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LKW Führerschein verlängern? oder ist er nun schon ungültig?!

Themenstarteram 17. Dezember 2014 um 14:17

Hallo zusammen,

habe ein Problem bzw. mehrere Fragen.

Ich habe 1988 meinen Führerschein für die Klassen B, C1, C, BE, C1E, CE, T erworben. Ich war bis 2009 als Berufskraftfahrer in Europa unterwegs (habe somit Fahrerkarte und neuen Führerschein).Bin 2010 in meinen gelernten Beruf zurück gegangen als Handwerker. Fahre in der Firma gelegentlich mit nem Miet-LKW 40 to auf Messen.

Nun nachdem sich die Firma einen 12 Tonner in kürze zulegt und ich nun aufgrund der Ware die wir dann fahren die ADR Prüfung gemacht habe (ich bin Springer für den LKW), habe ich bei der ADR Schulung erfahren, dass man nun auch eine Berufskaraftfahrerqualifikation mit Eintragung 95 auf dem Führerschein benötigt.

Ich hab mich dann im Netz ein wenig schlau gemacht und jetzt geht mir doch ein wenig die DÜSE, denn der LKW-Schein ist mein zweites Standbein, sollte irgendwann mal was sein.Gültig ist der Führerschein bis 2019, dann sind die Prüfungen ab dem 50 Lebensjahr alle 5 Jahre fällig, das ist mir bekannt und das wusste ich auch noch, aber die 95 Regelung nicht. So nun meine Frage, nachdem ich gelesen habe, dass ich bis einschließlich 9. September 2014 diese Module hätte machen müssen, ist mein Führerschein nun für die LKW Klassen weg, oder kann ich jetzt noch die Schulung nachholen und dann eintragen lassen?

Oder ist es gar so schlimm, dass ich nochmals diesen Führerschein neu machen muss/müsste!?

Das ist doch alles nur Abzocke, als wenn man als Fahrer nur so im Geld schwimmen würde.

Beste Antwort im Thema
am 17. Dezember 2014 um 15:35

Du darfst deinen LKW-Führerschein aktuell nur privat nutzen (keine Code95 Eintragung).

Sobald du die Module gemacht hast und diese eingetragen sind, darfst du wieder gewerblich fahren.

Gruß Christian

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13 Antworten
am 17. Dezember 2014 um 15:35

Du darfst deinen LKW-Führerschein aktuell nur privat nutzen (keine Code95 Eintragung).

Sobald du die Module gemacht hast und diese eingetragen sind, darfst du wieder gewerblich fahren.

Gruß Christian

geh mal auf dein zuständiges führerscheinamt , evtl zählt bei dir die übergangsregel ..

am 17. Dezember 2014 um 15:43

Zitat:

@45weber schrieb am 17. Dezember 2014 um 16:39:08 Uhr:

geh mal auf dein zuständiges führerscheinamt , evtl zählt bei dir die übergangsregel ..

Sein Führerschein ist gültig bis 2019.

Übergangsregel zählt nur wenn er vor dem 10.09.2016 abläuft. In diesem Fall muss man erst zum Ablaufdatum den Code95 eintragen lassen.

http://www.tuev-sued.de/.../...alisieren-probleme-im-ausland-vermeiden

Zitat:

@Christian74 schrieb am 17. Dezember 2014 um 16:43:24 Uhr:

Zitat:

@45weber schrieb am 17. Dezember 2014 um 16:39:08 Uhr:

geh mal auf dein zuständiges führerscheinamt , evtl zählt bei dir die übergangsregel ..

Sein Führerschein ist gültig bis 2019.

Übergangsregel zählt nur wenn er vor dem 10.09.2016 abläuft. In diesem Fall muss man erst zum Ablaufdatum den Code95 eintragen lassen.

Der Führerschein ist zwar gültig bis 2019, aber dennoch braucht er die 95er-Eintragung. Respektive das "Extra-Kärtchen", welches die Qualifikation nachweist.

