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LED SMD Tagfahrlichter mit E-Prüfzeichen ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
hab bei ebay zufällig die LED SMD Tagfarhlichter gesehen. In der Beschreibung steht Eintragungsfrei dank E-Prüfzeichen! Kein TÜV Problem!
LED SMD Tagfahrlicht
Was denkt ihr? haben die ein E-Prüfzeichen?? Müsste dann nicht das E 1 Symbol zusehen sein?
Hab den Verkäufer auch mal angeschrieben bisher aber nicht geantwortet! vlt auch wegen feiertage oder er will nicht antworten :D
Danke

Beste Antwort im Thema

Nein!
Zitat von Golf GT 2.0TDI: "Exakt, ohne "A" Kennung sind die Dinger auch nicht zulässig als Standlicht, und da sie auch keine "RL" Kennung haben auch nicht als TFL."
Steht eine Seite vorher. :)
Die RL Kennung ist zwingend. Das vorgelegte Papier kann auch eine Plumpe Fälschung sein, selbst wenn hier E11 (für United Kingdom) präsentiert wird.
Was anerkannt wird findet sich hier: www.bmvbs.de/static/ECE/R-87-Leuchten-Tagfahrlicht-fuer-Kfz.pdf
Dort schaust du unter 5.2 Zusammensetzung des Genehmigungszeichens. Dann steht dort unter Punkt 5.2.2 eindeutig das "RL" auf der Leuchte stehen muss!!! ;)
Was mir noch aufgefallen ist, bei Scheinwerfer Ausführung steht das "R" für Fernlicht :eek: und bei Heckleuchten steht das "R" für Schlußleuchte. :D
So welcher Kandidat soll es denn nun sein? :cool: :rolleyes: :D

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zB Seitenmarkierungsleuchten

dürfen die beim fahren an sein?
und egal wo angebracht?

§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie
Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen
Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel
des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr
als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der
Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand
nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr
als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster
Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs
das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm,
Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler
ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss.
Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.
(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1
entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Zitat:

Original geschrieben von Waldemar89


Hab den verkäufer mal drauf angeschrieben.
Guten Tag
Es händelt hier um LED Licht mit E
Nummer.
Mit Enummer können Sie die Ware einfach als Standlicht oder
Positionslicht anschliessen ohne Problem.
Als Tagsfahrlicht müssen Sie
aber achten.
Sie brauchen noch zusätzlich Steuermodul,wenn die Ablendlicht
angeht,geht die Tagsfahrlicht automatisch aus.Die Steuermodul müssen mit E
Prüfzeichen und RL zulassung sein.Ansonst kann mann es nicht las
Tagsfahrlicht benutzen.
Es kommt immer drauf an,wie Sie die LEDs
anschliessen.

Mit freundlichen Grüssen
Herbert Cee
Was soll den das für ein Tagfahrlicht sein wenn die bei abblendlicht aus seinn müssen?

Umgangssprachlich "Standlicht" und "Positionslicht" ist alles das selbe. Der richtige Ausdruck ist "vordere Begrenzungsleuchte".
ECE R48 sagt dazu: " "Begrenzungsleuchte" ist die Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein und die Breite des Fahrzeugs nach vorn anzuzeigen;"
Farbe: weiß
Anzahl: zwei

Also die Dinger sind nur als "Standlicht" zugelassen. Und der Verkäufer hat diesbezüglich keine Ahnung.
Nicht das Steuermodul, sondern die Leuchte muss das "RL"-Zeichen haben wenn sie als Tagfahrleuchte zugelassen sein soll.
Lass die Finger davon. Das ist als wenn du am Tag mit Standlicht rumfährst. Hat keine Signalwirkung. Und sieht lächerlich aus.

Zitat:

Original geschrieben von Waldemar89


[Seitenmarkierungsleuchten]
dürfen die beim fahren an sein?
und egal wo angebracht?

Seitenmarkierungsleuchten dürfen beim Fahren nicht alleine eingeschaltet sein. Sie dürfen nur zusammen mit dem "Standlicht" und dem Schlusslicht leuchten.

Und das Fahren nur mit Standlicht ist in D nicht erlaubt.

ECE R48:

"Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können [...]"

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz


Also die Dinger sind nur als "Standlicht" zugelassen. Und der Verkäufer hat diesbezüglich keine Ahnung.
Nicht das Steuermodul, sondern die Leuchte muss das "RL"-Zeichen haben wenn sie als Tagfahrleuchte zugelassen sein soll.

Wenn die teile als standlicht zugelassen sind dann könnte man die ja ans standlicht anschließen und wenn man abblendlicht anmacht leuchtet standlicht ja auch. Dann dürftet man mit denenn rumfahren oder versteh ich das falsch?

jetzt mal ehrlich,
wenn du TFLs haben willst kauf dir ordendliche. die dinger sehn ja mehr als gepfuscht aus und sind 100%tig nicht zugelassen!
für 30eus gibts die 10cm teile und für 70 kriegst du die 20ger. (ordentliche)
TFLs dürfen nachts nicht betrieben werden, genausowenig wie NEBELSCHEINWERFER bei klarer nacht oder am tage. ja man sieht das es nebler sind, keine TFLs! bei TFLs leuchtet das standlich IN den scheinwerfern nicht mit!
hier kannst du alles wichtige nochmal nachlesen, was dran sein muss.
mfg

ich habe nun herausgefunden welche E-Nummer sich drauf befindet:

E4 10R-02 1517

Kann jemand genauer sagen, was die Nummer besagt?

