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Klein Unfall - Wie geht man um mit der KFZ-Versicherung? Und Rückstufung

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 8:38

Hallo,

wir haben 2 Autos und die sind beide auf meinen Namen versichert.

1. Auto SF 2 mit Volkasko

2. Auto SF 2 mit nur Haftpflicht

Das zweite wird vorwiegend von meiner Frau gefahren und sie hat mit dem zweiten gestern einen kleinen Unfall gemacht. Ich habe eigentlich mehrere Fragen diesbzgl. da wir uns nicht gut auskennen. Wäre dankbar wenn ihr die kurz beantworten könnt.. Ist auch unser erster Unfall..

1- Das andere Auto hat nur paar Kratzer auf der Stoßstange. Sollen wir die Reparaturkosten am besten selber zahlen (ohne Versicherung), um eine Rückstufung zu verhindern? Und wie ist der Regel hier so.. ich habe so ungefähr gerechnet.. wir zahlen im moment 550€ für die Haftpflichtvers mit SF2. mit einer Rückstufung (laut Internet SF1/2) kostet die Versicherung nun 700€.. Wann würde dann für uns lohnen zu sagen "wir zahlen die Kosten lieber selber"? Und wie werden diese Kosten ermittelt? Letztendlich kann die andere Seite sagen "kostet 200€" oder halt "kostet 2000€ bei meinem Werkstatt".

2- Und falls wir den Schaden über die Versicherung behandeln, wird diese Rückstufung nur für meine Frau eingetragen? Oder für uns beide? Oder nur für das 2. Auto?

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Wickel den Schaden über Deine KFZ-Haftpflicht ab. Den Schaden kannst Du binnen 6 Monaten zurückkaufen.

Höherstufung erfolgt nur für Auto (Vertrag) 2

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Wickel den Schaden über Deine KFZ-Haftpflicht ab. Den Schaden kannst Du binnen 6 Monaten zurückkaufen.

Höherstufung erfolgt nur für Auto (Vertrag) 2

Zuerst muss man mal ganz klar sagen, dass die Entscheidung ob die Abwicklung über dich selbst oder über die Versicherung läuft, nicht in deiner Hand liegt.

Das hat einzig und allein der Geschädigte zu entscheiden wie und mit wem er abrechnen möchte.

Dennoch kann man sich da durchaus einigen wenn der "Gegner" mitspielt.

Aber auch wenn der Geschädigte über die Versicherung regulieren möchte, kannst du deinen Schaden zurückkaufen und wirst dann nicht hochgestuft.

Gibt bei vielen Versicherungen bzw. generell online irgendwelche Rechner die einem bei dieser Entscheidung helfen können.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 30. Juli 2019 um 10:42:40 Uhr:

Wickel den Schaden über Deine KFZ-Haftpflicht ab. Den Schaden kannst Du binnen 6 Monaten zurückkaufen.

Eine kleine Korrektur:

Binnen 6 Monaten ab Erhalt der Schadenabschlussmeldung. :)

Wir haben seinerzeit aber nicht genau auf den Zeitraum geachtet.

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. Juli 2019 um 10:54:51 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 30. Juli 2019 um 10:42:40 Uhr:

Wickel den Schaden über Deine KFZ-Haftpflicht ab. Den Schaden kannst Du binnen 6 Monaten zurückkaufen.

Eine kleine Korrektur:

Binnen 6 Monaten ab Erhalt der Schadenabschlussmeldung. :)

Wir haben seinerzeit aber nicht genau auf den Zeitraum geachtet.

Du hast natürlich recht ;)

Abwicklung über Versicherung hat den Vorteil, dass Kosten für Gutachter/KVA und ggf. Anwalt nicht vom Verursacher getragen werden müssen.

Abwicklung über "Privat" hat den Vorteil, dass die Schadenhöhe idR geringer ist. Hängt aber eben vom Geschädigten, dessen Willen ab.

Ganz genau ausrechnen kann man es nicht (denn wenn man regulieren lässt, zahlt man "sein leben lang" mehr, als würde man es nicht tun - es relativiert sich halt mit zunehmenden SF-Jahren). Ich würde als Ansatz mal die nächsten 5 Jahre betrachten:

Also: was kostet die Versicherung in den nächsten 5 Jahren, wenn der Unfall nie passiert wäre vs. was kostet die Versicherung in den nächsten 5 Jahren, wenn der Schaden reguliert wird vs. was wird mich die private Regulierung des Unfalls kosten.

Was man auch bedenken sollte: wenn man jetzt über die Versicherung reguliert: wie steht man dann beim nächsten Unfall dar? Vermutlich in der M-SF.Klasse. Ist zwar eine hätte.würde.könnte-Betrachtung, aber mMn nicht ganz unwichtig.

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 12:36

Vielen Dank schonmal. Können Sie auch sagen wie ich dann überhaupt umgehen soll mit der Schadensregulierung?

Soweit ich weiß werde ich ja nur meine Versicherungsdaten an den Gegner geben, und der klärt das ab mit meiner Versicherung.

