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Konditionen Wandlung/Rückabwicklung Neufahrzeug???
Hallo zusammen,
wie man HIER lesen kann, wird mein Touran gewandelt. Nun würde mich interessieren, wie eure Konditionen für eine Wandlung waren, damit ich weiß ob das Angebot vom Händler soweit in Ordnung ist.
Vor allem würde mich interessieren:
1. Wie hoch was die Nutzungsentschädigung in Prozent?
2. Wie hoch war die Verzinsung eures Kapitales in Prozent?
3. Wie lief die Rückabwicklung bzw. ab bekannt werden der Rückabwicklung, wie lange habt ihr auf euer Geld gewartet?
Vielen Dank für die Info´s.
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17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frankenchris
1. Wie hoch was die Nutzungsentschädigung in Prozent?
2. Wie hoch war die Verzinsung eures Kapitales in Prozent?
3. Wie lief die Rückabwicklung bzw. ab bekannt werden der Rückabwicklung, wie lange habt ihr auf euer Geld gewartet?
zu 1) 0,5% pro 1.000km Abzug vom Kaufpreis
zu 2) 4% Zinsen auf Kaufpreis taggenau bis zum Tag der Rückgabe abgerechnet
zu 3) innerhalb von 14 Tagen nach Äussern des Wunsches, dann Auto hingestellt, Scheck bekommen und damit war die Sache erledigt
Ausserdem wurden mir noch die Zulassungskosten, Kosten für die Lifetime-Garantie, Zugfahrt zur Werksabholung, sowie Zubehör das beim :D gekauft wurde erstattet.
Hoffe ich habe nichts vergessen.
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von Frankenchris
1. Wie hoch was die Nutzungsentschädigung in Prozent?
2. Wie hoch war die Verzinsung eures Kapitales in Prozent?
3. Wie lief die Rückabwicklung bzw. ab bekannt werden der Rückabwicklung, wie lange habt ihr auf euer Geld gewartet?
Vielen Dank für die Info´s.
zu 1. War bei mir genauso
zu 2. + 3. Bei mir entfallen, da ich mich wieder für einen VW entschied. So hab ich die Differenz der Neuwagenpreise + Nutzungsentschädigung für den alten gezahlt. Dafür ist die alte Finanzierung (damals 0,9 % + Garantie + Wartung) weiter durchgelaufen.
Grüße,
flei123
Super danke.
Was mich wundert, hab mal einen Anwalt gefragt, wegen den Zinsen, der meinte 4 Prozent "über" dem Basiszinssatz. Das wären dann um die 7,5 Prozent...??
Habe mit den 0,5 Prozent auch spekuliert.
Zitat:
Original geschrieben von Frankenchris
Was mich wundert, hab mal einen Anwalt gefragt, wegen den Zinsen, der meinte 4 Prozent "über" dem Basiszinssatz. Das wären dann um die 7,5 Prozent...??
Bin kein Jurist, daher ohne Gewähr. Aber ich glaube da irrt dein Anwalt. Seine Rechnung würde stimmen wenn dein Händler in Verzug wäre, ist er aber wohl nicht. Was bei dir zum tragen kommt ist die Kapitalbindung und da ist der Zinssatz anders.
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von Frankenchris
Habe mit den 0,5 Prozent auch spekuliert.
Nicht spekulieren, dass ist gängige Rechtssprechung. Mit 0,67% beginnen sie immer, und finden auch immer wieder dumme dafür
Gruß
Afralu
Danke. Dann werd ich mal sehen, was der Händler mir unterbreitet. Aber ich befürchte, dass zieht sich :(
Zitat:
Original geschrieben von Frankenchris
Danke. Dann werd ich mal sehen, was der Händler mir unterbreitet. Aber ich befürchte, dass zieht sich :(
Eine Frage: Warum wolltest du deinen Touran denn wandeln?
Und kann man fast bei jedem Problem ohne Lösung hingehen und sagen ich will den Wagen wandeln???
Ergibt sich eigentlich aus dem BGB: wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, nach zwei Nachbesserungsversuchen einen fehlerfreien Gegenstand zur Verfügung zu stellen, kann man rückabwickeln oder mindern. Aber der Fehler muss schon "erheblich" sein.
Grüße,
flei123
Zitat:
Original geschrieben von flei123
nach zwei Nachbesserungsversuchen einen fehlerfreien Gegenstand zur Verfügung zu stellen, kann man rückabwickeln oder mindern
Es gibt auch Rechtssprechungen nach denen man bei gravierenden Mängeln sogar nur einen Nachbesserungsversuch hinnehmen muß
Gruß
Afralu
Meine Wandlung ist auch bereits genehmigt.
Bekomme Kapitalbindungszins für die Anzahlung und auch sonstige Auslagen ersetzt.
Außerdem muss ich 0,5% pro 1000 KM Nutzungsentschädigung zahlen, aber nur wenn ich bei ihm ein neues Auto kaufe. Ansonsten 0,67%... Hab schon angedeutet, das es nicht rechtens/unüblich sei, woraufhin er sagte: "Da muss ich noch mal mit der Geschäftsleitung reden".
Es gibt ja auch die Möglichkeit, nur 0,4% oder gar nur 0,3% zu zahlen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich die besseren Konditionen erhalte?
Zitat:
Original geschrieben von Shoemaker
Es gibt ja auch die Möglichkeit, nur 0,4% oder gar nur 0,3% zu zahlen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich die besseren Konditionen erhalte?
Ohne Anwalt und ggf. einen Rechtsstreit ist das wohl schwer zu erreichen. Und dabei ist der Ausgang und die Länge immer etwas ungewiß
Gruß
Afralu
@avni.koese
schau dir mal meinen Beitrag HIER an, dann weißt du warum ich wandle.
So nun bin ich wieder zurück.
Im Endeffekt sind wir uns nicht einig.
Sie wollten 0,67 % zahlen und das auch noch pro "angefangene" 1000 km. Ich hab 12 124 km drauf, das heißt ich müsste für knapp 900 km mehr bezahlen.
Na so ist es für mich nicht in Ordnung. Habe ihnen 2 Tage Zeit gegeben das ganze zu überarbeiten, wenn nicht, dann wird es wohl was für meine Rechtsschutzversicherung....
Suche mal hier unter "neues Urteil", es gibt ein neues EU Rechts Urteil welches die Nutzungsentschädigung gen null schraubt ! .Inwieweit das auf Fahrzeuge übertragbar ist, sollte dein Anwalt klären , der BGH gibt auch noch seinen Senf dazu..
Ich überlege derzeit auch meine Karre zu stornieren ! 2 mal so ein Reinfall reicht mir , mal sehen was die Wolfsburger sagen...meine Karre startet entweder gar nicht, weil Spannungsabfall oder nur mit Mühen , speziell im warmen Zustand. Anlasser wurde getauscht etc pp Massepunkte, Fremdverbraucher ...
Brauchte erst am Wochenende wieder mal Hilfe vom:D , da 500km back from Home..und Kiste voll beladen..
Normalerweise zählen Vans zur unteren Mittelklasse (ich dachte die Karre wäre Premium ;-) ) Ich habe bei meiner ersten Rückabwicklung ohne Probleme 0,5% Nutzung / 1000 zahlen müssen.
Mit dem angefangenen Kilometern ist das korrekt. Dann runde das doch auf ;-)