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Kleines Problem nach Fahrzeuguebergabe

Ford Focus
Themenstarteram 29. August 2015 um 19:11

Hallo,

ich habe vor kurzem meinen neuen C-Max bekommen.

Freitag uebergabe beim Haendler... Am Samstag Mittag bei der ersten Ausfahrt faellt mir auf das der Griff der Handbremse zerkratzt ist. Mittwoch rief dann der Haendler an wie mir denn die Uebergabe usw. gefallen habe und ob alles passt. Ich sagt das eben der Griff zerkratzt ist und ich dem Verkaeufer noch ne Mail mit den Bildern schicke.

Verkaeufer hat die Bilder und schiebt natuerlich erstmal die Schuld auf mich oder die Frau, als das ihm nichts brachte meinte er ob nicht das Kind den Schaden verursacht hat, haette ich einen Hund waere wohl der schuldig gewesen....

Die Dame die damals nach Uebergabe anrief hat nichts in den Unerlagen vermerkt, nur das ich mit der Uebergabe zufrieden war. Kein Wort wegen dem Griff, obwohl sie am tel. sagte das sie das sofort dem zustaendigen Verkaeufer melden wird.

Somit Aussage gegen Aussage. Der Haendler meint ich koennte das ganze fuer ~180€ beseitigt haben. Was ich nicht einsehe, da ich hier nichts beschaedigt habe. Und die Kratzer ueber alle 3 Seiten gehe ich davon aus das es nun mal schon so ausgeliefert wurde.

Was kann man hier tun?

Danke fuer Infos.

Anbei ein Bild des Griffes.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Yolus schrieb am 31. August 2015 um 01:22:42 Uhr:

Ganz ehrlich?

Wegen solcher kleinen Kratzer, die der C-Max auch wohl so nach 1-2 Jahren Gebrauch bekommen wird gleich SO ein Fass aufmachen?

Dazu wäre mir meine Zeit&Nerven zu Schade.

Solche Kunden wie dich und deine beiden Liker wünscht sich jeder Händler.

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Ich nehme an, dass es sich bei dem Kauf um einen Gebrauchsgüterkauf handelte (also: Du natürliche Person, Händler Unternehmer). Hier gilt die Beweislastumkehr des § 476 BGB: der Verkäufer ist beweisbelastet dafür, dass der Mangel nicht schon vor dem Gefahrübergang vorlag. Ich würde ihm das noch weißmachen und, sofern er sich immer noch wehren sollte, mit einer rechtlichen Auseinandersetzung drohen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du Deinen "neuen" C-Max auch als Neufahrzeug und nicht als Gebrauchtwagen erworben hast. Einen Rechtsstreit würdest Du jedenfalls sicher gewinnen, da hier das gesetzliche Gewährleistungsrecht eintritt. Der Verkäufer müsste (wie oben bereits von @geraltus erwähnt) beweisen, dass der Schaden nicht schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Dies wird er natürlich nicht können, und somit hast Du das Recht auf für Dich kostenfreie Nachbesserung. Mache den Händler freundlich darauf aufmerksam, und dann sollte er die Sache auch in seinem eigenen Sinne ohne weiteres Murren regeln. Ob Du DIESEN Händler dann zukünftig als freundlichen Ford-Partner an Deiner Seite behalten möchtest, würde ich mir an Deiner Stelle aber noch mal gut überlegen...

Themenstarteram 29. August 2015 um 21:49

ist ein neufahrzeug, der verkaeufer selbst ist der meinung das gewaehrleistung hier nicht gilt.

laut seiner aussage sieht das auch sein chef so. eventuell werde ich mal vorher noch bei der geschaeftsleitung und ford selbst mal nachfragen wie die das so sehen.

Haha - guter Witz. Der Schlaumeier verwechselt hier aber sichtlich die Garantie und die Gewährleistung. Die erste ist freiwillig, die andere gesetzlich festgeschrieben. Der Wagen wurde nach § 433 BGB an Dich verkauft. Der Kratzer stellt einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar. Deine Rechte bei Mängeln regelt der § 437 BGB und da steht, dass Du Nacherfüllung verlangen kannst. Deren Regeln stehen wiederrum im § 439 BGB. Du kannst im Sinne dieser Vorschrift die Beseitigung des Mangels verlangen. Und die Beweislast wurde bereits oben geklärt. Wenn der Händler das anders sieht, dann muss er schon ein Richter beim BGH sein. Nur dann würde er vermutlich keine Autos verkaufen. Falls er hart bleibt, ab zum Rechtsanwalt. Der wird sich die Hände reiben.

