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Kaufberatung 520d

BMW 5er F10
Themenstarteram 10. Januar 2016 um 9:20

Hallo Motor Talk Gemeinschaft,

ich spiele aktuell mit dem Gedanken mir einen 520d zu kaufen. Ich habe mich mal etwas im Internet umgeschaut und folgendes Angebot begefunden

BMW 520d

Erstzulassung 11/2011

KM 165.000km

Preis 17.850€

Das Auto ist sehr gut ausgestatten.

Meine Frage ist allerdings jetzt ob man einen BWM mit dieser Laufleistung "bedenkenlos" kaufen kann?

Aktuell fahre ich so an die 30.000 km im Jahr zu 80% nur Autobahn. Reparaturen kann ich größtenteils zusammen mit einem Bekannten selbst machen.

Vielen Dank schon mal für eure Meinung und Erfahrungen.

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.

Liebe Grüße

Nick

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14 Antworten
am 10. Januar 2016 um 11:08

Hallo,

ich denke preislich liegt das Angebot im Rahmen.

Die Laufleistung ist für einen Diesel - auch wenn 2 Liter Motor - denke ich keine große Hürde,

wenn der Wagen immer ordentlich gewartet wurde. Ich denke mit dem 184 PS-Motor lassen

sich ein paar hundert tausend Kilometer fahren bei der heutigen Technik und Robustheit der Motoren.

Natürlich gehört auch ein wenig Glück dazu das alles soweit in Ordnung bleibt.

Ich fahre selbst einen 520d (erst einen E60, aktuell einen F10). Ich bin sehr zufrieden mit meinem Auto.

Bisher liefen beide BMW technisch einwandfrei. Hoffe es bleibt so. Mein Fahrprofil ist ähnlich.

Viel Spaß!

Hoppemax

am 10. Januar 2016 um 11:20

Hallo!

Im Prinzip spricht nichts dagegen, wenn Wagen ansonsten in Ordnung.

Wagen vom BMW-Händler würde ich

bevorzugen, wegen

"Vorgeschichte/Historie" und Gebrauchtwagengarantie.

Kannst ja verhandeln, das ggf. neue Bremsen incl. Beläge, Ölservice mit sämtlichen Filtern neu bekommst.

Dann solltest eigentlich Ruhe haben.

Wenn Du in Erfahrung bringen kannst,

Anzahl Vorbesitzer, alle Services usw.

Unsachgemäßer Gebrauch spiegelt sich erst bei höherer Km-Laufleistun g wieder.

Sollten diese Parameter stimmig sein,

kannst Du in Verhandlung eintreten.

Motto entweder am Verkaufspreis "angreifen" und sämtliche Service neu aushandeln.

Motto: Bisschen "Was" geht immer!

Im Prinzip spricht Nichts gegen Kauf!

MfG

Rainer; BMW-F11-Fan

ich habe meine 520d (den ich immer anständig getreten habe *ggg*) letzte woche retour gegeben. hatte 135tkm drauf und lief tadellos. in den 5 jahren den ich ihn hatte, hatte ich NULL reperaturen (ausser kaputter AHK), sondern ausschliesslich servicearbeiten (bremsen, öl etc ...)

ich hätte ihn gekauft wenn der preis der leasingesellschaft gepasst hätte - die wollten aber 23.5k.

am 11. Januar 2016 um 10:34

Zitat:

@ize schrieb am 11. Januar 2016 um 11:16:59 Uhr:

ich hätte ihn gekauft wenn der preis der leasingesellschaft gepasst hätte - die wollten aber 23.5k.

... man kann eben nicht beides haben, eine niedrige Leasingrate einerseits und ein niedriger Restwert andererseits ... ;)

Ansonsten kann ich Deine Aussage bestätigen: Mein letzter 520d F11 lief 30 Monate und 145 tkm völlig problemlos, ebenso der 520d E61 (33 Monate und 165 tkm), den ich zuvor hatte.

Gruß

Der Chaosmanager

stimmt nicht. die LEASINGGESELLSCHAFT hat beides. restwert angenommen: 16.7k, verkaufsanbot an mich 23.5k. ist ein schönes körberlgeld. damit hat sie mich (die firma) doppelt verarscht.

Zitat:

@ize schrieb am 11. Januar 2016 um 14:56:56 Uhr:

stimmt nicht. die LEASINGGESELLSCHAFT hat beides. restwert angenommen: 16.7k, verkaufsanbot an mich 23.5k. ist ein schönes körberlgeld. damit hat sie mich (die firma) doppelt verarscht.

Das war dann aber. nicht die BMW Leasing, denn bei denen steht bereits bei Vertragsunterzeichnung der exakte Restwert drin, und zu dem kannst Du den Wagen auch kaufen - die sogenannte Erstandienung an den Leasingnehmer ist dort Vertragsbestandteil.

am 11. Januar 2016 um 14:22

Zitat:

@Wyatt5812 schrieb am 11. Januar 2016 um 15:18:58 Uhr:

 

Das war dann aber. nicht die BMW Leasing, denn bei denen steht bereits bei Vertragsunterzeichnung der exakte Restwert drin, und zu dem kannst Du den Wagen auch kaufen - die sogenannte Erstandienung an den Leasingnehmer ist dort Vertragsbestandteil.

Das kann ich mir bei gewerblichem Leasing überhaupt nicht vorstellen, da dies steuerschädlich wäre (Leasingraten wären dann nicht als Betriebsausgabe absetzbar).