Ist bei mir identisch. Meine nächste CE-Verlängerung steht Ende 2017 an. Seit September 2014 dürfte ich allerdings nicht mehr gewerblich fahren, weil das aus dem Gesetzestext (BKrFQG) so hervorgeht. AFAIK ist September 2014 auch der "Stich-Monat", wo die Übergangsfristen auslaufen, wo man noch "ohne Quali" gewerblich fahren durfte.

Die reine "noch-Gültigkeit" des Führerscheins hat nichts damit zu tun, dass man die Qualifikation dennoch (jetzt schon) braucht.

am 18. Dezember 2014 um 7:58

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 18. Dezember 2014 um 08:03:19 Uhr:

Zitat:

@Christian74 schrieb am 17. Dezember 2014 um 16:43:24 Uhr:

 

Sein Führerschein ist gültig bis 2019.

Übergangsregel zählt nur wenn er vor dem 10.09.2016 abläuft. In diesem Fall muss man erst zum Ablaufdatum den Code95 eintragen lassen.

Der Führerschein ist zwar gültig bis 2019, aber dennoch braucht er die 95er-Eintragung. Respektive das "Extra-Kärtchen", welches die Qualifikation nachweist.

Ist bei mir identisch. Meine nächste CE-Verlängerung steht Ende 2017 an. Seit September 2014 dürfte ich allerdings nicht mehr gewerblich fahren, weil das aus dem Gesetzestext (BKrFQG) so hervorgeht. AFAIK ist September 2014 auch der "Stich-Monat", wo die Übergangsfristen auslaufen, wo man noch "ohne Quali" gewerblich fahren durfte.

Die reine "noch-Gültigkeit" des Führerscheins hat nichts damit zu tun, dass man die Qualifikation dennoch (jetzt schon) braucht.

Wenn der Führerschein vor September 2016 ausläuft muss man erst zum Ablaufdatum den Code95 eintragen lassen.

Zitat:

@Christian74 schrieb am 18. Dezember 2014 um 08:58:55 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 18. Dezember 2014 um 08:03:19 Uhr:

 

Der Führerschein ist zwar gültig bis 2019, aber dennoch braucht er die 95er-Eintragung. Respektive das "Extra-Kärtchen", welches die Qualifikation nachweist.

Ist bei mir identisch. Meine nächste CE-Verlängerung steht Ende 2017 an. Seit September 2014 dürfte ich allerdings nicht mehr gewerblich fahren, weil das aus dem Gesetzestext (BKrFQG) so hervorgeht. AFAIK ist September 2014 auch der "Stich-Monat", wo die Übergangsfristen auslaufen, wo man noch "ohne Quali" gewerblich fahren durfte.

Die reine "noch-Gültigkeit" des Führerscheins hat nichts damit zu tun, dass man die Qualifikation dennoch (jetzt schon) braucht.

Wenn der Führerschein vor September 2016 ausläuft muss man erst zum Ablaufdatum den Code95 eintragen lassen.

Örks, ein entschiedenes Vielleicht. Habe mich gerade mal versucht, durch das BKrQFG durchzuwühlen. Dieser § Abs. X Satz Y in Verbindung mit bla-blubb ... ich geb´s offen zu, ich steig da nicht so ganz durch :)

Anyways, für mich eh latte, da ich Fahrzeuge > Klasse B/BE momentan eh nur privat/ehrenamtlich bewegen würde.

am 18. Dezember 2014 um 9:04

Ist wohl so gedacht das man nicht 2 mal innerhalb kurzer Zeit einen neuen Führerschein beantragen muss. Erst für den Code 95 und ein paar Monate später wieder für die Verlängerung. Ist nur wieder die Frage was der Franzose in einer Kontrolle dazu sagt.........

Zitat:

@Christian74 schrieb am 18. Dezember 2014 um 10:04:27 Uhr:

Ist wohl so gedacht das man nicht 2 mal innerhalb kurzer Zeit einen neuen Führerschein beantragen muss. Erst für den Code 95 und ein paar Monate später wieder für die Verlängerung. Ist nur wieder die Frage was der Franzose in einer Kontrolle dazu sagt.........