Ford selber würde ich da erst einmal komplett raushalten, mit denen hast Du schließlich keinerlei Geschäftsbeziehung. Wie bereits erwähnt wurde, ist Dein Händler (nicht direkt der Verkäufer, der ist uninteressant) Dein Vertragspartner des Kaufvertrages, der ja wohl unstrittig geschlossen wurde, er wird ja whl im Gegenzug zum Auto auch sein Geld bekommen haben. Und als solch ein Vertragspartner hat er nun mal gewisse Pflichten, u.a, bei einem Neuwagenkauf die Gewährleistung zu übernehmen. Ob er sich dann an seinen Vertragspartner, von dem er das Auto hat wendet, kann Dir egal sein.

Auch die Behauptung, sein Chef sieht das auch so, würde ich als reine persönliche Taktik sehen. Fahr zum FFH, laß Dich nicht abwimmeln und verlange den Geschäftsführer zu sprechen. Zeige dem den Schaden, den man als Fahrzeugbesitzer eigentlich kaum selbst verursachen kann, und falls er tatsächlich wie sein Verkäufer dummschwätzt, frage ihn, ob er wirklich Deine Anwaltskosten auch noch mit übernehmen will, denn dorthin führt Dein nächster Weg. Sollte mich aber wundern, wenn er ebenso wie sein Verkäufer diese obstruse Rechtsauslegung hätte.

Daß Dein Verkäufer keinerlei Interesse an einer längerfristigen Kundenbeziehung hat, wurde ja ebenfalls schon erwähnt, stellt sich die Frage, ob das für das gesamte Haus samt Werkstatt gilt. Wenn mir ein Neuwagen mit solchen Kratzern ohne Kommentar aus der Werkstatt übergeben werden soll, und ja, an solche Ecken schaut man als Neubesitzer gar nicht gleich, dann wüßte ich, was ich von der Werkstatt zu halten habe...

Moin,

ich stimme Dirk hier voll zu und würde den Weg (fast) ganz genauso gehen.

Ich würde allerdings vor dem Weg zum Anwalt (selbst bei Rechtschutzversicherung ja meist mit Selbstbeteiligung und das bei einem Streitwert unter 200€) zunächst die Kfz Schiedsstelle anrufen:

Für dich ist die Anrufung der Schiedsstelle kostenlos, der Rechtsweg wird durch das Schiedsstellenverfahren nicht ausgeschlossen und

ein eventueller Schiedsspruch ist für die Werkstatt und den Händler bindend.

Themenstarteram 30. August 2015 um 12:55

streitwert ist eher bei 350€ anzusetzen. Die 180€ wuerden sich nur ergeben wenn intern verrechnet wird laut verkaeufer. Der tip mit der schiedsstelle ist gut. Danke dafuer. Ich bin jetzt nur am ueberlegen ob ich da morgen selbst auftauche um mit der geschaeftsleitung das zu klaeren oder warte bis der verkaeufer wieder da ist aus dem urlaub. Sonst wird eventuell eh wieder nur verschoben weil ohne verkaeufer will man sich nicht festlegen.

Bis jetzt gibt es nur tel. Und per mail kontakt mit dem verkaeufer.

Ich sehe das ebenso, wie meine Vorredner.

Das Thema der gesetzlichen Sachmängelhaftung hatten wir hier ja schon öfters am Wickel. Wenn du noch mehr darüber wissen willst, schau mal in diesen Beitrag (insbesondere in den dort genannten Link).

Andis Tipp ist auch aus meiner Sicht erste Wahl, egal ob du überhaupt eine Rechtsschutzversicherung hast oder nicht. So umgehst du zunächst jedes Kostenrisiko, ohne dir im Falle eines ungünstigen Schiedsspruchs den weiteren Rechtsweg zu verbauen. Falls du eine RS-Versicherung mit Selbstbeteiligung haben solltest: Die Selbstbeteiligung würde natürlich nur dann fällig, wenn du einen Rechtsstreit verlieren würdest und somit die Versicherung die Verfahrens- und Anwaltskosten abzgl. der vereinbarten SB zu tragen hätte. Die Sachlage spricht hier allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit dafür, dass du einen Prozess gewinnen würdest und somit sämtliche Kosten der FFH zu tragen hätte.

Autohändler sind in der Regel nicht dumm und bestens mit der rechtlichen Umgebung vertraut, in der sie sich bewegen. Sie probieren es halt leider immer wieder, Kunden trotzdem etwas ein- oder auszureden und daraus dann sogar noch ein Zusatzgeschäft zu generieren (natürlich tun das nicht nur Autohändler). Hinzu kommt meist ihre berufsbedingte Geübtheit im Umgang mit Menschen, die gnadenlos ausgenutzt wird.

