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Klasse: Ich darf zahlen, obwohl ich keinen Schaden verursacht habe.

Themenstarteram 2. Oktober 2009 um 10:22

Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.

Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!

Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.

Denkste.

Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.

Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.

Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.

Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Oktober 2009 um 10:22

Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.

Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!

Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.

Denkste.

Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.

Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.

Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.

Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)

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Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Werde morgen mal meine liebe Schwiegermutter bitten, mir die PHV-Unterlagen zu geben, und dann selber dort anrufen.

Lass es bleiben!

Deine Schwiegermutter - und niemand sonst - soll den Schaden SCHRIFTLICH bei ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.

Du hast in dem Vertragsverhältnis "Versicherung/Schwiegermutter" nichts zu suchen und mit dir muss auch niemand reden.

Schwiegermutter soll die Schadenhotline der Versicherung anrufen und sich eine Schadenmeldung zuschicken lasen (kannst du dann ja ausfüllen;) )

Kommt nämlich nicht gut, wenn da ein dritter anruft (der auch noch ein wirtschaftliches Interesse an der Regulierung über die PHV der Schwiegermutter aufgrund des eigenen Schadenfreiheitsrabattes hat).

 

am 2. Oktober 2009 um 22:43

Hallo,

ich bin der gleichen Meinung wie Traumzauber und twelferider: die PHV ist zuständig.

Eine Haftung von Dir als Fahrer und somit eine Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflicht liese sich dann begründen, wenn du den Schaden "mitverschuldet" hast, etwa weil Du so dicht neben dem anderen Fahrzeug geparkt hast, dass Deine Schiwegermutter gar nicht "anders konnte" als die Tür an das andere Auto zu schlagen oder weil Deine Schwiegermutter alters- oder krankheitsbedingt bereits so hilfsbedürftig ist, dass du wissen mußtest, dass sie das alleine nicht mehr schafft, ohne die Tür ans andere Auto zu schlagen (bitte nicht persönlich nehmen). Trifft nichts dergleichen zu und war sie "einfach nur" unachtsam, sollte sie gegenüber ihrer PHV auf Regulierung des Schadens bestehen!

Gruß Schusti

am 3. Oktober 2009 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Zitat:

Hast Du mal über den Fall mit Deiner KH-Versicherung gesprochen?

Habe ich. Nein, wäre normaler KHV-Schaden und würde zum üblichen Schadenfreiheitsrabatt-Verlust führen. Eindeutige Aussage: „Wenn der Schaden unter ca. 1.000 Euro liegt, kommen Sie billiger weg, wenn sie ihn selber zahlen. Sie können uns auch gern die Sache erst regulieren lassen und später an uns zahlen, auch dann behalten Sie Ihre SF-Klasse." Habe mich herzlich für die Auskunft bedankt ...

Ja, diese Antwort ist sehr typisch. Aus meiner Sicht wäre der richtige Weg, daß der KH-Versicherer den Schaden gegenüber dem Geschädigten reguliert und sich die Kosten von der PHV per Regress wieder holt.

 

Natürlich gilt Dein Vertrag bis zur Beendigung dieses Vorganges als Schadenbelastet, was zur Rückstufung führen wird. Danach wird der Vertrag aber wieder entlastet und überzahlte Beiträge werden erstattet.

 

Aufgrund Deiner bisherigen Ausführungen und Antworten in diesem Thread sehe ich keinen Grund, warum das nicht so sein sollte. Auch mich würde der Inhalt der schriftlichen Ablehnung der PHV interessieren, da ich beim derzeitigen Informationsstand keinen Grund wüsste, der hier greifen sollte.

Die PHV wird nicht haften, da möglicherweise subsidiär.

Schadensereignis ist im Rahmen des Betriebs des KFZ entstanden. Betrieb ist auch gemeint, wenn es steht. Schwiegermutter war Fahrgast.

Ist halt passiert, was solls?

Zahlen oder über Haftpflicht des KFZ abwickeln.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Die PHV wird nicht haften, da möglicherweise subsidiär.