Gibt es da irgendwelche Punkte, die ich beachten soll damit ich dann am Ende möglichst wenig Geld an meinen Versicherer zahlen muss? (zurückkauf)

Am Ende der kann auch versuchen irgendwelche Schaden, die sein Auto schon hatte mitzugeben als Neu-Schaden. Oder halt die Kosten ziemlich hoch zeigen, und am Ende nichts reparieren lassen, da eh paar Kratzer sind.

Aufgabe der KH (und auch der PH) ist es, unberechtigte Ansprüch abzuwehren....

guckst Du:

https://www.versicherungsmagazin.de/.../...ter-ansprueche-1985555.html

Zitat:

Vielen Dank schonmal. Können Sie auch sagen wie ich dann überhaupt umgehen soll mit der Schadensregulierung?

Ich persönlich würde den Gegner kontaktieren und im persönlichen GEspräch versuchen eine realistische Summe auszumachen. Kann man das nicht, oder hat der Gegner da keine Lust zu, ist der Zug quasi abgefahren.

Ich als Gegner empfände jede weitere "Aktion" seitens des Verursachers als unverschämt und würde nicht drauf eingehen. Sowas wie "fahren wir gemeinsam in die Werkstatt", "Mein Schipp-Schwager ist Hinterhoflackierer", etc kämen bei mir nicht gut an

Zitat:

Soweit ich weiß werde ich ja nur meine Versicherungsdaten an den Gegner geben, und der klärt das ab mit meiner Versicherung.

In der Regel ist das so... der Gegner kann sich diese aber auch über den Zentralruf der Versicherer einholen, wenn das Kennzeichen bekannt ist.

Zitat:

Gibt es da irgendwelche Punkte, die ich beachten soll damit ich dann am Ende möglichst wenig Geld an meinen Versicherer zahlen muss? (zurückkauf)

Nein. Man zahlt den Schaden. Dieser kann, in gewissem Rahmen, nur vom Gegner beeinflusst werden. Man könnte jetzt auf diesen Einreden, aber ob das den gewünschten Effekt hat?

Zitat:

Am Ende der kann auch versuchen irgendwelche Schaden, die sein Auto schon hatte mitzugeben als Neu-Schaden.

Die eigene HP währt unberechtigte Ansprüche ab. Wenn man also Angst hat, oder einem schlichtweg das Wissen fehlt, wäre das das Mittel der Wahl.

Natürlich können sich die Unfallgegner untereinander einigen... habe ich auch schon mal gemacht...

Aber, in diesem Forum sollten in erster Linie Tipps gegeben werden, wie man es richtig machen sollte... :)

Vor allen Dingen sollte man sich so einigen, dass sich keiner über den Tisch gezogen fühlt.

 

Das wird auch schwierig, wie man hier im Forum oft lesen kann.

 

1000€? So ein Quatsch. Das kann man doch mit Lackstift...

Lackstift? Ey.. ein bissl Panzertape reicht meist auch....

Zitat:

@FernandoK schrieb am 30. Juli 2019 um 14:36:23 Uhr:

....

Am Ende der kann auch versuchen irgendwelche Schaden, die sein Auto schon hatte mitzugeben als Neu-Schaden. Oder halt die Kosten ziemlich hoch zeigen, und am Ende nichts reparieren lassen, da eh paar Kratzer sind.

Deine Versicherung hat Profis die den lieben langen Tag nichts anderes tun als darauf zu achten das kein Cent zu viel ausgegeben wird. Lass die ihren Job tun, dafür bezahlst Du Deine Versicherung und kauf den Schaden hinterher zurück.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 30. Juli 2019 um 15:25:30 Uhr:

Zitat:

@FernandoK schrieb am 30. Juli 2019 um 14:36:23 Uhr:

....

Am Ende der kann auch versuchen irgendwelche Schaden, die sein Auto schon hatte mitzugeben als Neu-Schaden. Oder halt die Kosten ziemlich hoch zeigen, und am Ende nichts reparieren lassen, da eh paar Kratzer sind.

Deine Versicherung hat Profis die den lieben langen Tag nichts anderes tun als darauf zu achten das kein Cent zu viel ausgegeben wird. Lass die ihren Job tun, dafür bezahlst Du Deine Versicherung und kauf den Schaden hinterher zurück.

Uneingeschränkt korrekt ist diese Aussage nicht. Sie trifft lediglich auf Schäden ab einer gewissen höhe zu.

Warum? Ganz einfach. Die von dir erwähnten Experten arbeiten nicht für den TE, sondern für die Versicherung. Insofern ist es deren Aufgabe, die Kosten (inkl. aller uns unbekannter internen Kosten) möglichst gering zu halten.

Das altbekannte "Durchwinken" von Kleckerbeträgen (auch wenn dort Phantasievoll gekürzt wird) hilft dem TE leider nicht weiter, wenn die alternative, also eine direkte Regulierung der Beteiligten billiger käme.

Eines muss dem TE aber auch klar sein, egal ob über ihn oder über Versicherung reguliert wird.

Der Geschädigte muss nicht reparieren - er kann von dem Geld in Urlaub fahren, sich die zähne richten lassen oder Panini-Sammelbilder kaufen.

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