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Lenkradschloss entfernt und jetzt kein TÜV

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 1. Mai 2015 um 12:13

Hallo zusammen,

 

erstmal eine Grobschilderung meines Problems:

Ich hatte vor 3 Jahren ein Problem mit meinem Lenkradschloss. Das Auto ließ sich zwar noch starten bekam aber die Lenkradsperre nicht mehr raus. Danach abschleppen lassen und beim Freundlichen einen neuen Schließzylinder mit Schlüssel von Mercedes eingebaut und Lenkradschloss iwie entsperrt (weiß ich jetzt nicht mehr genau, was der da gemacht hat).

Ähnliches Problem das ich gefunden hab:

http://www.motor-talk.de/forum/lenkradschloss-blockiert-t4976082.html

Aus-Einbauanleitung

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=724381

kann das sein, dass das Lenkschloss unlösbar blockiert wurde?

Jetzt habe ich aber ein rießen Problem:

Wollte jetzt den TÜV machen und der hat gesagt ohne Lenkradsperre komme ich nicht durch. Komischerweise hat der letzte TÜV ohne Probleme geklappt (wsl vergessen zu prüfen) :(

Aber da ich jetzt nicht gleich spontan loslegen will, wollte ich erstmal um euren Experten Rat fragen :)

Was meint ihr wie ich jetzt vorgehen soll?

Muss ich jetzt die ganze Lenksäule ausbauen und schauen was da los war oder hatte von euch jemand schonmal ein ähnliches Problem?

Mein Mechaniker kann sich nämlich nicht mehr daran erinnern und ich auch nicht. Rechnung steht nur was von Aus- und Umbau am Lenkrad.

Hätte der das nicht wissen müssen mit den TÜV Vorgaben oder kann man da beim TÜV iwie argumentieren, dass das kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist?

Achja Wissenswertes zu meinem Auto:

Mercedes W202, Bj 94, 122PS

Oder ist es am einfachsten zu nem anderen TÜV, Dekra, KÜS zu fahren und zu hoffen, dass das diesmal wieder nicht kontrolliert wird :D

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 4. Mai 2015 um 4:22

Moin,

entfernt euch von dem Gedanken, dass es hier um ein Lenkradschloss geht, dass nach dem Abstellen nicht einrastet - Versicherungsschutz oder sowas....

Der Prüfer muss vermuten, dass das Schloss defekt ist oder gar manipuliert wurde.

Sein Gedanke muss sein: Schlimmstenfalls kann ein solches Schloss während der Fahrt einrasten.

Also ist die Verweigerung der Plakette logisch und völlig gerechtfertigt, da es hier nicht drum geht: "Brauch ichs oder brauch ichs nicht".

Groß wär das Geschrei, wenn der Kollege vom Hof fährt und nur noch im Kreis fahren kann und am nächsten Baum oder Kind landet.

Aaaalso: Es geht nicht um die vorhandene oder nicht vorhandene Lenkradsperre sondern um die Manipulation an der Lenkung, was nicht lustig ist!!

servus

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten
am 1. Mai 2015 um 12:34

Das Lenkradschloss ist für den Tüv ein Sicherheitsrelewantes Teil, da es vor Diebstahl schützt.

Deutsche Vorschriften halt.

Morgen...!

Du brauchst nen neues Zündschloss, siehe link!

Im unteren Bereich siehst du die Lenkradsperre.

http://www.pkw-ersatzteilmarkt.de/.../GZ0000_1002168GZ0000_1.jpg

MfG André

P.S.: Ein Auto in unserem Alter klaut eh keiner meh!!! ;)

Okay, das ist nun wirklich mal Schikane. Es gibt sicherheitsrelevante Mängel und welche, die die Umwelt betreffen - das seh ich alles ein. Aber ein Lenkradschloss, das nur dem Besitzer u.U. einen Nutzen bringt, wenn vorhanden (eben Diebstahlschutz) - dadurch die Plakette zu verweigern, ist einer dieser Punkte, der die ganze Prüferei wieder lächerlich macht.