Gruß

für standlicht evtl. oder das es eine geprüfte leuchte für den fussraum ist. E-nummern gibt es nicht nur in autos! als TFLs MÜSSEN sie "DL" tragen!

Zitat:

Original geschrieben von cptnmolotov


ich habe nun herausgefunden welche E-Nummer sich drauf befindet:
E4 10R-02 1517
Kann jemand genauer sagen, was die Nummer besagt?
Gruß

E4 = in den Niederlanden geprüft
10 = ?
R = Umrißleuchte (wie bei LKW oder Wohnmobilen)
02 = zweite Überarbeitung der Prüfvorschrift für Umrißleuchten
1517 = laufende Nummer
Standlicht vorne hat statt R ein "A";
Tagfahrlicht hat ein "RL" da stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz



Zitat:

Original geschrieben von cptnmolotov


ich habe nun herausgefunden welche E-Nummer sich drauf befindet:
E4 10R-02 1517
Kann jemand genauer sagen, was die Nummer besagt?
Gruß

E4 = in den Niederlanden geprüft
10 = ?
R = Umrißleuchte (wie bei LKW oder Wohnmobilen)
02 = zweite Überarbeitung der Prüfvorschrift für Umrißleuchten
1517 = laufende Nummer
Standlicht vorne hat statt R ein "A";
Tagfahrlicht hat ein "RL" da stehen.

Exakt, ohne "A" Kennung sind die Dinger auch nicht zulässig als Standlicht, und da sie auch keine "RL" Kennung haben auch nicht als TFL.
Ich werde Digitecc-electronics gleich direkt mal anschreiben, das die meinen R und den von meinem Kumpel sofort rausnehmen, da ich ansonsten ebay informieren werde.
Bin mal gespannt wie die darauf reagieren werden.

So, ich habe soeben die email an Digitecc-electronics gesendet, hier der Inhalt der email:
Hallo und Guten Tag,
wie ich gerade gesehen habe, haben Sie in Ihren beiden Auktionen (Artikelnummer: 380108199178 + Artikelnummer: 300291676813) meinen Golf V R32 und den von meinem Kumpel abgebildet, die die original Audi S6 Tagfahrleuchten verbaut haben, und absolut nichts mit ihrem angebotenen Produkt zu tun haben, und möchte Sie deshalb höfflichst bitten das Bild aus Ihren Auktionen zu entfernen, da ich ansonsten gezwungen bin ebay darüber zu informieren.
Ich bitte Sie auch darum das Bild in zukünftigen Auktionen nicht zu verwenden.
MfG vw-freund
Bin mal gespannt ob die sich bei mir melden :D

Zitat:

Original geschrieben von Golf GT 2.0TDI


So, ich habe soeben die email an Digitecc-electronics gesendet, hier der Inhalt der email:
Hallo und Guten Tag,
wie ich gerade gesehen habe, haben Sie in Ihren beiden Auktionen (Artikelnummer: 380108199178 + Artikelnummer: 300291676813) meinen Golf V R32 und den von meinem Kumpel abgebildet, die die original Audi S6 Tagfahrleuchten verbaut haben, und absolut nichts mit ihrem angebotenen Produkt zu tun haben, und möchte Sie deshalb höfflichst bitten das Bild aus Ihren Auktionen zu entfernen, da ich ansonsten gezwungen bin ebay darüber zu informieren.
Ich bitte Sie auch darum das Bild in zukünftigen Auktionen nicht zu verwenden.
MfG vw-freund
Bin mal gespannt ob die sich bei mir melden :D

Moin,

beim Stöbern ist mir noch ein Verkäufer mit der exakt gleichen Artikelbeschreibung aufgefallen, der auch deinen Golf mit den TFL's drin hat:

270349483983

Diese Leute sollte man abmahnen lassen, da Sie ahnungslosen Leuten Ihr Geld aus der Tasche ziehen, da die Leute gutgläubig und nachher die Dummen sind, wenn Sie beim Tüv sind und die Dinger nicht zugelassen werden, somit hat man n halbes Vermögen für ne Lichterkette ausgegeben.

Der Verkäufer erwähnt auch kein Wort, ob die Teile in der StVO zugelassen sind, und bezüglich meiner Nachfrage, ob er mir die E-Nummer nennen kann, kam auch nie eine Antwort.

Wie ich auch finde sind die Angaben sehr schleierhaft, ob man die Teile problemlos einbauen und nutzen darf und das wäre ein Abmahngrund, da die Artikelbeschreibung nicht 100% das wiedergibt was der Verkäufer meint....Denn er wirbt eindeutig mit TFL LED, obwohl seine Teile nicht als solche genutzt werden drüfen.

Ich werde diese Geschichte dem verein gegen unwesen im handel melden

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von DooMMasteR


ist in D pflicht, wenn es dunkel ist, kann TFL ja auch blenden, weil es nicht abgeblendet ist

Bist du dir da wirklich sicher?
Hab nämlich schon Audis mit serienmäßigem TFL gesehen (in den Scheinwerfern integriert), welches auch nachts an war. Und auch welche, bei denen das TFL unterhalb des Stoßfängers war.

Mfg, TheBlackPlus.

Wie er geschrieben hat "weil es nicht abgeblendet ist" leuchten die Leuchten auch Nachts mit, dann aber als Standlicht und abgeblendet mit geringere Leuchtkraft.

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