Schadensereignis ist im Rahmen des Betriebs des KFZ entstanden. Betrieb ist auch gemeint, wenn es steht. Schwiegermutter war Fahrgast.

Selten so einen Unfug auf einem Haufen gelesen.

Habe ich eigentlich in diesem Posting chinesisch geschrieben http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?... ?

Versuche es wenigstens zu verstehen, bevor du hier Leute verunsicherst, die genausowenig Ahnung von der Materie haben, wie du auch und deinen Unfug womöglich auch noch glauben!

Und: Seit wann haftet denn eine Privathaftpflichtversicherung??

Es haftet der SCHÄDIGER in einem Schadenfall - die PHV stellt ihren Versicherten allerhöchstens im Rahmen des Vertragsverhältnisses von gegen ihn erhobenen Ansprüchen frei - und sonst gar nichts!

 

Typisches "ich hab zwar keine Ahnung von der Materie, möchte aber auch mal meinen Senf dazugeben-" Posting, das niemandem hilft, von der Sache her vollkommen falsch ist und den TE eine Stange Geld kosten kann!

 

Du musst es wissen, aber ich weiß es besser.

Aber macht nix, ist ja öffentlich hier.

Daher muss ich mich ja an dieser sinnenfreien Diskussion auch nicht weiter beteiligen.

Es gibt halt Sachverhalte für die die Kfz.-Versicherung zuständig ist und Sachverhalte für die die PHV zuständig ist.

Und hier ist eine Zuständigkeit der PHV nicht gegeben, auch wenn manche Zeitgenossen das gerne anders sehen möchten. Ändert aber nichts am Sachverhalt.

Themenstarteram 3. Oktober 2009 um 14:44

Danke für den Hinweis, daß das nicht gut kommt, wenn ich mit meinem unabweisbaren Eigeninteresse mich da engagiere. Dann lasse ich natürlich jemand anderen aus der Familie (meine Frau hat noch drei Geschwister ...) in Namen meiner Schwiegermutter anrufen, sie kriegt sowas selber nicht mehr wirklich gut hin mit ihren 70 Jahren und ihrer Schwerbehinderung. Und wenn wir „nur“ um die Zusendung eines Schadenmeldungsformulars bitten.

Ansonsten sehe ich, daß zu dem Thema keine Einigkeit besteht. Aber bitte fetzt euch jetzt nicht wegen mir oder zumindest jetzt noch nicht. Ich werde das Nötige in die Wege leiten und Euch dann auf jeden Fall wissen lassen, was die PHV gesagt hat!

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Du musst es wissen, aber ich weiß es besser.

 

Aber macht nix, ist ja öffentlich hier.

 

 

Daher muss ich mich ja an dieser sinnenfreien Diskussion auch nicht weiter beteiligen.

 

@trouble01

 

Wenn hier einer etwas von der Materie im Versicherungsform versteht, dann ist es (unter anderem) Twelferider. Das hat er -im Gegensatz zur dir- schon in tausenden von Beiträgen aufgezeigt. 

 

Und wenn du hier etwas besser weist, dann kannst du hier sicher auch mit Punkten und helfen das Problem zu lösen.

 

Punkten mit qualifizierten und Inhaltsreichen Beiträgen, aber nicht mit Arroganz unter dem Dekmantel der von dir unterstellten, nein besser der von behaupteten Dogma.........

 

Diese Diskussion war bisher nicht sinnenfrei.

 

Mit wenigen Ausnahmen.

 

Delle

 

Danke, Delle.

Es ärgert mich nur manchmal, wenn hier im Brusstton der tiefsten Überzeugung ("Ich weiss es ja besser") schlichtweg falsche Postings abgesetzt werden, welche (auch und gerade im konkreten Fall) richtig Geld (oder den Schadenfreiheitsrabatt) kosten können.

BTT: Der TE wird jetzt so vorgehen, wie von Traumzauber und mir vorgeschlagen.

Er hat ja versprochen, sich hier wieder zu melden - und dann wird man ja sehen......

Du brauchst dich dafür nicht zu bedanken.