Ich möchte aber wetten, dass das 80-90% der Prüfer ähnlich sehen und diesen Punkt nicht mal kontrollieren. Somit ist die Chance, bei einer anderen Organisation durchzukommen, recht hoch und eine erneute Prüfung (Abgaswerte kannst du ja u.U. mitnehmen, wenn schon erledigt) vermutlich günstiger als da wieder am Schloss zu fummeln... (gut, das Restrisiko, in 2 Jahren wieder daran hängen zu bleiben, bleibt natürlich).

am 1. Mai 2015 um 14:56

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 15:54:39 Uhr:

Okay, das ist nun wirklich mal Schikane. Es gibt sicherheitsrelevante Mängel und welche, die die Umwelt betreffen - das seh ich alles ein. Aber ein Lenkradschloss, das nur dem Besitzer u.U. einen Nutzen bringt, wenn vorhanden (eben Diebstahlschutz) - dadurch die Plakette zu verweigern, ist einer dieser Punkte, der die ganze Prüferei wieder lächerlich macht.

Ich möchte aber wetten, dass das 80-90% der Prüfer ähnlich sehen und diesen Punkt nicht mal kontrollieren. Somit ist die Chance, bei einer anderen Organisation durchzukommen, recht hoch und eine erneute Prüfung (Abgaswerte kannst du ja u.U. mitnehmen, wenn schon erledigt) vermutlich günstiger als da wieder am Schloss zu fummeln... (gut, das Restrisiko, in 2 Jahren wieder daran hängen zu bleiben, bleibt natürlich).

___________________________________________________________

Das ist keine Schikane !

Was am Fahrzeug werksseitig verbaut ist wurde vor der Erstfertigung/Zulassung des Fahrzeuges vom KBA

geprüft und genehmigt. Damit wurde das Fahrzeug typgeprüft und darf vom Hersteller nur nach dieser Vorschrift produziert werden. Somit muss alles was verbaut ist auch funktionieren - und das prüft der TÜV. Es gibt ja noch die Diebstahlsicherung als Kralle - Lenkrad/Bremspedalschluß. Da macht der TÜV aber nur mit wenn das Werk bescheinigt, dass dieses Fahrzeug nie ein Lenkradschloß besaß. Die Kralle wird vom TÜV also nur für Oldtimer abgenommen - die nie ein Lenkradschloß besaßen - bis ca. 1965. Wenn man also kein Geld hat - dann mehrere TÜV`s anfahren, bis einer es vergisst. Das Vorlegen einer bereits erfolgten ASU klappt auch nicht - denn HU und ASU erfolgen nur als Komplettabnahme, einzeln geht nicht. Demnach muss der Schwindler zur neuen HU auch den alten ASU-Prüfbericht und den alten HU-Bericht vorlegen - und da steht dann drin was Sache war. Öfters mal Fahrlehrer fragen.

Du schon wieder :rolleyes:

Eine Tachobeleuchtung nach Werksausführung wird beispielsweise, obwohl ab Werk vorhanden und geprüft, nicht überprüft oder gerügt. Die muss nur funktionieren und ausreichend ausleuchten, ansonsten kannst du machen was du willst (Farbe, Art). Das ist auch insofern sicherheitsrelevant und hat einen Einfluss auf die Straßentauglichkeit.

Ein Werksradio ist auch keine Pflicht, du kannst es mithin komplett ausbauen. Das wiederum ist ebenfalls logisch, weil es keine Relevanz hat im Straßenverkehr. Ebenso wie Innenlicht, Fensterheber, Lautsprecher oder sonstwas. Es gibt nicht mal eine Vorschrift zu nachgerüsteten Subwooferkisten, obwohl diese je nach Format tatsächlich einen Einfluss aufs Fahrverhalten haben können.

Aber so ein dummes Lenkradschloss, das wirklich keinem Menschen außer dem potenziellen Diebstahlsopfer und dessen Kaskoversicherung (ha, ha) einen Nutzen bringen kann, das als Mangel einzutragen ist und bleibt Schikane. Es ist weder logisch noch sinnvoll.

