren augenärztlichen Untersuchung war und hierbei die Anforderungen bei nicht normalem Farbensehen nach den Ziffern 2.2.2 und 2.2.3 erfüllt wurden.
Über die nach Satz 1 erforderliche Untersuchung ist ein Zeugnis gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
2.2.1 Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen. Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich.
2.2.2 übrige Sehfunktionen
Gesichtsfeld:
Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.
Beweglichkeit und Stereosehen:
Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld (d. h. 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.
Farbensehen:
Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich.
Kontrast- oder Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren einschließlich Prüfung der Blendempfindlichkeit.
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15 Antworten
...anderen Arzt aufsuchen?!
ANderer Arzt hat aber die gleichen rechtlichen Grundlagen
Wenn er kein Stereosehen hat, dann hat sehr wahrscheinlich ein Auge unter 0,5.
Jetzt stellt sich die Frage: Hat der TE bereits Brille und wann wurde diese das letzte mal angepasst bzw kontrolliert.
Grüße
Steini, der dankbar für die Sonderregelung ist, welche für Erwerber vor 1999 gilt.
Zitat:
Anlage 6 (zu §§ 12, 48 FEV Abs. 4 und 5)
Anforderungen an das Sehvermögen für Neuerwerber C(E):
2 Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 12 Abs. 6, § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2)
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllen:
2.1 Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
über die Untersuchung ist eine Bescheinigung gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
2.1.1 Zentrale Tagessehschärfe
Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997.
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe auf jedem Auge 0,8
und beidäugig 1,0.
Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.
2.1.2 übrige Sehfunktionen
Normales Farbensehen (geprüft mit einem geeigneten Test, beispielsweise Tafeln nach Ishihara oder Velhagen).
Normales Gesichtsfeld, geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht.
Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Alternativ kann eine Prüfung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens vier Prüfmarken (z. B. III/4, I/4, I/2 und I/1) an jeweils mindestens 12 Orten pro Prüfmarke erfolgen.
Stereosehen, geprüft mit einem geeigneten Test (z. B. Random-Dot-Teste). Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen, geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren.
2.2 Augenärztliche Untersuchung
Können die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Nr. 2.1 nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Sind nur die Anforderungen an das normale Farbensehen nicht erfüllt, ist eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung entbehrlich, wenn das Farbensehen bereits Gegenstand einer früheren augenärztlichen Untersuchung war und hierbei die Anforderungen bei nicht normalem Farbensehen nach den Ziffern 2.2.2 und 2.2.3 erfüllt wurden.
Über die nach Satz 1 erforderliche Untersuchung ist ein Zeugnis gemäß dem Muster dieser Anlage zu erstellen.
Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
2.2.1 Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,8,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,5.
Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehschärfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen. Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen. In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich.
2.2.2 übrige Sehfunktionen
Gesichtsfeld:
Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.
Beweglichkeit und Stereosehen:
Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld (d. h. 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.
Farbensehen:
Bei Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich.
Kontrast- oder Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit:
Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren einschließlich Prüfung der Blendempfindlichkeit.
@steini111
Ich hatte früher mal eine Brille....
Aber nur durch eine Brille kommt ja das räumliche Sehen eh nicht, denk ich. Ich hatte ja noch nie eins angeblich.
Ja, zuerst dachte ich mir eben, ich geh mal zu einem anderen Arzt noch und hole mir eine 2. Meinung ein. Aber eigentlich müsste es ja eben leider wieder auf's selbe Ergebnis rauskommen.. Von daher was sollte es groß bringen.
Mich deprimiert das einfach ganz schön, um ehrlich zu sein, wenn man gern unbedingt etwas tun wollen würde und einem dann solche Steine in den Weg gelegt werden. Aber gibt schlimmeres, muss einfach lernen Dinge zu akzeptieren, auf die ich keinen Einfluss habe.
@v8.lover
Warum sollte ein anderer Arzt zu einem anderen Ergebnis kommen? Ich fände es ja schön, aber das ist doch weit ab der Realität. Wunschdenken
Moin Moin !
