ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. LED Tagfahrlicht ist jetzt auch am Motorroller erlaubt

LED Tagfahrlicht ist jetzt auch am Motorroller erlaubt

Themenstarteram 26. Juli 2013 um 15:55

Gute Nachrichten für Biker und Rollerfahrer aus dem deutschen Bundesverkehrsministerium. 

Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen.

Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“

Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.

 

Ich habe mir heute so ein LED-Tagfahrlicht an meinen Roller gebaut!

Natürlich müssen hierfür ein paar Vorschriften beachtet werden. So muß das TFL beim einschalten der Zündung bereits eingeschaltet werden und sowie das Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht eingeschaltet wird wieder automatisch ausgeschaltet werden. Es ist deshalb günstig sich gleich ein TFL mit eingebauten Schaltmodul zu kaufen. Dieses hat dann drei Anschlüsse wovon einer an das Standlicht geklemmt wird und die anderen beiden Anschlüsse sind für Masse und Zündungs-Plus.

Ganz besonders wichtig sind die E-Prüfzeichen auf dem Glas des TFL - fehlen diese ist keine Zulassung vorhanden!

Tagfahrlicht-am-roller
Halter-fuer-tfl
Halter-mit-angebautem-tfl
+3
Beste Antwort im Thema

Naja, ich halte den ganzen generellen Tagfahrlichtmist für Quatsch.

Zweiräder, von mir aus wie bisher ab 125 ccm, mit Abblendlicht oder auch Tagfahrlicht am Tag.

Andere Verkehrsteilnehmer wie Autos am Tag kein Licht!

So kann man sofort erkennen, da ist einer mit Licht, also ein Zweirad. Da muß ich aufpassen, das kann schnell sein.

Haben aber fast alle Licht an, gehen die Zweiräder darin unter und unsere Sicherheit leidet darunter.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten
Themenstarteram 9. August 2013 um 20:07

@wolfi,

ich habe für die Berechnung ein Vorwiderstand-Berechnungsprogramm benutzt. Dieses hat rein rechnerisch 420 OHM und 0,168 Watt berechnet und 470 OHM und 0,28 Watt vorgeschlagen.

Wenn die 300 OHM passen würden, dann wären mir die LED´s nicht wieder kaputt gegangen.

Deshalb habe ich mir zwei LED´s als Versuchaufbau nach Vorschlag gebaut um die Helligkeit sowie die Temparatur bei 24Std/Tag~ Dauerbetrieb zu testen. Die erreichte Helligkeit ist damit gut und der Vorwiderstand wird nur geringfügig warm.

Hallo goofy,

den Strom in deinem Versuchsaufbau hast Du nicht zufällig gemessen?

Da dürften nach meinem Dafürhalten allerhöchstens 20 mA fließen, somit also der untere Wert lt. Datenblatt der verwendeten LED's.

Themenstarteram 9. August 2013 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von wolfi__123

Hallo goofy,

 

den Strom in deinem Versuchsaufbau hast Du nicht zufällig gemessen?

 

Da dürften nach meinem Dafürhalten allerhöchstens 20 mA fließen, somit also der untere Wert lt. Datenblatt der verwendeten LED's.

Da liegst Du vollkommen richtig - ich habe (soweit ich mich noch erinnern kann) 18,9 mA gemessen.

......und glaube mir, der Helligkeitsunterschied ist zwischen den überlasteten LED´s und den unbelasteten LED´s ist garnicht so groß.

Zitat:

Original geschrieben von goofy783

......und glaube mir, der Helligkeitsunterschied ist zwischen den überlasteten LED´s und den unbelasteten LED´s ist garnicht so groß.

Die Dinger müssen ja auch keine Straße ausleuchten, da liegst Du mit deiner Einstellung sicher richtig.

Themenstarteram 10. August 2013 um 11:43

LED-Licht an den Fahrzeugen ist ja groß in Mode, aber sind den die LED-Lichter am

neuen DAELIM S3 125/300 oder neuen SYM GTS 300i wirklich  schon Tagfahrlichter

oder werden diese nur so bezeichnet?

Beim alten SYM GTS 250/250i ist es nur als Standlicht ausgelegt - der Helligkeitsunterschied zu meinem nachträglich angebauten als Tagfahrlicht zugelassenen LED-Licht ist aber viel geringer als erwartet.

Das gleichzeitige Einschalten von Tagfahrlicht und Standlicht ist nicht erlaubt - deshalb ist es nur möglich diese Lichter getrennt zu fotografieren.

Led-tagfahrlicht-oder-standlicht
Led-tagfahrlicht2
Tagfahrlicht-am-roller
Themenstarteram 12. August 2013 um 20:45

Also ich merke schon, für viele hat die Zukunft mit LED-Lichter am Fahrzeug noch garnicht begonnen - Schade! :rolleyes:

am 27. September 2013 um 7:20

So, habe mich mal mit dem TÜV unterhalten. Diese tagfahrleuchten sind auch am roller erlaubt. Folgendes muß dabei beachtet werden:

mindestens 25cm höhe vom boden oder maximal 1,50m vom boden. sie muss so geschaltet sein, das wenn die zündung an ist, dass das tgf brennt und sobald man das normale licht einschaltet, das dann das tgf aus ist.

Zitat:

Original geschrieben von michael66869

So, habe mich mal mit dem TÜV unterhalten. Diese tagfahrleuchten sind auch am roller erlaubt. Folgendes muß dabei beachtet werden:

mindestens 25cm höhe vom boden oder maximal 1,50m vom boden. sie muss so geschaltet sein, das wenn die zündung an ist, dass das tgf brennt und sobald man das normale licht einschaltet, das dann das tgf aus ist.

Stimmt, wenn es ein reines Tagfahrlicht ist. Wenn es ein TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion reicht es wenn es gedimmt wird. Dann müssen aber die BL ab Werk abgeklemmt werden ;)

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom

...

Stimmt, wenn es ein reines Tagfahrlicht ist. Wenn es ein TFL mit Begrenzungsleuchtenfunktion reicht es wenn es gedimmt wird. Dann müssen aber die BL ab Werk abgeklemmt werden ;)

Moinsen,

dann vergrößert sich aber auch der Abstand zur Fahrbahn auf 350mm nach StVZO §51 (3) - wird immer wieder gerne ignoriert.

Dann ist es gut wenn man nicht nur kleine 13Zöller Kullerräder hat ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. LED Tagfahrlicht ist jetzt auch am Motorroller erlaubt