 

Nebenbei, die AU (es heißt schon seit Jahrzehnten nicht mehr ASU) ist offiziell getrennt machbar:

Zitat:

Für alle Kraftfahrzeuge kann die AU aber als Teiluntersuchung zur HU von einer anerkannten AU-Werkstatt im Vormonat zur nächsten durch die HU-Plakette angegebenen Monat zur Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und anhand eines AU-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen bescheinigt werden. Der AU-Nachweis ist dem HU-Prüfer für die anstehende HU zu übergeben. Der AU-Betrieb kann gegenüber dem Autofahrer immer belegen, wie er – entsprechend den Herstellervorgaben – die AU durchgeführt hat.

Ich werde zu solchen Fragen wohl sicher KEINE Fahrlehrer mehr fragen.

am 1. Mai 2015 um 15:40

So, nun beruhigen wir uns mal wieder.

Jedes Grundfahrzeug hat eine Technische Abnahme bekommen.

Dabei spielen Radio nebst Ausstattung oder Schnee, Sonne, Regen und andere SONDERAUSSTATTUNGEN keine Rolle.

Wenn der Tüv oder jede andere Organisation meint sie müssten die Sicherheitsgurte im Fahrzeug prüfen und der 5. im Rücksitz verbaute funktioniert nicht ist das ein Mangel.

Diskussionen über Sinn und Unsinn sind da echt zwecklos.

Zudem sollte jeder wissen, das der Prüfer mit seiner Unterschrift bestätigt das das Fahrzeug Technisch wie beschrieben überprüft wurde und zum Zeitpunkt der Prüfung in Ordnung ist.

Machen und fertig.

Damit es nicht zu teuer wird treffen wir uns doch hier.

Nur durch unsere gegenseitige Hilfe bleiben unsere Fahrzeuge bezahlbar und auf der Straße.

Locker bleiben

Ralph

am 1. Mai 2015 um 15:51

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 17:07:47 Uhr:

Du schon wieder :rolleyes:

Eine Tachobeleuchtung nach Werksausführung wird beispielsweise, obwohl ab Werk vorhanden und geprüft, nicht überprüft oder gerügt. Die muss nur funktionieren und ausreichend ausleuchten, ansonsten kannst du machen was du willst (Farbe, Art). Das ist auch insofern sicherheitsrelevant und hat einen Einfluss auf die Straßentauglichkeit.

Ein Werksradio ist auch keine Pflicht, du kannst es mithin komplett ausbauen. Das wiederum ist ebenfalls logisch, weil es keine Relevanz hat im Straßenverkehr. Ebenso wie Innenlicht, Fensterheber, Lautsprecher oder sonstwas. Es gibt nicht mal eine Vorschrift zu nachgerüsteten Subwooferkisten, obwohl diese je nach Format tatsächlich einen Einfluss aufs Fahrverhalten haben können.

Aber so ein dummes Lenkradschloss, das wirklich keinem Menschen außer dem potenziellen Diebstahlsopfer und dessen Kaskoversicherung (ha, ha) einen Nutzen bringen kann, das als Mangel einzutragen ist und bleibt Schikane. Es ist weder logisch noch sinnvoll.

 

Nebenbei, die AU (es heißt schon seit Jahrzehnten nicht mehr ASU) ist offiziell getrennt machbar:

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 17:07:47 Uhr:

Zitat:

Für alle Kraftfahrzeuge kann die AU aber als Teiluntersuchung zur HU von einer anerkannten AU-Werkstatt im Vormonat zur nächsten durch die HU-Plakette angegebenen Monat zur Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und anhand eines AU-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen bescheinigt werden. Der AU-Nachweis ist dem HU-Prüfer für die anstehende HU zu übergeben. Der AU-Betrieb kann gegenüber dem Autofahrer immer belegen, wie er – entsprechend den Herstellervorgaben – die AU durchgeführt hat.

