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Kaufvertrag erst bei Übergabe?

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 21:37

Hallo,

 

ich war heute bei einem Gebrauchtwagenhändler.

Habe auch einen gefunden und nun bekommt der Wagen morgen noch neuen TÜV, Inspektion und Anmeldung und dann wird mir bescheid gegeben wann ich den Wagen abholen kann.

Da ich den Führerschein erst seit November habe und es mein allererstes Auto ist, wollte ich Euch fragen, ob es üblich ist, dass man den Kaufvertrag erst bei Übergabe macht.

 

Vielleicht könnt ihr mich aufklären.

 

Vielen Dank bereits!

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12 Antworten
am 3. Februar 2020 um 21:43

Nein, es ist überhaupt nicht üblich und ich würde mich da auch nicht drauf einlassen.

Wann sollst du bezahlen?

Das kann man machen solange man vorher kein Geld auf den Tisch legt.

Aber willst du das handfest haben dann kommst du um einen schriftlichen Vertrag wohl nicht drum rum. Denn es geht ja nachher wie so oft um die Beweisbarkeit de KV.

Lt. BGB gilt aber auch ein mündlicher KV.

Nur darauf würde ich aber verzichten und es schriftlich machen.

....ist aber für den Käufer ungefährlich. (falls nichts bezahlt)

Der Händler inverstiert in den Wagen und der Käufer läuft weg steht die Karre wieder auf dem Platz.

Zitat:

@Boedefeld1990 schrieb am 3. Februar 2020 um 22:37:29 Uhr:

... Gebrauchtwagenhändler.

Habe auch einen gefunden und nun bekommt der Wagen morgen noch neuen TÜV, Inspektion und Anmeldung und dann wird mir bescheid gegeben wann ich den Wagen abholen kann.

..., wollte ich Euch fragen, ob es üblich ist, dass man den Kaufvertrag erst bei Übergabe macht.

nein:

 

üblicherweise wollen Händler BEVOR sie neuen TÜV, Inspektion und ... machen eine Anzahlung!

 

und Grundlage einer Anzahlung ist der Kaufvertrag ;)

(oder hast Du einen Händler gefunden, der in Vorleistung geht OHNE etwas in der Hand zu haben???)

Das kannst Du bedenkenlos so machen. Du gehst ja kein Risiko ein solange Du nichts anzahlst.

Du solltest nur Folgendes beachten:

Erst zahlen wenn Du den von beiden Seiten unterzeichneten Kaufvertrag in Händen hältst und das Fahrzeug mit Papieren und Schlüsseln bereit steht.

am 4. Februar 2020 um 6:17

So bedenkenlos ist das gar nicht. Ein Vertrag wurde zumindest mündlich geschlossen. Eine Vollmacht zur Anmeldung anscheinend auch. Der TE kann nicht einfach so abspringen und ist zur Abnahme verpflichtet bzw muss er mit den Konsequenzen rechnen wenn er es nicht tut. Das blöde ist, man weiß nichts was vereinbart wurde und es steht am Ende Aussage gegen Aussage.

am 4. Februar 2020 um 9:56

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 4. Februar 2020 um 07:17:18 Uhr:

So bedenkenlos ist das gar nicht. Ein Vertrag wurde zumindest mündlich geschlossen. Eine Vollmacht zur Anmeldung anscheinend auch. Der TE kann nicht einfach so abspringen und ist zur Abnahme verpflichtet bzw muss er mit den Konsequenzen rechnen wenn er es nicht tut. Das blöde ist, man weiß nichts was vereinbart wurde und es steht am Ende Aussage gegen Aussage.

Sehe ich auch so.

Den Vertrag sollte der TE dann ganz genau lesen und sich nicht von der Freude auf sein Auto blenden lassen.

Nicht das plötzlich im Vertrag Sachen wie "Verkauf im Kundenauftrag" d.h. ohne Gewährleistung drin stehen.

Themenstarteram 4. Februar 2020 um 9:59

Also ich war gerade eben beim Autohändler und hab ihn darauf angesprochen, da ich mir nach all den Antworten ein ungutes Gefühl hatte.

Er hat den Kaufvertrag fertig gemacht und ich hab ihn unterschrieben.

Der Wagen ist nicht im Kundenauftrag verkauft worden und ich habe 1 Jahr Gewährleistung.

Morgen kann ich den Wagen abholen. :-)

 

 

 

Vielen Dank für eure zahlreichen antworten! :)

 

Beste Grüße aus dem nördlichen Münsterland!

Moin,

Also dieses Vorgehen ist nicht grundsätzlich verboten. Man kann das so machen. Grundsätzlich habt ihr ja auch bereits einen mündlichen KV geschlossen.

Dieses Vorgehen hat für den Verkäufer aber mehr Vorteile als für dich, sprich es hat einige Nachteile für dich.

1.) Dir ist aktuell unbekannt wer der tatsächliche Verkäufer des Fahrzeugs ist. Du gehst jetzt davon aus, dass es der Händler ist. Es kann aber auch eine Privatperson sein, weil der VK dir später einen KV mit einem Privatverkäufer hinlegt und sich als Vermittler ausgibt - dir würde dann die Gewährleistung flöten gehen. Das es eigentlich anders ist - könntest du nicht mehr beweisen, der Händler kann ja behaupten, dass dies gesagt wurde. Beweise ihn dann das Gegenteil.

2.) Keine eurer Absprachen ist nachvollziehbar fixiert. Sprich - du hattest besprochen, dass die Bremsen Neu gemacht werden, der Händler macht es aber nicht, weil das Auto die HU mit den alten bestanden hat. Das ihr das besprochen habt, kannst du aber auch wieder nicht beweisen.

3.) Das Auto ("Die Sache") ist gar nicht beweisbar vereinbart. Sagen wir, du hast das Auto mit tollen Allus gesehen und mit neuen Reifen gefahren. Bei Abholung steht das Auto auf Stahlfelgen mit alter Bereifung. Da du keinen KV hast aus dem hervorgeht, dass du das Auto mit Allus und tollen Reifen gekauft hast - müsstest du die andere Bereifung akzeptieren, du kannst das Gegenteil ja wieder nicht beweisen.

Klar - einiges fällt quasi in den Bereich des Betrugs, einiges passiert auch tendenziell sehr selten - aber und das ist das entscheidende: du kannst dagegen quasi nix machen, wenn du an einen bösen Finger gerätst. Daher macht man einen solchen Deal nur mit nem Händler, den man gut kennt. Sonst erstellt man zumindest einen handschriftlichen Vertrag (und wenn es einfach nur eine Kopie des "Brief" ist und da wie wichtigsten Details draufschreibt) der die wichtigsten Details fixiert. Theoretisch kann der VK dir ja für die neue HU noch Mal 500€ abknöpfen ;).

Also - beim nächsten Mal zumindest das wichtigste provisorisch vereinbaren. Und jetzt hoffen, dass der Händler so fair ist, wie er am Anfang auf dich gewirkt hat.

LG Kester

Er hat es doch jetzt schriftlich und wenn in diesem KV keine Mängel gelistet sind und der Händler der Vertragspartner ist und alles wunschgemäß im Sinne des Käufers festgehalten wurden dann hat der Käufer soweit alles in trockenen Tüchern.

am 4. Februar 2020 um 10:21

Und das genau sollte er überprüfen ; )

Nicht jeder versteht so gut was im Kaufvertrag steht und was es zu bedeuten hat

Moin,

Achte mal auf die Zeitstempel einiger Beiträge ;)

LG Kester

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