ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. KFZ Kaufvertrag korrekt abgeschlossen?

KFZ Kaufvertrag korrekt abgeschlossen?

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 21:03

Hallo,

ich habe heute als Käufer einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes KFZ

unterschrieben (Kauf von Privatverkäufer; Fahrzeug und Geld wurden noch nicht übergeben).

Im Fahrzeugschein und somit wohl auch im Brief (oder können evtl.

unterschiedliche Personen im KFZ-Schein und im Brief stehen?),

welcher jedoch noch auf der Bank liegt, ist die Mutter des auf dem

Kaufvertrag aufgeführten Verkäufers eingetragen.

Durfte der Verkäufer nun den Kaufvertrag unterschreiben oder hätte

dies nur dessen Mutter machen dürfen?

 

Vielen Dank

Grüße

MTG321

Ähnliche Themen
8 Antworten

Sollte nichts dagegen sprechen, ein Händler muss ja auch nicht erst das Auto auf sich zulassen damit er es verkaufen darf, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Meines Wissens ist der Besitzes des Autos derjenige der Auto Schlüssel und Brief hat, welcher Name draufsteht ist irrelevant.

Wenn ich von einer Privatperson ein Kfz kaufe, aber der Name des Verkäufers stimmt nicht mit dem Namen in den Papieren überein, dann wäre ich äußerst vorsichtig. Woher willst du wissen, ob der Verkäufer überhaupt Eigentümer des Kfz ist? Vielleicht ist Mutti die Eigentümerin und weiß gar nichts davon, dass das Auto verkauft wird. Dann hast du ein Problem. Also ich persönlich würde mir schriftlich von der Person die in den Papieren steht bestätigen lassen, dass dem, der mir das Auto verkauft, das Auto auch gehört. Und das sollte die Mutter in deinem Beisein unterschreiben. Auf einem vom Verkäufer mitgebrachten Bestätigungsschreiben muss nicht unbedingt die Unterschrift der Mutter sein.

Noch was. Wenn der Brief bei der Bank liegt, dann spricht sehr viel dafür, dass das Kfz an die Bank sicherungsübereignet wurde. Dann wäre die Bank Eigentümer. In diesem Fall wäre auch eine schriftliche Bestätigung der Bank sinnvoll, dass sie das Fahrzeug freigibt. Sollte "liegt noch auf der Bank" heißen, dass der Brief da einfach nur in einem Schließfach liegt, ist das was anderes. Würde ich aber vorher klären.

Will ja hier nicht schwarz malen. Aber bei regelmäßig viel Geld für ein Auto wäre ich immer sehr vorsichtig.

Vielleicht gibts ja noch andere Meinungen dazu. Das sind halt so meine Gedanken zu dem Thema. :)

Zitat:

Original geschrieben von TBK81

Wenn ich von einer Privatperson ein Kfz kaufe, aber der Name des Verkäufers stimmt nicht mit dem Namen in den Papieren überein, dann wäre ich äußerst vorsichtig. Woher willst du wissen, ob der Verkäufer überhaupt Eigentümer des Kfz ist? Vielleicht ist Mutti die Eigentümerin und weiß gar nichts davon, dass das Auto verkauft wird. Dann hast du ein Problem. Also ich persönlich würde mir schriftlich von der Person die in den Papieren steht bestätigen lassen, dass dem, der mir das Auto verkauft, das Auto auch gehört. Und das sollte die Mutter in deinem Beisein unterschreiben. Auf einem vom Verkäufer mitgebrachten Bestätigungsschreiben muss nicht unbedingt die Unterschrift der Mutter sein.

Noch was. Wenn der Brief bei der Bank liegt, dann spricht sehr viel dafür, dass das Kfz an die Bank sicherungsübereignet wurde. Dann wäre die Bank Eigentümer. In diesem Fall wäre auch eine schriftliche Bestätigung der Bank sinnvoll, dass sie das Fahrzeug freigibt. Sollte "liegt noch auf der Bank" heißen, dass der Brief da einfach nur in einem Schließfach liegt, ist das was anderes. Würde ich aber vorher klären.

Will ja hier nicht schwarz malen. Aber bei regelmäßig viel Geld für ein Auto wäre ich immer sehr vorsichtig.

Vielleicht gibts ja noch andere Meinungen dazu. Das sind halt so meine Gedanken zu dem Thema. :)

Brief auf der Bank bedeutet, dass noch eine Finanzierung läuft. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, darf der Wagen nur durch die Leasinggesellschaft oder den Händler mit Rückkaufvereinbarung verkauft werden.

Ich gehe jetzt mal von einer Finanzierung aus. Hier ist es ratsam, von der Bank die Höhe der Ablösesumme zu erfahren. Ist diese höher als der vom Käufer verlangte Verkaufspreis, sollte das Geld an den Verkäufer erst dann fließen, wenn er den Kfz-Brief in den Händen hält. Ist der Ablösebetrag niedriger, kann mit der Bank vereinbart werden, dass Du als Käufer die Ablösesumme zahlst und den Kfz-Brief erhältst. Der Verkäufer erhält dann nur die Differenz zwischen Ablösesumme und Verkaufspreis.

