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KFZ-Schilder online erwerben und zur Zulassungsstelle mitbringen möglich?!

Porsche 911 7 (991)
Themenstarteram 1. November 2017 um 10:22

Hallo zusammen,

die KFZ-Schilder an meinem 991 sehen nicht mehr schön aus und ich möchte für die nächste Saison neue.

Wir haben bei uns im Ort zwei Zulassungsstellen bei denen Fahrzeuge an -bzw. abgemeldet werden können aber bei nur einer davon kann man Schilder anfertigen lassen.

Ich bevorzuge die Zulassungsstelle ohne die Möglichkeit Schilder anfertigen lassen zu können da die Wartezeit hier erheblich kürzer ist.

Ich hatte jetzt die Idee mir meine Schilder im Internet zu bestellen und dann zur Zulassungsstelle mitzubringen.

Hat von Euch schon jemand neue Schilder im Internet oder sonst wo erworben und zur Zulassungsstelle mitgebracht? Klappt das?

Danke

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23 Antworten

Servus,

Das geht problemlos ... z.B. bei http://kennzeichenprofis.de bestellen - habe ich schon mehrfach getan.

sG, nbg_lennon

Ja, das mache ich immer so über kennzeichen24.de in Berlin. Du gehst dann mit den abgebauten alten und mit den neuen Schildern zur Zulassungsstelle und die stempeln die für 5 Euro um. Bei unserer Zulassungsstelle geht man damit direkt zur Information, braucht dafür auch keine Nummer ziehen und muss nicht warten.

Themenstarteram 1. November 2017 um 10:55

Super!! Vielen Dank!!

Themenstarteram 1. November 2017 um 11:23

Was passiert eigentlich wenn man die Plakette schon zu Hause entfernt? Gibt das Probleme?

http://www.stadt-koeln.de/.../...-mit-ungestempelten-kennzeichen-1#

... zumindest in Köln problemlos solange die Versicherung besteht.

Themenstarteram 1. November 2017 um 11:56

Also laut Internet habe ich gerade das gefunden.

http://www.autozeitung.de/...zeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html

Das würde bedeuten es wäre kein Problem die Zulassungsstempel bereits vorab zu entfernen?!

Themenstarteram 1. November 2017 um 12:27

Ok, für die Stilllegung über den Winter wird der Fahrzeugschein und Brief benötigt oder?

Nur die ZUB I, der "alte Fahrzeugschein".

Themenstarteram 1. November 2017 um 13:34

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 1. November 2017 um 14:33:39 Uhr:

Nur die ZUB I, der "alte Fahrzeugschein".

Hier steht aber was anderes?

http://www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zulstill.shtml

Zitat:

@BMWler1983 schrieb am 1. November 2017 um 12:56:55 Uhr:

 

Das würde bedeuten es wäre kein Problem die Zulassungsstempel bereits vorab zu entfernen?!

Mach es lieber nicht, bei uns wollen die auf der Zulassung erst das Schild sehen, bevor man es in einer Ecke entwertet, also das Siegel abmacht.

Zitat:

@BMWler1983 schrieb am 1. November 2017 um 14:34:35 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 1. November 2017 um 14:33:39 Uhr:

Nur die ZUB I, der "alte Fahrzeugschein".

Hier steht aber was anderes?

http://www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zulstill.shtml

Was steht da anderes, oder hast Du ein zulassungsfreies Fahrzeug?

Und außerdem willst Du doch nur vorübergehend Stilllegen und nicht außer Betrieb setzten.

Du willst neue Schilder, was interessieren dich da die verbeulten Alten? Die kannst du auch gleich bei der Zulassungsstelle liegen lassen. Wenn du ein Parkplatzschild haben möchtest, dann bestellst du dir nicht zwei, sondern gleich drei Neue. Fertig. ;)

Themenstarteram 1. November 2017 um 13:41

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 1. November 2017 um 14:38:03 Uhr:

Zitat:

@BMWler1983 schrieb am 1. November 2017 um 14:34:35 Uhr:

 

Hier steht aber was anderes?

http://www.lra-ffb.de/lra/verkehr/zulstill.shtml

Was steht da anderes, oder hast Du ein zulassungsfreies Fahrzeug?

Und außerdem willst Du doch nur vorübergehend Stilllegen und nicht außer Betrieb setzten.

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein.

Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief

Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist separat

Also so lese ich das

Zitat:

@BMWler1983 schrieb am 1. November 2017 um 12:56:55 Uhr:

Also laut Internet habe ich gerade das gefunden.

http://www.autozeitung.de/...zeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html

Das würde bedeuten es wäre kein Problem die Zulassungsstempel bereits vorab zu entfernen?!

Und damit ist auch keine vorübergehende Stillegung gemeint, sondern das An- oder Ummelden eines Fahrzeugs.

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