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Klasse: Ich darf zahlen, obwohl ich keinen Schaden verursacht habe.

Themenstarteram 2. Oktober 2009 um 10:22

Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.

Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!

Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.

Denkste.

Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.

Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.

Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.

Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Oktober 2009 um 10:22

Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.

Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!

Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.

Denkste.

Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.

Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.

Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.

Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)

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Jedem Geschädigten kann man aber nur raten an die KFZ Versicherung zu gehen...

Schöner ist es natürlich immer über die PHV für den Verursacher.

am 18. Februar 2014 um 9:28

Mich würde jetzt immer noch interessieren mit welcher Begründung die PH den Schaden ablehnt und ob das eine schriftliche Ablehung war?

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Solange sich der Geschädigte nicht direkt an die Kfz Versicherung wendet, kann der TE das ganze lenken.

Klar, keine Frage.

Ich als geschädigter würde mich aber vermutlich nicht auf irgendwelche "eigentlich könnte vielleicht die alte Singe Privathaftpflicht meiner Frau aus Studenzenzeiten zahlungspflichtig sein, falls doch nicht sehen wir irgendwie weiter" - Spielchen einlassen, sondern mich dann anhand des Kennzeichens an die KFZ - Versicherung wenden.

Von jedem anderen Vorgehen kann man dem Opfer in diesem Fall eigentlich auch nur abraten.

am 19. Februar 2014 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Mich würde jetzt immer noch interessieren mit welcher Begründung die PH den Schaden ablehnt und ob das eine schriftliche Ablehung war?

Mir wurde heute von der Zürich am Telefon gesagt, dass ich für JEDEN der durch MEIN Auto ein Schaden verursacht mit meiner KFZ-Versicherung zu haften habe. Und dass ich dies auch so schriftlich in den nächsten Tagen bekommen werde... Werde wohl meine RechtschutzV einschalten, oder?

am 19. Februar 2014 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Mich würde jetzt immer noch interessieren mit welcher Begründung die PH den Schaden ablehnt und ob das eine schriftliche Ablehung war?

Übrigens, der Geschädigte hat das bei meiner KFZ-V gemeldet... Kann ich das aus eigener Tasche bezahlen und dann von der PHV meiner Frau zurückverlangen?

Meines Wissens nach kann ein Haftpflichtschaden bei jeder Gesellschaft "zurückgekauft" werden.

Du hast aber sicherlich keine Ansprüche gegen die Privathaftpflicht deiner Frau.

Deine Frau kann die Regulierung aber nochmal aufgreifen und die genaue Formulierung in den Bedingungen ansehen. Denke da wird sich nicht viel bewegen ohne RA, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung. Ggf. wären dann auch die Regelungen zur Doppelversicherung zu überlegen...

am 19. Februar 2014 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von suckerlove_ru

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Mich würde jetzt immer noch interessieren mit welcher Begründung die PH den Schaden ablehnt und ob das eine schriftliche Ablehung war?

Mir wurde heute von der Zürich am Telefon gesagt, dass ich für JEDEN der durch MEIN Auto ein Schaden verursacht mit meiner KFZ-Versicherung zu haften habe. Und dass ich dies auch so schriftlich in den nächsten Tagen bekommen werde... Werde wohl meine RechtschutzV einschalten, oder?

Das ist definitv eine falsche Auskunft!

Ich würde mir aus dem Internet eine schriftliche Schadenmeldung der Zürich runterladen und dort den PH Schaden melden.

Dazu schreiben, dass die Frau weder Halter, Besitzer, Führer oder Eigentümer des Kfz ist.

Die haben das über die PH zu regeln!

Am Telefon wird immer viel gesagt, wenn der Tag lang ist.

Aber wenn eine schriftliche Schadenmeldung kommt, dann sieht die Sache anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von suckerlove_ru

 

Mir wurde heute von der Zürich am Telefon gesagt, dass ich für JEDEN der durch MEIN Auto ein Schaden verursacht mit meiner KFZ-Versicherung zu haften habe. Und dass ich dies auch so schriftlich in den nächsten Tagen bekommen werde... Werde wohl meine RechtschutzV einschalten, oder?