 

Auch mir (und anderen hier) geht es einfach nur "auf die Nüsse" wenn im Versicherungsforum etwas hier in den Raum gestellt wird, eine profunde Erklärung aber nicht erfolgt.

 

"Du weist es, ich weis es besser" ohne sachliche Begründung ist einfach nur überheblich und absurd.

 

Entweder ich weis es wirklich besser und begründe das mit Argumenten, oder ich halte zumindest zum Thema* meine Klappe (*so wie ich hier :D)

 

Es kann hier gar nicht oft Genug sagen, dass hat auch unser Mod schon des öfteren Kund getan.

 

Falsche, mit Halbwissen getätigte, unüberlegte oder unqualifizierte Aussagen können zumindest in diesem Forum den TE unter Umständen richtig Geld kosten, wie schon des öfteren ausgeführt.

 

In diesem Sinne

 

Gruß

 

Delle

 

am 4. Oktober 2009 um 7:56

Ich weiß das Twelferider u. Delle hier die Versicherungsexperten sind, aber scheinbar scheint ihr einen schlechten Tagen zu haben, denn irgendwie *scheint* es doch nicht ganz zu stimmen was ihr schreibt.

 

Ich habe mich daher mal eben in verschiedenen Quellen schlau gemacht, u.a. hier:

http://www1.adac.de/.../default.asp?...

 

 

 

Zitat:

Abgrenzung Kfz-Haftpflichtversicherung / Privathaftpflichtversicherung

Wer mit einem Kfz unterwegs ist, muss damit rechnen, dass er bei einem von ihm verursachten Unfall Schadenersatz leisten muss. Der Geschädigte kann seine Ansprüche in diesem Fall gegen den Fahrer, den Kfz-Halter oder -Eigentümer oder aber auch gegen die Kfz-Versicherung des den Unfall verursachenden Fahrzeugs oder alle geltend machen.

Entleiht jemand ein Fahrzeug, so kann die geschädigte Person ebenfalls die Schadenersatzansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des den Unfall verursachenden Fahrzeugs geltend machen.

Der Entleiher kann die geschädigte Person nicht an seine private Haftpflichtversicherung verweisen. Nach den Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden, nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie müssen von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Dies gilt nach der Rechtsprechung zum Beispiel auch dann, wenn ein Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes beim Entladen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Wer sein Fahrzeug entleiht, sollte deshalb vereinbaren, dass der Entleiher bei einem Unfall den Schaden trägt, der nicht über eine Versicherung abgedeckt ist. Wird die Kfz-Versicherung in Anspruch genommen, sollte vereinbart werden, dass dann der Rückstufungsschaden und - bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung - die Selbstbeteiligung vom Entleiher zu tragen sind.

Ergo würde also selbst wenn beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs ein Einkaufswagen wegrollt die KFZ-Haftpflicht alleine dafür haften.

 

Also selbst wenn der Schwiegermutter beim Be-/Entladen der Einkaufswagen in das nebenstehende Auto weggerollt wäre würde die PHV NICHT haften und allein die Kfz-Haftpflicht des Fahrer/Halter/Eigentümer des Fahrzeugs haftbar zu machen sein!

 

Und Ergo glaube ich an dieser Stelle dem ADAC (und auch allen sonstigen Treffern bei Google und in diversen Portalen die damit übereinstimmen) an dieser Stelle mehr als den Experten - die hier zugegebenermaßen sonst immer super kompetente Postings abliefern :)

Anstatt hier 2 Tage rum zu diskutieren, hätt ich mir längst die PHV-Versicherungsbedingungen als PDF runter geladen und durchgelesen.

am 4. Oktober 2009 um 10:06

@zxcoupe

Das, was der ADAC schrieb und du zitiert hast, ist doch richtig, niemand bestreitet das. Das Problem dabei ist nur: Man muss es verstehen können, denn dabei wird man feststellen, dass der ADAC hier keineswegs eine gegenteilige Meinung hat.

Zitat:

Wer mit einem Kfz unterwegs ist, muss damit rechnen, dass er bei einem von ihm verursachten Unfall Schadenersatz leisten muss.