Gruß

Der Chaosmanager

am 11. Januar 2016 um 14:31

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 11. Januar 2016 um 15:22:17 Uhr:

Zitat:

@Wyatt5812 schrieb am 11. Januar 2016 um 15:18:58 Uhr:

 

Das war dann aber. nicht die BMW Leasing, denn bei denen steht bereits bei Vertragsunterzeichnung der exakte Restwert drin, und zu dem kannst Du den Wagen auch kaufen - die sogenannte Erstandienung an den Leasingnehmer ist dort Vertragsbestandteil.

Das kann ich mir bei gewerblichem Leasing überhaupt nicht vorstellen, da dies steuerschädlich wäre (Leasingraten wären dann nicht als Betriebsausgabe absetzbar).

Gruß

Der Chaosmanager

Habe ich so auch in Erinnerung! Glaube sogar das das gesetzlich verboten ist bin mir jetzt aber noch 100% sicher

am 11. Januar 2016 um 14:49

Zitat:

@manu_el schrieb am 11. Januar 2016 um 15:31:28 Uhr:

 

Habe ich so auch in Erinnerung! Glaube sogar das das gesetzlich verboten ist bin mir jetzt aber noch 100% sicher

Verboten im Sinne des Gesetzes ist es nicht. Es entspricht eben nicht dem Leasingerlass des BMF und damit muss das Leasingobjekt beim Leasingnehmer aktiviert werden. Umgekehrt kann die Leasinggesellschaft das Leasingobjekt nicht aktivieren - mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich mache seit gut 18 Jahren Privatleasing, da mir die Carpolicies irgendwann auf den Wecker gingen.

 

Da ist es seitens der BMW Leasing so geregelt, ich sehe bei Abschluss des Vertrages genau den Restwert, und bekomme das Fahrzeug 1 Monat vor Ablauf des Vertrages zu genau dem Wert angeboten.

 

Ich fahre aber lieber immer das Neueste, deshalb verlängere ich maximal mal den Vertrag um 3-6 Monate, um auf ein LCI oder ähnliches zu warten.

 

Einer meiner Verkäufer hält es genauso und hat davon auch einmal Gebrauch gemacht, weil er gut 50.000 km mehr als vereinbart auf dem X5 Tacho hatte. Das hat sich denn für ihn ausgezahlt, weil die Nachzahlung sonst heftig gewesen wäre.

 

Er hat den Wagen dann einfach auf einen neuen Porsche Cayenne in Zahlung gegeben, und dadurch sogar noch etwas verdient (Wechselrabatt usw.).

 

Dafür säuft der Neue jetzt wie verrückt :D !

am 11. Januar 2016 um 15:17

Zitat:

@Wyatt5812 schrieb am 11. Januar 2016 um 16:10:58 Uhr:

Ich mache seit gut 18 Jahren Privatleasing, da mir die Carpolicies irgendwann auf den Wecker gingen.

Da ist es seitens der BMW Leasing so geregelt, ich sehe bei Abschluss des Vertrages genau den Restwert, und bekomme das Fahrzeug 1 Monat vor Ablauf des Vertrages zu genau dem Wert angeboten.

Du schreibst ja selbst, dass es bei Dir um Privatleasing geht. Da weiß ich als Privatleaser selbst, dass dies so ist.

Beim User ize geht es jedoch um gewerbliches Leasing!!! - und hierbei ist der Leasingerlass des BMF bindend.

Gruß

Der Chaosmanager

Egal wieviele Ausrufezeichen Du in den Text rein haust, er hat nirgends etwas von gewerblich oder privat geschrieben - und erraten kann ich das aus seinem Text nicht - Du anscheinend schon ?

am 11. Januar 2016 um 15:38

Zitat:

@Wyatt5812 schrieb am 11. Januar 2016 um 16:32:00 Uhr:

Egal wieviele Fragezeichen Du in den Text rein haust, er hat nirgends etwas von gewerblich oder privat geschrieben - und erraten kann ich das aus seinem Text nicht - Du anscheinend schon ?

Ich hab's in einem seiner Beiträge gelesen, musste also weder hellsehen noch raten ... ansonsten ist ize aus Österreich, da kannst Du auch nicht voraussetzen, dass die Leasingverträge dort inhaltlich mit den deutschen identisch sind ...

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Die Dinger, die aus einer senkrechten Linie mit einem Punkt darunter bestehen, nennt man übrigens Ausrufezeichen und nicht Fragezeichen ;)

Ist am Fahrzeug das Problem mit den Gleitschienen der Steuerketten behoben worden (Motorentyp N47)?

Hierzu existieren zahlreiche Puma.

Das angegebene Baujahr belegt, daß zu diesem Zeitpunkt (IMHO bis Baujahr 09/2013) selbiges auftreten kann. Es äußert in Form eines nicht typischen Geräusches (man hört ein Schleifen, Rasseln), das - auch wenn es BMW gern gegenüber Kunden als Argument gern anwendet - nicht als bauarttypisch hinzunehmen ist. Dies insbesondere auch hinsichtlich eines späteren Wiederverkaufs.

Dem Vorbesitzer sollte zur Auflage gemacht werden, genau das abzuprüfen und ggf. bei BMW abstellen zu lassen.

Ein kundiger Werkstattmeister weiß sofort was gemeint ist, wenn der Kunde mit Fachdetails aufwarten kann.

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