Muss man denn unbedingt immer einen neuen Führerschein (also das Dokument) beantragen, um die Schlüsselzahl eintragen zu lassen?

Ich hab das irgendwie noch ganz dunkel im Kopf, dass es mal eine separate "Driver Qualification Card" gab (oder geben sollte) in Deutschland, vergleichbar mit der aktuellen Regelung in Bulgarien.

Es gab da auch mal Bilder von im www, die ich jetzt verflixt noch eins nicht mehr finde ... zumindest erinnere ich mich noch an "deutsche" Bilder von solchen Sachen. Ob das jetzt nur ein "Muster" war und nie umgesetzt wurde - das weiß ich allerdings nicht mehr.

am 18. Dezember 2014 um 12:15

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 18. Dezember 2014 um 10:39:19 Uhr:

Zitat:

@Christian74 schrieb am 18. Dezember 2014 um 10:04:27 Uhr:

Ist wohl so gedacht das man nicht 2 mal innerhalb kurzer Zeit einen neuen Führerschein beantragen muss. Erst für den Code 95 und ein paar Monate später wieder für die Verlängerung. Ist nur wieder die Frage was der Franzose in einer Kontrolle dazu sagt.........

Muss man denn unbedingt immer einen neuen Führerschein (also das Dokument) beantragen, um die Schlüsselzahl eintragen zu lassen?

Ich hab das irgendwie noch ganz dunkel im Kopf, dass es mal eine separate "Driver Qualification Card" gab (oder geben sollte) in Deutschland, vergleichbar mit der aktuellen Regelung in Bulgarien.

Es gab da auch mal Bilder von im www, die ich jetzt verflixt noch eins nicht mehr finde ... zumindest erinnere ich mich noch an "deutsche" Bilder von solchen Sachen. Ob das jetzt nur ein "Muster" war und nie umgesetzt wurde - das weiß ich allerdings nicht mehr.

Hab ich noch nie was von gehört. Ich kenne das nur so das das im Führerschein eingetragen wird

Hi,mach dich mal nicht fertig, du mußt ja innerhalb von fünf Jahren deine Module wiederholen und so lange haben die Alten,die ab 2014 pflicht gültig.

Sich einfach einmal bei der DEKRA in deiner Nähe schlau machen und das Problem dalegen und es führt bestimmt ein Weg dahin diese Module nachzumachen. Mußt danach aber auch gleich wieder mit den neuen Modulen anfangen,denn innerhalb von 5 Jahren müßen diese ja wieder neu sein da spielt dein Alter keine Rolle. Ab 50 ist ja klar,dann alle 5 Jahre Ärztliche Untersuchung usw. Mfg

Ich kenne das nur von Großbritannien und Bulgarien.

Ohne Änderung des Führerscheins kannst Du dort eine Driver Qualification Card ausstellen lassen, für die ebenso wie für die Fahrerkarte eine Mitführpflicht bei gewerblichen Fahrten in der ausgewiesenen Klasse besteht.

Dqc-front
Dqc-reverse
am 1. März 2015 um 11:05

Zitat:

Hi,mach dich mal nicht fertig, du mußt ja innerhalb von fünf Jahren deine Module wiederholen und so lange haben die Alten,die ab 2014 pflicht gültig.

Sich einfach einmal bei der DEKRA in deiner Nähe schlau machen und das Problem dalegen und es führt bestimmt ein Weg dahin diese Module nachzumachen. Mußt danach aber auch gleich wieder mit den neuen Modulen anfangen,denn innerhalb von 5 Jahren müßen diese ja wieder neu sein da spielt dein Alter keine Rolle. Ab 50 ist ja klar,dann alle 5 Jahre Ärztliche Untersuchung usw. Mfg

Hallo, sagt Mister Hollimann alles richtig, leider ist das Gesetz ist das Gesetz, und wir müssen gehorchen. Viel Glück.

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