Na logo ist das so, wäre ja schlimm, wenn nicht! "Unterwegs" bedeutet allerdings nicht "Insasse", wie von dir offenbar vermutet, sondern Fahrer. Der Fahrer verursacht den Unfall mit dem Fahrzeug, das er führt. Der Insasse ist kein Fahrzeugführer, zumindest in den meisten Fällen. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Insasse Fahrereigenschaften übernimmt. Gibt da ein schönes Urteil zum Betanken des Autos durch Beifahrer, aber das nur am Rande, weil es für den vorliegenden Fall völlig Rille ist.

Zitat:

Entleiht jemand ein Fahrzeug, so kann die geschädigte Person ebenfalls die Schadenersatzansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des den Unfall verursachenden Fahrzeugs geltend machen.

Der Entleiher kann die geschädigte Person nicht an seine private Haftpflichtversicherung verweisen.

Richtig, weil dann der PHV-versicherte, der sich das Fahrzeug geliehen hat und damit einen Unfall baute, zum Fahrer wurde. Fahrer+Gebrauch=Ausschlussgrund bei PHV <--- unbestritten!

Zitat:

Ergo würde also selbst wenn beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs ein Einkaufswagen wegrollt die KFZ-Haftpflicht alleine dafür haften.

Sicher, weil dieser Vorgang zweifelsfrei zum Gebrauch zu rechnen ist.

Zitat:

Also selbst wenn der Schwiegermutter beim Be-/Entladen der Einkaufswagen in das nebenstehende Auto weggerollt wäre würde die PHV NICHT haften und allein die Kfz-Haftpflicht des Fahrer/Halter/Eigentümer des Fahrzeugs haftbar zu machen sein!

Ist die Schwiegermutter in diesem Fall Fahrer, Halter, Eigentümer/Besitzer???? Je nach Antwort PHV oder KH.

Da du offenbar nicht zu glauben scheinst, was ich oder auch andere im Thread schreiben und das lieber auf einer semi-amtlichen Seite im Internet nachlesen möchtest:

http://www.rak-saar.de/aktuelles/pressemitteilungen/p2004-7.htm

Das Wichtige daraus:

Nicht mehr durch den Fahrzeuggebrauch verursacht ist das Wegrollen eines Einkaufswa-gens, wenn der Be- oder Entladevorgang bereits vollständig beendet war. Die Privathaft-pflichtversicherung tritt daher ein, wenn sich der Schaden beispielsweise auf dem Weg zwi-schen dem abgestellten Pkw und dem Supermarkt oder im Supermarkt ereignet. Ebenso ist sie eintrittspflichtig, wenn der Schaden nicht durch den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Kraftfahrzeuges verursacht wurde, sondern durch den bloßen Beifahrer, da die-ser keine Deckung über die Kraftfahrzeugversicherung genießt.

 

Gruß

traumzauber

 

Hey - gute Idee!!

Da man uns hier ja offensichtlich nicht mehr glaubt, googeln wir auch nur noch etwas herum und können sodann unsere ergoogelten Ergebnisse wenigstens belegen!

Wie z.B. hiermit: http://www.newmaklers.de/NMMakler/Haftpflicht/ahb_ausschluesse.htm

Um die Sache etwas zu vereinfachen: Der fragliche Absatz befindet sich in der Mitte der Seite (nach unten scrollen) unter dem Punkt "Kraftfahrzeuge" hier wiederum als Praxisbeispiel :

Der privathaftpflichtversicherte Versicherungsnehmer öffnet als Beifahrer in einem Kfz unachtsam die Tür des Fahrzeugs und verletzt hierbei einen Fußgänger. Zuständig ist die Privathaftpflichtversicherung.

 

Es ist wirklich lagsam ermüdend, hier gegen eine ganze Schaar Experten kämpfen zu müssen.

Warum wird denn nicht einfach abgewartet, wie die Sache ausgeht??

@twelf

 

jetzt komt bestimmt gleich einer hier um die Ecke gelaufen, der unterstellt, dass du diese Seite getürkt hast....:cool:

 

wetten ?..............:D

 

 

Gruß

 

Delle

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