Also:

1. Nicht mit dem Verkäufer, sondern direkt mit dem Geschäftsführer verhandeln, denn der allein ist entscheidungskompetent und ihm ist auch das Image seines Ladens nicht gleichgültig. Wenn der dann den Verkäufer mit hinzuziehen will, der aber zufällig gerade in Urlaub ist, ist das sein Problem, nicht deines. Nicht auf Zeitschinderei einlassen.

2. Kommt immer gut: Vorher telefonisch den Termin für ein Gespräch mit dem Geschäftsführer (nicht sonstwem) vereinbaren, damit man Zeit hat und du nicht evtl. sogar umsonst kommst (verleiht dir und der Sache auch mehr Aufmerksamkeit und demonstriert Entschlossenheit).

3. Vor dem Gespräch mit der Rechtslage vertraut machen (insbes. hier die Beweislast zu deinen Gunsten). Das hilft dir, nicht nur wissend, sondern auch aufrecht und selbstbewusst aufzutreten (wichtig!). Wenn er dann immer noch mauert (was ich nicht glaube) mit dem Anwalt drohen, dann klappt das schon.

Ich hatte erst vor kurzem ein kaputtes Trommelgehäuse in einer neu gekauften Waschmaschine (Leck beim ersten Probelauf). Da wollte die untergeordnete Ebene zuerst auch versuchen, mich zum Ping-Pong Ball zwischen Hersteller und Händler zu machen. Der Verkäufer beim Händler verwies zunächst auf die Herstellergarantie, ich solle dort beim Kundendienst anrufen. Der Hersteller hätte mir im Rahmen der Garantie die Maschine nur repariert (lt. Aussage des angerückten Technikers mehrere Stunden Arbeit mit 2 Mann und fast völliger Zerlegung der Maschine). Das habe ich als für ein Neugerät unzumutbar abgelehnt, habe mir vom Techniker die Beweisfotos schicken lassen und bin damit mit Voranmeldung zum Geschäftsführer des Händlers marschiert (für alle Fälle mit schriftlich vorgefasster Mängelrüge im Gepäck). Der hat seine Lage sofort eingesehen, sich mehrfach entschuldigt und versprochen, sofort eine Ersatzmaschine zu besorgen. Noch am selben Tag wurde vereinbarungsgemäß die kaputte Maschine abgeholt und mir zur Überbrückung der Lieferzeit ein Leihgerät hingestellt. Als sich dann nach zwei Wochen herausstellte, dass das Modell nicht kurzfristig nachlieferbar war, bekam ich eine gleichwertige, sogar etwas teurere Maschine angeboten, was ich akzeptierte (natürlich hätte ich auch wandeln können). Lieferung und Aufstellung waren selbstredend kostenfrei. Das nur als Beispiel zur Ermutigung. Niemals einschüchtern lassen!

Ist ja echt übel, um welche Peanuts man sich mit den Leuten streiten muss, obwohl man denen gerade für viel Geld einen Neuwagen abgekauft hat. War das eigentlich ein Internet-Billigstkauf oder hast du beim örtlichen FFH deines Vertrauens gekauft und vielleicht im Interesse guter Geschäftsbeziehungen sogar noch Zugeständnisse beim Kaufpreis gemacht?

Themenstarteram 30. August 2015 um 18:15

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 30. August 2015 um 15:45:46 Uhr:

 

Ist ja echt übel, um welche Peanuts man sich mit den Leuten streiten muss, obwohl man denen gerade für viel Geld einen Neuwagen abgekauft hat. War das eigentlich ein Internet-Billigstkauf oder hast du beim örtlichen FFH deines Vertrauens gekauft und vielleicht im Interesse guter Geschäftsbeziehungen sogar noch Zugeständnisse beim Kaufpreis gemacht?

war ein FFH, nicht mal ein kleiner hier in der gegend. warum er sich so quer stellen will entzieht sich meiner kenntniss, entspricht auch nicht den gepflogenheiten bis zur auslieferung, selbst der termin war noch sehr lange und ausfuehrlich (macht man weniger wen man den kunden vom hof haben will, denke ich)

ich habe den preis nicht mehr gedrueckt als notwendig, es muss jeder von was leben....

So, jetzt sagt bei der Werkstatt Jeder das diese Kratzer bis Übergabe nicht vorhanden waren und Du bei der Übergabe auch nichts gesagt hast. Da diese Kratzer schnell passieren können Sie auch nach der Übergabe pasiert sein und kann der liebe TE beweisen das Sie schon bei der Übergabe vorhanden waren?

Der Anschein gibt dem Händler Recht.

Mein Vorschlag wäre sich gütlich zu einigen, denn wenn sich Beide Stur stellen ist Keinem geholfen. Nur das der Händler spätestens bei Kulanz am längeren Hebel sitzt.

Ist seit der Übergabe und dem Bemerken der Kratzer noch Jemand mal Alleine im Auto gesessen?