Es versteht sich von selbst, dass die Vereinbarung mit der Bank schriftlich zu erfolgen hat und eine Vollmacht der finanzierenden Person (bei zwei Darlehensnehmern Vollmacht von BEIDEN) zur Darlehensablösung durch Dich vorliegen muss.

Werden diese angeprochenen Dinge nicht beachtet, viel Glück! Wirst Du dann auch brauchen ...

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 12. Mai 2012 um 8:32

Hallo,

der Verkäufer wird das Fahrzeug vorher von der Bank auslösen, sodass er den Brief zugeschickt bekommt.

Ich werden bei der Fahrzeugabholung den Brief mit bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von MTG321

Hallo,

der Verkäufer wird das Fahrzeug vorher von der Bank auslösen, sodass er den Brief zugeschickt bekommt.

Ich werden bei der Fahrzeugabholung den Brief mit bekommen.

Naja, dann scheint ja alles richtig zu laufen...

Themenstarteram 12. Mai 2012 um 9:09

Hallo,

es muss jetzt "nur" noch die Sachen geklärt werden, ob der Verkäufer unterschriftberechtigt war oder ob dessen Mutter hätte unterschreiben müssen.

Man hört oft, dass Autos auf Eltern zugelassen werden, z.b. wegen einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse.

Wie kann man dann beim Kauf/bei Fahrzeugübergabe sicher sein, dass der richtige Eigentümer das Auto verkauft?

(Auf dem Fahrzeugbriefen steht drauf: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen")

Zitat:

Original geschrieben von MTG321

Hallo,

es muss jetzt "nur" noch die Sachen geklärt werden, ob der Verkäufer unterschriftberechtigt war oder ob dessen Mutter hätte unterschreiben müssen.

Man hört oft, dass Autos auf Eltern zugelassen werden, z.b. wegen einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse.

Wie kann man dann beim Kauf/bei Fahrzeugübergabe sicher sein, dass der richtige Eigentümer das Auto verkauft?

(Auf dem Fahrzeugbriefen steht drauf: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen")

Da streiten sich die Geister ... generell ist davon auszugehen, dass der Fahrzeugeigentümer mit den Papieren, die für den Verkauf benötigt werden, sorgfältig umzugehen hat. Da diese Papiere, wie schon angemerkt, kein Eigentumsnachweis sind, sondern lediglich den Fahrzeughalter ausweisen, kann das Eigentum am Auto dadurch nicht nachgewiesen werden.

Per Kaufvertrag muss der Verkäufer versichern, dass keine Rechte Dritter am Fahrzeug bestehen, Du solltest die Personalien des Käufers mit der Adresse, die im Kaufvertrag angegeben ist abgleichen und erst zahlen, wenn Auto, Schlüssel und Papiere in Deinen Händen sind. Vorteil bei Mutti als Halter im Brief - es kann (gleicher Nachname) i.d.R. ein Verwandschaftsverhältnis nachgewiesen werden und wenn Mutti etwas gegen den Verkauf hätte, dann muss Sie das mit Sohnemann klären.

Da der Verkäufer den Kfz-Brief von der Bank erhält und bei Privatpersonen eine treuhänderische Aushändigung derartiger Dokumente ausgeschlossen ist, muss der Halter der Fahrzeugablösung zugestimmt haben. Warum? Wer im Fahrzeugschein steht, steht auch im Finanzierungsvertrag und muss einer vorzeitigen Ablösung zustimmen. Auch bei einer Drittbenutzervereinbarung (ist recht selten) trifft das zu.

Also alles gut.

am 12. Mai 2012 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von MTG321

Hallo,

es muss jetzt "nur" noch die Sachen geklärt werden, ob der Verkäufer unterschriftberechtigt war oder ob dessen Mutter hätte unterschreiben müssen.

Man hört oft, dass Autos auf Eltern zugelassen werden, z.b. wegen einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse.

Wie kann man dann beim Kauf/bei Fahrzeugübergabe sicher sein, dass der richtige Eigentümer das Auto verkauft?

(Auf dem Fahrzeugbriefen steht drauf: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen")

Eigentlich kann die Frage nicht ernst gemeint sein, ist die Lösung doch offensichtlich.

Vielleicht erst einmal etwas allgemeines. Eigentümer eines Fahrzeuges ist nicht der, der die Papiere und Schlüssel hat sondern derjenige, der das Fahrzeug gekauft hat. Bei meinem Sohn stehe auch ich in den Papieren, da das Fahrzeug versicherungstechnisch auf mich läuft. Gekauft und den Vertrag unterschrieben hat aber er. Und hat die Bank den Brief als Sicherheit für eine Finanzierung, so ist immer noch der Käufer der Eigentümer und nicht die Bank. Allerdings hat der Eigentümer der Bank sein Verfügungsrecht als Sicherheit abgetreten.

Und damit kommen wir wieder zur Ursprungs Frage. Eigentümer ist wer das Auto gekauft hat, insofern einfach Kaufvertrag vorlegen lassen und man weis, mit wem man das Geschäft machen muss.

Gruß Frank

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. KFZ Kaufvertrag korrekt abgeschlossen?