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Lenkradschloss entfernt und jetzt kein TÜV

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 1. Mai 2015 um 12:13

Hallo zusammen,

 

erstmal eine Grobschilderung meines Problems:

Ich hatte vor 3 Jahren ein Problem mit meinem Lenkradschloss. Das Auto ließ sich zwar noch starten bekam aber die Lenkradsperre nicht mehr raus. Danach abschleppen lassen und beim Freundlichen einen neuen Schließzylinder mit Schlüssel von Mercedes eingebaut und Lenkradschloss iwie entsperrt (weiß ich jetzt nicht mehr genau, was der da gemacht hat).

Ähnliches Problem das ich gefunden hab:

http://www.motor-talk.de/forum/lenkradschloss-blockiert-t4976082.html

Aus-Einbauanleitung

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=724381

kann das sein, dass das Lenkschloss unlösbar blockiert wurde?

Jetzt habe ich aber ein rießen Problem:

Wollte jetzt den TÜV machen und der hat gesagt ohne Lenkradsperre komme ich nicht durch. Komischerweise hat der letzte TÜV ohne Probleme geklappt (wsl vergessen zu prüfen) :(

Aber da ich jetzt nicht gleich spontan loslegen will, wollte ich erstmal um euren Experten Rat fragen :)

Was meint ihr wie ich jetzt vorgehen soll?

Muss ich jetzt die ganze Lenksäule ausbauen und schauen was da los war oder hatte von euch jemand schonmal ein ähnliches Problem?

Mein Mechaniker kann sich nämlich nicht mehr daran erinnern und ich auch nicht. Rechnung steht nur was von Aus- und Umbau am Lenkrad.

Hätte der das nicht wissen müssen mit den TÜV Vorgaben oder kann man da beim TÜV iwie argumentieren, dass das kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist?

Achja Wissenswertes zu meinem Auto:

Mercedes W202, Bj 94, 122PS

Oder ist es am einfachsten zu nem anderen TÜV, Dekra, KÜS zu fahren und zu hoffen, dass das diesmal wieder nicht kontrolliert wird :D

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 4. Mai 2015 um 4:22

Moin,

entfernt euch von dem Gedanken, dass es hier um ein Lenkradschloss geht, dass nach dem Abstellen nicht einrastet - Versicherungsschutz oder sowas....

Der Prüfer muss vermuten, dass das Schloss defekt ist oder gar manipuliert wurde.

Sein Gedanke muss sein: Schlimmstenfalls kann ein solches Schloss während der Fahrt einrasten.

Also ist die Verweigerung der Plakette logisch und völlig gerechtfertigt, da es hier nicht drum geht: "Brauch ichs oder brauch ichs nicht".

Groß wär das Geschrei, wenn der Kollege vom Hof fährt und nur noch im Kreis fahren kann und am nächsten Baum oder Kind landet.

Aaaalso: Es geht nicht um die vorhandene oder nicht vorhandene Lenkradsperre sondern um die Manipulation an der Lenkung, was nicht lustig ist!!

servus

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am 4. Mai 2015 um 4:22

Moin,

entfernt euch von dem Gedanken, dass es hier um ein Lenkradschloss geht, dass nach dem Abstellen nicht einrastet - Versicherungsschutz oder sowas....

Der Prüfer muss vermuten, dass das Schloss defekt ist oder gar manipuliert wurde.

Sein Gedanke muss sein: Schlimmstenfalls kann ein solches Schloss während der Fahrt einrasten.

Also ist die Verweigerung der Plakette logisch und völlig gerechtfertigt, da es hier nicht drum geht: "Brauch ichs oder brauch ichs nicht".

Groß wär das Geschrei, wenn der Kollege vom Hof fährt und nur noch im Kreis fahren kann und am nächsten Baum oder Kind landet.

Aaaalso: Es geht nicht um die vorhandene oder nicht vorhandene Lenkradsperre sondern um die Manipulation an der Lenkung, was nicht lustig ist!!

servus

Danke, dass ist der erste, wirklich zum Thema passende Beitrag hier.

Der Prüfer stellt fest, dass die Funktion der Lenkradsperre nicht gegeben ist, wie zugelassen.

Dass das Schloss nicht einrastet bei abgezogenem Schlüssel schliesst nicht aus, dass es das vielleicht während der Fahrt tut, im Gegenteil. Wenn schon ein Teil der gewollten Funktion nicht vorhanden ist, kann kein Prüfer der Welt in 30 Sek. feststellen, dass der Rest der gewollten Funktionen sicher funktioniert.

Sinn und Unsinn einer LRS ist das eine, ist sie verbaut, muss sie in jeder Weise funktionieren.

 

Zitat:

@isidor1967 schrieb am 4. Mai 2015 um 06:22:16 Uhr:

Moin,

entfernt euch von dem Gedanken, dass es hier um ein Lenkradschloss geht, dass nach dem Abstellen nicht einrastet - Versicherungsschutz oder sowas....

Der Prüfer muss vermuten, dass das Schloss defekt ist oder gar manipuliert wurde.

Sein Gedanke muss sein: Schlimmstenfalls kann ein solches Schloss während der Fahrt einrasten.

Also ist die Verweigerung der Plakette logisch und völlig gerechtfertigt, da es hier nicht drum geht: "Brauch ichs oder brauch ichs nicht".

Groß wär das Geschrei, wenn der Kollege vom Hof fährt und nur noch im Kreis fahren kann und am nächsten Baum oder Kind landet.

Aaaalso: Es geht nicht um die vorhandene oder nicht vorhandene Lenkradsperre sondern um die Manipulation an der Lenkung, was nicht lustig ist!!

servus

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