Ich werde zu solchen Fragen wohl sicher KEINE Fahrlehrer mehr fragen.

______________________________________________

Deine Antworten sind allesamt unqualifiziert !

Wenn Du hier überhaupt etwas zu sagen hast - dann nur mit einem extremen Hintergrundwissen -

und das fehlt Dir ! Kommt ein Autofahrer zu einer neuen HU-Untersuchung mit einer alten AU so wird der Prüfer dies hinterfragen - was er zwar nicht darf, aber er wird es machen. Erhält er darauf keine Antwort wird er das Auto aber richtig in die Mangel nehmen - Du versteh`n ? Außerdem erhält er sehr schnell eine

Antwort durch die vorhergehende Untersuchung, DEKRA usw. - weil sie alle vernetzt sind.

Nachhilfeunterricht: Bevor ein Fahrzeug gebaut werden darf muss die Fertigung insgesamt vom KBA

genehmigt werden. Dazu muss der Hersteller alle Zeichnungen, bzw. Konstruktionspläne einreichen.

Erst nach Genehmigung durch das KBA darf das Fahrzeug gefertigt werden - und zwar nur exakt aufgrund

dieser Genehmigungsurkunde - Fakt und Basta. Eine Tachobeleuchtung ist ein Bestandteil dieser Zulassung - weil wie sonst kann der Fahrer die Geschwindigkeit bei Nacht ablesen ?

Ein Werksradio gibt es nicht - es kann nur zusätzlich zur eigentlichen Bauausführung bestellt werden, hat also mit der Typprüfung durch das KBA nichts zu tun.

Was Du in Sachen Lenkradschloß für Schikane hältst ist unrelevant und bestätigt nur Deine Unqualifiziertheit. Seit wann bist Du der Wächter über Gesetzt und Recht ? Das KBA hat dieses Lenkradschloß für alle Fahrzeuge damals vorgeschrieben - und Basta !

Du solltest Deinen Aufgabenbereich ablösen lassen - bevor Du hier weiteren Unsinn verbreitest !

 

 

am 1. Mai 2015 um 16:00

Zitat:

@Lucky cd schrieb am 1. Mai 2015 um 17:40:16 Uhr:

So, nun beruhigen wir uns mal wieder.

Jedes Grundfahrzeug hat eine Technische Abnahme bekommen.

Dabei spielen Radio nebst Ausstattung oder Schnee, Sonne, Regen und andere SONDERAUSSTATTUNGEN keine Rolle.

Wenn der Tüv oder jede andere Organisation meint sie müssten die Sicherheitsgurte im Fahrzeug prüfen und der 5. im Rücksitz verbaute funktioniert nicht ist das ein Mangel.

Diskussionen über Sinn und Unsinn sind da echt zwecklos.

Zudem sollte jeder wissen, das der Prüfer mit seiner Unterschrift bestätigt das das Fahrzeug Technisch wie beschrieben überprüft wurde und zum Zeitpunkt der Prüfung in Ordnung ist.

Machen und fertig.

Damit es nicht zu teuer wird treffen wir uns doch hier.

Nur durch unsere gegenseitige Hilfe bleiben unsere Fahrzeuge bezahlbar und auf der Straße.

Locker bleiben

Ralph

___________________________________________

 

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Deine Antworten sind allesamt unqualifiziert !

Wenn Du hier überhaupt etwas zu sagen hast - dann nur mit einem extremen Hintergrundwissen -

und das fehlt Dir !

Danke gleichfalls.

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Kommt ein Autofahrer zu einer neuen HU-Untersuchung mit einer alten AU so wird der Prüfer dies hinterfragen - was er zwar nicht darf, aber er wird es machen. Erhält er darauf keine Antwort wird er das Auto aber richtig in die Mangel nehmen - Du versteh`n ?

Das war nicht Kern deiner Aussage. Du sagtest, es geht nicht - ohne weitere Einschränkung. Geht aber wohl!

Also: falsch!

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Eine Tachobeleuchtung ist ein Bestandteil dieser Zulassung - weil wie sonst kann der Fahrer die Geschwindigkeit bei Nacht ablesen ?

