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KFZ Verkauf -Versicherung-

Themenstarteram 26. September 2014 um 17:51

Guten Abend liebe Community,

ich hoffe ich bin hier richtig und Ihr könnt mir helfen.

Ich möchte mein Auto verkaufen, das derzeit noch angemeldet ist.

Sicherheit ist mir dabei sehr wichtig. Leider habe ich noch nie ein Auto privat verkauft.

Der Käufer (wohnt mehrere hundert km entfernt von mir) würde mit roten Schildern (Tageszulassung) das Auto mitnehmen.

Leider ist noch nich 100% sicher ob er das auch tut, da dieser das Auto erst am

Wochenende (Sonntag) anschauen möchte. Vor Ort soll dann über den Kauf entschieden werden.

Reicht das wenn er dann mit den roten Schildern das Auto überführt und ich das KFZ am darauf folgenden Montag abmelde? Geht das überhaupt ohne Papiere? Wenn nicht, wie siehts dann mit evtl. später auftretenden Risiken aus? (Vollkaskoschäden oder Bussgeldstrafen?) Kann ich das Auto dann überhaupt noch Abmelden? Was passiert wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Für weitere Tipps bin ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Hi,

dem kann ich mich nur anschließen. Damit das zulässig ist müßte der Wagen von dir bereits am Freitag abgemeldet werden.

Solange der Wagen noch regulär zugelassen ist darf er nicht mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen gefahren werden.

Gruß Tobias

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Zitat:

Original geschrieben von germania47

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Deine versicherung ruht bei abmelden ja nur. Alter preis alte steuern. Alles bleibt beim alten. Brauchst nicht mal eine neue evb

Warum nicht?

Zu meiner Zeit schon, wieder mal eine Mutmaßung?

pauschal kann man sagen Zulassungsprozess = eVbA !

Ich kenne zumindest keinen, bei dem keine eVbA notwendig wäre, lass mich gerne des besseren belehren.

In der Tat gelten bei Wiederinkraftsetzung des Vertrages die alten Vertragsbestimmungen bzw. genauer: der Vertrag "lebt" wieder auf.

Es gibt sogar eine "Sonderlocke" (ich weiß aber nicht ob GDV-Empfehlung). Bei uns auf jeden Fall setzen wir bei einer Vertragsunterbrechung von < 14 Tagen den Vertrag so fort, als ob das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde. Hat aber nur verwaltungskostentechnische (gib's das wort?) Gründe.

phaeti

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