Auch das räumliche Sehen wird durch verschiedenen Messmethoden überprüft. Ich muss das auch alle 5 Jahre überprüfen lassen , bei meinem Augenarzt ist es dabei noch nie aufgefallen , dass ich auch davon betroffen bin. Wird m.E. auch völlig überbewertet. In der Praxis gibt es nur ein Problem , Abstandseinschätzunng bei geradeaus zurücksetzen , z.B. Rampe. Da muss man dann mal eben aussteigen und zu optischen Hilfsmitteln greifen.
MfG Volker
@schreyhalz
Guten Morgen!
Also denkst du, ich sollte es doch noch bei einem anderen Arzt probieren? Ich weiß halt auch nicht, zu wem ich da am besten gehen sollte. Bin auch schon am überlegen einen Arzt in einer größeren Stadt oder eine größere Klinik aufzusuchen, die kennen sich vielleicht besser aus..
Außerdem hab ich noch eine Frage, kenn mich ja nicht aus. Die Untersuchung zur Tauglichkeit wird ja von einem bestimmten Arzt durchgeführt, den man sich doch nicht aussuchen kann, oder? Mal angenommen was hilft es mir, einer würde sagen ich wäre doch geeignet, habe aber diese wichtige Untersuchung dann bei einem, der das Gegenteil sagt?
Ich hab auch schon überlegt, mich einfach für eine Ausbildung als BKF zu bewerben und das Ganze auf mich zukommen zu lassen. Vielleicht gibt's ja irgendeinen Weg.
Hätte es trotzdem lieber vorher abgeklärt, denn das wäre halt dann auch wieder eine Enttäuschung. Mal angenommen man hätte schon fast eine Zusage dann in der Tasche und nur weil man die Sehtests nicht besteht, wird's nicht.
Meiner Meinung nach wird es auch zu sehr überbewertet, aber das bringt mir ja leider nichts, kann ja keinen Augenarzt davon überzeugen ?? Die müssen sich ja schließlich auch an ihre Vorgaben/Regeln halten..
Such einen anderen Arzt ! Daran sollte es nicht scheitern...
MfG
Als ich meinen PKW-Führerschein gemacht habe (1990), war ich bei einem Augenarzt. Dieser versicherte mir, dass ich eine Brille brauche, weil ich angeblich auf seinem Gerät nicht genug gesehen habe.
Ich war niedergeschlagen, weil ich mir sicher war, keine Probleme mit den Augen zu haben.
Bin dann zu einem anderen Augenarzt, und habe die Tests ohne Probleme gemeistert.
Habe dann auch etwa 20 Jahre Lang die Gesundheitstests und Sehtests zur verlängerung des Omnibus-Führerscheins ohne auffälligkeiten gemeistert, und habe auch heute, fast 30 Jahre später noch keine Brille.
Den Versuch mit einem anderen Arzt wäre es wert, vielleicht sogar beim Tüv, die machen diese Tests glaube ich auch.
Moin Moin !
Zitat:
Die Untersuchung zur Tauglichkeit wird ja von einem bestimmten Arzt durchgeführt, den man sich doch nicht aussuchen kann, oder?
Doch , natürlich kannst du dir den Arzt aussuchen. Viele Ärzte machen die Augenuntersuchung auch mit.
Steini111 hat geschrieben , welche Ärzte dazu berechtigt sind , diese Untersuchung durchzuführen.
MfG Volker
Danke euch allen! Ich werd mich die Tage dem Thema widmen, vielleicht wird's ja doch noch was. Noch geb ich die Hoffnung nicht auf.
...ich würde diesen Quatsch lassen, auf Biegen und Brechen irgendwie zu einem positiven Bescheid zu kommen. Was ist in 5 Jahren, wenn die nächste Untersuchung ansteht? Du investierst ausgehend von falschen oder vielleicht gerade so in einer Grauzone / im Toleranzbereich erhaltenen Attesten etliches an Zeit und Geld in einen teuren Führerschein + Grundqualifikation / Berufsausbildung und mußt alle 5 Jahre zittern, ob du die Pappe weiterhin behalten darfst.
Mann wird ja schließlich nicht jünger und die "körperlichen Gebrechen" nehmen mit dem Alter zu... da zittern selbst welche die ohne gesundheitliche Vorbelastung sind.
Laß die Verlängerungen alle 5 Jahre 2-3 mal gutgehen... aber was ist wennst plötzlich über Nacht nicht mehr fahren darfst - mein Tipp, investier Deine Zeit und das Geld in einen besser bezahlten Beruf, mit Zukunftsaussichten ohne diese Gängelung alle 5 Jahre... wenn die Vorraussetzungen schon deinerseits alles andere als optimal sind.