Und wieder: falsch!

Es wird das Vorhandensein und die Funktion geprüft, aber nicht die Bauart!

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Was Du in Sachen Lenkradschloß für Schikane hältst ist unrelevant und bestätigt nur Deine Unqualifiziertheit. Seit wann bist Du der Wächter über Gesetzt und Recht ? Das KBA hat dieses Lenkradschloß für alle Fahrzeuge damals vorgeschrieben - und Basta !

Schön. Aber nicht alle Vorschriften sind auch sinnvoll. Diese hier ist es nicht!

Natürlich repräsentiert das hier meine eigene Meinung (offenbar nicht nur meine) und keine Gesetzeslage. Da du anderer Meinung bist, untermauere diese doch bitte, oder lass es.

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Du solltest Deinen Aufgabenbereich ablösen lassen - bevor Du hier weiteren Unsinn verbreitest !

Und wieder: danke gleichfalls.

 

Lucky CD: Danke für deinen Vermittlungsversuch. Aber es ist einfach nicht einzusehen, wenn hier einer schlicht FALSCHE Aussagen verbreitet. Egal ob aus Altersstarrsinn, Geltungsdrang oder Besserwisserei.

am 1. Mai 2015 um 16:13

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 18:00:52 Uhr:

Zitat:

@Lucky cd schrieb am 1. Mai 2015 um 17:40:16 Uhr:

So, nun beruhigen wir uns mal wieder.

Jedes Grundfahrzeug hat eine Technische Abnahme bekommen.

Dabei spielen Radio nebst Ausstattung oder Schnee, Sonne, Regen und andere SONDERAUSSTATTUNGEN keine Rolle.

Wenn der Tüv oder jede andere Organisation meint sie müssten die Sicherheitsgurte im Fahrzeug prüfen und der 5. im Rücksitz verbaute funktioniert nicht ist das ein Mangel.

Diskussionen über Sinn und Unsinn sind da echt zwecklos.

Zudem sollte jeder wissen, das der Prüfer mit seiner Unterschrift bestätigt das das Fahrzeug Technisch wie beschrieben überprüft wurde und zum Zeitpunkt der Prüfung in Ordnung ist.

Machen und fertig.

Damit es nicht zu teuer wird treffen wir uns doch hier.

Nur durch unsere gegenseitige Hilfe bleiben unsere Fahrzeuge bezahlbar und auf der Straße.

Locker bleiben

Ralph

___________________________________________

BINGO

Der TÜV hat lange vor dem Internet in Zusammenarbeit mit dem KBA eine riesige Datenbank über alle

Fahrzeuge erarbeitet. Somit prüft der TÜV alle Fahrzeuge ob sie mit der Typprüfung des KBA übereinstimmen. Ein nicht funktionstüchtiges Lenkradschloß kann der TÜV also nicht durchgehen lassen - weil er sich sonst strafbar machen würde - weil er damit gegen die Typprüfung des KBA verstoßen würde. So einfach ist das. Das kindliche Vorbringen über das Vorhandensein eines Autoradios in einem Fahrzeug -

na ja, das mag das Forum kommentieren. Für alle gilt es als sicherheitsrelevant - hat aber mit der Typprüfung nicht zu tun.

 

 

am 1. Mai 2015 um 16:30

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 18:02:27 Uhr:

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Deine Antworten sind allesamt unqualifiziert !

Wenn Du hier überhaupt etwas zu sagen hast - dann nur mit einem extremen Hintergrundwissen -

und das fehlt Dir !

Danke gleichfalls.

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 18:02:27 Uhr:

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Kommt ein Autofahrer zu einer neuen HU-Untersuchung mit einer alten AU so wird der Prüfer dies hinterfragen - was er zwar nicht darf, aber er wird es machen. Erhält er darauf keine Antwort wird er das Auto aber richtig in die Mangel nehmen - Du versteh`n ?