Nicht böse sein, aber der Anscheinsbeweis ist das letzte Beweismittel, welches vor Gericht in Betracht kommt. Zuvor werden Zeugen gehört. Und diese werden, spätestens bei der Verlesung der Belehrungsformel über die Strafbarkeit einer Falschaussage, in die Hosen machen, bevor sie bei so etwas für den Chef lügen. Denn es ist nicht wirklich glaubhaft, dass sich jeder Mitarbeiter einen (Neu!)Wagen so detailliert vor der Übergabe anschaut. Wonach soll man auch bei einem Neuwagen suchen? Ist halt alles neu - muss also theoretisch tadellos sein. Und die Jungs machen es jeden Tag, ist also keine besondere Sache für sie, den X-ten C-Max zum Verkauf vorzubereiten. Der Wagen wird von dem Verkaufsmenschen verkauft, vor der Übergabe von der Folie und vom Papier befreit, kurz Sauber gemacht und an den Kunden übergeben (sofern die Kohle stimmt :D). Solange der Händler positiv nicht beweisen kann, dass die Kratzer nicht in seinem Hause oder bereits vor der Anlieferung an ihn entstanden sind, spricht die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB klar gegen ihn. Ich glaube nicht, dass er Fotos vorzeigen kann, auf denen unser TS mit dem Schlüssel in der Hand im Vordergrund und der Wagen mit einem unverkratzen Hebel im Hintergrund zu sehen sind, wobei an der Wand die digitale Datumsanzeige klar den 28.08.2015 zum Besten gibt, sonst hätte er das längst getan. Das ist hier eine Hinhaltetechnik, um zu sehen, wann der Kunde Ruhe gibt, weil er sich Angesichts der "fachmännischen Rechtslageeinschätzung" von solchen Experten, wie der Verkäufer und sein Cheffe, einschüchtern lässt.

Ich würde hier gelassen aber hart bleiben ;).

Gruß

geraltus

Ganz ehrlich?

Wegen solcher kleinen Kratzer, die der C-Max auch wohl so nach 1-2 Jahren Gebrauch bekommen wird gleich SO ein Fass aufmachen?

Dazu wäre mir meine Zeit&Nerven zu Schade.

Moin,

Prinzipsache.

Und ja, das auch bei einer solchen kleinen Macke. Einerseits siehst Du die ständig, nur weil Du weißt, daß da was ist und andererseits wäre es vermutlich hier nicht mal erwähnt worden, hätte der Verkäufer nicht so rumgesponnen.

Zitat:

@Yolus schrieb am 31. August 2015 um 01:22:42 Uhr:

Ganz ehrlich?

Wegen solcher kleinen Kratzer, die der C-Max auch wohl so nach 1-2 Jahren Gebrauch bekommen wird gleich SO ein Fass aufmachen?

Dazu wäre mir meine Zeit&Nerven zu Schade.

Naja, aber dann brauche ich doch kein neues Auto zu kaufen, sondern einen Jahreswagen, der dann allerdings gut 30 % oder sogar mehr günstiger ist. Dann wäre mir das auch egal. Wenn Du aber zwei neue Autos nebeneinander stehen hättest, wobei das eine vollkommen ohne Kratzer und das andere mit Kratzern wäre, und beide gleich viel kosten: für welches würdest Du Dich dann wohl entscheiden? Wenn für das mit Kratzern, dann würde der Händler aber mit dem Preis runter gehen müssen, habe ich recht? Und dass ein neues Fahrzeug keine Kratzer zu haben hat, ist wohl jedem klar. Würdest Du auch so gelassen reagieren, wenn Dein Neuwagen eine Beule auf der Motorhaube hätte? Ich denke nicht. WO ist da aber der Unterschied? Ausbeulen kostet dabei doch genauso viel, wie der zerkratzte Griff. Und eine solche Beule hat das Auto doch auch vermutlich nach 1 - 2 Jahren, oder? Fahren mit Beule ist auch kein Problem.

Und wenn Du dann Dein Auto z.B. nach einem Jahr verkaufst, sagt der Käufer, dass das Auto zwar sehr schön ist, aber für den Kratzer am Hebel musst schon noch 200 € runter vom Preis. Dann hast Du nämlich den schwarzen Peter, obwohl Du dafür nicht vernatwortlich bist.

Nee, nee - der TS hat hier einen Neuwagen bestellt und auch bezahlt. Und zwar ohne Mängel. Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Und hätte der Händler so gehandelt, wie er verpflichtet ist zu handeln, wäre dieser Thread gar nicht entstanden. Man ist zahlender Kunde eines gar nicht mal so günstigen Produkts und kein Kasper, den ein Autohändler für einen Idioten halten darf.

Ich würde dem Burschen Beine machen - auch wenn es vielleicht eine Kleinigkeit ist.

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