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Leasingvertrag / Lieferung

Land Rover Range Rover Sport L461
Themenstarteram 28. Februar 2024 um 7:46

Hallo Zusammen, wenn im Kaufvertrag "Unverbindlich frühestens März 2024" steht und das Fahrzeug wahrscheinlich erst im Juni 2024 geliefert wird (Ist noch nicht gebaut) kann ich die Leasingfirma in Verzug setzen oder auch vom Vertrag zurücktreten? Da ich das Fahrzeug sehr dringend brauche weil andere Fahrzeuge im März den Fuhrpark verlassen.

7 Antworten

Les am besten mal das Kleingedruckte in deinem Vertrag ;-)

Es gibt gesetzliche Fristen, ab wann du den Händler in Verzug setzen kannst. Das musst du dann zuerst tun, bevor du aus dem Vertrag aussteigen kannst. Wie das allerdings bei der Formulierung "Unverbindlich frühesten..." aussieht, weiß ich nicht. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann dort mal eine Erstberatung beim Vertragsanwalt einholen. Aber lies mal im Kaufvertrag, dort muss das auch drinstehen. Oder der ADAC hat dazu auch auf der Homepage ohne Mitgliedschaft gute Infos.

 

Hallo Spice5 wann wurde das Fahrzeug den bestellt und welches Modell? Zur Zeit höre ich eigentlich nur das Fahrzeuge früher kommen

Themenstarteram 28. Februar 2024 um 10:28

Hi, ja da steht "Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist dem Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug."

Also wenn drin steht März 2024 müsste ich quasi erstmal 6 Wochen warten bis ich den Verkäufer in Verzug setzen kann.

Wobei hier „frühestens“ noch viel Spielraum zulässt. Ist nicht gesagt, ob Anfangs März gilt. Ich würde eher den Händler fragen, was für Überbrückungslösungen vorgeschlagen werden können? Irgendein Vorführer mieten?

@Cabbywohnwagen Nicht zwingend. Kommt wahrscheinlich auf Fahrzeug, Motor und Ausstattung an. Hab gestern die Nachricht erhalten, das mein Velar 6 Wochen später kommt.

 

Da muss man mit seinem Händler ins Reine kommen, was die Alternativen angehen. Das klappt im Normalfall auch. Für das ganze Thema Verzug geht ja auch Zeit ins Land und Fristen die du einräumen musst. Schneller ist das auch nicht, als ne Alternativlösung.

Zitat:

@spice5 schrieb am 28. Februar 2024 um 11:28:52 Uhr:

Hi, ja da steht "Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist dem Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug."

Also wenn drin steht März 2024 müsste ich quasi erstmal 6 Wochen warten bis ich den Verkäufer in Verzug setzen kann.

So ist es. Ich würde hier dann Ende März als Rechentermin nehmen. Ich denke, dass der dehnbare Zusatz „frühestens“ kaum eine rechtlich verbindliche Bedeutung haben wird.

 

Als ADAC Mitglied würde ich das die kostenfreie Rechtsberatung beim ADAC fragen. Die Antworten auch auf eine Mail-Anfrage sehr schnell und kompetent.

 

Schönen Gruß

Jürgen

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