PS: ...letztens bei den Modulen, die ich mir in einer Fahrschule dazugeholt hab, da waren Busfahrer (Klasse D, DE) älterer Semester dabei - dort wurden Tipps über Ärzte im Umkreis von 300km ausgetauscht, wo denn die meisten Augen und Hühneraugen zugedrückt werden, damit man nochmal irgendwie durch die Untersuchung flutscht um wenigstens bis zu Rente über die Runden zu kommen.
Nachträgliche Meinung:
Ich sitze im selben Boot, sprich einer, der mindestens seit Kind auf kein räumliches hat, durch Schielen und auch ich interessiere mich für den Berufskraftfahrer. Über jegliche Einschränkungen bin ich mir soweit bewusst.
Ich empfehle jeden, der ähnliche Probleme hat das, was ich gerade anstrebe..
Sucht euch einen GUTEN Augenoptiker, der sich umfassend mit eurem Sehvermögen beschäftigt und schauen kann, was im individuellen Fall noch zu retten ist.
Im besten Fall ist durch ein sehfehler im Kleinkindalter (Schielen, extreme unterschiede der Fehlsichtigkeit beider Augen (kurz, weitsichtigkeit), etc ) das räumliche sehen ja flöten gegangen, sprich der sehfehler ist resultat der Entwicklung und nicht angeboren.
Oftmals, zumindest ich kann mich nur schwer erinnern, das ich jemals räumliches gesehen habe. Ein Optiker kann mir korrektionsprismen arbeiten, die schielprobleme, oder andere erweiterte sehfehler ausgleichen könnten. Es ist ein Versuch wert und in Februar 2022 entscheidet sich bei mir, ob es möglich ist, oder nicht. Jedenfalls mag ich gerne von berichten, da die Frage, "wird es bei mir räumliches Sehen reaktivieren, doer nicht?" noch offen ist und ich ehrlich gesagt, trotz den ganzen Erkenntnissen noch gar nicht beurteilen kann.
Räumliches Sehen ist eine Fähigkeit, die im frühen Kindesalter entwickelt wird. Ist z. das Schielen angeboren, ist fehlendes räumliches sehen ebenfalls ein Geburtsfehler, der nicht nachträglich erlernt werden kann.
Vorallem wenn die Entwicklung im Kindesalter stattfindet, merken die Kinder das selbst nicht, weil das Gehirn einfach das eine Auge im zentralen blickfeld ausblendet und das beste daraus macht. Kein Augenarzt, zumindestens ist dies meine Empfindung, testet weder bei einer Routine auf das räumliche Sehvermögen, noch klärt er im Verdachtsfall auf mögliche Einschränkungen, Behandlungsmöglichkeiten auf.
Also was ich sagen will, bevor ihr versucht, über Umwege irgendwie an den Führerschein zu kommen, lasst euch erstmal untersuchen, in dem Fall reicht es beim guten Augenoptiker und schaut, ob sich den nicht sogar was machen lässt und entscheidet erst danach, wie ihr weiter macht.
Bei mir ist es der Februar 2022
Moin,
dann wünsche ich Dir viel Erfolg!
Bin mit einer Hornhaut Verkrümmung im linken Auge auf die Welt gekommenen, rechts mittlerweile noch 85% Sehschärfe, links waren es um die 10%, räumliches Sehen nicht eingeschränkt.
Als ich 1991 Klasse 3 machte, schickte mich der Optiker nach dem Sehtest direkt zum Augenarzt, dort musste ich einen Test für räumliches Sehen machen. Bestanden, FS ohne Auflagen bekommen.
Jahre später bei Klasse 2 reichte das auch so, als dann die neue Richtlinien kamen wegen alle 5 Jahre verlängern, kam ich um eine Laser Korrektur der Hornhaut nicht herum. Darf man natürlich selbst zahlen, da meine Fahrtätigkeit offiziell nur 20% beträgt, trotz anders lautender Bescheinigung meines AG...
Gruß
Andre
Moin,
Beziehen sich deine Werte mit, oder ohne Brille? , falls du Brillenträger bist.
Liebe Grüße