Das ist definitv eine falsche Auskunft!

Das ist definitiv eine vollkommen richtige Auskunft der Zürich.

Die Halterhaftung ist im § 7 StVG geregelt und der Geschädigte hat aus § 7 StVG i.V. mit § 115 VVG seinen Anspruch direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht - und wird den Schaden auch über diese reguliert bekommen.

Die Frage ist hier nur, ob der Schaden ebenfalls ein Schaden für die Single-PHV der Ehefrau ist bzw. von dieser zu regulieren wäre bei der vorliegenden Konstellation.

Und diese Frage ist klar mit "ja" zu beantworten.

Und hier ist erstmal die formelle Ablehnung in Schriftform abzuwarten - wenn hier die Begründung vorliegt, kann man weitersehen.

am 19. Februar 2014 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

 

Das ist definitv eine falsche Auskunft!

Das ist definitiv eine vollkommen richtige Auskunft der Zürich.

Die Halterhaftung ist im § 7 StVG geregelt und der Geschädigte hat aus § 7 StVG i.V. mit § 115 VVG seinen Anspruch direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht - und wird den Schaden auch über diese reguliert bekommen.

Die Frage ist hier nur, ob der Schaden ebenfalls ein Schaden für die Single-PHV der Ehefrau ist bzw. von dieser zu regulieren wäre bei der vorliegenden Konstellation.

Und diese Frage ist klar mit "ja" zu beantworten.

Und hier ist erstmal die formelle Ablehnung in Schriftform abzuwarten - wenn hier die Begründung vorliegt, kann man weitersehen.

Es wird immer interessanter.

A) Ich wurde heute von der DA Direkt angerufen, da der Geschädigte den Schaden gemeldet hat. Ich habe gesagt, dass der Schaden über Zürich reguliert wird und DA DIREKT sagte - das können wir mit dennen direkt klären, da wir eine Zusammenarbeit haben.

B) Ich habe daraufhin den geschädigten angerufen und gefragt warum - er hat es mir so erklärt:

a) Der Geschädigte hat bei Zürich angerufen, um zu fragen, ob sie den Scahden regulieren. Sie sagten ihm "nein".

b) Der Geschädigte hat den Schaden bei meiner KFZ-V gemeldet.

C) Ich habe bei Zürich angerufen, und sie sagten - Schaden mit meinem Auto. EGAL wer ihn verursacht hat - ich habe mit meiner KFZ zu haften.

D) Ich habe bei meiner Rechtschutz (D.A.S) angerufen und habe die Auskunft bekommen, dass der Schaden, der mit MEINEM Auto verursacht wird erstmal von mir zu tragen ist wortlaut "aund auch wenn es der liebe Gott war". Danach kann ich Ansprüche gegenüber dem Schädiger (meiner Frau) geltend machen.

E) Die Rechtsauskunft hat mich mit einer Anwaltskanzlei verbunden. Da wurde mir gesagt, dass es allgemein nicht geregelt wird und auf die AGB der PHV ankommt, ob Schaden dieser Art ausgeschlossen und in welchen Fällen ausgeschlossen werden.

Ich drehe durch...

am 19. Februar 2014 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

 

Das ist definitv eine falsche Auskunft!

Das ist definitiv eine vollkommen richtige Auskunft der Zürich.

Die Halterhaftung ist im § 7 StVG geregelt und der Geschädigte hat aus § 7 StVG i.V. mit § 115 VVG seinen Anspruch direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht - und wird den Schaden auch über diese reguliert bekommen.

Die Frage ist hier nur, ob der Schaden ebenfalls ein Schaden für die Single-PHV der Ehefrau ist bzw. von dieser zu regulieren wäre bei der vorliegenden Konstellation.

Es ist definitiv falsch von der Zürich zu behaupten, sie wären für den Schaden nicht zuständigt, da er nur über die Kfz reguliert werden kann.