Das war nicht Kern deiner Aussage. Du sagtest, es geht nicht - ohne weitere Einschränkung. Geht aber wohl!

Also: falsch!

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 18:02:27 Uhr:

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Eine Tachobeleuchtung ist ein Bestandteil dieser Zulassung - weil wie sonst kann der Fahrer die Geschwindigkeit bei Nacht ablesen ?

Und wieder: falsch!

Es wird das Vorhandensein und die Funktion geprüft, aber nicht die Bauart!

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 18:02:27 Uhr:

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Was Du in Sachen Lenkradschloß für Schikane hältst ist unrelevant und bestätigt nur Deine Unqualifiziertheit. Seit wann bist Du der Wächter über Gesetzt und Recht ? Das KBA hat dieses Lenkradschloß für alle Fahrzeuge damals vorgeschrieben - und Basta !

Schön. Aber nicht alle Vorschriften sind auch sinnvoll. Diese hier ist es nicht!

Natürlich repräsentiert das hier meine eigene Meinung (offenbar nicht nur meine) und keine Gesetzeslage. Da du anderer Meinung bist, untermauere diese doch bitte, oder lass es.

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 18:02:27 Uhr:

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 17:51:50 Uhr:

Du solltest Deinen Aufgabenbereich ablösen lassen - bevor Du hier weiteren Unsinn verbreitest !

Und wieder: danke gleichfalls.

 

Lucky CD: Danke für deinen Vermittlungsversuch. Aber es ist einfach nicht einzusehen, wenn hier einer schlicht FALSCHE Aussagen verbreitet. Egal ob aus Altersstarrsinn, Geltungsdrang oder Besserwisserei.

__________________________________________________________________

You`ll be shortly on the wrong site. Nothing but the said was incorrect.

Kindliche Aussagen haben sich einer 50-jährigen Erfahrung unterzuordnen - so war es schon immer.

Mein Fliegerarzt hat mir gerade ein neues Medical ausgestellt - also klopf mal an wenn Du Dich weiterbilden willst.

 

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 18:30:42 Uhr:

Nothing but the said was incorrect.

Stimmt, nichts außer dem von dir gesagten war inkorrekt :p

Dein falsch angewandtes Englisch ist fast noch schlimmer als die anderen Aussagen.

Aber schön, dass wir jetzt wieder bei den persönlichen Beleidigungen sind. Hatte ich schon vermisst. Wird das mit deinem neuen Medikament behoben?

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 19:05:00 Uhr:

 

Aber schön, dass wir jetzt wieder bei den persönlichen Beleidigungen sind. Hatte ich schon vermisst. Wird das mit deinem neuen Medikament behoben?

So siehts aus. Darauf habe ich auch gewartet... immer schön zu lesen wenn jemand der unbedingt recht bekommen will dann gleich mit der persönlichen Keule zuschlägt!

RGTech hat nie behauptet dass es zulässig ist ohne Lenkradschloss durch den TÜV zu kommen, er hat nur geschrieben dass er der Meinung ist dass diese Regelung unsinnig ist. Und das sehe ich auch so.

Und zum Thema zugelassen und KBA und Typabnahmen... da kennst du dich (duske) auch nicht aus.

am 1. Mai 2015 um 17:22

Zitat:

@_RGTech schrieb am 1. Mai 2015 um 19:05:00 Uhr:

Zitat:

@duske schrieb am 1. Mai 2015 um 18:30:42 Uhr:

Nothing but the said was incorrect.

Stimmt, nichts außer dem von dir gesagten war inkorrekt :p

Dein falsch angewandtes Englisch ist fast noch schlimmer als die anderen Aussagen.

Aber schön, dass wir jetzt wieder bei den persönlichen Beleidigungen sind. Hatte ich schon vermisst. Wird das mit deinem neuen Medikament behoben?

___________________________________

Auweiah, das tut schon weh - Du solltest Dich aus diesem Forum verabschieden.

Leute die Englisch können werden mir zustimmen. Du weißt ja noch nicht einmal was Medical heißt, warst Du zu faul zu googlen ?

 

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