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KFZ Verkauf -Versicherung-

Themenstarteram 26. September 2014 um 17:51

Guten Abend liebe Community,

ich hoffe ich bin hier richtig und Ihr könnt mir helfen.

Ich möchte mein Auto verkaufen, das derzeit noch angemeldet ist.

Sicherheit ist mir dabei sehr wichtig. Leider habe ich noch nie ein Auto privat verkauft.

Der Käufer (wohnt mehrere hundert km entfernt von mir) würde mit roten Schildern (Tageszulassung) das Auto mitnehmen.

Leider ist noch nich 100% sicher ob er das auch tut, da dieser das Auto erst am

Wochenende (Sonntag) anschauen möchte. Vor Ort soll dann über den Kauf entschieden werden.

Reicht das wenn er dann mit den roten Schildern das Auto überführt und ich das KFZ am darauf folgenden Montag abmelde? Geht das überhaupt ohne Papiere? Wenn nicht, wie siehts dann mit evtl. später auftretenden Risiken aus? (Vollkaskoschäden oder Bussgeldstrafen?) Kann ich das Auto dann überhaupt noch Abmelden? Was passiert wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?

Für weitere Tipps bin ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Hi,

dem kann ich mich nur anschließen. Damit das zulässig ist müßte der Wagen von dir bereits am Freitag abgemeldet werden.

Solange der Wagen noch regulär zugelassen ist darf er nicht mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen gefahren werden.

Gruß Tobias

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HALLO;

HABE ICH ERST VOR KURZEM DURCHGEFÜHRT:

Schilder abnehmen, den kleinen Kfz-Schein zuerst behalten und montags den Wagen abmelden. Im Kfz-Schein wird

die Abmeldung vermerkt. Im Kaufvertrag muss dieses Procedere schon vorher niedergeschrieben werden.

Verkauft am......, um ....Uhr, Fahrzeug wird am ...abgemeldet. Neuer Halter fährt mit den Überführungskennzeichen.... .

Nach der Eintragung im Kfz-Schein durch Zulassungsstelle wird dieser dem neuen Halter übersandt.

Meldung über Halterwechsel an deine eigene Versicherung melden. Die Kfz-Steuer wird automatisch vom Zoll an dich

überwiesen.

Themenstarteram 26. September 2014 um 18:20

achso das heist er fährt das auto ohne papiere nach hause?! Ich dachte die muss ich ihm mitgeben?

Falls er dann am sonntag damit heimfährt habe ich keine papiere mehr, um das auto am montag abzumelden.

Den Kfz-Schein behälst du bis zum Montag zur Abmeldung, anschließend übersendest du den Schein. Den Brief bekommt

der neue Halter, da er jetzt ja der neue Eigentümer ist.

Hallo,

das ist so nicht zulässig!!

Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht an regulär zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden!

Hi,

dem kann ich mich nur anschließen. Damit das zulässig ist müßte der Wagen von dir bereits am Freitag abgemeldet werden.

Solange der Wagen noch regulär zugelassen ist darf er nicht mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen gefahren werden.

Gruß Tobias

Stimmt, ein zugelassenes Auto darf NICHT mit anderen Nummernschildern als denen die laut Fahrzeugpapieren draufgehören betrieben werden!

Sprich entweder meldest du das Auto schon am Freitag bzw. Samstag (falls bei euch möglich) ab, oder der Käufer muss ein zweites mal kommen um das Auto zu holen.

Um eine Lösung zu finden......

Ruf deine vers. an und gib ihr Bescheid das du dein Fahrzeug verkaufen willst und das evtl die Schilder dran bleiben.

Wenn es zum verkauf kommt, notierst du datum und Uhrzeit wann der wagen verkauft wurde.

Lass dir den Personalausweis geben und notiere die nummer.

Sollte wider Willen etwas passieren (unfall, blitzer, etc) kannst du beweisen das dass Fahrzeug nicht mehr in deinem Besitz ist oder war.

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

HALLO;

HABE ICH ERST VOR KURZEM DURCHGEFÜHRT:

Schilder abnehmen, den kleinen Kfz-Schein zuerst behalten und montags den Wagen abmelden. Im Kfz-Schein wird

die Abmeldung vermerkt. Im Kaufvertrag muss dieses Procedere schon vorher niedergeschrieben werden.

Verkauft am......, um ....Uhr, Fahrzeug wird am ...abgemeldet. Neuer Halter fährt mit den Überführungskennzeichen.... .

Nach der Eintragung im Kfz-Schein durch Zulassungsstelle wird dieser dem neuen Halter übersandt.

Meldung über Halterwechsel an deine eigene Versicherung melden. Die Kfz-Steuer wird automatisch vom Zoll an dich

überwiesen.

Selten soviel Blödsinn gelesen

...oder er fährt mit der bestehenden Zulassung und allen Papieren mach Hause und meldet das Auto am Montag (...oder in den nächsten Tagen) an seinem Wohnort auf seinen Namen und die neuen KZ um und Du erhälst eine Abmeldebestätigung per Post. In diesem Fall würde ich aber zuerst das Geld für das Fahrzeug haben wollen, am besten in bar.

Themenstarteram 27. September 2014 um 7:03

Danke für die vielen hilfreichen antworten. (:

Na gut. Entweder davor abmelden oder er meldet es um.

was aber, wenn er es nicht ummeldet?

wenn ich es abmelde und er sollte es nicht kaufen. kann ich es dann zu den alten bedingungen wieder anmelden? (das wär dann die sicherste lösung, denke ich)

Deine versicherung ruht bei abmelden ja nur. Alter preis alte steuern. Alles bleibt beim alten. Brauchst nicht mal eine neue evb

Themenstarteram 28. September 2014 um 6:50

Wieso gibt es dann Leute die Ihr Auto angemelded Verkaufen und solche Risiken eingehen?

Hi,

die wenigsten Käufer haben rote Kennzeichen oder wollen sich Kurzzeitkennzeichen besorgen,kostet ja auch zusätzlich Geld.

In den allermeisten fällen ist es auch kein problem wenn man sein Auto angemeldet übergibt. Selbst bei einem Unfall oder Strafzettel gibt es normalerweise keine Probleme für dich als Verkäufer.

Nur wenn der Käufer den Wagen dann nicht ab oder ummeldet geht der Ärger los. Auch hier gibt es dann möglichkeiten für dich. Zwangsabmeldung usw. aber es ist halt mit rennerei verbunden.

Ich habe bisher sicher 8 Auto´s angemeldet verkauft ohne probleme. Beim letzten Verkauf habe ich mir aber auch eine Möglichkeit überlegt den Wagen abgemeldet zu übergeben. Nicht weil ich den Käufer nicht getraut hätte. Aber man ließt hier bei MT öfter mal was darüber das kann einen schon nachdenklich machen ;)

Das es natürlich immer noch bei 99% aller Verkäufe keine Probleme gibt ließt man natürlich nicht.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Deine versicherung ruht bei abmelden ja nur. Alter preis alte steuern. Alles bleibt beim alten. Brauchst nicht mal eine neue evb

Warum nicht?

Zu meiner Zeit schon, wieder mal eine Mutmaßung?

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