Darum geht es mir.

Dass der Geschädigte sich aussuchen kann, wo er seine Ansprüche anmeldet, ist auch klar.

Aber der Schaden ist auch von der PH zu regulieren, so wie er sich zugetragen hat.

Die dürfen den nicht mit Verweis auf die Kfz blocken.

Ich habe das so verstanden, dass die Zürich eine Regulierung des Schadens ablehnt, mit Verweis auf die Kfz.

Und das ist nicht richtig.

Es sind natürlich gewisse Voraussetzungen notwendig, damit der Schaden von der PH gezahlt werden muss. Aber diese sind in dem konkreten Fall alle erfüllt.

am 19. Februar 2014 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von suckerlove_ru

C) Ich habe bei Zürich angerufen, und sie sagten - Schaden mit meinem Auto. EGAL wer ihn verursacht hat - ich habe mit meiner KFZ zu haften.

D) Ich habe bei meiner Rechtschutz (D.A.S) angerufen und habe die Auskunft bekommen, dass der Schaden, der mit MEINEM Auto verursacht wird erstmal von mir zu tragen ist wortlaut "aund auch wenn es der liebe Gott war". Danach kann ich Ansprüche gegenüber dem Schädiger (meiner Frau) geltend machen.

Die D.A.S. hat natürlich recht.

Wenn Ansprüche gegen dich gestellt werden, so hast du als Halter des Fahrzeuges dafür zu haften.

Die Zürich hingegen nicht.

Mir sind keine AGBs bekannt, die deine Frau ausschließen würden.

mir sind sogar Urteile bekannt, bei denen die Versicherung nicht zahlen musste, obwohl die genannten 4 Vorgaben (Halter....) nicht erfüllt waren. Da ist schon was dran...

Vielleicht komme ich heute Abend dazu mal in der Datenbank im Büro nachzusehen.

am 19. Februar 2014 um 14:52

Ja, würde mich interessieren.

am 19. Februar 2014 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von suckerlove_ru

C) Ich habe bei Zürich angerufen, und sie sagten - Schaden mit meinem Auto. EGAL wer ihn verursacht hat - ich habe mit meiner KFZ zu haften.

D) Ich habe bei meiner Rechtschutz (D.A.S) angerufen und habe die Auskunft bekommen, dass der Schaden, der mit MEINEM Auto verursacht wird erstmal von mir zu tragen ist wortlaut "aund auch wenn es der liebe Gott war". Danach kann ich Ansprüche gegenüber dem Schädiger (meiner Frau) geltend machen.

Die D.A.S. hat natürlich recht.

Wenn Ansprüche gegen dich gestellt werden, so hast du als Halter des Fahrzeuges dafür zu haften.

Die Zürich hingegen nicht.

Mir sind keine AGBs bekannt, die deine Frau ausschließen würden.

Kann ich "die Entschädigung" von meiner Frau bzw. Ihrer Versicherung verlangen?!

Du aus meiner Sicht nein. Mal die Bedingungen genau ansehen. Normal häufig Ausschluss mitversicherter Personen untereinander. Hier aber Single-Police. Häufig schließt es sich aber trotzdem aus, da z.B. gleicher Hausstand.

Ich kenn die Bedingungen der Zürich aber nicht genau, da ich in der Praxis kaum mit denen zutun habe.

 

 

ach ja, zur Info folgender Fachartikel (für die die Zugriff haben): http://www.versicherungsmagazin.de/Artikel/196/23727/Private-Haftpflichtversicherung-Aus--und-Einschluesse-bei-Kfz-Schaeden.html

 

Hier wird es bei Mitfahrern auch als Standard gesehen ("Tür auf" eingeschlossen). Besondere Erweiterungen mancher Gesellschaften sind eigentlich nur als Klarstellung zu sehen.

Ich schaue aber trotzdem nochmal nach dem Urteil, bin mir sicher, ca. 2006 und ich glaube AG Fürth, also vor der Haustür...

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